Protokoll der Sitzung vom 25.09.2013

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Das Wort hat der Kollege Hans-Joachim Janßen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Janßen!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gebiet des Projektes Grünes Band Eichsfeld-Werratal ist Teil des Grünen Bandes. Sage und schreibe bis zu 320 Arten der Roten Liste sind in diesem Gebiet festgestellt worden, darunter so herausragende Arten wie Fischotter oder Wildkatze. Wir haben die Pflicht, dieses Gebiet entsprechend als Naturerbe zu schützen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Der Untertitel dieses Projektes, meine Damen und Herren, heißt: „Naturerbe bewahren - Naturerleben ermöglichen - regionale Wertschöpfung sichern“. Und natürlich, Herr Dr. Birkner, muss das mit den Menschen geschehen, das ist gar keine Frage. Diese Beteiligung der örtlichen Bevölkerung, der Kommunen, der unterschiedlichen Interessen- und Nutzergruppen ist bei diesem Projekt von Beginn an in vorbildlicher Weise - auch unter der Mitwirkung des damaligen Umweltministers - sichergestellt worden und wird auch weiterhin sichergestellt. Es wurde eine Vielzahl von Informationsveranstaltungen durchgeführt; es wurden projektbegleitende Arbeitsgruppen eingerichtet; es gibt Arbeitskreise für die Bereiche Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Regionalentwicklung.

Und, meine Damen und Herren, es ist von Anbeginn an immer wieder deutlich gemacht worden, dass Maßnahmen innerhalb der Gebietskulisse nur dann umgesetzt werden, wenn die Eigentümer dem auch zustimmen.

(Lothar Koch [CDU]: Nein!)

Zudem ist die Gebietskulisse in ganz erheblichem Umfang reduziert worden, nämlich von ursprünglich fast 30 000 ha auf mittlerweile 8 700 ha. Wenn man dahinter zurückgehen würde, dann würde man das Projekt an sich infrage stellen; das muss man ganz klar sagen. Ich denke, dass man den Eigentümern weitestgehend entgegenkommt, indem man Maßnahmen auf ihrem Gebiet von ihrer Zustimmung abhängig macht. Das Ganze wird nach meiner Auffassung vor Ort vorbildlich in Angriff genommen und geregelt.

Ich finde, dass dieses Projekt, das ein sehr zentrales Projekt in diesem Bereich ist, auch unter dem Aspekt der wirtschaftlichen und touristischen Wertschöpfung gesichert werden muss; denn dieses Gebiet hat zumindest unter dem touristischen Aspekt Aufholbedarf.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Um das noch einmal ganz klar zu sagen: Wir machen mit der vorliegenden Beschlussempfehlung deutlich, worum es in diesem Projekt geht, nämlich um die Sicherung eines einzigartigen Naturraums und wertvollen Lebensraums zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. Es geht um die Wertschöpfung in einem eher strukturschwachen Raum durch sanften Tourismus und durch eine gezielte Förderung ökologischer Leistungen der Landwirte. Das erfolgt selbstverständlich in Abstimmung mit den Menschen - sie müssen mitgenommen werden. Lassen

Sie uns gemeinsam dafür eintreten, dass dieses Projekt zu einem vernünftigen Ziel gebracht werden kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Das Wort hat der Kollege Brammer für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion unterstützt das Ziel, Naturschutz am Grünen Band umzusetzen. Wir begrüßen auch das Engagement des Bundesamtes für Naturschutz ausdrücklich. Das Grüne Band als ehemalige Grenze zur DDR von Travemünde bis zum ehemaligen Dreiländereck bei Hof ist insgesamt - bundesweit betrachtet - 1 400 km lang.

Wir reden heute allerdings nur über ein kleines Teilstück von 130 km Länge, also nicht einmal über 10 %. Beteiligt sind daran die drei Bundesländer Niedersachsen, Thüringen und Hessen. Geht man von der ursprünglichen Idee des Grünen Bandes in diesem kleinen Bereich aus, dann würden wir über einen Suchraum von ca. 31 300 ha reden. Der Projektträger, die Heinz Sielmann Stiftung, hatte zunächst 18 500 ha davon als Maßnahmenfläche eingeplant. Das ganze Gebiet ist letztendlich nach der Förderphase I - besser: der Planungsphase - auf 9 600 ha eingedampft worden. Es wurden konsequenterweise landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen, aber auch Konfliktflächen herausgenommen.

Das bedeutet: Lediglich ca. ein Drittel der ursprünglichen Fläche ist für das Vorhaben noch verfügbar. Circa 30 % dieser Flächen befinden sich in öffentlicher Hand sowie im Besitz von Naturschützern. Die gesamten Flächen beherbergen ca. 340 Arten, die auf der deutschen Roten Liste stehen. Bei dem niedersächsischen Anteil - ca. 20 % davon - mit einer Größe von 1 840 ha handelt es sich überwiegend um Naturschutz- und FFHGebiete oder um Landeswaldflächen. Auch hier befindet sich ein großer Anteil der Flächen in öffentlicher Hand. Das bedeutet: Private Interessen sind an dieser Stelle sehr überschaubar.

In der Förderphase II, der Umsetzungsphase, werden die Betroffenen natürlich weiterhin kontinuier

lich eingebunden. Das geht gar nicht anders und ist unabdingbare Voraussetzung. Naturschutz ohne die Akzeptanz der Betroffenen geht überhaupt nicht.

Minister Wenzel hatte im Frühjahr auf eine Mündliche Anfrage der Kollegen Grascha und Grupe von der FDP-Fraktion festgestellt: „Grundsätzlich gilt für alle vorgeschlagenen naturschutzfachlichen Maßnahmen für Flächeneigentümer das Prinzip der Freiwilligkeit.“

(Christian Grascha [FDP]: Grundsätz- lich!)

Und auch bei der Planung gibt es zwei Grundprinzipien. Erstens: So viel wie nötig, und so wenig wie möglich. Und zweitens: Freiwilligkeit und Kooperation.

Das bedeutet: Bei allem Engagement für den Naturschutz sollen Konflikte weitestgehend ausgeschlossen werden. Damit hat sich der ursprüngliche Antrag der FDP-Fraktion eigentlich erledigt.

Wie schon erwähnt, werden die betroffenen Bewirtschafter und Grundeigentümer vor Ort auch weiterhin eng in den Prozess eingebunden und zu jeder Zeit ausreichend informiert. Sie werden nicht nur, wie von der FDP verlangt, ausreichend, sondern umfassend informiert. Denn sie werden als Verbündete für den Naturschutz gebraucht. Sollten sich dann immer noch offene Fragen in Bezug auf das Naturschutzgroßprojekt Grünes Band ergeben, werden diese natürlich erschöpfend erklärt. Nur mit Verständnis für die Maßnahmen kann man Naturschutz leben und nachfolgend auch erleben. Die Unterstützung dieses Projekts werden wir durch Auflagen gegenüber der Landesregierung allerdings nicht gefährden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch zukünftig wird es zu Entscheidungen kommen, die nicht den Wünschen aller Betroffenen gerecht werden. Dafür muss dann ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden. In jedem Fall ist aber anzustreben, dass die Nutzung ökologisch verträglich gestaltet wird und die naturbetonten Landschaftsteile als Refugien und Regenerationsräume grundsätzlich geschont werden. Die mit unvermeidbaren Eingriffen verbundenen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes müssen ausgeglichen oder an anderer Stelle ersetzt werden.

Es ist unbestritten, dass es dem Menschen zusteht, die Natur zu seinem Lebensunterhalt zu nutzen. Genauso unbestritten ist allerdings auch,

dass er sich als Treuhänder des natürlichen Reichtums zu verhalten hat. Er ist nicht das letzte Glied einer Entwicklung, die ohne Rücksicht auf kommende Generationen um des augenblicklichen Vorteils willen Naturgüter bedenkenlos verbrauchen darf.

Deshalb haben wir ein starkes Interesse daran, dass das Projekt Grünes Band wie bisher länderübergreifend erfolgreich weitergeführt wird. Wir freuen uns, dass der Bund dies mit seiner Projektförderung gesamtstaatlich würdigt - im Interesse von Natur und Landschaft, im Interesse der Menschen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Brammer. - Das Wort hat jetzt der Kollege Ernst-Ingolf Angermann für die CDUFraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entschließungsantrag der FDP-Fraktion befasst sich mit dem umstrittenen Naturschutzprojekt Grünes Band Eichsfeld-Werratal. Entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze soll ein länderübergreifender Biotopverbund entstehen, welcher den Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sichert. Neben Niedersachsen sind Hessen und Thüringen an dem Gemeinschaftsprojekt beteiligt. Geleitet wird das Vorhaben von der Heinz Sielmann Stiftung.

Ende April 2013 wurde die erste von zwei Förderperioden des Projekts abgeschlossen, in der die Erarbeitung eines Pflege- und Entwicklungsplans sowie die Abstimmung mit den beteiligten Regionen im Vordergrund standen. Vordringlich wurde ein Maßnahmenplan zur Stärkung des Naturschutzes erarbeitet. Daran anschließend wurde ein Förderantrag beim Bundesamt für Naturschutz eingereicht, welcher die Finanzierung der zweiten Förderphase über zehn Jahre sicherstellen soll. Um dies zu erreichen, bedarf es nun der Zustimmung der Landesparlamente. - So viel vorweg.

Meine Damen und Herren, der Naturschutz liegt auch der CDU-Fraktion sehr am Herzen. Doch gibt es hier durchaus einige Vorbehalte gegen das Vorhaben zur Durchsetzung dieses Biotopverbundes. Obwohl der Verlauf dieses Projekts durch

verschiedene Moderationsprozesse begleitet wurde, ist festzustellen, dass es bei den betroffenen Grundeigentümern und Bewirtschaftern auf wenig Akzeptanz gestoßen ist.

(Zuruf von der CDU: So ist es!)

Das überdimensionierte Ausmaß des Projekts, obwohl dieses bereits reduziert wurde, stieß auf breites Unverständnis. 300 Landwirte protestierten in Duderstadt gegen das Vorhaben und sahen in dem Projekt eine neue Form der Gängelung unter dem Deckmantel des Naturschutzes. Herr Brammer, es ist tatsächlich so, dass die Privatflächen bereits überplant sind und dies ohne die Zustimmung der Eigentümer geschehen ist.

An den Protesten beteiligte sich ein Zusammenschluss aus mehr als 40 Ortschaften und Verbänden, sodass Christian Malzahn von der Welt am 19. Mai 2013 schrieb: „Sogar von der Angst der Landwirte vor einer kalten Enteignung ihrer Felder ist zu reden.“

Dies ist ein deutliches Zeichen dafür, dass eine mangelhafte Beteiligung der Betroffenen stattgefunden hat. Für die CDU-Fraktion gehören Naturschutz und die Berücksichtung der Interessen der Flächennutzer untrennbar zusammen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ohne die Anerkennung durch die Menschen vor Ort ist die Durchsetzung der Ziele des Naturschutzes nicht zu realisieren. In der durch die Regierungsfraktionen getragenen Beschlussempfehlung heißt es, dass Niedersachsen das Projekt weiterhin in vollem Umfang unterstützen soll. Sie fordern weiterhin, dass das Projekt „wie bisher“ erfolgreich weitergeführt werden soll.

Bisher gab es eine Grundlagenermittlung und die Erarbeitung eines Maßnahmenplans. Bereits das führte zu erheblichen Protesten der betroffenen Landwirte und Bürgerinnen und Bürger aus 40 Ortschaften und Verbänden. Ein Weiter-wie-bisher kann es nicht geben. Denn spätestens jetzt ist es an der Zeit, mit den betroffenen Menschen zu sprechen, und das auf Augenhöhe.

Das fordern wir ein. Der Naturschutz kann nur mit den Menschen dort gelingen. Dazu gehören eben Transparenz, Dialogbereitschaft und insbesondere das Vertrauen unter den Beteiligten. Das vermisse ich bisher.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sie auf der linken Seite des Plenums wollen mit Ihrem Änderungsantrag die Bewirtschafter und Grundeigentümer eng einbinden und ausreichend informieren. Was heißt denn „ausreichend“? Nur so viel wie nötig, damit einigermaßen Ruhe eintritt, und dann durchziehen?

Ich habe den Eindruck, dass über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden werden soll und dass dieser Entschluss um jeden Preis durchgesetzt werden soll. Die Bürgerbeteiligung endet eben wieder an der Stelle, an der unerwünschte Resultate folgen könnten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sobald Widerspruch gegen die politischen Pläne der Landesregierung entsteht, verfolgt Rot-Grün stets unbeirrt eigenen Interessen. Den Landwirten werden wirtschaftliche Standbeine durch die Vergütung besonderer ökologischer Leistungen vorgetäuscht. Ja, weitere Landwirte zu Almosenempfängern machen - das wird die Folge sein.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)