Protokoll der Sitzung vom 22.01.2014

Von daher haben Sie jetzt zwei Dinge vermengt. In der in Rede stehenden Nr. 7 geht es um präventive Maßnahmen zum Hochwasserrückhalt und um die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen.

Wenn das passiert, dann kommt es natürlich zum Dialog und im Zweifelsfall auch zu einem Vertrag, so wie Herr Oesterhelweg ausgeführt hat, um sicherzustellen, dass es, wie bei den Havel-Poldern, im Fall der Fälle einen Ernteausfall gibt.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Eine Ent- schädigung für einen Ernteausfall!)

- Ja, für diesen besondern Fall, der in Nr. 7 angesprochen wird. Dies ist aber kein Ersatz für eine Elementarschadenversicherung durch eine staatliche Universalhaftung. Das kann nicht gemeint sein.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jörg Bode [FDP]: Das ist auch nicht beantragt!)

Vielen Dank, Herr Minister. - Drei Minuten zusätzliche Redezeit für die CDU-Fraktion: Herr Kollege Oesterhelweg, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es sehr gut, dass die FDP ganz konkret sagt: Wenn das gewährleistet ist, stimmen wir zu. - Herr Minister, ich will in Ihre Richtung noch einmal deutlich sagen: Es geht nicht um Elementarschäden, die irgendwie auftreten.

(Christian Dürr [FDP]: So ist es!)

Es geht auch nicht um Entschädigungszahlungen gnadenhalber - so will ich es einmal formulieren -, weil man feststellt, dass sich eine große Naturkatastrophe ereignet hat.

Worum geht es in Wirklichkeit? - Ich nenne einen ganz konkreten Fall: Wir bauen irgendwo Wälle, Deiche, wir legen Polder, wir legen Retentionsflächen an. Das heißt, es gibt einen konkreten baulichen Eingriff, eine konkrete bauliche Maßnahme.

Das wird mit den Grundeigentümern verhandelt, und es wird ganz klar vertraglich festgelegt, wie im Falle einer Überflutung oder in dem Fall, dass dort eine Woche lang Wasser steht, Schäden auszugleichen sind. Das kann man ganz konkret vereinbaren. Beispielsweise kann man vereinbaren - ich denke, Herr Minister, dem könnten Sie ohne Weiteres zustimmen -, dass ein vereidigter Sachverständiger - das sind oft sogar die landwirtschaftlichen Ringberater - diesen Schaden feststellt und dass dieser Schaden dann auch auf

grund des Gutachtens des vereidigten Sachverständigen reguliert wird.

Ich glaube, auf dieser Ebene könnten wir uns treffen. Dem, Herr Minister, müssten Sie auch zustimmen können. Damit wird niemandem ein Schaden zugefügt, und wir begeben uns auch als Land, als öffentliche Hand, nicht in eine Situation, in der wir gleich mit vielen Millionen entschädigen müssen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Oesterhelweg. - Die Landesregierung hat sich noch einmal gemeldet. Bitte, Herr Minister Wenzel!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will nur noch einmal klarstellen, über welchen Fall wir hier reden: Zwei Gemeinden, ein Oberlieger und ein Unterlieger, vereinbaren z. B., dass der Oberlieger zur Vermeidung von Überflutungen beim Unterlieger Retentionsflächen vorhält. In diesem Fall können sie einen Vertrag schließen und sagen: Für den Fall, dass der eine unterstützt, wird der andere finanziell dafür eintreten. - Das wäre eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Gemeinden oder zwei Verbänden, die für den Hochwasserschutz zuständig sind und sich hier sozusagen der Unterstützung eines Dritten bedienen. Dieser Fall ist der beschriebene.

Ich will nur vermeiden, dass hier irgendwelche Universalhaftungen vermutet werden, für die dann der Staat eintritt. Darum geht es nicht.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wenn ich das Mienenspiel der verantwortlichen Sprecher der Oppositionsfraktionen genauso verstehen kann wie das, was mir Herr Kollege Grascha eben mitgeteilt hat, dann zieht die FDPFraktion ihren Änderungsantrag zurück. - Das wird bestätigt und ist der Fall. Somit steht nur noch die Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Abstimmung.

Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses.

Wer dieser Beschlussempfehlung folgen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Gegenstimme besteht eine fast einmütige Beschlusslage des Hauses. Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Bevor die Kollegin Andretta übernimmt, nutze ich die Zeit, um den nächsten Tagesordnungspunkt aufzurufen, also den

Tagesordnungspunkt 11: Abschließende Beratung: Rechtsextremismus auf allen Ebenen bekämpfen - NPD-Verbotsverfahren konsequent vorantreiben - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/457 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/1099

Für den Antragsteller hat der Herr Kollege Höntsch das Wort.

(Unruhe)

(Vizepräsidentin Dr. Gabriele Andretta übernimmt den Vorsitz)

Einen Moment bitte, Herr Kollege! - Bevor wir mit der Beratung beginnen, möchte ich um etwas Ruhe bitten. Kollegen, die noch Gespräche zu führen haben, können das außerhalb des Plenarsaals tun. Auch die Beratungen an der Regierungsbank bitte ich einzustellen. - Nun haben Sie das Wort, Herr Kollege Höntsch.

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Dezember waren wir uns noch weitgehend einig, als wir in großer Einmütigkeit das Ansinnen der FDP-Fraktion, den NPD-Verbotsantrag nicht weiter zu unterstützen, abgelehnt haben. Beim heute vorliegenden Antrag der rotgrünen Koalition wird es diese Einmütigkeit wohl nicht geben. Das bedauere ich außerordentlich.

Doch es gibt Gründe dafür, und die spreche ich gern an. Im Grunde gehen unsere Meinungen zu

mindest in zwei Punkten offensichtlich stark auseinander. Zum einen hinsichtlich unserer Rechtsauffassung zur staatlichen Parteienfinanzierung. Zum anderen ist heute aber auch noch über den Begriff des politischen Extremismus - er wurde heute schon genannt - zu sprechen.

Lieber Herr Kollege Fredermann, Sie haben in der Debatte zum Antrag der FDP im Dezember unsere Haltung grundsätzlich unterstützt. Das hat mich gefreut. Trotzdem möchte ich heute einen Teil meiner Redezeit nutzen, um Sie an anderer Stelle zu widerlegen.

Sie, die CDU, aber auch die FDP und allen voran Ihr ehemaliger Minister Schünemann, tragen die Idee vom Umbau der Parteienfinanzierung medial vor sich her. Sie nennen es den Plan B, falls das NPD-Verbot scheitern könnte. Die FDP nennt es gar die Alternative zum Verbot.

Beide Einschätzungen teilen wir nicht. Herr Schünemann hatte Professor Epping von der Universität Hannover beauftragt, ein Rechtsgutachten eben dazu zu erstellen; darauf berufen Sie sich gern. Tatsache ist aber: Dieses Gutachten löst die Probleme Ihres Plans B nicht.

(Zustimmung bei der SPD)

Da ist zum einen die Frage der Ungleichbehandlung der Parteien. Das Bundesverfassungsgericht setzt dieser Ungleichbehandlung sehr enge Schranken; im Übrigen völlig zu Recht. Diese Ungleichbehandlung aber hat Grenzen: Das Bundesverfassungsgericht hat - das wissen Sie - die Fünfprozenthürde zur Europawahl gekippt. Eine demokratische Partei anders zu behandeln als eine andere, ist also schwierig. Diese Ungleichbehandlung ist bereits aufgehoben worden.

Die andere Ungleichbehandlung in Fragen der Parteienfinanzierung ist in der derzeitigen Form zwar verfassungskonform, aber testet sicherlich jetzt schon die Grenzen der Verfassung aus. Sie beantworten nicht ausreichend die Frage, wie Sie dieses bedeutende Mehr an Ungleichbehandlung verfassungskonform ausgestalten möchten. Ich sage: Sie können es nicht sagen, weil Sie es nicht können.

