Protokoll der Sitzung vom 21.09.2017

(Helge Limburg [GRÜNE]: Doch!)

Meine Frage war, wann es vorgelegt wird.

Meine Herren, bitte! - Herr Bäumer, Sie haben das Wort. Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe nicht gehört, wann das vorgelegt wird. Ich hatte gefragt, an welchem Tag es vorgelegt wird.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Ministerin vorhin umfangreich ausgeführt hat, dass es anderthalb Jahre gedauert hat, bis die Staatsanwaltschaft Verden das Gutachten in Auftrag gegeben hat, und dass es dann wiederum von 2016 bis August 2017 gedauert hat, bis das Gutachten fertig war, und dass man sich dort umfangreich einarbei

ten, umfangreiche Unterlagen lesen musste, aber immer noch nicht abschließend geklärt hat, wie das alles zusammenhängt, und deswegen auch ein weiteres Ergänzungsgutachten in Auftrag geben musste, frage ich Sie, wie es sein kann, dass Sie das Gutachten dem Beschuldigten in dem Verfahren schon vorgelegt haben.

Vielen Dank, Herr Bäumer. - Frau Justizministerin antwortet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich komme gerne noch einmal auf die Antwort auf Ihre vorangegangene Frage zurück. Wir haben völlig eindeutig beschlossen, dieses Gutachten vorzulegen, sobald der Ausschuss beschlossen hat, dass die Sache vertraulich behandelt wird. Tun Sie das, und Sie kriegen das Gutachten unverzüglich!

Wann der Ausschuss allerdings darüber entscheidet, kann die Landesregierung nicht beschließen. Das ist das alleinige Recht des Niedersächsischen Landtages und des entsprechenden Ausschusses. Das bleibt ihm deswegen vorbehalten.

Das Gutachten wurde dem Verteidiger zugeleitet, weil es erstens keine Bedrohung des Ermittlungsergebnisses darstellt und weil das zweitens so im Gesetz vorgesehen ist. Dem Verteidiger kann die Akteneinsicht versagt werden, wenn diese den Untersuchungszweck gefährden würde. Das ist nicht der Fall. § 147 Abs. 3 StPO - die letzte Alternative - regelt aber, dass dem Verteidiger die Einsichtnahme in Gutachten von Sachverständigen in keiner Lage des Verfahrens versagt werden darf. Der Verteidiger hatte sich bereits in 2014 legitimiert und einen Akteneinsichtsantrag gestellt. Deswegen war ihm dieses Gutachten auch zugänglich zu machen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Kollege Bäumer, Ihre dritte Zusatzfrage, bitte!

Ich beginne mit dem Dank an die Ministerin dafür, dass sie gesagt hat, dass der Ball jetzt wieder beim Umweltausschuss liegt. Ich finde diese Art und Weise, wie das Ganze gemacht wird, schon faszinierend. Das ist eine Scheibchentaktik.

Vor diesem Hintergrund möchte ich schon einmal ankündigen, liebe Kollegen aus dem Umweltausschuss, liebe Kollegin Umweltausschussvorsitzende Rakow - - -

Herr Kollege Bäumer, wenn Sie etwas zum Verfahren ankündigen wollen, können Sie das außerhalb der Dringlichen Anfragen machen. Hier stellen Sie Fragen. Bitte!

Ich würde Sie dann bitten, dass wir gleich noch einmal zusammenkommen. Wenn es daran hängt, dann machen wir das heute Nachmittag.

(Andrea Schröder-Ehlers [SPD]: Herr Kollege, wie lange sind Sie eigentlich schon im Landtag?)

- Ich habe an der Stelle große Zweifel, Frau Kollegin, ob das wirklich so richtig ist.

Jetzt diskutieren wir hier nicht! Herr Kollege Bäumer hat das Wort zu einer dritten Zusatzfrage, und die ist nach der Geschäftsordnung kurz und prägnant zu stellen. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Welche konkreten weiteren Ermittlungsschritte - z. B. weitere Zeugenvernehmungen - hat die Staatsanwaltschaft Verden nach Eingang des Sachverständigengutachtens veranlasst?

Vielen Dank, das war eindeutig eine Zusatzfrage. - Die Frau Ministerin antwortet. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Bäumer, die Staatsanwaltschaft berichtet nicht jeden einzelnen Ermittlungsschritt. Nach den Berichten, die mir vorliegen, wartet man aber gegenwärtig auf das Ergänzungsgutachten und wertet das vorliegende Gutachten intensiv aus. Es ist sehr umfangreich. Damit ist der ermittelnde Staatsanwalt intensiv befasst.

Wenn Sie hinsichtlich der Entscheidung über die Vertraulichkeit nachfragen: Die Staatsanwaltschaft Verden selbst wollte die Herausgabe des Gutachtens gar nicht, weil dort Geschäftsgeheimnisse beinhaltet sind. Wir sind zu der Überzeugung ge

kommen, dass hier das Einsichtsrecht des Landtages aufgrund der Niedersächsischen Verfassung dem Wunsch vorgeht, wenn Vertraulichkeit gewährleistet ist und damit die schutzwürdigen Interessen Dritter gewahrt sind. Deswegen sind wir darauf angewiesen, dass Sie zunächst diese Entscheidung treffen, bevor wir Ihnen dieses Gutachten zuleiten können.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Kollege Bäumer, es geht gleich weiter mit Ihrer vierten Zusatzfrage. Bitte!

Wir haben das ja im Umweltausschuss schon diskutiert. Wer Geschäftsgeheimnisse lesen möchte, kann das in den Akten tun. Dass sich die Staatsanwaltschaft in Verden bei diesem Thema so anstellt, ist schon sehr, sehr merkwürdig.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Kritisieren Sie die Staatsanwaltschaft Verden oder den Generalstaatsanwalt?)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass ich mich in der letzten Woche noch einmal intensiv mit den Akten im Zusammenhang mit dem Unglück in Ritterhude beschäftigt und dazu auch weitere Nachfragen an das Umweltministerium gestellt habe, bitte ich um die Beantwortung der Frage, warum die Akten der Gewerbeaufsicht in Cuxhaven zum Unternehmen Organo Fluid nicht so vollständig geführt werden, wie das einer kompetenten Aktenführung entspricht?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Bäumer. - Herr Umweltminister Wenzel antwortet. Bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bäumer, selbstverständlich werden die Akten ordentlich geführt.

(Martin Bäumer [CDU]: Da war ja nichts drin!)

Wenn Sie Hinweise darauf haben, dass es hier ein Versäumnis gibt, bin ich für einen Hinweis dankbar. Im Übrigen haben Sie nachgefragt, wo man in den vorgelegten Akten die eine oder andere Akte

findet. Daraufhin haben wir Ihnen einen Hinweis gegeben, wo der Fundort sein könnte.

(Martin Bäumer [CDU]: Da fehlen noch zwei!)

- Ja? Das höre ich jetzt zum ersten Mal.

Wir haben Ihnen mit dem Bericht jedenfalls eine umfangreiche Auswertung an die Hand gegeben und haben ja auch im Fazit die fünf schwerstwiegenden Fehler aufgeführt, die hier in den Jahren 1998, 2003 und 2012 passiert sind. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir haben ein hohes Interesse daran, dass dieser Fall vollständig aufgeklärt wird.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Gilt das auch für den Chef der Staatskanzlei?)

Vielen Dank, Herr Minister Wenzel. - Ihre fünfte und letzte Zusatzfrage, Herr Bäumer! Bitte schön!

Herr Wenzel, die von Ihnen erbetenen Hinweise liegen Ihnen bereits vor. Wenn Sie in den Akten der Gewerbeaufsicht das eine Teil des Puzzles haben, aber das andere Teil des Puzzles nicht, dann fragt man sich schon, wie das Puzzle

(Volker Bajus [GRÜNE]: Das ist keine Frage, sondern eine Kommentierung!)

überhaupt so in die Akte kommen konnte.

Ich komme zu meiner letzten Frage, Herr Kollege aus Osnabrück. Vor - - - Nein, ich fange anders an.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Warum hat die Landesregierung die Frage, ob das Unternehmen Organo Fluid in Ritterhude unter die Störfallverordnung hätte fallen müssen, stets verneint?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Sie haben ja auch ein paar Verantwortli- che aus schwarz-gelben Zeiten hier sitzen!)

Vielen Dank, Herr Bäumer. - Herr Minister Wenzel antwortet. Bitte schön!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bäumer, unsere Experten haben diese Frage sehr sorgfältig geprüft. Sie haben dabei alle Annahmen, alle uns vorliegenden Daten, alle uns aus unseren Akten vorliegenden Informationen geprüft, und wir sind zu der Auffassung gelangt, dass es sich nicht um einen Störfallbetrieb gehandelt hat.

Vielen Dank, Herr Minister Wenzel. - Jetzt kommt eine Zusatzfrage von der FDP-Fraktion. Die stellt der Kollege Jörg Bode. Bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gerne noch mal auf die seitens des Umweltausschusses erbetenen Unterlagen, die als vertraulich vorgelegt werden sollen, zurückkommen.

Vor dem Hintergrund, dass ich seit dem Jahr 2003 diesem Hohen Hause angehören darf und mir kein einziger Fall erinnerlich ist, in dem bei einer Vorlage vertraulicher Unterlagen durch die Landesregierung zunächst der Ausschuss, der diese Unterlagen erbeten hat, präventiv die Vertraulichkeit beschließen musste - vielmehr wurde immer der übliche und vereinbarte Weg gewählt, dass die Landesregierung zunächst selbst Unterlagen einstuft, diese dann der Landtagsverwaltung übersendet mit der Maßgabe, dass diese vertraulich oder sogar geheim zu behandeln sind, und danach der Ausschuss diese Einstufung beschließt -, frage ich die Landesregierung: Warum wird in diesem besonderen Fall dieser ungewöhnliche Weg - nämlich andersherum - gewählt?