Protokoll der Sitzung vom 20.09.2017

Dass das klinische Krebsregister in seiner jetzt von Ihnen vorgelegten Form wirklich arbeitsfähig ist, muss leider angezweifelt werden. Beispielhaft möchte ich in diesem Zusammenhang nur die Datenzusammenführung nennen, die mit Sicherheit nicht so funktionieren wird, wie Sie sich das vorstellen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, einzig und allein aus der Verantwortung gegenüber den Betroffenen und um einen erheblichen finanziellen Schaden vom Land Niedersachsen abzuwenden, werden wir diesem Gesetzentwurf heute in Gänze zustimmen. Nach der Regierungsübernahme 2017 werden wir dieses Gesetz wieder aufrufen und dafür sorgen, dass auch Niedersachsen ein integriertes Krebsregistergesetz bekommt, das den Betroffenen wirklich hilft.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Es hat sich zu Wort gemeldet Uwe Schwarz für die SPD Fraktion. Herr Schwarz, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Meyer, ich bin angesichts Ihres Vokabulars, ehrlich gesagt, schon etwas erstaunt. Krebs ist die Volksgeißel Nummer eins. Wir haben das eigentlich in der letzten Phase im Sozialausschuss ganz einvernehmlich beredet. Ich finde, wir müssen auch keine künstlichen Gegensätze aufbauen.

Zu Ihrer Aussage, dass hier Zeit vertrödelt wurde: Sie wissen auch aufgrund der Ausführungen von Frau Schröder vom 24. August, dass dem nicht so

ist. Der Bund hat den Ländern aufgegeben, bis zum 31. Dezember dieses Jahres Landesgesetze für ein entsprechendes klinisches Krebsregister zu verabschieden. Das Land Niedersachsen hat wie viele andere Länder damit Neuland betreten; das haben sozusagen alle. Wir haben die Situation, dass es mit 16 Bundesländern im Kern auch 16 Modelle gibt. Sieben Bundesländer haben sich zusammengeschlossen und verfolgen einen gemeinsamen Weg. Dazu gehört auch Niedersachsen. In Niedersachsen gibt es schon seit zweieinhalb Jahren den Probelauf gemeinsam mit der Ärztekammer.

Das heißt, insofern war es ausgesprochen nachvollziehbar, dass zuerst der Versuch mit der Ärztekammer unternommen wurde, dort auch weiterhin die Sammelstelle einzurichten und dort den organisatorischen Schwerpunkt für das klinische Krebsregister anzusiedeln. Dass das gescheitert ist, liegt - das wissen auch Sie - nicht an der Landesregierung. Aber ich habe es schon für sehr konsequent gehalten, zu sagen: Wir haben hier keine Zeit zu verlieren. Wenn auf einmal neue Vorstellungen bei der Ärztekammer bestehen - wir haben auch im Ausschuss darüber geredet, in welchem Bereich die wohl liegen -, dann hat es keinen Sinn, hier noch in Verhandlungen zu treten - ich sage das ganz freundlich -, sondern dann müssen wir einen Cut machen, und dann wird das eine Anstalt öffentlichen Rechts. In diesem Punkt liegen wir nicht auseinander. Die Debatte über die Rechtsform haben wir geführt, sehr intensiv. Aber es hat genau die Hinweise gegeben, die ich eben noch einmal dargestellt habe.

Wenn wir darüber hinaus noch wissen, dass es über den Termin 31. Dezember hinaus zwei weitere Fixpunkte gibt - der eine ist die Tatsache, dass, wenn der Betrieb nicht mindestens ab 1. Januar 2018 in Echtzeit läuft, die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr ihren Anteil der Betriebskosten übernehmen müssen -, dann ist wirklich dringender Handlungsbedarf gegeben und ist die heutige Verabschiedung geboten. Die Krankenkassen übernehmen 90 % der Betriebskosten. Das macht für Niedersachsen roundabout ungefähr 7 Millionen Euro pro anno. Ich denke, niemand möchte diese 7 Millionen Euro ungenutzt lassen und zukünftig zu 100 % über Landesmittel kompensieren müssen.

Mit der zweiten Voraussetzung komme ich zu Ihrem auch immer wieder vorgetragenen Vorschlag: Wir wollen ein integriertes Krebsregister. - Dagegen sperrt sich auch keiner. Es gibt nur die Debatte darüber. Auch im Ausschuss ist das zigmal vor

getragen worden: Wir haben ein epidemiologisches Krebsregister, das in Niedersachsen seit vielen Jahren störungsfrei läuft. Aber auch das hat eine Anlaufphase gebraucht. Wir müssen 90 % aller Daten erfassen, und das muss auch beim klinischen Krebsregister störungsfrei erfolgen. Deshalb ist es zwingend nötig, jetzt erst einmal bei Echtzeit auftretende Mängel zu korrigieren. Genau das machen auch andere Bundesländer. Deshalb ist es völlig unsinnig, ein absolut funktionierendes Register mit einem neu aufzubauenden Register sozusagen in einer Schaltsekunde zusammenzupacken, sondern es macht Sinn, beide zur vollen Funktionsfähigkeit zu bringen und erst dann über das integrierte Krebsregister nachzudenken. Ich finde, auch das ist schlüssig.

Damit komme ich zu meiner Vorbemerkung zurück: Ich glaube, wir müssen hier keine Gegensätze aufbauen, meine Damen und Herren. Im Bereich Krebs gibt es jedes Jahr 500 000 Neuerkrankungen in Deutschland - eine gigantische Zahl! Diese Menschen haben einen Anspruch darauf, dass es bundesweit funktionierende Register gibt und dass beide zum 1. Januar 2018 auch bei uns in Niedersachsen erstmals in Echtzeit laufen können. Deshalb ist die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs heute zwingend nötig.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Schwarz. - Es hat sich Thomas Schremmer für Bündnis 90/Die Grünen gemeldet. Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Das klinische Krebsregister ist völlig unabdingbar, wenn man die Kombination mit dem epidemiologischen Krebsregister sieht. Wir haben dann wirklich die Möglichkeit, Qualitätssicherung in der Krebstherapie, in der Tumortherapie nachzuvollziehen. Das bedeutet für die betroffenen Patientinnen und Patienten mit Sicherheit einen auch wissenschaftlichen Fortschritt. Deswegen ist es richtig, das jetzt zu machen.

Ich hätte mir gewünscht, dass die CDU im Ausschuss vielleicht auch einzelne Vorschläge dazu unterbreitet hätte, wenn es ihr denn nicht schnell genug gegangen wäre oder dort eine andere Auffassung bestanden hätte. Wir wollen diesen Gesetzentwurf jedenfalls heute verabschieden. Es ist

auch bedauerlich, dass die Ärztekammer aus vermeintlich betriebswirtschaftlichen Gründen hier nicht mehr zur Verfügung steht. Insofern hat der Kollege Schwarz alles gesagt.

Obwohl es heute aller Wahrscheinlichkeit nach nicht meine letzte Rede hier im Landtag sein wird - die wird wahrscheinlich erst in fünf Jahren, nach zehn Jahren grüner Regierungsbeteiligung, kommen -, möchte ich trotzdem - weil es die letzte Rede für diesen Plenarabschnitt ist - meinen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss richten, insbesondere an den Kollegen Uwe Schwarz. Ohne ihn wäre ich mit Sicherheit in manchen Punkten nicht zurechtgekommen. Das kann ich so sagen. Ich danke auch dem Vorsitzenden Holger Ansmann und meiner Kollegen Filiz Polat, die wahrscheinlich schon in Berlin ist; sie ist jedenfalls nicht hier. Viel Glück im Haifischbecken, würde ich sagen. Danke an die sozialliberale Kollegin Sylvia Bruns, aber auch an den Kollegen Matthiesen. Er ist ja in der CDA, und heute hat er zumindest von der Lautstärke her mal wie ein Gewerkschafter geredet. Das hat mir einigermaßen imponiert.