Nehmen wir für ein paar Augenblicke doch einmal an, dass eine solche Ungleichbehandlung überhaupt zulässig wäre. Ihr Vorschlag ist dann, dass der Bundestagspräsident bei jeder einzelnen Partei, die eine Förderung bekommen könnte, überprüft, ob sie denn einen verfassungsfeindlichen Charakter habe. Sie schlagen also eine bisherige

Aufgabe der Judikative der Legislative zu. Statt spezialisierter, mit langer Erfahrung ausgestatteter Richterinnen und Richter sollen also Bundestagspräsidentinnen und -präsidenten die Verfassungsfeindlichkeit der NPD oder anderer Parteien feststellen.

Die werden das nicht alleine tun, sondern mit einem Stab Juristinnen und Juristen. Aber ist es sinnvoll, dass ein von den etablierten Parteien politisch gewähltes Präsidium eine solche außerordentlich komplexe Fragestellung prüft? Haben Sie sich einmal die Komplexität des Verfahrens angeschaut? - Der NPD-Verbotsantrag hat 248 Seiten, die mehr als ein Dutzend Ministerien über Jahre zusammengestellt haben. Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wird sich über Tausende Seiten und komplexe Fragen hinziehen. Das der Bundestagsverwaltung zuzuschieben, ist keinesfalls sinnvoll; dafür ist das Verfassungsgericht zuständig. Und selbst dann, wenn das Bundestagspräsidium am Ende eine Entscheidung fällt, kommt dieser Verwaltungsakt anschließend vor die Verwaltungsgerichte, vor das Bundesverfassungsgericht und wahrscheinlich auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. - Was Sie damit genau gewinnen wollen, bleibt mir schleierhaft.

Kern Ihres Glaubens - ich spreche absichtlich nicht von „Wissen“ -, Ihrer Strategie ist, dass eine Ungleichbehandlung in der staatlichen Finanzierung der Parteien vor dem Bundesverfassungsgericht eher standhält als ein Verbot der NPD. Das mag juristisch noch gerade so vertretbar sein, politisch ist es töricht. Sie sorgen für mehr Fragen, als Sie Antworten liefern.

Meine Damen und Herren von der CDU, Ihr Plan B ist kein Plan B. Und meine Damen und Herren von der FDP: Ihre Alternative ist keine Alternative. Das Verbot der NPD ist nur ein Baustein im Kampf gegen die Menschenfeinde von rechts. Es ist aber ein alternativloser Baustein.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir benötigen eine nachhaltige und dauerhafte Gesamtstrategie gegen Rechts. Ich bedanke mich ausdrücklich bei Innenminister Boris Pistorius, dass er in dieser Woche mit der Bildung eines interministeriellen Arbeitskreises für ein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus hier bereits weitere Schritte geht.

Wir streiten uns heute auch über unsere rot-grüne Forderung, über unseren Appell, die sogenannte Extremismusklausel zu streichen. Worum geht es? - Initiativen gegen Rechts müssen unterschreiben, dass sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten und nicht mit Verfassungsfeinden zusammenarbeiten. Sie werden sagen: Aber das muss doch eine Selbstverständlichkeit sein. - Und eben weil das so selbstverständlich ist, bedarf es dieser Klausel nicht! Diese Klausel hat in den vergangenen Jahren beispielsweise Gruppen der DGB-Jugend, der Falken, der Grünen Jugend und andere unter Generalverdacht gestellt. So würde das Engagement gegen Rechts keinesfalls gestärkt, sondern geschwächt.

Es ist darüber hinaus schlimm und unverantwortlich, die junge Generation, die sich gegen die neuen und alten Nazis wehrt, im Rahmen einer Gleichsetzung von Links und Rechts immer wieder zu kriminalisieren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das schwächt unsere Demokratie. Ich bin fest davon überzeugt: Junge Menschen brauchen Vertrauen. Sie hingegen begegnen ihnen durchweg misstrauisch.

Wir sind im letzten August als rot-grüne Parlamentarier in großer Zahl in Bad Nenndorf gewesen. Wir sprachen hier im Hause schon darüber. In Bad Nenndorf war ein Transparent der CDU über die Straße gespannt. Was stand drauf? - „Gegen den Extremismus von Rechts und Links.“ - Hier wird der Unterschied deutlich: Eine Stadt wird seit Jahren von Nazis drangsaliert, Kirchen, Sportvereine, demokratische Organisationen wehren sich, und Sie warnen vor Linksradikalen!