Protokoll der Sitzung vom 20.09.2017

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Ergebnis dieses Gesetzgebungsverfahrens bleibt festzustellen, dass der vorliegende Gesetzentwurf den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Wir werden daher diesem Gesetzentwurf zustimmen, damit auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von diesem Gesetz betroffen sind und es anwenden müssen, rechtssicher arbeiten können. Ein großer Wurf, Frau Sozialministerin, ist dieses Gesetz jedoch nicht. Sie haben damit vielen Betroffenen - Angehörigen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Psychiatrie und nicht zuletzt den ehrenamtlich Tätigen - eine schwere Enttäuschung zugefügt.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Kollege Meyer. - Das Wort hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Thomas Schremmer.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Starke Worte, Herr Kollege Meyer, dafür, dass Sie am Ende doch zustimmen! Vielleicht können wir das ja in der nächsten Legislaturperiode noch einmal miteinander bereden.

Ich finde, das Bundesverfassungsgericht hat dem Einwilligungsvorbehalt der Menschen, die einer Zwangsbehandlung zugeführt werden, einen guten Dienst erwiesen, indem der freie Wille dieser Menschen gestärkt wird. Das hat uns natürlich dazu veranlasst, eine solche Regelung nicht in aller Schnelle, sondern besonders gut und intensiv zu schaffen. Das ist meines Erachtens gelungen. Wir stärken den freien Willen und die Selbstbestimmung der Menschen, die von einer psychischen Krankheit betroffen sind und einer Zwangsbehandlung zugeführt werden, und wir schaffen mit dem PsychKG Klarheit auch für die Behandelnden.

Ich will, weil das meiste schon gesagt ist, in der Kürze der Redezeit noch einen Dank - insbesondere an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst - aussprechen. Wir haben ziemlich häufig mit Frau Brüggeshemke und Frau Dr. Schröder im Ausschuss zusammengesessen und uns darüber unterhalten, wie man das verfassungsrechtlich ordentlich machen kann. Ich finde, die beiden Kolleginnen aus dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst haben richtig gute Arbeit geleistet. Dafür herzlichen Dank!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Gleiches gilt für den Psychiatrieausschuss; das ist ein Ausschuss, der überwiegend mit ehrenamtlichen Expertinnen und Experten besetzt ist und wirklich außerordentlich gute Arbeit macht. Ich finde, auch die Besuchskommissionen leisten sehr gute Arbeit. Insofern gebührt auch den Menschen in diesem Ausschuss und den Besuchskommissionen unser Dank. Ich finde, sie sollten in Zukunft gestärkt werden. Besuchskommissionen sollten eigentlich überflüssig sein. Angesichts der Lage, die sie vor Ort manchmal vorfinden, kann man nur sagen: Es ist eine schwere Arbeit, und wir sollten sie weiterhin unterstützen.

Ich glaube, wir verabschieden heute ein gutes Gesetz, und ich freue mich, dass alle Fraktionen zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Schremmer. - Für die Fraktion der FDP hat jetzt Frau Abgeordnete Sylvia Bruns das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich ebenfalls bei allen bedanken, die im Sozialausschuss so tatkräftig an dem Gesetz mitgearbeitet haben.

Der große Casus knacksus für uns war tatsächlich die Zwangsbehandlung. Damit haben wir alle uns sehr schwergetan, sind aber nachher zu dem Schluss gekommen, dass die Rechtsunsicherheit, wie sie jetzt Patienten in der Psychiatrie haben, einfach eine Zumutung für die Patienten ist. Es gibt einen gesetzlosen Raum, in dem die Behandlungen durchgeführt werden. Das ist für die Patienten und für die Behandler - die Ärzte - nicht länger tragbar, und deswegen ist es gut und richtig, jetzt Richtlinien zu schaffen und ein Gesetz zu verabschieden, damit man weiß, woran man ist, wenn man in die Psychiatrie kommt; denn das ist tatsächlich der Ort, an dem man am meisten ausgeliefert ist. Ich finde, wir sind es den Menschen schuldig - jenen, die da arbeiten, und denen, die dort sind -, Rechtssicherheit zu schaffen.

(Beifall bei der FDP)

Der Dank ist schon ausgesprochen worden.

Selbstverständlich stimmen auch wir dem Gesetz zu.

Vielen Dank, Frau Kollegin Bruns. - Für die Landesregierung erteile ich jetzt Frau Ministerin Rundt das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass uns hier nun noch der Entwurf des PsychKG vorliegt. Anlass der Änderungen - das ist gesagt worden - war die Umset

zung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsbehandlung. Gleichzeitig verdeutlichen wir mit dem vorliegenden Gesetz aber den Gedanken der Prävention. Wir fördern die Früherkennung psychischer Erkrankungen, und wir stärken die Möglichkeiten der Selbsthilfe.

