Protokoll der Sitzung vom 26.09.2013

Schließlich soll mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses eine engagierte Mitarbeiterin diskreditiert werden, weil sie in Elternzeit gegangen ist.

(Widerspruch bei der CDU)

Wir verweigern uns diesem Ausschuss selbstverständlich nicht und stimmen seiner Einsetzung zu in der Hoffnung, dass die Wiederholung der zahlreichen Antworten, die Ihnen verschiedenste Mitglieder der Landesregierung hier und in den Ausschüssen wiederholt und wiederholt gegeben haben, vor dem Untersuchungsausschuss endlich zu einem Zugewinn an Erkenntnis bei CDU und FDP beiträgt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Diese Landesregierung ist keine fehlerfreie Regierung. Ich behaupte: Das hat es nie gegeben, und das wird es auch nie geben, meine Damen und Herren. - Aber diese Landesregierung hat ihre Fehler eingeräumt und die notwendigen Konsequenzen schon lange gezogen.

Ich hoffe, dass CDU und FDP im Untersuchungsausschuss endlich zur Sacharbeit finden. Zweifel an einem sachlichen Aufklärungsinteresse haben Sie allerdings in den vergangenen Wochen reichlich genährt. Da sind zum einen die Anfragen von heute Morgen, die sich in der Tat - darauf hat der Kollege Tonne hingewiesen - mit Gegenständen befassen, die im Untersuchungsausschuss aufgeklärt werden sollen. Welchen Mehrgewinn erwarten Sie sich von diesen wiederholten parlamentarischen Anfragen?

Ich will Ihnen sagen, worum es Ihnen in Wahrheit geht: Ihnen geht es mit Ihren Anfragen, die sich teilweise mit eher belanglosen Details beschäftigen, doch um eines: Sie hoffen, dass sich irgendein Mitglied der Landesregierung in irgendeinem Randdetail widerspricht. Als Beispiel: Hat der Minister eine SMS bekommen? - Wenn er dann hier im Plenum Ja sagt und sich eine Stunde später

korrigiert, dass es eine E-Mail aufs Smartphone war und keine SMS, dann springt Herr Bode auf und sagt: Die Landesverfassung ist gebrochen! Das Auskunftsrecht wurde missachtet! - Das ist doch das Ziel Ihrer Art der Fragestellung!

(Starker Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Bode, das Auskunftsrecht für Parlamentarierinnen und Parlamentarier ist über 100 Jahre alt. Artikel 24 ist Ausfluss dieses Auskunftsrechts. Aber für solche Sachen ist dieses Auskunftsrecht nun wirklich nicht gemacht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Sie von der Opposition stellen umfangreichste Aktenvorlagebegehren, die teilweise nur noch am Rand mit den aktuellen Angelegenheiten zu tun haben. Und wenn dann, wie immer, wie in jedem Fall bei solchen Aktenvorlagebegehren üblich, eine Sortierung erfolgt, was herausgegeben werden kann, was zum Kernbereich gehört, was vertraulich ist, dann folgen von Ihnen wiederholt und wiederholt Pressemitteilungen von Ihnen: Das ist ja eine Unverschämtheit! Wieder ist gekürzt worden! Wieder ist gekürzt worden! - Das sind aber übliche Vorgänge. In Wahrheit dienen Ihre Aktenvorlagebegehren nur genau dem Zweck, Futter für solche Pressemitteilungen zu schaffen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Björn Thümler [CDU]: Dann le- gen Sie doch alles vor!)

Teilweise beziehen sich Ihre Begehren auf Dinge, die gar keine Akten sind. Das sagt gar nicht mal allein die Landesregierung, das hat u. a. der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in einem Gutachten ganz klar festgestellt, das auch Ihnen schon lange vorliegt, das Sie aber offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen haben. Darum werden die Akten selbstverständlich zu Recht nicht vorgelegt.

Teilweise sind Ihre Aktenvorlagebegehren aber sogar rechtswidrig, weil sie beispielsweise gegen das grundgesetzliche Fernmeldegeheimnis verstoßen.

(Zustimmung von Ina Korter [GRÜNE])

Sie wollten allen Ernstes sämtliche Verbindungsdaten von fünf Mitgliedern der Landesregierung zurück bis zum Februar haben. Sämtliche Verbindungsdaten! Nicht etwa die Daten von sämtlichen Telefonaten, die diese Angelegenheit betreffen, sondern sämtliche Verbindungsdaten!

Meine Damen und Herren, ich empfehle Ihnen die Lektüre des Hannoverschen Kommentars. Darin heißt es zu Artikel 27, was den Untersuchungsausschuss betrifft - aber nach herrschender Meinung gilt das dann erst recht für die normalen Ausschüsse -, wörtlich: Die Vorschriften über den Strafprozess finden Anwendung, gemäß Satz 3 unbeschadet des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, das absolut geschützt ist.

Wissen Sie, wer der Verfasser dieses Abschnitts des Hannoverschen Kommentars ist? - Der Bearbeiter war Dr. Stefan Birkner. Herr Kollege Grascha, ich empfehle Ihnen: Bevor Sie solche Aktenvorlagebegehren schreiben, unterhalten Sie sich mit Ihren Fraktionskollegen darüber, was denn zulässig ist!

(Starker Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Abschließend: SPD und Grüne werden im Untersuchungsausschuss darauf achten, dass Recht und Gesetz eingehalten werden. Wir werden darauf achten, dass insbesondere die Landesverfassung beachtet wird. Und wir freuen uns auf die hoffentlich sachliche und konstruktive Aufklärungsarbeit.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Starker, anhaltender Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Limburg. - Es hat den Wunsch nach einer Kurzintervention gegeben. Herr Kollege Försterling!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Limburg, Sie haben ja eben sehr süffisant auf die Niedersächsische Verfassung abgestellt. Der Ministerpräsident hat das heute Morgen ebenfalls getan und hat sich auf Artikel 24 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung berufen, als er uns mitgeteilt hat, weswegen er die Akten zur Besoldungsfrage nicht vorlegen kann. Er hat gesagt, er könne das aufgrund des Artikels 24 Abs. 3 nicht tun. Aber Artikel 24 Abs. 3

sieht keine Pflicht der Landesregierung vor, bestimmte Akten nicht vorzulegen.

Deswegen geht es um die berechtigte Frage, auch im Untersuchungsausschuss: Wenn es angeblich so ist, dass in den Akten eigentlich nur steht, dass die Landesregierung sauber gehandelt hat, dann muss man sich als Landesregierung eben nicht auf die Niedersächsische Verfassung berufen, sondern man kann die Akten vorlegen, es sei denn, man hat etwas zu vertuschen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zurufe von der SPD: Oh!)

Stattdessen stellt sich der Kollege Limburg hier hin und versucht, den Einsetzungsbeschluss und die Einsetzung dieses PUAs zu bagatellisieren, indem er diesen Untersuchungsausschuss mit Untersuchungsausschüssen anderer Länder vergleicht.

(Johanne Modder [SPD]: Um Ihnen das klarzumachen!)

Natürlich geht es hierbei nicht um Milliarden. Aber, Herr Kollege Limburg, es geht um eine ganz entscheidende Frage: Hat die Landesregierung das Parlament immer wahrheitsgemäß und vollständig unterrichtet? - Das ist eine essentielle Frage der parlamentarischen Demokratie. Nicht nur wir haben ein Recht auf wahrheitsgemäße Information, sondern auch die Menschen dort draußen. Das erwarten die Menschen zu Recht von ihrer Landesregierung! Und dieses Recht treten Sie mit Füßen!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zurufe von der SPD: Oh!)

Herr Kollege Limburg zeigt an, dass er antworten möchte. Bitte schön!

Das haben Sie richtig interpretiert, Herr Präsident.

Meine Damen und Herren! Herr Kollege Försterling, zunächst einmal zum Aktenvorlagebegehren: Es ist seit Jahrzehnten, seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland, anerkannt, dass es in Regierungen einen Kernbereich der Willensbildung gibt, der geschützt ist und der nicht ausforschbar ist. Dies ist bislang, bis zum heutigen Tage, nur von der Piratenpartei infrage gestellt worden.

Ich stelle fest, dass sich CDU und FDP in diesem Sinne offensichtlich an den Piraten orientieren wollen und tatsächlich die exekutive Willensbildung

in ihrem Kernbereich ausforschen wollen. Das werden wir nicht mitmachen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Widerspruch bei der CDU und bei der FDP)

Ich kann es auch nicht richtig nachvollziehen, Herr Försterling. Die Piraten haben 2 % bekommen. Das war sogar noch weniger als für Sie. Die Hoffnung, sich darüber zu retten, kann ich nicht nachvollziehen.

(Zuruf von der FDP: Ha, ha, ha!)

Im Ernst:

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ihren Umgang, Herr Försterling, mit Daten, insbesondere auch mit Rechten Dritter und mit Persönlichkeitsrechten, hat Herr Bode vorhin eindrucksvoll dokumentiert. Und auch das ist ein wichtiger Grund, warum Akten zurückgehalten werden, weil nämlich diese Landesregierung den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte ernst nimmt und solche Sachen nicht an die Öffentlichkeit geben kann.

(Christian Dürr [FDP]: Beschaffung eines Dienstwagens, das ist ja nicht neu! Da muss ja ganz schön was drinstehen! Danke für den Hinweis! - Weitere Zurufe von der CDU und von der FDP)

Das wird auch so bleiben. Da können Sie hier noch so viel krakeelen.

(Starker Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Kollege Försterling, zur Frage, ob die Landesregierung dem Parlament die Wahrheit gesagt hat: Wenn ich die Äußerungen von Ihren Fraktionskollegen und den Kollegen der CDU aus den letzten Wochen ernst nehmen kann, dann kann es im Untersuchungsausschuss nicht mehr um diese Frage gehen; denn in dieser Frage haben Sie Ihr Urteil längst gefällt. Sie haben mehrfach behauptet, die Landesregierung hätte das Parlament rechtswidrig informiert!

(Christian Grascha [FDP]: Hat sie auch!)

Aber vor dem entscheidenden logischen Schritt, zum Staatsgerichtshof zu gehen und das feststellen zu lassen, scheuen Sie zurück, weil Sie näm

lich wissen, dass Ihre Vorwürfe in Wahrheit vollkommen haltlos sind.

Vielen Dank.