Die europäische Richtlinie zur Verhütung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer ist nach wie vor nicht in deutsches Recht umgesetzt. Die dafür geltende Frist ist bereits am 31. März dieses Jahres abgelaufen.
Was hat sich getan? - Wir sehen einen Referentenentwurf der Bundesregierung aus dem Jahre 2012, der nicht so recht das Licht des Parlaments erblicken wollte. Als dann die Zeit knapp wurde und eine weitere Befassung im Bundesrat drohte, wurde der Entwurf in den Bundestag eingebracht, das Ganze garniert mit Regelungen, nach denen Prostitutionsstätten dem Gewerberecht unterstellt werden sollten, eine Regelung für die gewerbliche Prostitution, die streng von der Prostitution auf der Grundlage von Menschenhandel unterschieden werden muss.
In der vergangenen Woche rief der Bundesrat auf Initiative u. a. von Niedersachsen den Vermittlungsausschuss an. Ich erwarte von der neuen Bundesregierung, dass sie die europäische Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer - diesen letzten Aspekt vergisst man gerne etwas - nun schnellstmöglich richtlinienkonform umsetzt.
Ich erwarte, dass sie im Strafrecht die Chance nutzt, die bestehenden Regelungen gegen Menschenhandel und zum Schutz der Opfer zu verbessern. Niedersachsen hat dazu dem Vorschlag des Bundes einen strafrechtlichen Regelungsvorschlag entgegengesetzt und ihn im Juli in den Bundesrat eingebracht.
(Jens Nacke [CDU]: Wieso ist Ihre Antwort eigentlich schriftlich formu- liert? Sie haben eine vorbereitete Antwort! Geben Sie sie uns, wir lesen sie dann selbst! - Gegenrufe von der SPD)
Ruhe bitte, meine Damen und Herren! Ich bitte auch, die Ministerin nicht zu stören. - Setzen Sie bitte fort!
Ich denke, dass unser Gesetzentwurf eine gute Grundlage auch für die neue Bundesregierung bieten wird, um diesen Schutzinteressen wirksam nachzukommen.
Der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft wird erweitert auf die Ausbeutung durch Betteltätigkeiten, durch die Ausnutzung von strafbaren Handlungen und durch Organhandel. Es liegt auf der Hand, dass diese Opfer strafrechtlichen Schutzes bedürfen.
Die Strafschärfung, die bisher nur gilt, wenn es sich um ein Kind handelt, soll auch dann gelten, wenn das Opfer unter 18 Jahre alt ist. Die Strafschärfung bei Menschenhandelsdelikten, die bislang nur greift, wenn der Täter das Opfer vorsätzlich geschädigt hat, soll auch dann greifen, wenn er dies leichtfertig getan hat.
Die Menschenhandelsdelikte sollen auch in den Katalog derjenigen Straftaten aufgenommen werden, deren Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ruht,
Ich erwarte auch, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der die Effektivität der Tatbestände des Menschenhandels verbessert.
Niedersachsen hat dazu folgende Vorschläge gemacht: Der Strafrahmen für Menschenhandelsdelikte zum Nachteil eines Kindes soll von 2 Jahren auf 15 Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Bisher droht für eine solche Tat eine Mindeststrafe von einem Jahr. Ich meine, es liegt auf der Hand, dass eine solche Strafandrohung nicht ausreichend ist.
Wir haben auch die Strafbarkeit der sogenannten Freier vorgeschlagen. Die Richtlinie gibt es den Ländern ausdrücklich auf, darüber nachzudenken. Bisher kann ich dafür keine Ansätze entdecken.
Wir haben in unserem Gesetzentwurf auch einen neuen Grundtatbestand des Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft vorgesehen. Warum? - Nach der derzeitigen Konstruktion dieses Straftatbestandes wurden im Bundesgebiet innerhalb eines Jahres insgesamt vier Straftaten bestraft. Das macht meines Erachtens deutlich, dass die konkrete Ausformulierung dieses Straftatbestands nicht in der Lage ist, die Kriminalität tatsächlich abzudecken. Wir haben dazu den Vorschlag gemacht, das Ausnutzen einer Zwangslage oder die auslandsspezifische Hilflosigkeit nur als Strafschärfungsgrund zu konstruieren.