Ich möchte mich natürlich auch bei den Kollegen Norbert Horn und Herrn Pohl bedanken, die uns im Ausschuss immer unermüdlich unterstützt haben. Und ich möchte mich ganz zum Schluss noch ganz ausdrücklich bei jemanden bedanken - ich sage das jetzt nicht pathetisch, sondern weil davon überzeugt bin -, der mit Sicherheit auch ab und zu mal zuguckt. Das ist der Kollege Norbert Böhlke, mit dem ich zwar nicht lange zusammenarbeiten durfte, der aber wirklich ein fröhlicher Sozialpolitiker war. An dieser Stelle kann man erkennen, dass Sozialpolitik zwar eine ernste Angelegenheit ist, aber man als Mensch, der Sozialpolitik macht, nicht immer nur mit einem verbissenen Gesicht herumlaufen muss.

Vielen Dank für die Zusammenarbeit.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Schremmer. - Dann hat sich die Ministerin gemeldet. Frau Ministerin Rundt, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz sind die Länder verpflichtet, eine flä

chendeckende klinische Krebsregistrierung zu etablieren. Hierfür wird ein klinisches Krebsregister in Niedersachsen aufgebaut, das die Qualität der Versorgung krebskranker Menschen verbessern soll. Dafür werden sämtliche Angaben zu Diagnose, zur Art der Therapie und zum Verlauf der Krankheit erfasst.

Mit dem jetzt vorliegenden Artikelgesetzentwurf werden die notwendigen Feststellungen für den Betrieb geschaffen. Es enthält die Regelung zur Errichtung der Anstalt zum 1. Dezember 2017 und die eigentliche Aufgabenbeschreibung für das KKN.

Von der klinischen Krebsregistrierung profitieren unmittelbar alle derzeit und auch künftig von einer Krebserkrankung betroffenen Menschen in Hinblick auf eine qualitätsgesicherte Diagnostik und Behandlung.

Für den Aufbau und Betrieb sind im Landeshaushalt 1,7 Millionen Euro für 2017 und 2,3 Millionen Euro für 2018 veranschlagt. Die Deutsche Krebshilfe unterstützt den Aufbau des klinischen Krebsregisters mit Fördermitteln in Höhe von 480 000 Euro.

Nach der bundesgesetzlichen Regelung tragen die Krankenversicherungsträger eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 90 % für jeden im Routinebetrieb gemeldeten und nach den Förderkriterien anerkannten Neuerkrankungsfall. Voraussetzung für die Finanzierung dieses Anteils ist, dass das klinische Krebsregister aufgrund der durch den GKV-Spitzenverband vorgegebenen Fristen umgehend errichtet wird. Andernfalls müsste das Land Niedersachsen die Finanzierung des Registers komplett übernehmen. Das würde zusätzliche Kosten von 6 Millionen bis 7 Millionen Euro für den Landeshaushalt bedeuten.

Ich bitte also, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen jetzt nicht vor.

Wir kommen daher zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. - Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich

um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

(Christian Grascha [FDP]: Die FDP- Fraktion hat sich enthalten!)

- Entschuldigung! Die FDP-Fraktion hat sich zu Artikel 1 der Stimme enthalten.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 2/1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - So beschlossen.

Artikel 3. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. - Wer dieser Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei Enthaltung der FDP-Fraktion so beschlossen.

Artikel 4. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. - Wer der Änderungsempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ebenfalls bei Enthaltung der FDP-Fraktion angenommen.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich jetzt von seinem Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei Enthaltung der FDP-Fraktion ist das Gesetz so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/8171 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/8696

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, diesen Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Die mündliche Berichterstattung hat der Abgeordnete Wiard Siebels übernommen. Herr Siebels, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist mir eine ganz besondere Ehre, hier heute als Berichterstatter vor Ihnen zu stehen.

Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung empfiehlt Ihnen in der Drucksache 17/8696 einstimmig, den Gesetzentwurf mit wenigen, meist redaktionellen, Änderungen anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich dieser Empfehlung ebenfalls einmütig angeschlossen.

Der Gesetzentwurf ist den Ausschüssen am 31. Mai 2017 direkt überwiesen worden. Der federführende Landwirtschaftsausschuss hat dazu eine schriftliche Verbändeanhörung beschlossen. Daraufhin haben vier Verbände, darunter auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, Stellung genommen.