Wir bekommen nämlich ein Teilhabehindernis; denn beim Internet geht es nicht bloß um ein Luxusgut - ich klicke mich einmal durch Facebook oder anderes -, sondern für ganz viele Menschen ist es das Informationsbeschaffungsmedium, ein wichtiger Bestandteil, um an der Gesellschaft und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Insofern ist Ihr Antrag, wenn er denn wirklich auf eine Verordnung abzielt, völlig fehl am Platz; denn damit wird das Thema wie auch schon auf der Bundesebene auf die lange Bank geschoben. Sie, Herr Bode, hatten in der ersten Beratung gesagt, man solle die Verordnung auf der Bundesebene abwarten. Wir haben jetzt gesehen, wie es sich mit der Röslerschen Verordnung verhalten hat. In der Anhörung, aber auch in Workshops - darüber ist sie nicht hinausgekommen - wurde sie abgewatscht. Diese Verordnung war eine grandiose Niederlage. Mit einer Verordnung mit solchen erheblichen Schlupflöchern ist keine Politik zu machen.
Insofern ist der Antrag, der hier vorliegt, goldrichtig. Er garantiert die Netzneutralität auf gesetzlicher Basis und nicht mittels einer schwammigen Verordnung, wie Sie sich das vorstellen.
Lieber Kollege Schminke, ich möchte kein sozialistisches Einheitsnetz, weder in Südniedersachsen noch sonst wo und schon gar nicht für mich persönlich. Das Anliegen, das Ziel, das uns alle eint, besteht darin, dass der Zugang zum Internet - der elektronische Datenverkehr, die Teilhabe an den neuen Medien - für alle ermöglicht werden soll und muss, dass es hier keine Spaltung der Gesellschaft geben darf und dass gerade im ländlichen Raum die Verfügbarkeit von schnellem Internet überall gegeben sein muss, damit niemand abgekoppelt wird.
Aber bei der Frage, wie wir dort hinkommen, liegen wir leider wieder auseinander. Das eine ist das, was wünschenswert ist, was auch Herr Schmidt gesagt hat. Das klingt auch gut: Niemand soll benachteiligt werden, alle sollen schnelle Verbindungen haben. - Aber die Realität sieht nun einmal anders aus. Ist es denn wirklich, wie Sie sagen, für den Einzelnen so viel besser, wenn alle immer gleichbehandelt werden, wenn also die Oma, die ab und zu einmal eine E-Mail schreibt, genauso behandelt werden muss wie ein Großkonzern, der ganz andere Bedürfnisse hat? Wird es dann für den Einzelnen oder die Einzelne, die einmal am Tag das Internet nutzt, günstiger, oder wird es teurer?
Meine Damen und Herren, jetzt ist auf der linken Seite des Hauses ein ausgesprochenes Volksgemurmel. Ich bitte, es einzustellen! Herr Kollege Bode hat das Wort.
(Johanne Modder [SPD]: Es haben sich alle Omas gemeldet! Ich bin auch Oma! - Maximilian Schmidt [SPD]: Meine Oma ist hier! Bei der können Sie sich entschuldigen! Sie sitzt in der Loge!)
- Ja, alle wollen E-Mails schicken. Ich habe einen Nutzer gemeint, der das Internet einmal am Tag ganz kurz für eine E-Mail oder anderweitig nutzt,
wenn für ihn die gleiche Infrastruktur vorgehalten werden muss wie für einen Großkonzern. Wenn Sie das Bild, das ich gewählt habe, um es Ihnen zu verdeutlichen, damit Sie es verstehen, Herr Schmidt, kritisieren, meinetwegen. Dann versuche ich es einmal technisch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist nämlich nicht so, dass der Ausbau dann schneller vonstatten geht und dass es dann für den Einzelnen auch tatsächlich kostengünstiger wird.
Wir müssen doch einmal zu der Frage kommen: Was ist denn Netzneutralität? Was müssen wir denn sicherstellen? Wir müssen sicherstellen, dass der elektronische Datenverkehr frei und ohne staatliche Intervention fließen kann, dass es keine Einflussnahme von Staaten, von Datendienstleistern oder auch von Geheimdiensten und anderen gibt. Das ist die entscheidende Größenordnung, um die wir tatsächlich kämpfen müssen.
Wir müssen nicht dafür kämpfen, dass jeder einzelne Kunde genauso behandelt wird wie ein Konzern, der ganz andere Bedürfnisse hat. Wir müssen, damit wir innovations- und wettbewerbsfreundlich sind, auch den Anbietern die Möglichkeit geben, unterschiedliche Produkte zu schaffen und je nach Nutzungsbedürfnis auch tatsächlich unterschiedlich anzubieten, sodass man eine individuelle Ausstattung wählen kann. Das ist nämlich innovativ, und das bedeutet tatsächlich Wettbewerb.
Deshalb unterscheiden wir uns auch nicht in der Frage, ob Verordnung oder Gesetz. - Eine Verordnung ist immer schneller möglich als ein Gesetz. - Aber wir unterscheiden uns in dem, was dann tatsächlich darin stehen und geregelt werden muss. Wir würden mit Ihren Vorschlägen nicht einverstanden sein, unabhängig davon, ob das in einer Verordnung oder in einem Gesetz geregelt würde. Bei Ihnen ist es anders, weil Sie in der Tat wollen, dass jeder in Bezug auf das Internet gleichbehandelt wird, dass das Internet ein Einheitsinternet wird. Das klingt zwar gut, Herr Schminke, aber bei
einem solchen sozialistischen Einheitsnetz bräuchten wir noch lange, bis Niedersachsen komplett angeschlossen ist.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von Ronald Schminke [SPD] - Weitere Zurufe von der SPD)
Meine Damen und Herren, ich bitte wirklich, Ruhe zu bewahren! Hier hat jede Kollegin und jeder Kollege das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Dieser muss man sich nicht anschließen. Zwischenrufe sind die Würze des Parlaments, aber manchmal sind sie in der Menge auch störend. - Herr Kollege Schminke, ich bitte auch Sie um Zurückhaltung!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vergleiche wirkten gerade so, als müssten wir in Extreme verfallen: Wir vergleichen den einzelnen Nutzer mit dem Großkonzern. Das ist nicht die Debatte, die wir führen. Ich werde ganz am Ende meiner Rede noch ein Beispiel nennen, das meiner Meinung nach deutlich macht, worum es wirklich geht, nämlich darum, dass jeder die gleiche Möglichkeit hat. Es geht nicht um den Großkonzern und den einzelnen Nutzer, sondern es geht um die Bürgerinnen und Bürger, um die wir uns sorgen und für die das Thema Netzneutralität von entscheidender Bedeutung ist.
Zunächst möchte ich den Regierungsfraktionen für den wichtigen Vorstoß danken. Der Datenverkehr nimmt ständig zu. Wir müssen sicherstellen, dass Endnutzer weiterhin die volle Geschwindigkeit ihres Internetanschlusses nutzen und dass Anwendungen jeder Art verzögerungs- und störungsfrei funktionieren können. Dazu muss entweder die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur erhöht oder der Datenverkehr gelenkt werden. Welcher dieser beiden Wege beschritten wird, wer darüber entscheidet und wie diese Wege im Detail auszusehen haben - das alles fokussiert sich derzeit in der Diskussion um die Netzneutralität. Deswegen hat das Thema eine besonders große Bedeutung, auch wenn der Begriff und die Inhalte dahinter den meisten Menschen wahrscheinlich gar nicht bewusst sind.
Aber diese Diskussion wird schon längst nicht mehr auf ausschließlich rechtlicher oder technischer Ebene geführt, wie es hier manchmal anklang, und dies zu Recht, wie ich meine. Denn hierbei geht es längst nicht mehr nur um Geschäftsmodelle von Unternehmen, sondern es geht um die gesellschaftspolitischen Auswirkungen, die eine Abkehr von den Grundsätzen der Netzneutralität mit sich bringt. Neben den innovativen Entwicklungsmöglichkeiten des Internets geht es auch um Teilhabe unser Bürgerinnen und Bürger an einer vernetzten, digitalen Welt. Es geht um Verbraucherschutz und Verbraucherrechte, um die Frage von Diskriminierung und Antidiskriminierung.
Zwischendurch kam die Frage auf, ob wir eigentlich über Netzneutralität im Sinne der rechtlichen Regelung oder über den Ausbau reden. Ich will noch einmal daran erinnern: Wir reden hier über Netzneutralität und über das Thema Vectoring. Ausgelöst wurde die Debatte durch die Frage: Ist eigentlich noch der Zugriff für alle Anbieter möglich, oder kann sich ein Anbieter wie die Telekom, wie es ja nun eine ganze Zeit lang war und was immer noch nicht endgültig abgeschlossen ist, den Zugang sichern, eine Technologie wie Vectoring einführen und damit den Zugang für alle Weiteren unmöglich machen? Und vor allem - das ist ganz entscheidend -: Verbauen wir uns damit Zukunftsperspektiven des Netzausbaus? Denn was wir in Zukunft brauchen, ist nicht mehr der Zugang, mit dem ich einmal am Tag eine Mail schreibe. Vielmehr brauchen wir, perspektivisch aufgebaut, bis zu Fibre To The Home, also bis zur Möglichkeit, Glasfaser bis ins Haus zu haben, den vollen Netzzugang für alle. Deswegen ist das Thema des technischen Ausbaus und der Rahmenbedingungen dafür mindestens genauso wichtig wie die Frage der Netzneutralität.
