Es ist völlig unstrittig, dass wir Gewässerpflege betreiben müssen. Wir müssen uns aber über die Art und Weise der Gewässerpflege unterhalten. Es ist völlig in Ordnung, dass eine Gewässerpflege so erfolgen muss, dass Oberflächenwasser weitestgehend möglichst schadlos abgeführt wird.
Der Punkt dabei ist aber Folgender: Wir müssen auch dabei schon das Gesamtsystem betrachten und prüfen, wo wir Wasser zurückhalten können. Dazu kann es eben durchaus dienlich sein, im Oberlauf oder bei den Zufließgewässern möglichst Retentionsräume zu schaffen. Das, denke ich, ist völlig unstrittig, und darauf können wir uns vor dem Hintergrund sicherlich auch einigen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vielen Hochwasser an der Elbe haben, glaube ich, unser aller Bewusstsein für diese Materie noch einmal geschärft. Ich freue mich wirklich, dass es offenbar gelingt, hier im Landtag zu einer breiten Mehrheit zu kommen. Ich habe anlässlich einer Veranstaltung bei den Deichverbänden sehr deutlich gesagt, dass es mir beim Thema Hochwasser wichtig ist, dass wir überparteilich für Sicherheit sorgen,
dass es hier nicht um irgendwelche parteipolitischen Fragestellungen geht, sondern dass Sicherheitsfragen an erster Stelle stehen.
Deswegen, Herr Dr. Birkner, Herr Dr. Hocker, fände ich es schön, wenn Sie diesem Antrag zustimmen könnten; denn in der Tat wird in jedem Einzelfall zu entscheiden sein, ob ein Entschädigungsanspruch entsteht. Wenn er entsteht, wird ihm auch nachgekommen. Wenn er nicht entsteht, muss man sich das im Einzelfall anschauen.
Aber wir reden - bei diesem Punkt geht es ja auch um präventive Maßnahmen zur Hochwasserrückhaltung - auch immer über das Interesse aller. Wir haben es bei den Beispielen, die gut funktionieren, wo Gemeinden gut kooperieren - Herr Oesterhelweg kennt das Beispiel -, immer mit Vereinbarungen zu tun, innerhalb derer sich der Oberlieger freiwillig engagiert und sich der Unterlieger finanziell mit einbringt. Das sind die neuen Qualitäten in der Kooperation, die wir erreichen müssen.
Auch an der Elbe ist die Herausforderung gerade die, wie wir die Kooperation mit den Oberliegern hinbekommen, also mit den Bundesländern oder gar mit den Staaten oberhalb.
In dem Zusammenhang freue ich mich auch, wenn Herr Janßen Herrn Oesterhelweg besucht und Herr Oesterhelweg Herrn Janßen besucht und sie sich dann zu Hause angucken, wie man das noch besser koordinieren kann. Wir hören dann gerne zu, wenn sie über die Ergebnisse berichten.
einem hohen finanziellen Aufwand Hochwasserschäden zu beseitigen. Deshalb müssen wir Hochwasservorsorge betreiben und dafür ausreichende Mittel bereitstellen.
Vielen Dank. - Herr Minister Wenzel, weil Sie eben auf den Vorschlag des Kollegen Oesterhelweg nur kurz eingegangen sind: Ist das so zu verstehen, dass es die individuellen Verträge mit den Entschädigungsregelungen für den Fall der Fälle tatsächlich geben wird und sich die Landesregierung auf diesen Weg begibt? Ist das so zu verstehen oder nicht? - Wenn Sie das bestätigen, können wir unseren Antrag zurückziehen und der Beschlussempfehlung zustimmen. Wir hätten dazu gerne eine Aussage, weil wir das noch nicht richtig verstanden haben.
Herr Oesterhelweg hat doch ein gutes Beispiel beschrieben, wie es im Einzelfall zu einer vertraglichen Regelung kommen kann. Eine generelle Regelung kann man allerdings nicht treffen. Man kann nicht sagen, es gibt immer und grundsätzlich einen Rechtsanspruch. In der Regel sind das individuelle Lösungen, die mit den Nutzerinnen und Nutzern bzw. mit den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie den Gemeinden und dem Landkreis zusammen entwickelt werden und an denen das Land immer beratend beteiligt ist.
waren ja nur die zu Unrecht getragenen Doktortitel. Wenn Sie keinen haben, ist das ja gar kein Problem.
Zurück zum Thema. Zur Finanzierung stehen 2014 7,055 Millionen Euro aus GAK-Mitteln zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, diese Mittel in gleicher Höhe mit EU-Mitteln zu ergänzen, um für die kommenden Jahre Kontinuität zu wahren. Die Regierungsfraktionen haben hierfür zusätzlich 1,1 Millionen Euro in den Landeshaushalt eingebracht und ermöglichen damit auch eine Gegenfinanzierung, falls der Bund seine Mittel erhöht.
Die Forderung Niedersachsens nach einem sogenannten Sonderrahmenplan für die Maßnahmen des Hochwasserschutzes hat Eingang gefunden in die Beschlüsse der Sonderumweltministerkonferenz vom 2. September 2013 und auch in den Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Jetzt geht es darum, dass wir uns gemeinsam mit den anderen Ländern dafür einsetzen, dass dieser Sonderrahmenplan mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wird.
