Protokoll der Sitzung vom 13.12.2013

(Heiner Schönecke [CDU]: Herr Wen- zel, wann?)

Durch das vom Landtag geforderte Verwaltungsabkommen mit der Freien und Hansestadt Hamburg sollen zwischen den Ländern die Punkte vereinbart werden, die mit dem Wasserrecht nur bedingt oder gar nicht zu regeln sind. Das sind z. B. der Verzicht auf die Inanspruchnahme sonst üblicher Sicherheitszuschläge auf die Fördermengen, eine regelmäßige Überprüfung des Bedarfs innerhalb der Wasserrechtsperiode oder auch die Einrichtung eines Fonds zur Förderung von speziellen Projekten zur Verbesserung der Grundwasserbildung.

Die Fragen von Bedarf und schadlos gewinnbarer Menge werden hingegen im Wasserrechtsverfahren durch den Landkreis Harburg nach niedersächsischem Wasserrecht entschieden, wie auch sonst für niedersächsische Wasserversorgungsunternehmen.

Meine Damen und Herren, über fast alle Forderungen des Landtags vom 30. August 2010 ist inzwischen eine Einigung mit Hamburg erzielt worden. Nicht möglich ist jedoch, dem Ergebnis des Wasserrechtsverfahrens vorzugreifen.

Die im Änderungsantrag der Fraktionen genannten Mengen können daher nur Platzhalter für das sein, was aufgrund des Dargebotes und der abgestimmten Wasserbedarfsprognose schließlich und endlich beantragt wird und was aus Sicht der Wasserbehörde dann auch wasserrechtlich zugelassen werden kann.

Ein endgültiger Abschluss der Verwaltungsvereinbarung wird somit erst zu einem späteren Zeitpunkt des Wasserrechtsverfahrens möglich sein. Daher muss ich Sie um etwas Geduld bitten. Aber ich bin sehr guter Hoffnung, Herr Schönecke, dass wir das deutlich schneller hinkriegen als die letzte Landesregierung.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Ein weiterer offener Punkt ist die in der Region gewünschte und von den Regierungsfraktionen jetzt aufgegriffene Beweislast. Es ist noch mit Hamburg zu besprechen, ob über die wasserrechtlich festzulegenden Beweissicherungsmaßnahmen hinaus regelmäßige Aussagen etwa zum Zustand der Heidebäche gemacht werden können und inwieweit sich Hamburg zu einer Beweislasterleichterung bereitfindet.

Es ist schwierig, die Zusammenhänge zwischen möglichen Veränderungen in der Ökologie einerseits und der Verantwortung dafür durch die Entnahme andererseits eindeutig festzustellen. Hier wollen wir ja gerade über den zugesagten Fonds und die hiermit zu finanzierenden Maßnahmen eine bestmögliche Verbesserung im Wasser- und Naturhaushalt erreichen.

Meine Damen und Herren, abschließend noch ein Wort zur Forderung der CDU-Fraktion nach einer Beteiligung des Landes an dem Fonds. Der Fonds soll offen sein für die Mitfinanzierung durch Dritte. Das finde ich gut. Ich sehe hier aber nicht, dass es einer Beteiligung des Landes bedarf, und schon gar nicht möchte ich das niedersächsische Erfolgsmodell zum Trinkwasserschutz durch neue Inhalte und abweichende Zahlungswege infrage stellen. Dies haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, als Sie noch in Regierungsverantwortung waren, auch nicht gewollt.

Bis auf diese Landesbeteiligung, meine Damen und Herren - so jedenfalls meine Wahrnehmung -, besteht hier eigentlich große Gemeinsamkeit im Landtag. Herr Schönecke, Herr Bock, ich kann an dieser Stelle nur an Sie appellieren: Geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie dem Antrag der

Regierungsfraktionen zu! Es würde die weiteren Verhandlungen sehr erleichtern.

Ich danke Ihnen fürs Zuhören.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister! - Die CDU-Fraktion hat noch eine Restredezeit von 2:11 Minuten, aufgrund der Überziehung der Redezeit durch den Herrn Minister eine weitere Minute. Bitte, Herr Schönecke, 3:11 Minuten!

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Herr Minister Wenzel, an der Stelle haben Sie ein Problem. Die Region im südlichen Hamburg wartet darauf, dass Sie Flagge zeigen, dass Sie sagen, was Sie an der Stelle wollen.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Machen wir ja auch! - Unruhe - Glocke der Präsidentin!)

Sie drücken sich weg und geben den Hamburgern eine Steilvorlage dahin gehend, dass alles das, was Sie machen, auf freiwilliger Basis passiert.

