Dabei handelt es sich um ein Förderprogramm, welches von der Europäischen Kommission für die Förderperiode 2014 bis 2020 ausgeschrieben wurde. Dieses Programm vereint die bisherigen Forschungsrahmenprogramme mit dem Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, CIP, sowie dem Europäischen Institut für Innovation und Technologie, EIT. Ziel und Ausdruck dieser Zusammenführung war die deutlich höhere finanzielle Ausstattung in Höhe von - ursprünglich geplanten - 87 Milliarden Euro im Vergleich zur Ausstattung des 7. Forschungsrahmenprogramms von 2007 bis 2013 in Höhe von 50,5 Milliarden Euro.
Das Rahmenprogramm gliedert sich zudem in drei Schwerpunkte: exzellente Wissenschaft, industrielle Führungsrolle und gesellschaftliche Herausforderungen. Es entspricht daher der von der Europäischen Union 2010 verabschiedeten Wirtschaftsstrategie für kleine und mittlere Unternehmen Europa 2020.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist allerdings auch Tatsache, dass viele Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor der Antragstellung bei europäischen Forschungseinrichtungen zurückschrecken. Ein hoher bürokratischer Aufwand, lange Bearbeitungszeiten, geringe Förderwahrscheinlichkeit sowie eine oft fehlende Vernetzung mit europäischen Partnern können hierfür als Gründe angeführt werden. Diese Umstände haben dazu geführt, dass Deutschland lediglich einen Anteil von 23 % am aktuellen Forschungsrahmenprogramm hat.
Sehr geehrte Frau von Below-Neufeldt, in Ihrem Ursprungsantrag greifen Sie genau dieses EU-Förderprogramm und die von mir soeben geschilderte Problematik auf. Daher teilen wir grundsätzlich die Stoßrichtung Ihres Antrages. Denn auch wir sind der Ansicht, dass dieses nun anstehende europäische Forschungsrahmenprogramm intensiver genutzt werden sollte.
Im Rahmen der Ausschussberatung sahen wir uns allerdings genötigt, einige Ihrer Forderungen in einem Änderungsantrag zu konkretisieren und einen Punkt sogar gänzlich zu streichen. Denn in diesem fordern Sie die Landesregierung auf - ich zitiere -, „dafür Sorge zu tragen, dass die Mittelausstattung aus dem europäischen Förderprogramm für Niedersachsen mindestens so hoch sein wird wie in der vergangenen Förderperiode“.
Ganz abgesehen davon, dass diese Forderung der altbekannten FDP-Strategie folgt, finanzwirksame Anträge an die rot-grüne Landesregierung zu stellen, und das MWK in der vierten Sitzung des Ausschusses darauf hingewiesen hat, dass die Mittelausstattung im Forschungsrahmenprogramm sich nicht nach einem regionalen Proporz richte und deshalb auch nicht formal darauf hingewirkt werden könne, dass Niedersachsen einen bestimmten Anteil erhalte, sind es doch Ihre Parteifreunde auf Bundes- und europäischer Ebene gewesen, die dafür gesorgt haben, dass inzwischen weniger Mittel als geplant für das Förderprogramm zur Verfügung stehen, nämlich ca. 70 Milliarden statt der ursprünglich geplanten 87 Milliarden Euro.
Diese Mittelkürzung um 17 Milliarden Euro gehört zur Wahrheit nun einmal dazu, Frau von BelowNeufeldt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, trotz der oben aufgeführten Korrekturen freut es mich außerordentlich, dass die Oppositionsfraktionen im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur diesem von den Koalitionsfraktionen erstellten Änderungsvorschlag, der nun als Beschlussempfehlung vorliegt, einstimmig folgen konnten. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie alle, der einstimmig gefassten Beschlussempfehlung des Ausschusses und damit dem Antrag in einer geänderten Fassung für eine intensivere Nutzung des europäischen Forschungsrahmenprogramms Horizon 2020 zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Pantazis, Sie sind neu hier im Parlament, aber trotzdem dürfte Ihnen nicht entgangen sein, dass man in den letzten Jahren noch nicht für ein völlig neues Forschungsprogramm in die Bütt gehen und dafür sorgen konnte, dass möglichst viel Geld nach Niedersachsen fließt.
Als Nächster hat sich Herr Ottmar von Holtz von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau von Below-Neufeldt, wir stimmen Ihrem Antrag in einer geänderten Fassung in der Tat zu. Dadurch liegt sozusagen ein fraktionsübergreifender Antrag vor. Das heißt aber mitnichten, dass wir, Rot-Grün, uns liberales Gedankengut nach Lesart der FDP zu eigen machen - das nur am Rande zu Ihrer Anmerkung von vorhin.
(Zustimmung bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Das wissen wir, dass Sie sich kein liberales Gedan- kengut zu eigen machen!)
Es ist eine Tatsache, dass bei dem nächsten Forschungsrahmenprogramm weniger EU-Mittel nach Deutschland bzw. Niedersachsen fließen werden. Das betrifft alle EU-Förderprogramme, auch das Forschungsrahmenprogramm. Damit aus dem Programm Horizon 2020 annähernd so viele Mittel nach Niedersachsen fließen, wie es in der vergangenen Förderperiode der Fall war, sind im Prinzip auf zwei Gebieten Anstrengungen erforderlich.
Zum einen brauchen die kleinen und mittleren Unternehmen aktive Unterstützung bei der Vernetzung und Antragstellung. Das ist hier schon deutlich dargestellt worden. Das ist auch der Grund, warum wir diesen Antrag unterstützen.
Zum anderen will ich den Blick auf etwas anderes lenken, was in der bisherigen Debatte noch kein Thema war: die Qualität der Anträge. Die europäische Förderpolitik der Zukunft ist in die Strategie Europa 2020 eingebettet. Das ist in allen Entwürfen der europäischen Förderlinien, übrigens bis hin zur EFRE-Förderung, abzulesen. Es geht um Nachhaltigkeit und intelligentes Wachsen sowie integrative Wirtschaftskreisläufe. Ich bin froh, dass die EU erkannt hat, dass ein „Weiter so!“ in den
Angesichts der enormen Aufholjagd vor allen Dingen in Asien und Lateinamerika müssen wir uns ernsthafte Gedanken machen, wie wir global gesehen auf die Endlichkeit der Ressourcen unserer Erde reagieren wollen. Insofern ist Horizon 2020 für uns Grüne eine Chance. Abstrakte Begriffe wie „nachhaltige Wissenschaft“ und „nachhaltiges Wachstum“ erlangen hier eine ganz konkrete Ausprägung.
Für niedersächsische KMU und die kooperierenden Hochschulen heißt das: Gefragt sind Forschungsprojekte für Technologien auf Gebieten wie Ressourceneffizienz, integrative Kreisläufe, Wiederverwertung - übrigens weit jenseits dessen, was wir heute unter Recycling verstehen.
Hier tun sich Forschungsfelder mit enormem Innovationspotenzial auf. Diese Technologien bringen nicht nur Gelder nach Niedersachsen, meine Damen und Herren. Sie bedeuten am Ende auch, den technologischen Vorsprung zu sichern, Arbeitsplätze zu erhalten und auszubauen und den Wandel zu nachhaltiger Produktion, Klimaschutz und Ressourceneffizienz einzuleiten.
Die Ministerin für Wissenschaft und Kultur hat sich zu Wort gemeldet. Frau Heinen-Kljajić, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will die Debatte nicht unnötig verlängern, zumal es sich, wie schon erwähnt wurde, um einen Antrag handelt, der den Konsens des ganzen Hauses gefunden hat.
Ungeachtet der Kritik, dass Deutschland in der laufenden Förderperiode vielleicht nicht den Anteil an den Fördermitteln erhalten hat, den man sich hätte wünschen können, muss man, finde ich, an dieser Stelle sagen: Nichtsdestotrotz hat Niedersachsen in der laufenden Förderperiode, die mit Ende dieses Jahres ausläuft, immerhin 258 Projekte erfolgreich durchbringen können, was uns
95,7 Millionen Euro an Forschungsmitteln gebracht hat. Das ist, glaube ich, nicht zu vernachlässigen.
Dass sich unsere Hochschulen, wenn man sich die Geschichte der unterschiedlichen Rahmenförderprogramme anschaut, immer besser haben aufstellen können, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, hat etwas damit zu tun, dass in den 90er-Jahren die sogenannten EU-Hochschulbüros eingerichtet wurden, die die Hochschulen an dieser Stelle in eine bessere Ausgangssituation versetzt haben. Diese Hochschulbüros unterstützen Forscherinnen und Forscher dabei, Anträge zu stellen, und begleiten das ganze Verfahren. Das ist zweifelsohne eine Erfolgsgeschichte.
Zum Zeitplan des Antrags. Einige meiner Vorredner haben schon darauf hingewiesen: Die Messen sind natürlich inzwischen allemal, aber auch schon bei Antragstellung im Wesentlichen gesungen gewesen. Daher funktioniert der Antrag ein bisschen nach dem Prinzip „Besser spät als nie“.
Ich möchte noch ganz kurz zum aktuellen Stand sagen, dass am 17. Juli 2013 zwischen Rat, EUKommission und Europäischem Parlament ein Kompromiss über die endgültige Ausgestaltung dieses Förderprogramms erzielt wurde. Eigentlich müsste gerade jetzt zeitgleich zu unserer Plenarsitzung der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie im EU-Parlament über dieses Förderprogramm beraten und dem Ganzen abschließend zustimmen, womit dem pünktlichen Start zu Beginn des nächsten Jahres nichts mehr im Wege stünde.
Die Forderung des Antrags, die Bundesregierung über den Bundesrat bei den Verhandlungen zum Rahmenprogramm zu unterstützen, hat sich - das ist mit den Ausführungen deutlich geworden - damit ziemlich wahrscheinlich erledigt, weil es einfach nichts mehr zu verhandeln gibt.
Das Programm ist - auch das haben meine Vorredner schon gesagt - mit 70 Milliarden Euro ausgestattet. Wir hätten uns ebenfalls mehr gewünscht. Der Kollege Pantazis hat hierzu schon richtige Ausführungen gemacht.
Welche Neuerungen gibt es? - Das sollte man auch noch kurz erwähnen, weil Frau von BelowNeufeldt zu Recht auf die bürokratischen Hürden hingewiesen hat. Zum einen ist für das neue Rahmenprogramm verabredet, dass die Forschungsvorhaben zu 100 % finanziert werden. Das heißt, es braucht keinerlei Komplementärmittel mehr.
Innovationsvorhaben - das sind die Vorhaben, die die Kooperation mit KMU betreffen; denn hier geht es um Anwendungsforschung, hier geht es um konkrete Entwicklungen - werden mit jeweils 70 % gefördert.
Aus der Sicht unserer Hochschulen ist es sicherlich ganz interessant und attraktiv, dass im Bereich der Innovationsvorhaben, wenn sie von Non-ProfitOrganisationen - solche sind ja unsere Hochschulen - beantragt werden, ebenfalls eine Förderung von 100 % gilt. Zusätzlich wird es einen OverheadZuschlag, wie wir das auch von der DFG kennen, von 25 % geben.
Vielleicht auch nicht ganz trivial für diejenigen, die sich mit diesen Anträgen herumschlagen müssen: Die Bearbeitungszeiten von der Antragstellung bis zum Vertragsabschluss werden deutlich reduziert werden. Im Moment beträgt der Zeitraum zwischen Antragstellung und Vertragsabschluss roundabout ein Jahr. Dieser soll zukünftig um etwa 100 Tage reduziert werden. Also auch hier wird es eine Verbesserung geben.
Auch dem Wunsch der Fraktionen, die Interessen und den Entwicklungsbedarf der KMU zu berücksichtigen, wird in dem Programm entsprochen. Das wird zum einen daran deutlich, dass es ausdrücklich als Schwerpunkt beschrieben wird. Es gibt auch inhaltliche Schwerpunktsetzungen von Horizon 2020 - Stichwort „gesellschaftliche Herausforderungen“ -, die durchaus mit dem kompatibel sind, was wir sowohl in der Forschung als auch in der Wirtschaft anzubieten haben. Mit gesellschaftlichen Herausforderungen sind Agrarreform, Energiewende, demografischer Wandel usw. gemeint. Das sind alles Bereiche, in denen wir auch auf der Wirtschaftsebene durchaus etwas anzubieten haben.
Die Forderung, die Netzwerke zu unterstützen, damit Antragsteller schneller Projektpartner finden, ist im Rahmenprogramm ebenfalls berücksichtigt. Hier gibt es das Exzellenznetzwerk der Europäischen Union, abgekürzt EEN. Insgesamt sind hieran europaweit mehr als 600 Partnerorganisationen beteiligt.