- Sie haben völlig recht. Es sind zwei Bereiche, die aber in der Diskussion oft miteinander vermischt werden. Deswegen muss man das an dieser Stelle noch einmal deutlich machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sehe drei gute Gründe für den dringenden Handlungsbedarf.
Erstens gibt es keine Gewährleistung des offenen Internetzugangs. Dagegen gibt es aber Hinweise für eine Blockierung oder Drosselung der Dienste,
Zweitens. Telekommunikationsanbieter und Anbieter von Inhalten und Anwendungen entwickeln Spezialdienste, deren sozialer und ökonomischer Wert von einer garantierten Dienstqualität abhängt. Diese Innovationen eröffnen neue Geschäftsfelder - das ist klar -, erfordern aber auch einen Rechtsrahmen mit klaren Bedingungen, die wir festlegen.
Drittens. Nach den geltenden Rechtsvorschriften gibt es derzeit keine Sanktionsmöglichkeiten, um ein Blockieren des Datenflusses oder andere unlautere Arten des Datenverkehrsmanagements zu unterbinden. Deswegen gibt es dringenden Handlungsbedarf, den wir sehen.
Was ist passiert, meine sehr verehrten Damen und Herren? - Das Bundeswirtschaftsministerium hat die aus der Wirtschaft und den Verbänden geäußerten Bedenken zum Anlass genommen, einen neuen Verordnungsentwurf zur Netzneutralität vorzulegen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat aber mittlerweile auch die Brisanz und Tragweite des Themas erkannt und ist zwischenzeitlich davon abgerückt, den Verordnungsentwurf in einem Schnellverfahren einfach durchzuwinken. Allerdings, so ehrlich müssen wir sein, berücksichtigt der zweite Entwurf über die Branche hinaus geäußerte Kritikpunkte und Änderungsvorschläge ebenfalls nur unzureichend. Zwar werden einige der vagen Vorgaben des ersten Entwurfs präzisiert. Am Ende bleibt aber wiederum nur zu konstatieren, dass es nach wie vor mehr Fragen als Antworten gibt.
Was hinzu kommt, meine sehr verehrten Damen und Herren: Seit dem 12. September liegt ein Legislativpaket der Europäischen Kommission zum Telekommunikationsbinnenmarkt vor. Dieses Ziel hat die Kommission schon seit geraumer Zeit und mit dem gegenwärtigen Rechtsrahmen angestrebt. Er beinhaltet den schrittweisen Abbau nationaler Hemmnisse für den grenzüberschreitenden Wettbewerb, darunter auch von unterschiedlichen nationalen sektorspezifischen Regulierungsansätzen, sowie Verbraucherschutzrechte in Bezug auf Verträge mit Telekommunikationsanbietern und trifft auch Regelungen der Netzneutralität.
Spätestens jetzt sollte doch auch dem Bundeswirtschaftsministerium klar geworden sein, dass solche wichtigen, komplexen Themen wie die Sicherstellung der Netzneutralität nicht in der Rechtsform einer Bundesverordnung zu regeln sind.
Vor diesem Hintergrund des Kommissionsvorschlags sehe ich derzeit ohnehin, wenn man ehrlich ist, keinen Spielraum mehr für eine Verordnung des Bundes; das dürfte inzwischen wohl klar sein. Im Rahmen des anstehenden Bundesratsverfahrens zum Legislativpaket der Kommission werden wir uns dafür einsetzen, dass unsere Vorstellungen, die auch heute deutlich geworden sind, zur Netzneutralität auch auf europäischer Ebene Berücksichtigung finden und die offenen Fragen und Probleme auf ausgewogene und wirksame Weise gelöst werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ganz am Anfang habe ich gesagt, dass ich am Ende ein Beispiel nennen möchte, ein Zahlenbeispiel, das deutlich macht, welche Bedeutung der Netzzugang, die Netzneutralität und auch der Zugang mit großen Datenvolumina für alle hat. Der Beitrag zum Thema „Leiharbeit bei Amazon“ - ich komme sozusagen zum Arbeitsbereich - ist von 2 Millionen Zuschauern gesehen worden, als er im Fernsehen lief. Weitere 1,2 Millionen Zuschauer haben die Gelegenheit genutzt, sich diese Informationen über die Mediathek, also über das Internet, zu holen. Das war auch die Grundlage für viele öffentliche Diskussionen. Das zeigt, glaube ich, sehr deutlich, dass das Internet eine herausgehobene gesellschaftspolitische Bedeutung hat und dass das Thema Netzneutralität für uns eine herausgehobene Bedeutung haben muss.
Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Ich sage es einmal grundsätzlich: Links vom Redepult befindet sich ein Monitor, auf den auch Ministerinnen und Minister mal schauen sollten; denn die Redezeit, die dort in Rot angezeigt wird, ist keine Restredezeit, sondern die Überziehung.