Hochwasser macht bekanntlich vor Gemeinde-, Länder- und Staatengrenzen nicht Halt. Deshalb geht es mir auch darum, die Zusammenarbeit in den Einzugsgebieten zu verbessern. In der neuen ELER-Förderperiode wollen wir daher u. a. auch die Zusammenarbeit in den Flusseinzugsgebieten im Hinblick auf die Wirksamkeit von Maßnahmen fördern. Das Beispiel im Harzvorland ist dabei ein gutes Beispiel.
Das Land arbeitet auch künftig im Rahmen seiner Zuständigkeit und der verfügbaren Ressourcen vorrangig an einer Verbesserung des Hochwasserschutzes an den bekannten Schwachstellen. Aber wir müssen uns auch klarmachen: 100prozentige Sicherheit ist dabei nicht möglich. Wir werden immer versuchen, das Bestmögliche zu erreichen. Wir arbeiten hier mit den zuständigen Gemeinden vor Ort zusammen. Aber es bleibt natürlich immer ein Restrisiko. Die Anlagen sind in der Regel für das 100-jährige Ereignis ausgelegt. Wichtig ist, dass sich alle Bürger, die in den betroffenen Gebieten leben, dessen bewusst sind, dass sie auch selber Vorsorge treffen. Auch die Maß
nahmen der Eigentümer und die frühzeitige Information, die Hochwasservorhersage, sind hier von großer Bedeutung.
Das Land wird mit der Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und -risikokarten, die bis Ende März 2014 auf dem Kartenserver des Umweltministeriums bereitgestellt werden, einen wichtigen Beitrag leisten. Das Land wird auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten; das ist nämlich ein Gebot langfristiger Vorsorge für den Hochwasserschutz.
Meine Damen und Herren, wir werden gerade an der Elbe den Dialogprozess fortsetzen, den meine Staatssekretärin, Frau Kottwitz, im Juni 2013 begonnen hat. Gerade gestern hat es einen Informationstermin in Bleckede gegeben. Dort wurde den örtlichen Akteuren vorgestellt, welche politischen Entscheidungen seit dem Hochwasser 2013 getroffen wurden, was das Land bezüglich des Hochwasserschutzes an der Elbe veranlasst hat und was hier in Zukunft zu erwarten ist. Sämtliche Vorträge, die bei der gestrigen Informationsveranstaltung gehalten wurden, sind auch in die Homepage eingestellt, sodass sich die Mitglieder des Landtages, die keine Gelegenheit hatten, an der Veranstaltung teilzunehmen, dort informieren können.
Insbesondere kümmert sich das Land um die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Abflussprofils der unteren Mittelelbe. Hier geht es auch darum, dem Wasser mehr Raum zu geben und dabei die Interessen des Hochwasserschutzes und des Naturschutzes in Einklang zu bringen. Das inzwischen vorliegende zweidimensionale Strömungsmodell der unteren Mittelelbe bietet hierfür die besten Voraussetzungen.
Ich würde mich freuen, wenn wir hier zu einer großen Mehrheit oder gar zur Einstimmigkeit kämen, und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ob es zu dieser Einstimmigkeit oder großen Mehrheit kommt, darüber besteht bei uns als Sitzungsvorstand noch keine Klarheit. Die bekommen wir aber gleich.
Die FDP hatte ja eine Punktlandung hingelegt und hat insofern keine Restredezeit mehr. Aber, Herr Dr. Hocker, ich kann Ihnen, weil die Landesregierung überzogen hat, eine zusätzliche Redezeit von eineinhalb Minuten geben. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich, dass ich die Gelegenheit habe, noch einmal zu sprechen.
Herr Minister Wenzel, ich glaube, dass es noch einige Irritationen darüber gibt, wie Ihre Antwort auszulegen ist. Ich erkläre hier für meine Fraktion, dass wir dem Antrag unter der Voraussetzung zustimmen, dass in jedem Fall, in dem ein Landwirt durch eine Überschwemmung seiner Felder geschädigt ist, eine vertragliche Regelung getroffen wird, auf deren Grundlage der Landwirt entschädigt wird. Wenn Ihre Aussage eben so zu verstehen gewesen ist, dann werden wir dem Antrag zustimmen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Hocker, wir können nicht von staatlicher Seite einfach sagen: Wir ersetzen die Elementarschadenversicherung durch eine staatliche Universalhaftung. Es gibt viele Menschen - in einigen Bundesländern sind das sehr hohe Prozentsätze -, die in der Vergangenheit eine solche Versicherung abgeschlossen und für einen solchen Fall Vorsorge getroffen haben. In anderen Bundesländern sieht das anders aus. Es ist also sehr unterschiedlich. Wieder andere haben aufgrund der - - -
Wieder andere haben keine Möglichkeit, weil sie in Räumen wohnen, in denen Elementarschadenversicherungen seitens der Versicherung nicht abgeschlossen werden. Deswegen hat es in diesem Fall ja auch eine umfangreiche Entschädigungsleistung des Staates gegeben. Aber diese ersetzt nicht den Abschluss einer Elementarschadenversicherung.
Von daher haben Sie jetzt zwei Dinge vermengt. In der in Rede stehenden Nr. 7 geht es um präventive Maßnahmen zum Hochwasserrückhalt und um die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen.