Darüber hinaus - das ist hinlänglich auch hier in diesem Plenum bereits diskutiert worden - ist beabsichtigt, mit einem Programm für Südniedersachsen einen besonderen Schwerpunkt in einer Region zu setzen, die nach allen demografischen Prognosen, die wir kennen, eine besondere Herausforderung in ihrer Entwicklung hat. Ich habe den Eindruck, dass an dieser Stelle die neue Strategie des Landes Niedersachsen gerade in dieser Region als ausgesprochen hilfreich und dankbar aufgenommen wird. Sie ist dringend notwendig, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt von der Fraktion der CDU der Abgeordnete Oesterhelweg. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der sehr detaillierten Ausführungen des Ministerpräsidenten und der Pressemitteilung vom 29. Oktober der Staatskanzlei, in der es heißt „Personalvertretungen haben so
die Möglichkeit, Änderungsvorschläge zu unterbreiten und Einwände geltend zu machen“, frage ich die Landesregierung: In welcher Hinsicht und mit welchen Spielräumen sind Sie überhaupt bereit, auf Hinweise und Wünsche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzugehen?
Die Antwort, Herr Kollege, ergibt sich nicht alleine aus dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz, das ja davon ausgeht, dass beiderseits eine konstruktive Zusammenarbeit hergestellt wird, sondern auch aus dem Anspruch der Niedersächsischen Landesregierung, selbstverständlich auch Belange der Beschäftigten mit einzubeziehen. Herr Innenminister Pistorius hat vorgestern an dieser Stelle bereits erstens unseren Respekt gegenüber den Beschäftigten sehr klar zum Ausdruck gebracht. Ich teile ausdrücklich diese Haltung. Dort ist gute Arbeit geleistet worden.
Zweitens hat Herr Minister Pistorius bereits zum Ausdruck gebracht, dass es für uns selbstverständlich ist, dass wir insbesondere auch auf Härtefälle eingehen werden.
Soweit seitens der Personalvertretung im Übrigen gute, noch bessere Vorschläge gemacht werden als diejenigen, die Gegenstand des Benehmensherstellungsverfahrens sind, wird sich die Landesregierung selbstverständlich in eine solche Diskussion hineinbegeben. Warten wir es miteinander ab, meine Damen und Herren!
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt von der Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Bode. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Herr Ministerpräsident auf die Frage des Kollegen Kortlang
nach Kompetenzverlagerungen zulasten der Landkreise oder aber auch der Ministerien und der Staatskanzlei hin zu den Regionalbeauftragten nur den ersten Teil nach den Kommunen beantwortet hat, könnte ich die Landesregierung fragen, ob sie beabsichtigt, den zweiten Teil jetzt noch nachzuliefern.
sondern möchte von der Landesregierung gerne wissen: Vor dem Hintergrund, dass für erfolgreiche regionale Entwicklungskonzepte insbesondere Infrastrukturmaßnahmen - wie beispielsweise Straßenbau, aber auch Verlagerung von Einrichtungen oder Institutionen, Hochschulforschungsbereichen etc. - entscheidend und wichtig sind, um Impulse zu setzen, frage ich die Landesregierung: Wie werden die Regionalbeauftragten bei der Frage von Priorisierung von Infrastrukturmaßnahmen, bei der Frage von Standortentscheidungen mit Kompetenzen ausgestattet? Werden sie eine eigene Entscheidungskompetenz bekommen, oder werden sie nur die Entscheidungen der Landesregierung, der Ministerien und der Staatskanzlei entgegennehmen müssen?
Lieber Herr Kollege Bode, ich meine, den Sinn Ihres Hinweises auf Ihre nicht gestellte Frage verstanden zu haben, und will deswegen, Ihr Einverständnis voraussetzend, dann auf die nicht gestellte Frage hier gleichwohl antworten: Ich kann nämlich keinen Kompetenzverlust für Ministerien erkennen.
Das hat auch folgenden Grund - da schlage ich dann die Brücke zu Ihrer gestellten Frage -: Die Landesbeauftragten werden in dieser Hinsicht tatsächlich ein Verständnis fortsetzen, das man in Niedersachsen aus der jahrzehntelangen erfolgreichen Arbeit der Regierungspräsidentinnen und -präsidenten kannte.
(Jens Nacke [CDU]: Deswegen müs- sen da jetzt Obersozis hin! - Gegenruf von Petra Tiemann [SPD]: Entweder Sie wollen die Antwort hören oder nicht!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seien Sie doch einfach gespannt auf die Antwort! - Herr Ministerpräsident!
Denn die Regierungspräsidenten hatten Aufgaben im Auftrage des Landes und unter entsprechender Fachaufsicht der Ministerien. Sie haben diese Tätigkeit nach meinem Dafürhalten sehr effektiv genutzt, indem sie innerhalb der Landesregierung die notwendigen regionalen Gesichtspunkte offensiv eingebracht haben und insofern Anwälte ihrer Regionen gewesen sind. Das ist auch ausdrücklich der Anspruch an die künftigen Landesbeauftragten. Sie sollen Anwälte der Region in der Landesregierung sein. Auf der anderen Seite haben sie dann in Umsetzung eines einheitlichen Regierungshandelns diese Haltung der jeweiligen Landesregierung zu dem jeweiligen Thema konsequent in den Regionen vertreten und waren insoweit einheitliche Ansprechpartner für die Regionen.
Insofern gehen Sie davon aus, dass diese Aufgabenstellung und diese Arbeitsweise in dieser Hinsicht auch in den neuen Landesbeauftragten eine Fortsetzung finden sollen. Durch die ersatzlose Abschaffung der Regierungspräsidenten ist in dieser Hinsicht ein Defizit entstanden,
das wir uns mit Blick auf die mit den Händen zu greifenden regionalen Probleme in Niedersachsen künftig nicht mehr werden leisten können, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage kommt ebenfalls von der Fraktion der CDU. Herr Kollege Dammann-Tamke hat das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte die Landesregierung, meine Frage aufzuhellen, die sich mit dem Stichwort „ressortübergreifende Koordinierung“ befasst. Die Mittel aus dem ELER wurden in der Vergangenheit sehr erfolgreich von den Mitarbeitern der LGLN bearbeitet. Es handelt sich um die Mittel der Regionalentwicklung. Kein anderer Förderbereich seitens der EU - - -
- der LGLN den Regierungsvertretungen zugeordnet werden. Wer aber als Landrat, Bürgermeister oder kommunaler Vertreter an EFRE- oder ESFMittel heran möchte, muss sich weiterhin an die NBank als Koordinierungs- und Bewilligungsbehörde wenden. Wo ist hier der Forschritt in Bezug auf neue Strukturen der Regierungsvertretungen?
Der Vorteil, Herr Kollege, besteht darin, dass wir versuchen wollen, die Projekte aus ESF, EFRE und ELER miteinander zu verknüpfen, um auf diese Art und Weise eine möglichst breite Wirkung in den betreffenden Regionen hervorzubringen. Das ist auch deswegen von Belang - Sie wissen, dass gerade eine Diskussion über die erste und zweite Förderlinie der Landwirtschaft läuft -, weil Niedersachsen bestrebt ist, die Förderlinie beim ELER entsprechend auszubauen. An dieser Stelle wird sich auch ein breiteres Wirkungsfeld für den Einsatz von ELER-Mitteln ergeben.