Zwangsbehandlungen werden nach dieser Novelle unter den vom Verfassungsgericht geforderten sehr engen Voraussetzungen für die nach dem PsychKG untergebrachten Personen möglich sein. Ziel der Zwangsbehandlung ist ausschließlich, psychisch schwer erkrankte Patientinnen und Patienten wieder in einen einsichts- und einwilligungsfähigen Zustand zu versetzen. So können dann Patientinnen und Patienten selbst entscheiden, ob sie eine Fortsetzung der Behandlung wünschen.

Abschließend möchte auch ich mich ganz herzlich für die Beratungen bedanken. Wir haben eine durchaus schwierige Rechtslage, bei der es um die Beachtung betreuungsrechtlicher Vorschriften und um unterschiedliche Gesetzgebungskompetenzen des Bundes und der Länder geht. Das war beim Abstimmungsprozess durchaus zu erkennen. Ich danke also den Abgeordneten und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für die konstruktive Zusammenarbeit und bitte um Zustimmung zum Gesetz.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Da weitere Wortmeldungen in der zweiten Beratung nicht vorliegen, kann ich diese abschließen.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung und zunächst zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung.

Zu Artikel 1 liegt Ihnen die Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das war einmütig.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Artikel 4. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung annehmen wollen, jetzt aufzustehen. - Gibt es Gegen

stimmen? - Enthaltungen? - Es ist einstimmig beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über Nr. 2 der Beschlussempfehlung.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben 3294 und 3344 für erledigt erklären möchte, den oder die bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann haben Sie auch die Nr. 2 der Beschlussempfehlung einmütig beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/8224 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/8698

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

In diesem Fall ist eine mündliche Berichterstattung vorgesehen. Zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Uwe Schwarz das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration empfiehlt Ihnen in der Drucksache 17/8698 einstimmig, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen mit wenigen Änderungen anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich dieser Empfehlung - ebenfalls einhellig - angeschlossen.

Der Gesetzentwurf wurde am 7. Juni 2017 direkt den Ausschüssen überwiesen. Schon am selben Tag wurde er - im Einvernehmen aller Fraktionen - erstmals im Sozialausschuss behandelt und von einem Mitglied der SPD-Fraktion eingebracht. Der Ausschuss beschloss dazu ein schriftliches Anhörungsverfahren. Geäußert haben sich daraufhin drei Verbände, darunter auch die kommunalen Spitzenverbände.

Zu Beginn der abschließenden Beratung im Sozialausschuss haben Vertreter des Fachministeriums die beiden Anlässe für den Gesetzentwurf dargestellt.

Vor allem geht es dabei um einen Ausgleich für finanzielle Nachteile, die sich für die örtlichen Sozialhilfeträger - also Landkreise und kreisfreie Städte - aus der Einführung des Bundesteilhabegesetzes ergeben. Hierzu haben die Ministerialvertreter den Umfang der Bundesleistungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erläutert. Außerdem geht es um die Klarstellung einer Zuständigkeit des Landesamtes, die das Bundessozialgericht neuerdings in Zweifel zieht. Dadurch droht zahlreichen Leistungsverträgen des Landes die rechtliche Grundlage entzogen zu werden.

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sieht in erster Linie ergänzende landesrechtliche Vorschriften vor, mit denen ein vom Bund gegenüber den Ländern eingeführtes Erstattungsverfahren auf den kommunalen Bereich erstreckt werden soll. Dabei geht es um Erstattungen für Personen im Rentenalter und für nicht mehr erwerbsfähige Personen, soweit diese Personengruppen Eingliederungshilfe in stationären Einrichtungen erhalten. Hierfür hat der Bund in § 136 SGB XII für die Jahre 2017 bis 2019 ein besonderes Erstattungsverfahren geregelt. Die dazu notwendigen Ausführungsbestimmungen sollen nun in das Landesgesetz eingefügt werden.

Den zweiten Regelungsschwerpunkt des Gesetzentwurfs bildet eine zusätzliche Zuständigkeitsbestimmung. Klargestellt wird dort nun, dass die Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers - also die des Landes - auch den Abschluss von Vereinbarungen mit den Einrichtungen und Diensten umfasst, welche die Leistungen gegenüber den Betroffenen tatsächlich erbringen. Um für diesen Bereich Rechtssicherheit zu schaffen, muss die Klarstellung rückwirkend zum 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Im Sozialausschuss bestand zwischen den Fraktionen Einigkeit darüber, dass die Verabschiedung des Gesetzentwurfes auch in Anbetracht des vorzeitigen Endes der 17. Wahlperiode dringlich ist. Ebenso bestand Einvernehmen über die wenigen hierzu noch empfohlenen Änderungen.

Eine sachliche Änderung empfiehlt der Ausschuss noch zu § 12 Abs. 6 Satz 3. Hier hatten die kommunalen Spitzenverbände um eine Verlängerung der Meldefristen gebeten. Dem ist der Sozialausschuss teilweise gefolgt, indem er die Meldefristen

für die Jahre ab 2018 jeweils um eine Woche verlängert hat.

Meine Damen und Herren, insgesamt gebe ich die Ausführungen zu Protokoll und bitte Sie im Namen des Sozialausschusses um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)