Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Niedersachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. So wahr mir Gott helfe.
Ich will das gerne noch einmal mit einem Glückwunsch an die Richterinnen und Richter des Staatsgerichtshofs verbinden - an diejenigen, die heute neu oder wieder gewählt wurden, aber auch an alle achtzehn, an die neun Richterinnen und Richter sowie die neun stellvertretenden Richterinnen und Richter.
Wir haben vorhin bei der kleinen Begegnung im Leibniz-Saal die gute Absicht kundgetan - der Herr Ministerpräsident und wir alle eigentlich auch -: Wir wollen nach bestem Wissen und Gewissen hier im Parlament so arbeiten, dass Sie möglichst wenig Arbeit mit uns haben. Lassen Sie es uns einfach einmal miteinander versuchen!
Tagesordnungspunkt 6: Wahl der Präsidentin/des Präsidenten und der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des
Staatsgerichtshofs - Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs - Drs. 17/37
Nach § 3 Abs. 1 des Staatsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag aus der Reihe der Mitglieder des Staatsgerichtshofs, die die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzen, die Präsidentin oder den Präsidenten und die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten.
Nach § 86 unserer Geschäftsordnung kann durch Handzeichen gewählt werden, wenn kein anwesendes Mitglied des Landtages widerspricht. Darf ich feststellen, dass das Haus mit diesem Wahlverfahren einverstanden ist? Wenn jemand widersprechen möchte, müsste er das kundtun. - Ich sehe aber, dass das nicht der Fall ist. Es ergibt sich also kein Widerspruch. Wir wählen somit durch Handzeichen.
Nach § 86 unserer Geschäftsordnung ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Erforderlich ist demnach eine einfache Mehrheit der Stimmen. Bei der Ermittlung dieser Mehrheit zählen Stimmenthaltungen nicht als abgegebene Stimmen.
Wer den Wahlvorschlag für die Wahl des Präsidenten des Staatsgerichtshofs annehmen und entsprechend der Nr. 1 des Wahlvorschlages in der Drucksache 17/37 Herrn Dr. Herwig van Nieuwland zum Präsidenten des Staatsgerichtshofs wählen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Neinstimmen. - Ich bitte um die Enthaltungen. - Bei etwa drei Neinstimmen und drei oder vier Enthaltungen ist Herr Dr. van Nieuwland mit großer Mehrheit zum neuen Präsidenten gewählt. Herzlichen Glückwunsch!
(Dr. Herwig van Nieuwland: Herr Prä- sident, ich nehme die Wahl an und bedanke mich für die breite Unterstüt- zung!)
richtshofs annehmen und entsprechend der Nr. 2 des Wahlvorschlages in der Drucksache 17/37 Frau Dr. Uta Rüping zur Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs wählen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei drei Neinstimmen und, so sichtbar, keiner Enthaltung ist Frau Dr. Rüping ebenfalls mit großer Mehrheit zur Vizepräsidentin gewählt.
Meine Damen und Herren, wir verlassen diesen Tagesordnungspunkt und nehmen - ich bitte um ein paar Sekunden Geduld - einen Wechsel im Präsidium vor. Es übernimmt Vizepräsident Bachmann. Bitte sehr!
Tagesordnungspunkt 7: 1. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 17/35
Das ist für mich eine zweite Premiere. Ich habe es noch nie erlebt, solange ich dem Hause angehöre, dass keine Änderungsanträge vorliegen. Das stelle ich jetzt hiermit fest und frage pflichtgemäß, ob etwa doch das Wort gewünscht wird. - Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Wer den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann sind die entsprechenden Empfehlungen der Ausschüsse so vom Plenum übernommen worden.
Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung: Privatisierung verhindern - Wasserversorgung muss Teil der kommunalen Daseinsvorsorge bleiben - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/26
Mir liegt für die Einbringung die Wortmeldung des Kollegen Volker Bajus von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Sie haben das Wort, Herr Kollege.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wasser ist nicht irgendein beliebiges Wirtschaftsgut. Wasser ist das wichtigste Lebensmittel überhaupt, ja, das Lebenselixier schlechthin.
„Wasser ist ein Menschenrecht“ - unter diesem programmatischen Satz haben sich europaweit bereits über 1,2 Millionen Menschen gegen die geplante EU-Richtlinie zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ausgesprochen. Alle diese Menschen sorgen sich, dass die Wasserversorgung privatisiert wird. Wenn man sich die möglichen Folgen der EU-Pläne anschaut, hat man den Eindruck: Da haben manche die letzten Jahre einfach verschlafen.
Spätestens seit der Finanzkrise wissen doch alle, wohin Privatisierung und Deregulierung öffentlicher Güter führen:
Es verwundert schon sehr, dass im Jahre 2013 immer noch die Absicht verfolgt wird, die Wasserversorgung, wenn auch nur durch die Hintertür, zu privatisieren. Noch ist diese in Niedersachsen überwiegend in kommunaler Hand. Und das ist auch gut so.
Inzwischen hat EU-Kommissar Barnier angekündigt, die Bedingungen der Richtlinie zugunsten kommunaler Versorger abzuschwächen. Doch das Grundproblem bleibt: Kommunen, deren Stadtwerke private Anteilseigner haben oder Nachbargemeinden mitversorgen, sollen ihre Wasserversorgung nunmehr europaweit ausschreiben müssen. Das gefährdet nicht nur Stadtwerke wirtschaftlich, sondern schadet den vielen interkommunalen Kooperationen. Und das, meine Damen und Herren, lehnen wir ab.
In Großbritannien können wir das sehen: Unter Frau Thatcher ist die Wasserversorgung Mitte der 80er-Jahre privatisiert worden.
Diejenigen, die davon profitiert haben, haben ein paar Jahre ordentlich Kasse gemacht, indem sie einfach an der Instandhaltung gespart haben.