Protokoll der Sitzung vom 10.12.2013

Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns liegt der gemeinsame Antrag von FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor. In vielen Bereichen stimmen wir absolut mit Ihnen überein. Wir stimmen mit Ihnen überein, dass das Bundesprogramm fortzusetzen ist, wir stimmen mit Ihnen überein, dass die Wirksamkeit des Programms Ende 2015 zu evaluieren ist, und wir stimmen mit Ihnen inhaltlich ebenso darin überein, dass Paaren, die in Niedersachsen wohnen, die Behandlung in einem anderen Bundesland ermöglicht werden und dass dieses auch gefördert werden sollte. Deswegen, verehrte Frau Dr. Wernstedt, konnte ich Ihre Einlassungen eben überhaupt nicht verstehen. Uns eine solche Unterstellung zu unterbreiten, fand ich schon sehr bemerkenswert. Vielleicht lesen Sie im Protokoll einmal nach, was Sie gesagt haben.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung von Christian Dürr [FDP])

Aber wir stimmen in einem Punkt nicht mit Ihnen überein, nämlich dass diese Förderung auch lesbischen Paaren gewährt werden soll. Hierzu zitiere ich mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin, aus der Stellungnahme des Bundesverbandes Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e. V., in der es heißt:

„Die Einbeziehung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner und Lebenspartnerinnen in den anspruchsberechtigten Personenkreis stößt außerhalb der sozialrechtlichen Gesetzgebung allerdings auf derzeit ungelöste Probleme, die für die an der Behandlung beteiligten Personen im Sinne der Rechtssicherheit zunächst vorrangig zu beseitigen wären. Sowohl bei lesbischen als auch ho

mosexuellen Lebenspartnerschaften betrifft diese Problematik, kursorisch zusammengefasst, insbesondere unterhalts-, erbrechtliche und familienrechtliche Fragen.“

Frau Dr. Wernstedt, Sie haben es kurz erwähnt. Aber das muss erst einmal vorrangig beseitigt werden.

(Beifall bei der CDU - Zurufe von Miri- am Staudte [GRÜNE] und Filiz Polat [GRÜNE])

Genau zu diesem Punkt sollten wir tiefer in die Materie einsteigen. Wir sollten erst Rechtssicherheit herstellen und dies in der Abwägung sorgfältig und sach- und fachgerecht erarbeiten.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Stimmen Sie bitte unserem Änderungsantrag zu! Er ist ein weiterer wichtiger Schritt, enthält auch alle Bestrebungen aus allen Fraktionen, schließt eine Unterstützung der Paare über die Weiterentwicklung überhaupt nicht aus, aber er schließt eines aus: die Rechtsunsicherheit. Deswegen bitten wir um Ihre Zustimmung.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU - Miriam Staudte [GRÜNE]: Dann hätten Sie die unver- heirateten Paare hinzunehmen müs- sen!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der Beratung angelangt und kommen zur Abstimmung.

Ich rufe zunächst die Abstimmung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung auf. Im vorliegenden Fall lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, ob sich die auf eine Annahme in geänderter Fassung abzielende Beschlussempfehlung des Ausschusses oder der vorliegende Änderungsantrag inhaltlich weiter von dem Ursprungsantrag entfernt. Ich halte Sie daher damit einverstanden, dass wir zunächst über den Änderungsantrag und im Fall von dessen Ablehnung anschließend über die Beschlussempfehlung abstimmen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/1011 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

(Zustimmung von Ina Korter [GRÜNE])

Wir kommen nun zur Abstimmung über Nr. 2 der Beschlussempfehlung.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die Einsender der in die Beratung einbezogenen Eingaben 03369/08/16 und 00023/08/17 über die Sach- und Rechtslage, wie sie sich aus der Stellungnahme ergibt, unterrichten will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Vielen Dank.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Landesforsten - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/462 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/948 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/959

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Da ein schriftlicher Bericht vorliegt, ist eine mündliche Berichterstattung nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Herr Kollege Janßen zu Wort gemeldet. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ziel dieses Gesetzes ist es, die Schutz- und Nutzfunktion des Waldes auch im Verwaltungsrat der Niedersächsischen Landesforsten abzubilden. Wir wollen einen Vertreter der

Umweltverbände und einen Vertreter des niedersächsischen Umweltministeriums ergänzend in den Verwaltungsrat aufnehmen. Denn - das hatte ich in meiner Begründungsrede zur ersten Beratung schon gesagt - Wald erfüllt vielfältige Funktionen: Er ist Lieferant von Nutz- und Energieholz, er hat Erholungs- und Schutzfunktionen. Wald ist aber für viele Menschen auch der Inbegriff von Natur, ja, sie identifizieren Wald direkt mit Natur.

