Vor allem kritisch sehen wir, dass eine mit dem ML abgestimmte Vorauswahl der anerkannten Naturschutzverbände stattgefunden hat, bei der der größte Teil der Verbände nicht einbezogen wurde.
Wir haben diesen Gesetzentwurf rauf und runter diskutiert, wir haben Vorbehalte und Argumente sowie das Für und Wider ausgetauscht. Hoffen wir, dass diese Gesetzesänderung der rot-grünen Landesregierung nicht nur einer Machtverschiebung und einer bürokratischen Aufblähung des Verwaltungsrates dient, sondern vor allem unserem Landeswald.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Klopp hat es eben auf den Punkt gebracht: Wir hätten uns das Gremium gern schlanker gewünscht. Entscheidend aber ist, dass es arbeitsfähig ist und seine Aufgaben erfüllt.
In den Beratungen im Fachausschuss konnten noch einige Verbesserungen erzielt werden. So wurde die Amtsperiode der Beschäftigtenvertreter an die Amtsperiode des Gesamtpersonalrats angeglichen. Das verspricht wenigstens einige Verwaltungsvereinfachungen.
Auch die Anregung, auch einmal einen kleineren Naturschutzverband und nicht immer nur immer die beiden großen zu berücksichtigen, soll in die Tat umgesetzt werden.
In der Erwartung, dass das Besprochene auch wirklich in die Tat umgesetzt wird, werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist mit Mehrheit so beschlossen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Das Gesetz ist somit beschlossen.
Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungs-, kommunalwahl- und beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/578 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/988 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/1018
Ich eröffne die Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich für die SPD-Fraktion Herr Kollege Krogmann. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! SPD und Grüne haben im Wahlkampf angekündigt, dass sie die rechtlichen Bestimmungen zur Wahl von Hauptverwaltungsbeamten in einigen wichtigen Punkten einer Revision unterziehen werden. Heute, zum Ende des Jahres, liegt schon das dritte Einzelgesetz hierzu vor.
Wir halten die Schlagzahl bei der Umsetzung hoch, um einerseits mehr Demokratie in unseren Kommunen zu erreichen und um andererseits rechtzeitig die nötige Klarheit für alle Beteiligten im Wahljahr 2014 zu schaffen. Das haben wir versprochen, dafür haben uns die Menschen gewählt, und das setzen wir jetzt um.
Nach der Wiedereinführung der Stichwahl und der Anhebung der Altersgrenze beraten wir heute abschließend über das Gesetz, das die Amtszeit von Bürgermeistern und Landräten auf fünf Jahre begrenzt und damit die Wahl der Hauptverwaltungsbeamten und die Wahl der Vertretungen wieder auf einen gemeinsamen Termin legt. Damit, Herr Nacke, kehren wir zu einer Praxis zurück, die ebenso wie die Stichwahl bis 2005 fast ein Jahrzehnt lang in Niedersachsen Bestand hatte, und zwar ohne dass es ein ernsthaftes Problem war, genug geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden.
Das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters bzw. der Landrätin/des Landrates bleibt auch nach dieser Gesetzesänderung attraktiv. Der Hauptverwaltungsbeamte hat einen enorm großen Gestaltungsspielraum, er hat eine herausgehobene Stellung, und er hat eine Dotierung, die der Arbeitsbelastung und der Verantwortung des Amtes angemessen ist. Das gilt umso mehr, als die rot-grüne Landesregierung eingelöst hat, was Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, immer nur versprochen haben, nämlich die Anpassung der Kommunalbesoldungsverordnung.
Wenn Sie sich heute - davon gehe ich aufgrund der Debatte natürlich aus - zum Anwalt der Bürgermeister und Landräte aufschwingen, dann sollten Sie zunächst einmal die Frage beantworten, warum Herr Wulff und Herr McAllister immer wortbrüchig geworden sind. Wir sind das nicht; wir haben das schnell umgesetzt, womit wir die Attraktivität gesichert haben.
Darüber hinaus ist die Versorgung der kommunalen Wahlbeamten in Niedersachsen gut, sogar so gut, dass sie hier und da mal in der Kritik steht. Darüber mag man streiten; das aber ist heute nicht die Debatte. Auf keinen Fall aber ist das ein Beleg dafür, dass sich jemand ins finanzielle Unglück stürzt, wenn sie oder er ein solches Wahlamt anstrebt und in Niedersachsen Bürgermeisterin oder Bürgermeister werden will. Das Bild, das Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, immer wieder zeichnen, hat mit der Wirklichkeit nichts, aber überhaupt nichts zu tun.
