Protokoll der Sitzung vom 25.09.2013

(Johanne Modder [SPD]: Im Bundes- tag sind es nur vier Jahre!)

Frau Ross-Luttmann hat einen richtigen Punkt angesprochen, nämlich die großen Herausforderungen, die auf die Kommunen zukommen. Das ist tatsächlich so. Deshalb ist die Synchronisierung im Grunde auch der richtige Schritt. Herr Oetjen, das Ehrenamt wird dadurch nicht geschwächt. Ganz im Gegenteil: Durch die Synchronisierung schaffen wir einen zeitlichen Schulterschluss, eine zeitliche Kopplung, wodurch die Ehrenamtlichen mit den Hauptverwaltungsbeamten auf Augenhöhe gebracht werden.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Das können Sie nicht verstehen, Sie kommen aus Hannover!)

Wenn man es etwas pathetisch formulieren will, könnte man sagen: Wir schweißen eine Schicksalsgemeinschaft noch viel enger zusammen. - Die Projekte werden im Team mit den Hauptverwaltungsbeamten vorneweg angepackt, ohne dass die Hauptverwaltungsbeamten die kommunalen Parlamente, beispielsweise den Rat, um drei Jahre „überleben“, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Des Weiteren wurde die Sorge geäußert, dass es zu einem Dauerwahlkampf kommen könnte. Dazu ist anzumerken - ich hatte es schon gesagt -, dass auch der Landtag für fünf Jahre gewählt wird. Der Bundestag wurde am Sonntag für vier Jahre gewählt. Diese Zeiträume sind also gute Wirkungszeiträume; sie sind angemessen.

Darüber hinaus - das hatte Herr Krogmann angesprochen - ist es gerade auf kommunaler Ebene wichtig, einen möglichst engen Draht zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem kommunalen Parlament sowie dem Hauptverwaltungsbeamten herzustellen. Vor allem ist für die Hauptverwaltungsbeamten, gerade mit Blick auf die großen Herausforderungen, die auf die kommunale Ebene zukommen, wichtig, eine - im besten Fall positive - Rückmeldung von den Wählerinnen und Wählern zu bekommen. Das erreichen wir durch die Verkürzung der Amtszeit auf fünf Jahre, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Als positiver Nebeneffekt der Synchronisierung ist eine höhere Wahlbeteiligung zu erwarten; auch das ist, insbesondere mit Blick auf die großen Herausforderungen, die auf die Kommunen zukommen, gut für die politische Legitimation. Zugleich spart es Kosten.

Frau Ross-Luttmann hat ebenfalls richtigerweise angemerkt, dass die Ehrenamtlichen in den Schatten gestellt werden könnten. Ich glaube, wir sind uns einig, dass das kommunale Ehrenamt, aber auch die Kommunalpolitik mit Blick auf die mediale und öffentliche Wahrnehmung insgesamt nicht zufriedenstellend gewürdigt werden. Das kann man, glaube ich, so festhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf die Stich

wahl hinweisen; denn sie bietet auch kleineren Parteien, die mit ihrem Kandidaten vielleicht keine Aussicht auf Erfolg haben, die Möglichkeit, sich zu positionieren und politische Vielfalt darzustellen. Das ist angemessen. Deshalb teile ich Ihre Sorge in diesem Punkt nicht.

Ich freue mich auf die Beratungen im Innenausschuss. Ich glaube, dass wir hier eine gute Gesetzesvorlage haben. Vielen Dank in diesem Sinne auch an Innenminister Pistorius.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Onay. - Es liegt eine Wortmeldung zu einer Kurzintervention von Frau Ross-Luttmann vor. Sie erhalten 90 Sekunden. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Onay, ich habe mich nur deshalb zu Wort gemeldet, weil Sie einen Vergleich zwischen Wahlzeiten der Bundestags- und Landtagsabgeordneten und hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten gezogen haben. Ich bin mit Ihnen der Meinung, dass wir sehr qualifizierte Landtags- und Bundestagsabgeordnete haben; das ist überhaupt keine Frage. Aber ich glaube, dass dieser Vergleich nicht schlüssig ist, und zwar weil es gravierende Unterschiede gibt. Der erste Unterschied ist: Wenn Sie in das Handbuch z. B. des Niedersächsischen Landtages schauen, werden Sie feststellen, dass viele Landtagsabgeordnete ein Rückkehrrecht in ihren alten Beruf haben. Das haben die Hauptverwaltungsbeamten nicht.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Das zweite ist: Der Hauptverwaltungsbeamte hat nicht nur ein politisches Amt, sondern er hat auch große administrative Aufgaben zu erfüllen. Er leitet vielfach eine große Behörde. Dies erfordert eine gewisse Kontinuität. Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass dieser Vergleich nicht schlüssig ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Ross-Luttmann. - Herr Onay, Sie können antworten. Sie haben ebenfalls anderthalb Minuten Zeit.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin Ross-Luttmann, Sie haben natürlich recht, es gibt sicherlich Unterschiede, auch mit Blick auf die spätere Versorgung. Aber ich glaube - das hat Herr Innenminister Pistorius schon richtig dargestellt -, dass vor allem sehr viel Idealismus und sehr viel Herzblut dazugehören, und das bringen diese Kandidatinnen und Kandidaten zum größten Teil mit.