1974 haben die Altvorderen in diesem Hause einem Verwaltungsabkommen zwischen Hamburg und Niedersachsen zugestimmt. 2004 ist das ausgelaufen. Durch unterschiedlichste Situationen ist es nicht erneuert worden. Das hing mit Regierungswechseln in Hamburg zusammen, das hing mit der Abschaffung der Bezirksregierungen zusammen, das hing damit zusammen

(Unruhe)

- das ist jetzt der letzte Punkt - - -

(Zuruf von Gerd Ludwig Will [SPD])

- Sie können das nicht alles so genau wissen, wenn man an der holländischen Grenze wohnt. Das ist klar, Herr Will.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Johanne Modder [SPD]: Vorsicht, Vor- sicht, Vorsicht!)

Wir wissen, an welcher Stelle wir darüber reden müssen und warum wir darüber reden müssen.

Warum fordern wir von Ihnen, dass Sie hier an dieser Stelle den Hut aufsetzen, Herr Minister Wenzel? - Weil wir genau wissen: HAMBURG

WASSER hätte schon zum heutigen Tage freiwillig einen solchen Heidewasserfonds einrichten können. Was hindert denn HAMBURG WASSER bis zum heutigen Tage daran, so etwas für die Heide zu tun? - HAMBURG WASSER verhält sich wie ein Hamburger Kaufmann. Die geben nur das aus, was sie ausgeben müssen.

(Dr. Gero Hocker [FDP]: So ist es!)

An der Stelle, Herr Minister Wenzel, müssen Sie zum Hamburger Senat und sagen: Bevor Sie hier die nächste Genehmigung bekommen, werden wir alles in Sack und Tüten haben! - Und Sie müssen zeigen, was Sie an der Stelle können. Es gibt kein Wegducken in dieser Frage. Sie sind gefordert!

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich die Beratung schließen kann.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung wurde gefolgt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 34: Abschließende Beratung: Damit Niedersachsen am Zug bleibt - Zukunft der Regionalisierungsmittel sichern! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/173 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 17/964

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung und erteile das Wort Herrn Kollegen Will von der SPD-Fraktion. Bitte!

(Unruhe)

- Bevor wir fortfahren, bitte ich Sie wieder um etwas Ruhe im Plenarsaal. - Danke.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon in der letzten Legislaturperiode haben wir darauf hingewiesen, dass die Regionalisierungsmittel des Bundes mit über 615 Millionen Euro -

(Unruhe)

Moment, bitte, Herr Will! - Die Gespräche an der Regierungsbank sind bitte einzustellen! - Danke. - Bitte, Herr Will!

Vielen Dank.

- für Niedersachsen die wichtigste Grundlage für die Finanzierung des schienengebundenen Nahverkehrs sind.

Bei den derzeit laufenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern muss ab 2014 sowohl die Höhe als auch die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Bundesländer verhandelt werden. Hier hat die alte Landesregierung sowohl durch die Zweckentfremdung der Mittel - der VDV spricht z. B. von bis zu 25 % - für andere Aufgaben der neuen Landesregierung eine denkbar schlechte Verhandlungsposition hinterlassen. Außerdem hat es zwischen 2003 und 2013 kein ernsthaftes Bemühen gegeben, die Mittel mit zur Reaktivierung von Bahnstrecken in Niedersachsen zu nutzen. Im Gegenteil, Sie haben diese Regionalisierungsmittel für die Finanzierung von Landesaufgaben zweckentfremdet.

Meine Damen und Herren, das ist nun anders. Die neue Landesregierung hat in einem transparenten landesweiten Verfahren unter Einbeziehung des Parlaments und der Fachleute von außen die Potenziale von stillgelegten Bahnstrecken ernsthaft zu prüfen. Schon im nächsten Jahr soll klar sein, welche Strecken das Potenzial zur Reaktivierung haben. Das gilt auch für die Prüfungen zur Reaktivierung stillgelegter Bahnhöfe. Die Regierungsfraktionen begrüßen dies ausdrücklich.

(Starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, dazu braucht das Land entsprechende Mittel, um die Projekte schrittweise umzusetzen. Dafür müssen die Regionalisierungsmittel langfristig auch über die geplante Lauf

zeit bis 2019 hinaus abgesichert werden. Nur dann gibt es Planungssicherheit und können langfristige Verkehrsdienstleistungen vergeben und vereinbart werden. Das nützt der Mobilität im Land und der Planungs- und Investitionssicherheit der Aufgabenträger und der Verkehrsunternehmen.