Ziel unseres Gesetzentwurfs ist es, diejenigen, die dafür sorgen, dass Menschen sich in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse begeben, effektiv einer Bestrafung zuzuführen. Die Missstände im Werksvertragsbereich machen auf bestürzende Weise deutlich, dass es einer solchen gesetzlichen Änderung bedarf.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die Dringlichen Anfragen - darauf weise ich wegen des einen oder anderen Zurufs noch einmal hin - sind in § 48 unserer Geschäftsordnung geregelt. In Absatz 3 steht, dass Zusatzfragen nicht verlesen werden dürfen. Der Paragraf schließt aber nicht aus, dass die Antworten verlesen werden.
Meine Damen und Herren, die nächste Frage kommt vom Abgeordneten Martin Bäumer von der CDU-Fraktion. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass ich im Rahmen dieser Dringlichen Anfrage
heute Morgen eigentlich konkret erwartet hätte, wie sich Niedersachsen in Berlin positioniert und weniger landespolitische Allgemeinplätze - - -
Herr Bäumer, einen Moment, bitte! - Meine Damen und Herren, wir sind in einer Fragestunde. Es wird gefragt, es wird geantwortet. Alle anderen sollten in Ruhe zuhören. - Bitte!
Vor dem Hintergrund, dass der frühere SPDKanzlerkandidat Peer Steinbrück in einem SpiegelGespräch mit Herrn Trittin der Forderung, zukünftig weniger Unternehmen von der EEG-Umlage zu befreien, eine deutliche Absage erteilt hat, frage ich die Landesregierung konkret: Herr Ministerpräsident, in welchen Branchen sehen Sie im Bereich der EEG-Umlage Handlungsbedarf?
(Jens Nacke [CDU]: Kriegen Sie das hin? Das kann doch keiner aufge- schrieben haben! - Gegenruf von Grant Hendrik Tonne [SPD]: Herr Bäumer musste die Frage vorhin doch auch ablesen! - Jens Nacke [CDU]: Das ist doch peinlich hier! - Weitere Zurufe von Jens Nacke [CDU] und von Helge Limburg [GRÜNE])
Meine Damen und Herren, bitte! Wir können in Ruhe abwarten, bis hier Ruhe einkehrt. Sie können Ihre Zwiegespräche auch gerne draußen führen, Herr Nacke, Herr Limburg, das ist nicht verboten.
Herr Bäumer, aus Presseberichten, aber auch anlässlich eines Besuchs in Brüssel und von Gesprächen mit Herrn Kommissar Oettinger ist deut
lich geworden, dass die EU-Kommission - zuständig ist Kommissar Almunia - zurzeit prüft, ob mit der Ausweitung der besonderen Ausgleichsregelung im EEG, die energieintensive Unternehmen von der EEG-Umlage freistellt, möglicherweise ein Missbrauch dieser Regelung vorliegt, weil auch Unternehmen, die nicht im eigentlichen Sinne energieintensiv sind und im internationalen Wettbewerb stehen, von dieser Regelung ausgenommen wurden.
Dabei wurde deutlich, dass Deutschland damit rechnen muss, dass es zu einer Prüfung kommt, die sich auf die Beihilferichtlinien der Europäischen Union bezieht. Ich denke, das muss man in jedem Fall abwenden. Deswegen ist eine konsequente Antwort der Bundesregierung gefordert, um deutlich zu machen, dass man den Missbrauch dieser Regelung schnellstmöglich beseitigen will, um weitere Verunsicherungen für Investitionen und Investoren abzuwenden.
Bezug nehmend auf die Frage von Herrn Bäumer heißt das in der Konsequenz, dass wir die Zahl der Unternehmen einschränken müssen und dass wir zu einer europäischen Definition dessen kommen müssen, was ein energieintensives Unternehmen ist, um zu verhindern, dass wir das Beihilferecht verletzen.
Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Bode für die FDPFraktion. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, da Sie uns eingeladen haben, uns aktiv einzubringen und an der Durchsetzung der niedersächsischen Positionen in den Koalitionsverhandlungen in Berlin mitzuarbeiten, und vor dem Hintergrund, dass Sie hier ausgeführt haben, wie Sie sich für das Land Niedersachsen in die Koalitionsverhandlungen in Berlin einbringen, frage ich Sie: Können Sie uns auch erklären, mit wem Sie in Berlin gerade sprechen und verhandeln und wie lange die Koalitionsverhandlungen in Berlin noch dauern werden?
Danke schön, Herr Bode. - Für die Landesregierung antwortet der Ministerpräsident Herr Weil. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der FDP schon mal nicht, lieber Herr Bode.