(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Da stimme ich Ihnen zu!)

Ich glaube, darum geht es. Das ist die Qualifikation, die wir vor Ort brauchen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Ich hatte es schon ausgeführt: Auch für Niedersachsen ist die Einführung der kürzeren Amtszeit und die enge Bindung an die Wählerinnen und Wähler, an die Bürgerinnen und Bürger vor Ort vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen, die auf die Kommunen zukommen, sehr wichtig. Ich glaube, wenn man das gegeneinander abwägt, ist es die richtige Entscheidung, eine Synchronisierung mit einer Kopplung an die Wahl der kommunalen Parlamente vorzunehmen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke schön, Herr Onay. - Meine Damen und Herren, aus dem Plenum liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Aber die Landesregierung hat natürlich jederzeit das Recht zu reden. Sie hat aber auch von dem vorgesehenen Kontingent noch eine Restredezeit von 2:24 Minuten übrig. Diese möchte gerne Frau Sozialministerin Rundt wahrnehmen. Ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir ist daran gelegen, eine kleine Legendenbildung aufzulösen.

Erstens. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass wir auch im Jahr 2014 100 % des tatsächlichen Aufwands der Kommunen an der Grundsicherung an die Kommunen weiterleiten werden. Was wir nicht weiterleiten, ist der Landesanteil.

(Ulf Thiele [CDU]: Sie haben aber immer was anderes behauptet!)

Zweitens. Ich habe neben meinem Haus auch hoch unzufriedene Spitzenverbände übernommen. Denn auch die Vorgängerregierung hatte keineswegs vor, die Landesmittel an die Kommunen weiterzuleiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Ulf Thiele [CDU]: Das stimmt eben nicht!)

Danke schön. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit darf ich die Beratung zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11 schließen.

Ihnen wird eine Ausschussüberweisung beider Gesetzentwürfe vorgeschlagen, und zwar mit der Maßgabe, dass federführend der Ausschuss für Inneres und Sport beraten möge und die Mitberatung der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen übernehmen möge. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen worden. In den Ausschüssen wird entsprechend verfahren werden.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob §§ 6 bis 11, 12 Abs. 1 bis 4 und 6 S. 1 des Gesetzes über verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, für den Finanzausgleich unter den Ländern sowie für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen (Maßstäbegesetz - MaßstG) vom 9. September 2001 (BGBl I 2001, S. 2302), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 29. Mai 2009 /BGBl I 2009, S. 1170, 1176), sowie § 6 Abs. 2 S. 2 2. Halbs., § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 3, § 9 Abs. 2 und 3, § 10 sowie § 11 Abs. 2 und 4 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz - FAG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001 S. 3955, 3956), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 29. Juni 2012 (BGBl I 2012, S. 1424, 1426), mit dem Bundesstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar sind. - Antragsteller: Bayerische

Staatsregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München - Hessische Landesregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten, Georg-AugustZinn-Straße 1, 65183 Wiesbaden - Bevollmächtigte: Prof. Dr. Hanno Kube LL.M, Am Langenstück 23, 65343 Eltville, Prof. Dr. Christian Seiler, Stauffenbergstraße 70/1, 72074 Tübingen - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2013 - Zweiter Senat - 2 BvF 1/13 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/583

Der Ausschuss empfiehlt, von einer Äußerung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. Das entspricht auch einer gewissen Tradition.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darin einig, dass über diesen Punkt ohne Beratung abgestimmt wird. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt worden.

Meine Damen und Herren, wir fahren fort mit dem

Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratung: Wiedereinführung einer solidarischen Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/261 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/519

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag unverändert anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die Beratung ein. Mir liegt hierzu eine Wortmeldung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Frau Polat, Sie haben das Wort. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend über den

gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Wiedereinführung einer solidarischen Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung“. Damit beschließen wir heute einen zweiten Antrag im Bereich der Pflege insgesamt, der einen Teil dieses so wichtigen Bereiches im Koalitionsvertrag umsetzt.

Ich bedanke mich schon jetzt bei Ministerin Frau Rundt für die Beratungen im Ausschuss. Wir müssen hier eine Situation heilen, die in der Vergangenheit zu Rechtsstreitigkeiten geführt hat. Wir hatten die Situation, dass die Umlagefinanzierung im Bereich der Altenpflegeausbildung im Jahr 2000 eingestellt wurde. Im Jahr 2003 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Umlagefinanzierung in der Altenpflege u. a. in Niedersachsen verfassungskonform ist.

Die alte Landesregierung hatte sich entschieden, bei der Rückabwicklung des Vermögens dieses in einer Stiftung aufgehen zu lassen, die den Zweck hatte, die Attraktivität des Pflegeberufs und der Ausbildung zu erhöhen.

(Norbert Böhlke [CDU]: Förderung der Altenpflege!)

Diese Stiftung hat ihren Zweck, wie wir wissen, nicht erfüllt. Damals, bei der Einführung, wurde deutlich, dass die Mehrheit der Verbände diese Form der Rückabwicklung des Restvermögens ablehnte. Ich habe bereits in der Einbringungsrede auf die einschlägigen Meinungsäußerungen hingewiesen, die damals gefallen sind.