Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, ich gehe davon aus, dass auch das Vorgängerfahrzeug, das der Vorgängerstaatssekretär im ML gefahren hat, nicht der gültigen Dienstwagenrichtlinie entsprochen hat.
Als mir bekannt geworden ist, dass das ein Verstoß gegen die Dienstwagenrichtlinie war, haben wir gemeinsam entschieden, das Fahrzeug sofort zurückzugeben.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass das niedersächsische Landeskabinett in der Sitzung am 24. September 2013, als auch der Beschluss über die Aktenvorlage gefasst wurde, eine Definition des Aktenbegriffs vorgenommen hat, wonach eine Akte eine Samm
lung von Dokumenten mit einem gemeinsamen Ordnungsmerkmal sei, und ausdrücklich festgestellt hat, dass Unterlagen dem Landtag nicht übermittelt werden sollen, die nach diesem Begriff keine Akten sind - damit sind ausweislich des Protokolls insbesondere einzelne Dokumente gemeint -, frage ich die Landesregierung: Gibt es einzelne Dokumente, sind der Landesregierung einzelne Dokumente bekannt, die dem Landtag ausdrücklich nicht vorgelegt worden sind, obwohl sie in unmittelbarem Zusammenhang zu der Frage des Haushaltsausschusses zur Affäre PaschedagMeyer-Weil gestanden haben?
Zunächst, Herr Nacke, erlaube ich mir den Hinweis, dass sich die Landesregierung an dem Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und der darin vorgenommenen Definition orientiert. Das scheint mir, gerade, weil es um Rechte des Landtages geht, eine belastbare Grundlage zu sein.
Zum anderen - ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe -: Selbstverständlich gibt es Unterlagen - auch einzelne Dokumente -, die nicht an den Landtag übermittelt wurden, insbesondere mit Rücksicht auf Artikel 24 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung.
(Jens Nacke [CDU] geht mit einem Blatt Papier in der Hand zum Rede- pult - Petra Tiemann [SPD]: Sie wol- len doch nicht etwa ablesen?)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte ausdrücklich nach einzelnen Dokumenten gefragt, die nicht vorgelegt worden sind. Ich will zumindest feststellen, dass die Frage nicht beantwortet wurde.
(Grant Hendrik Tonne [SPD]: Sie ha- ben nicht zugehört! - Weiterer Zuruf von der SPD: Das hatte er gesagt!)
Vor dem Hintergrund, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass der Beschluss so getroffen worden ist, wie ich es gerade hier ausgeführt habe, frage ich die Landesregierung, ob sie der Auffassung ist, dass die vorgelegten Akten, die der Landtag übermittelt bekommen hat, der Nr. 2 der Niedersächsischen Aktenordnung entsprechen, in der es heißt:
„Das Verwaltungshandeln muss nachvollziehbar und transparent sein. Es sind vollständige und beweiskräftige Akten zu bilden.“
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Johanne Modder [SPD]: Schon einmal etwas vom Kernbereich der Willens- bildung der Landesregierung gehört?)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, insbesondere den Ministerpräsidenten, ob ihr bzw. ihm nach Übernahme der Dienstgeschäfte irgendwelche Ressorts der Landesregierung Vorgänge zur Beschaffung von Dienstwagen zur Kenntnis oder gar zur Genehmigung vorgelegt haben.
Nein, und zwar aus guten Gründen; denn allen Beteiligten ist bekannt, dass dafür nicht der Ministerpräsident zuständig ist, sondern dass das, wenn es nicht ressortintern entschieden werden kann,
eine Angelegenheit des Finanzministers ist, sodass es gar keinen Sinn machen würde, den Ministerpräsidenten um Entscheidung zu bitten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Herr Minister Meyer hier eben gerade seine unwahre Aussage aus der Plenarsitzung vom 29. August bestätigt und wiederholt hat - - -
Herr Abgeordneter Bode, ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Wertung im Rahmen von Dringlichen Anfragen nach der Geschäftsordnung nicht zulässig ist.
Sie wissen, dass an anderer Stelle geprüft werden kann, wie das Parlament beschlossen hat. Stellen Sie jetzt bitte eine weitere Zusatzfrage.
Herr Präsident! Dann werde ich jetzt Ihnen allen mit meiner Frage die Wertung überlassen. Herr Ministerpräsident, vor dem Hintergrund, dass in den gestern Abend übersandten Unterlagen und Akten des Landwirtschaftsministeriums eine E-Mail vom 28. August 2013 ist, in der ein Mitarbeiter des Niedersächsischen Finanzministeriums aus dem Referat 12 zu der Frage „Dienstwagenverstoß bei Staatssekretär Ripke mit dem Touareg“ dem Landwirtschaftsministerium zur Vorbereitung der Anfrage schreibt - ich zitiere -:
„Auf Folgendes ist dabei hinzuweisen: Die Aussage, der A 8 sei ebenso wie das vom ehemaligen Staatssekretär Ripke genutzte Modell (VW Touareg) nicht als Standard
„In der seinerzeit geltenden Richtlinie über Dienstkraftfahrzeuge in der Landesverwaltung (Kfz-Richtlinie) galten jedoch Kaufpreisgrenzen für die Beschaffung, nicht, wie in der jetzigen Richtlinie, Fahrzeugklassen.“
(Starker, lang anhaltender Beifall bei der FDP und bei der CDU - Johanne Modder [SPD]: Bei euch war das et- was anderes? Touareg bleibt Toua- reg! - Gegenruf von Björn Thümler [CDU]: Ihr seid ja so albern! - Johanne Modder [SPD]: Das ist ein Schmieren- theater!)