Protokoll der Sitzung vom 26.09.2013

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Ich schließe daher die Beratung.

Wir kommen in das Abstimmungsverfahren.

Der auf eine Annahme des Antrags in einer geänderten Fassung zielende Änderungsantrag entfernt sich inhaltlich vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Nur falls dieser Änderungsantrag abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab.

Wer dem gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 17/604 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Dieser Änderungsantrag ist mit Mehrheit abgelehnt worden. Dem Änderungsantrag wurde also nicht gefolgt.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/263 unverändert annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist die Ausschussempfehlung beschlossen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 26: Abschließende Beratung: Wahleinsprüche 1. des Herrn H. G., Schweringen, 2. des Herrn J. S., Zetel, 3. des Herrn W. M., Neuenburg, 4. des CDU-Kreisverbandes Hildesheim, Herr C. B., Hildesheim, 5. des Herrn H. K., Oldenburg, 6. des Herrn M. K., Hannover, 7. der Bürgergemeinde Uslar - BI Wahlen, Uslar, 8. des Herrn G. L. (Bündnis 21/RRP), Cuxhaven - Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses - Drs. 17/580

Gegen die Gültigkeit der Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 20. Januar 2013 sind acht Einsprüche eingelegt worden, mit denen sich der Wahlprüfungsausschuss in dem dafür nach dem Wahlprüfungsgesetz vorgeschriebenen Verfahren zu befassen hatte. Das Nähere entnehmen Sie bitte der Tagesordnung.

Es liegt nun die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses in der Drucksache 17/580

vor. Bereits an dieser Stelle muss ich darauf hinweisen, dass die daraus ersichtlichen Empfehlungen zu den acht Wahleinsprüchen vom Wahlprüfungsausschuss in allen Fällen einstimmig beschlossen wurden. Deshalb hat der Wahlprüfungsausschuss auf eine gesonderte Berichterstattung verzichtet.

Gleichwohl, meine Damen und Herren, müssen wir über diese Empfehlungen getrennt abstimmen; denn nach § 12 des Wahlprüfungsgesetzes sind bei der Beratung und Entscheidung zwingend jeweils diejenigen Abgeordneten von der Mitwirkung ausgeschlossen, deren Wahl zur Prüfung ansteht.

Das gilt allerdings nicht für die Einsprüche, durch die die gesamte Wahl, die Wahl von mehr als zehn Abgeordneten oder ein Landeswahlvorschlag in seiner Gesamtheit betroffen sind. So regelt es § 12 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 2 des Wahlprüfungsgesetzes.

Für die folgenden Abstimmungen bedeutet dies, dass bei der Beratung und Abstimmung über die einzelnen Anlagen zur Drucksache 17/580 jeweils diejenigen Abgeordneten nicht mitwirken dürfen, die ich beim Aufruf der einzelnen Wahleinsprüche namentlich nennen werde. Bei den Wahleinsprüchen in den Anlagen 6 und 7 handelt es sich um allgemeine Einsprüche. Insofern besteht folglich kein Mitwirkungshindernis.

Ich rufe den ersten Wahleinspruch auf und frage, ob es Wortmeldungen gibt. - Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Wahleinspruch des Herrn H. G. aus Schweringen, Drucksache 17/580, Anlage 1. Hierbei ist der Abgeordnete Ahlers, CDU, von der Mitwirkung ausgeschlossen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 1 der genannten Drucksache zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich stelle fest, dass der Abgeordnete Ahlers nicht an der Beratung und Abstimmung mitgewirkt hat.

Ich rufe den zweiten Wahleinspruch auf. Es geht um den Wahleinspruch des Herrn J. S. aus Zetel, Anlage 2 der Drucksache. Hierbei ist der Abgeordnete Lies, SPD, von der Mitwirkung ausgeschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 2 der Drucksache zustimmen möchte, den bitte ich um

ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich stelle fest, dass der Abgeordnete Lies nicht an der Abstimmung mitgewirkt hat.

Punkt 3: Beratung und Abstimmung über den Wahleinspruch des Herrn W. M. aus Neuenburg, Anlage 3 der Drucksache. Hierbei ist ebenfalls der Abgeordnete Lies, SPD, von der Mitwirkung ausgeschlossen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 3 der Drucksache 17/580 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich stelle fest, dass der Abgeordnete Lies nicht an der Beratung und Abstimmung mitgewirkt hat.

Wir kommen zum vierten Punkt: Beratung und Abstimmung über den Wahleinspruch des CDUKreisverbandes Hildesheim. Hierbei handelt es sich um die Anlage 4 der Drucksache 17/580. Hierbei ist der Abgeordnete Bernd Lynack, SPD, von der Mitwirkung ausgeschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 4 der Drucksache 580 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Sie haben einstimmig beschlossen. Ich stelle fest, dass der Abgeordnete Lynack an der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt hat.

Der fünfte Punkt ist die Beratung und Abstimmung über den Wahleinspruch des Herrn H. K. aus Oldenburg, Anlage 5 der Drucksache. Hierbei ist der Abgeordnete Prange, SPD, von der Mitwirkung ausgeschlossen. - Ich sehe wie bei den übrigen Punkten keine Wortmeldungen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 5 der Drucksache zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig beschlossen. Ich stelle fest, dass der Abgeordnete Prange nicht an der Beratung und Abstimmung mitgewirkt hat.

Punkt 6: Beratung und Abstimmung über den Wahleinspruch des Herrn M. K. aus Hannover, Anlage 6 der Drucksache. Hierbei handelt es sich um einen allgemeinen Wahleinspruch. Es ist also kein Abgeordneter bzw. keine Abgeordnete von der Mitwirkung ausgeschlossen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 6 der Drucksache zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen, wie vom Wahlprüfungsausschuss empfohlen.

Wir kommen zur siebten Abstimmung. Es geht um den Wahleinspruch der Bürgergemeinde Uslar, Bürgerinitiative Wahlen, Anlage 7 der Drucksache. Hier handelt es sich ebenfalls um einen allgemeinen Wahlanspruch. Es ist also wiederum keine Abgeordnete bzw. kein Abgeordneter von der Mitwirkung ausgeschlossen.

Auch hierzu liegen keine Wortmeldungen vor.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusse in der Anlage 7 der Drucksache zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist einstimmig beschlossen.

Wir kommen zum letzten der heute zu entscheidenden Wahleinsprüche, zur Abstimmung über den Wahleinspruch des Herrn G. L. (Bünd- nis 21/RRP), Cuxhaven, Anlage 8 der Drucksache 17/580. In diesem Fall ist der Abgeordnete Santjer von der SPD-Fraktion von der Mitwirkung ausgeschlossen.

Hierzu liegen keine Wortmeldungen vor.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 8 der Drucksache zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig beschlossen. Ich stelle auch hier abschließend fest, dass der Abgeordnete Santjer an Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt hat.

Ich bitte um Nachsicht, aber das Verfahren war nach dem Wahlprüfungsgesetz so formvollendet nötig. Ich danke Ihnen für die disziplinierte Mitwirkung.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 27: Erste Beratung: „Musikland Niedersachsen“ zur Marke in Deutschland weiterentwickeln - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/550

Die Einbringung hat die Kollegin Gabriela Kohlenberg von der CDU-Fraktion übernommen. Ich erteile ihr das Wort.

(Vizepräsidentin Dr. Gabriele Andretta übernimmt den Vorsitz)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niedersachsen ist Musikland. Jedes Kind ist musikalisch. Jetzt hat es die Chance, dies für sich zu entdecken.

Immer mehr Kinder in Niedersachsen erfahren ihre musikalischen Talente und haben Spaß daran, gemeinsam zu singen, zu spielen und zu tanzen. Wir haben mehr als 500 000 begeisterte Niedersachsen, 500 000 Menschen in Niedersachsen, die sich mit einem professionellen Musikberuf oder in der Laienmusik entfalten. Das ist schon eine riesige Anzahl: 500 000 Menschen!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits in den Kindertagesstätten und Schulen sowie in außerschulischen Bildungsinstitutionen und Kultureinrichtungen wird kulturelle Bildung als Querschnittsaufgabe verstanden und erfolgreich umgesetzt.

(Astrid Vockert [CDU]: Sehr gut!)

Ein Schwerpunkt liegt dabei auf einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Musikförderung.

(Beifall bei der CDU)

Das „Musikland Niedersachsen“ ist durch die musikalische Bildung insgesamt für die kulturelle Bildung von herausragender Bedeutung. Die CDUgeführte Landesregierung hat in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Niedersächsischer Musikschulen das bundesweit einzigartige Musikalisierungsprogramm „Wir machen die Musik!“ entwickelt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

In den Kindertagesstätten und Grundschulen können Kinder im Alter von drei bis zehn Jahren seit dem Schuljahr 2009/2010 ihre Persönlichkeit im gemeinsamen Singen und Musizieren entfalten und dabei viele Erfahrungen sammeln. Durch die große Nachfrage nehmen zum Schuljahr 2013/2014 insgesamt 77 Musikschulen teil.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)