Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es liegen zu dem Unterpunkt c der Dringlichen Anfragen keine weiteren Wünsche auf Zusatzfragen vor, sodass ich diesen Punkt für heute und damit, wie es aussieht, für die gesamte Wahlperiode abschließen kann.
Tagesordnungspunkt 20: Besprechung: 23. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss - „Mögliche Sicherheitslücken in der Abwehr islamistischer Bedrohungen in Niedersachsen“ - Antrag der Abgeordneten Jens Nacke (CDU) und Christian Grascha (FDP) und 48 weiterer Mitglieder der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP - Drs. 17/5502 - Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 17/5639 - Unterrichtung - Drs. 17/5687 - Unterrichtung - Drs. 17/6480 - Unterrichtung - Drs. 17/7514 - Unterrichtung - Drs. 17/8593 - Bericht des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - Drs. 17/8675
Auf Antrag der Kollegen Jens Nacke (CDU) und Christian Grascha (FDP) und der unterstützenden, Unterschrift leistenden Abgeordneten aus den Antrag stellenden Fraktionen hat der Landtag in seiner 97. Sitzung am 4. Mai 2016 den 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt, dessen Einsetzungsauftrag wie auch die Geschäftsordnung nachträglich noch modifiziert worden sind.
Gemäß Artikel 27 Abs. 5 unserer Verfassung hat der Untersuchungsausschuss nun seinen Bericht vorgelegt, der in der Drucksache 17/8675 verteilt wurde. Damit hat der Untersuchungssauschuss seine Arbeit beendet.
Die mündliche Berichterstattung hat die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Frau Kollegin Ross-Luttmann, übernommen. Sie erhält zunächst das Wort. Bitte, Frau Kollegin Ross-Luttmann!
Frau Ross-Luttmann, wir haben keinen Einfluss auf die Höhe des Redepultes. Ich sehe immer wieder, dass Abgeordnete verzweifelt dort stehen, aber das kann man nur von dort steuern, nicht von hier oben. Oder es geht von allein, und in diesem Fall geht es jetzt sogar noch weiter nach unten. Ein Wunder der Technik! Versuchen Sie es einfach mal. Mal sehen, ob das Mikrofon dann nachsteuert.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, Sie können Sie mich auch so verstehen.
Am 4. Mai 2016 hat der Landtag den 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Tätigkeit der Sicherheitsbehörden gegen die islamistische Bedrohung in Niedersachsen eingesetzt.
Der Untersuchungsausschuss legt Ihnen nun seinen mehrheitlich beschlossenen Abschlussbericht in der Drucksache 17/8675 vor. Diese Drucksache enthält zudem den Minderheitenbericht der Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen.
Der Untersuchungsausschuss hat sich am 18. Mai 2016 konstituiert. Ihm gehörten insgesamt dreizehn Ausschussmitglieder an, und zwar zunächst je fünf Mitglieder der Fraktionen der CDU und der SPD, zwei Mitglieder der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen und ein Mitglied der Fraktion der FDP. Nach Änderung der Mehrheitsverhältnisse hat der Landtag am 16. August 2017 auf der Grundlage des Antrages der Fraktionen von CDU und FDP den Verteilerschlüssel für die Besetzung des Untersuchungsausschusses geändert. Der Untersuchungsausschuss setzte sich nun entsprechend den neuen Mehrheitsverhältnissen aus sechs Mitgliedern der CDU-Fraktion, vier Mitgliedern der SPD-Fraktion, zwei Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen und einem Mitglied der FDPFraktion zusammen.
Der Untersuchungsausschuss trat zu insgesamt 31 Sitzungen zusammen und fasste insgesamt 16 Beweisbeschlüsse.
Bereits in der konstituierenden Sitzung des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 18. Mai 2016 wurde deutlich, dass die vom Ausschuss erbetenen und vorzulegenden Akten in großen Teilen gemäß der Verschlusssachenanweisung des Landes Niedersachsen als Verschlusssache eingestuft sein würden. Dies stellte sowohl die Ausschussmitglieder als auch die Landtagsverwaltung vor neue und große Herausforderungen. Denn der Landtag hat keine eigene Ge
Die Verschlusssachenanweisung des Landes wiederum galt nicht unmittelbar. Es war daher erforderlich, auch innerhalb des Landtages die notwendigen Rahmenbedingungen sowohl räumlich wie auch inhaltlich zu schaffen, um den Untersuchungsausschuss arbeitsfähig zu machen und gleichzeitig die Geheimschutzerfordernisse zu wahren.
Im Landtag wurden Räume hergerichtet, die sowohl die sichere Aufbewahrung der Verschlusssachen als auch die Besprechung über eingestufte Inhalte ermöglichten. Ich bin davon überzeugt, dass diese Räume auch in Zukunft für Besprechungen über eingestufte Inhalte benötigt werden.
Durch eine Änderung der besonderen Geschäftsordnung für den Untersuchungsausschuss wurde die Verschlusssachenanweisung des Landes für entsprechend anwendbar erklärt.
Zudem mussten sich die mit dem Untersuchungsausschuss befassten Beauftragten der Fraktionen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung einer Sicherheitsprüfung unterziehen.
Angesichts des komplexen Untersuchungsauftrages wurde bei den Beratungen auch sehr schnell deutlich, dass mit einer großen Menge an vorzulegenden Akten zu rechnen sei. Der Untersuchungsausschuss kam daher einvernehmlich zu dem Schluss, dass die Einsetzung einer oder eines Ermittlungsbeauftragten zur Unterstützung des Ausschusses erforderlich sein würde. Im Zuge der Änderung der Geschäftsordnung für den Untersuchungsausschuss wurde daraufhin eine entsprechende Regelung eingefügt.
Vorrangige Aufgabe des Ermittlungsbeauftragten war es, die große Menge an vorzulegenden Akten zu sichten, zu bewerten und eine Vorauswahl für den Untersuchungsausschuss zu treffen. Als Ermittlungsbeauftragter wurde der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof, Herr Dr. Wahl, bestimmt. Der Untersuchungsausschuss ist Herrn Dr. Wahl zu großem Dank verpflichtet.
Herr Dr. Wahl hat sich in der Kürze der Zeit durch eine große Menge an Aktenmaterial gearbeitet, er hat den Untersuchungsausschuss regelmäßig über
den Sachstand unterrichtet, und er hat vor allen Dingen auch wichtige und wertvolle Hinweise für die weitere Ausschussarbeit gegeben.
Die Einstufung von Dokumenten oder deren Freigabe bzw. Nichtfreigabe durch andere Behörden war ein immer wiederkehrendes Diskussionsthema im Untersuchungsausschuss. Der Umgang mit eingestuften Dokumenten zugegebenermaßen auch nicht immer einfach. Es galt, peinlich genau darauf zu achten, dass eingestufte Informationen nicht in öffentlicher Sitzung thematisiert wurden.
Die Beweisaufnahme in Untersuchungsausschüssen erfolgt gemäß Artikel 27 Abs. 3 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung zwar grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, aufgrund der Einstufung etlicher Inhalte als Verschlusssache mussten allerdings die Vernehmungen der insgesamt 15 Zeuginnen und Zeugen zu einem nicht unerheblichen Teil auch in nicht öffentlicher oder vertraulicher Sitzung erfolgen. Die Fragen stellenden Mitglieder des Ausschusses und auch ich als Vorsitzende mussten bei der Vernehmung ebenso wie die Zeuginnen und Zeugen sehr stark darauf achten, dass bei etwaigen Aktenvorhalten die Einstufungen der Unterlagen beachtet werden.
Auch die Aussagegenehmigungen für die Zeuginnen und Zeugen waren für alle Beteiligten nicht einfach zu durchdringen. Es waren häufig mehr als zehn eng beschriebene DIN-A4-Seiten. Bisweilen musste noch während der Vernehmung geklärt werden, ob zu einem bestimmten Sachverhalt Aussagen getätigt werden können. Zur Klärung dieser Fragen hatte die Generalbundesanwaltschaft extra eine Rufbereitschaft eingerichtet.
Die Vernehmungen wurden von etlichen Geschäftsordnungsdebatten unterbrochen. Zuweilen erstreckten sich die Vernehmungen bis in die späten Abendstunden. Dies erforderte von allen ein hohes Maß an Disziplin und Durchhaltevermögen.
Der 23. Parlamentarische Untersuchungsausschuss - genauer gesagt: der Beginn des Untersuchungszeitraums - war auch Streitgegenstand beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof. Dieser hat mit seinem Urteil vom 10. Februar 2017 dem Antrag von 35 Mitgliedern der CDU- und einem Mitglied der FDP-Fraktion stattgegeben und festgestellt, dass durch die Festlegung des Beginns des Untersuchungszeitraums in dem Beschluss
des Landtages vom 4. Mai 2016 die Grenzen, innerhalb derer ein Untersuchungsauftrag nach Artikel 27 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung gegen den Willen der Antragsteller ausgedehnt werden darf, verletzt wurden.
Aufgrund dieses Urteils des Staatsgerichtshofs hat der Landtag mit Beschluss vom 2. März 2017 auf Grundlage des Antrags der Fraktionen der CDU und der FDP den Beginn des Untersuchungszeitraums auf den 19. Februar 2013 festgelegt.
Dass sich die im Untersuchungsausschuss vertretenen Fraktionen nicht auf eine einheitliche Bewertung des Untersuchungsergebnisses werden verständigen können, wurde ziemlich schnell deutlich und ist bei Untersuchungsausschüssen auch keine Seltenheit. Aus diesem Grund legt der Ausschuss neben dem mehrheitlich beschlossenen Bericht auch einen von der Ausschussminderheit erstellten Bericht vor.
Angesichts der Komplexität des Untersuchungsgegenstands erscheint der Abschlussbericht vielleicht verhältnismäßig kurz. Ich gebe aber zu bedenken, dass ein ganz erheblicher Teil der untersuchten Inhalte nicht in dem als Drucksache zu veröffentlichen Bericht erscheinen darf, da die Informationen als Verschlusssache eingestuft sind. Die öffentliche Verwertbarkeit war daher erheblich eingeschränkt und konnte allenfalls in abstrakter Form erfolgen.
Das vorzeitige Ende der Wahlperiode führt nun dazu, dass dieser Untersuchungsausschuss früher als erwartet seine Arbeit beendet hat.
Zum Abschluss meiner Berichterstattung möchte ich danken. Zuvörderst möchte ich dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst danken.
Herzlichen Dank an Frau Brüggeshemke und an Herrn Oppenborn-Reccius für die wertvolle Unterstützung! Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses wissen, wie viele Rechtsfragen zwischendurch und während der Sitzung möglichst schnell, gut und richtig geklärt werden mussten. Stets hat der Ausschuss kompetente Antworten erhalten, die uns unsere Arbeit sehr erleichtert haben.
Herzlichen Dank auch an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Landtagsverwaltung, insbesondere an Frau Messling und an Herrn Kleinwächter für die gute Vorbereitung der Sitzungen!
Dank auch an den Stenografischen Dienst, der schnell und kompetent die Niederschriften gefertigt hat!
Als Vorsitzende des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses möchte ich auch allen Kollegen und Kolleginnen des Untersuchungsausschusses herzlich danken für die hohe Kompetenz, die jederzeitige Einsatzbereitschaft, das Durchhaltevermögen, auch für die manchmal emotional und hitzig geführten Wortgefechte.