Eines können wir möglichen Kandidatinnen und Kandidaten natürlich nicht ersparen: Es ist und bleibt ein Wahlamt, und eine Wahl beinhaltet immer auch die Möglichkeit einer Abwahl. Das muss man wissen, wenn man in ein solches Rennen geht.
Meine Damen und Herren, wenn wir Bürgerinnen und Bürger schon direkt über ihr Gemeindeoberhaupt abstimmen lassen, dann muss diese Abstimmung in nachvollziehbaren Zeiträumen stattfinden. Wahlentscheidungen und Erfolgskontrollen müssen in Abständen vorgenommen werden, die eine Bewertung durch den Bürger überhaupt noch möglich machen. Dafür sind acht Jahre unserer Einschätzung nach einfach zu lang. Deshalb wollen wir an dieser Stelle ein häufigeres Mitspracherecht für den Bürger. Bürgernähe ist für uns ein wichtiges Kriterium dieses Amtes. Wir wollen keine reinen Fachleute auf den Rathaussesseln, sondern wir wollen Menschen aus Fleisch und Blut, die nicht nur eine gute Politik für ihre Kommune machen, sondern die das den Bürgerinnen und Bürgern auch in einem engen Kontakt vermitteln können. Für den, der das schafft, ist eine Wiederwahl,
Meine Damen und Herren, wir haben zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeführt; das versteht sich von selbst. Ich mache keinen Hehl daraus: Die Spitzengremien der kommunalen Spitzenverbände haben sich gegen diese Regelung ausgesprochen. Auch während Ihrer Regierungszeit ist es hier und da mal passiert, dass Sie zu bestimmten Gesetzesvorhaben nicht nur Beifall gefunden haben.
Wir wissen aber auch: In den Spitzengremien der Spitzenverbände sitzen vorrangig Hauptverwaltungsbeamte. Diesen Proteststurm, den Sie in den Ausschussberatungen - Sie waren nicht dabei, Frau Ross-Luttmann, aber Ihre Kolleginnen und Kollegen - immer so ein bisschen skizziert haben, gibt es nicht. Ich kenne aus der ehrenamtlichen Szene in der Kommunalpolitik praktisch keine Stimmen, die das schlecht finden oder kritisieren. Im Gegenteil: Von dort kommt viel Unterstützung. Und auch das bestärkt uns.
Meine Damen und Herren, wir haben es hier auch nicht mit einer verfassungsrechtlichen Frage zu tun. Herr Thiele, Sie haben mir am Anfang der Debatte einmal gesagt, Sie würden dagegen klagen. Es ist aber klar, dass es dafür keinen Rückhalt gibt. Das haben wir auch in der Anhörung gehört, z. B. von Professor Bernd Hartmann von der Uni Osnabrück. Er hat ganz klar gesagt, das ist eine demokratische Abwägung. Er hat auch gesagt, wie diese demokratische Abwägung für ihn aussehen sollte. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidiums:
„Die Verkürzung stärkt den Einfluss der Wählerinnen und Wähler, weil sie öfter abstimmen dürfen, und die Zusammenlegung … lässt hoffen auf eine stärkere Beachtung der einzelnen Kommunalwahl in der Öffentlichkeit, auf eine höhere Wahlbeteiligung und so letztlich auf eine gesteigerte demokratische Legitimation der Gewählten.“
Aber die Kronzeugin für unser Vorhaben war in der Anhörung eine andere, nämlich die Landeswahlleiterin Ulrike Sachs. Sie trug vor, wie sich die durchschnittliche Wahlbeteiligung bei einer Bürgermeisterwahl oder Landratswahl mit oder ohne Kommunalwahl verhält. Und jetzt hören Sie einmal genau zu: Die Direktwahl ohne die Kommunalwahl ergibt in Niedersachsen eine durchschnittliche Wahlbeteiligung von 37,9 %. Die Direktwahl mit der Kommunalwahl ergibt eine durchschnittliche Wahlbeteiligung von 54,4 %. Das heißt: Es ist nicht nur eine Annahme, dass die Wahlbeteiligung bei gemeinsamen Terminen höher ist, sondern es ist eine Tatsache.