Für uns stehen die Funktionen des Waldes gerade in den Landeswäldern gleichrangig nebeneinander. Wir stellen die Nutzung nicht vor den Schutz und die Erholung, sondern sehen sie gleichrangig, und das bilden wir zukünftig im Verwaltungsrat ab.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Ulrich Watermann [SPD])

Meine Damen und Herren, bei der Anhörung war durchweg Zustimmung zu vernehmen. Ergänzungswünsche haben wir parteiübergreifend zusammen mit dem GBD in die Gesetzesänderung eingearbeitet, sodass nunmehr z. B. auch dauerhaft sichergestellt ist, dass es bei einem Wechsel von den Landesforsten in den Landesdienst oder umgekehrt nicht zu einer Schlechterstellung von Mitarbeitern kommt.

Meine Damen und Herren, ich kann Sie daher nur um Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung bitten.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Johanne Modder [SPD])

Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion spricht nun Herr Kollege Hausmann. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Landesforsten: Geändert werden soll in erster Linie § 6. Wie mein Vorredner schon sagte, geht es um eine personelle Veränderung und um eine Vergrößerung des Verwaltungsrats.

Ich denke, es ist durchaus in Ordnung, dass ein Vertreter des Umweltministeriums und auch ein Vertreter der Umweltverbände zusätzlich in den Verwaltungsrat berufen werden. Aus dem Nieder

sächsischen Personalvertretungsgesetz geht hervor, dass auch ein Personalvertreter hinzukommen muss. Hierdurch entsteht ein Verwaltungsrat mit zehn Mitgliedern. Ich glaube, ein solcher Verwaltungsrat ist von der Größe her durchaus noch in der Lage, gut zu arbeiten. Sicherlich hat er durch die neue Besetzung künftig noch mehr Akzeptanz, als das bisher schon der Fall gewesen ist.

Die Anhörung hat mein Vorredner schon angesprochen, und aus seinem Beitrag ging hervor, dass die Vorschläge der Anzuhörenden mit eingeflossen sind. So wurde z. B. die Harmonisierung der Amtszeiten der Mitglieder der Personalvertretung geregelt, sodass diese ebenfalls für ihre gesamte Amtszeit dem Verwaltungsrat angehören können. Was ich für sehr wichtig halte: Bei einem Wechsel von Personal zum Land und zurück gilt zudem das Verschlechterungsverbot. Das heißt, dass es für Mitarbeiter, die wechseln, keine Verschlechterung geben kann.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich hoffe auf eine breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Hausmann. - Nun hat für die CDU-Fraktion Frau Klopp das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nochmals die Gelegenheit nutzen, die erfolgreiche Arbeit der Niedersächsischen Landesforsten zu loben.

(Beifall)

Der Begriff „Nachhaltigkeit“, der aus der Forst resultiert, wird von den Landesforsten durch das zusammengehörige Drei-Säulen-System Ökologie, Ökonomie und Gesellschaft, also Soziales, ganzheitlich und konsequent umgesetzt. Darüber, dass die Landesforsten ihre Aufgaben auch im Bereich der Ökologie vorbildlich erfüllen, sollte hier eigentlich Konsens herrschen.

(Zustimmung bei der CDU)

Die Begründung des Gesetzentwurfs lässt aber den Eindruck entstehen, dass die naturfachlichen Belange bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Dies wurde auch in der Anhörung

deutlich, sodass Respekt für die geleistete Arbeit der Forstleute eingefordert wurde.

(Beifall bei der CDU)

Die Worte von Herrn Janßen in der vergangenen Plenarrede zu diesem Thema verstärkten diesen Eindruck. Ich zitiere verkürzt: „... laden wir die Umweltverbände ein, sich … als Anwälte der Natur aktiv in die Arbeit der Landesforsten einzubringen.“ Hoffen wir, dass die Arbeit bei einer Erweiterung des Verwaltungsrates auf gleich hohem Niveau für unseren Landeswald weitergeführt wird! Aber diese Erweiterung wäre für die Beachtung der naturfachlichen Belange nicht erforderlich gewesen; denn sie sind auch bisher konsequent berücksichtigt worden.

(Beifall bei der CDU - Frank Oesterhelweg [CDU]: So ist es! Ganz genau!)