Protokoll der Sitzung vom 27.02.2014

Wir sollten durch diese Debatte wirklich nicht dieses wertvolle Lebensmittel in irgendeinen Zweifel bringen. Es gibt nichts Besseres und Saubereres als den Honig. Das sollten wir vielleicht als Fazit

ziehen. Wenn wir das im Ausschuss noch etwas weiter vertiefen, dann können wir diesen Antrag wahrscheinlich zur Seite legen und feststellen, dass der Honig ein ganz wertvolles Lebensmittel ist.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Jetzt gibt es keine Zwischenfrage mehr. Ich habe noch nicht neu aufgerufen. Aber es besteht die Möglichkeit zu einer Kurzintervention. Die nächste Wortmeldung war noch nicht erteilt. Herr Scholing, Sie haben das Wort zu einer Kurzintervention für 90 Sekunden.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Grupe, vielen Dank für den Hinweis, dass es in der Fraktion noch Klärungsbedarf gibt. Das ist bereits geschehen. Wir, Herr Janßen und ich, sind uns natürlich in dieser Frage in hohem Maße einig. Wir reden über eine Zutat. Aber das ist doch genau der Punkt, Herr Grupe, um den es - - -

(Gudrun Pieper [CDU]: Nein! - Hans- Heinrich Ehlen [CDU]: Ein Bestand- teil!)

- Ja, ist okay.

Genau durch diese Vorgabe, dass ich ihn zur Zutat mache, öffne ich doch die Tür. Das ist doch klar.

(Christian Dürr [FDP]: Ist er eine Zutat oder ein Bestandteil?)

Wenn ich es immer nur in Pollen messe, dann erreiche ich kritische Werte viel schneller. Das ist doch logisch. Das ist doch der Grund für unseren Antrag.

Herr Grupe möchte erwidern. Sie haben das Wort. 90 Sekunden, Herr Grupe! Sie kennen das Szenario.

Vielen Dank. - Herr Kollege Scholing, vielleicht müssen wir den Kollegen Ehlen wieder mit ins Boot holen. Er hat ja die Biologie genauer erklärt. Soweit ich das Ganze verstanden habe, ist die Begründung für die Auffassung, der Pollen könnte eine Zutat sein, dass er erst beim Schleudern durch den Imker in den Honig gelangt und damit

als Zutat hinzukommt. Wir sind aber der Auffassung, dass der Pollen durch die Bienen aufgenommen und in den Bienenstock gebracht wird.

(Gabriela König [FDP]: Richtig!)

Diese Auffassung, dass er ein ganz natürlicher Bestandteil des Honigs ist, hat sich auch durchgesetzt. Um das noch einmal deutlich zu machen: Er ist in so geringen Anteilen vorhanden, dass sogar die im biologischen Landbau geltenden Werte deutlich unterschritten werden. Wir haben also überhaupt kein Problem.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke, Herr Grupe. - Jetzt kommen wir wirklich zur Worterteilung. Für die Landesregierung spricht der Landwirtschaftsminister Meyer. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir freuen uns sehr, dass sich das Parlament so intensiv mit dem Schutz der Honigbiene und der Imkerei beschäftigt. Ich glaube, wir alle hier lernen etwas dabei, und ich hoffe, dass wir ein bisschen zur Aufklärung beitragen können - ohne die Bestäubungsleistung im Näheren zu beschreiben.

Für die Landesregierung ist die Biene eines der wichtigsten Nutztiere in Niedersachsen und unverzichtbar. Es geht heute um den Schutz der Bienen vor der Agrogentechnik.

Da beginne ich mit einem Lob für die Landwirte. Denn erfreulicherweise haben wir trotz der vielen Reden für die Gentechnik, die man aus CDU und FDP gehört hat, auf unseren Feldern in Niedersachsen keine Gentechnik. Niedersachsen ist gentechnikfrei. Damit können wir garantieren, dass der Honig, der in Niedersachsen erzeugt wird, gentechnikfrei erzeugt wird. Das muss so bleiben; darum geht es in diesem Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Honig ist ein Naturprodukt; auch darin sind wir uns, glaube ich, einig. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten eine gentechnikfreie Herstellung. Unstrittig ist, dass Honig bereits dann nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht, wenn er geringste Mengen von in der EU nicht zugelassenem gentechnisch manipuliertem Material enthält. Solcher Honig darf nicht in den Verkehr gelangen.

Eine starke Nulltoleranz wird von der Landesregierung deshalb unterstützt.

Die Landesregierung hat sich bereits über den Bundesrat und die Agrarministerkonferenz - übrigens einstimmig - bei Bund und EU dafür eingesetzt, die Bienen und die Imkerei bei der Gentechnikgesetzgebung stärker zu berücksichtigen. Man muss kein Bienenexperte sein, um zu wissen, dass ein Abstand von 150 m zwischen gentechnikfreien und genmanipulierten Feldern für eine Biene keine Hürde darstellen wird; sie wird die Genfelder trotzdem erreichen.

Herr Minister, ich unterbreche Sie, mit Verlaub. Der Kollege Dammann-Tamke möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie die zu?

Ich lasse immer gerne Zwischenfragen zu.

Bitte schön, Herr Kollege!

Vielen Dank, Herr Minister. - Angesichts der Ausführungen des Kollegen Ehlen zu Berlin und der Problematik gentechnisch veränderter Zierpflanzen frage ich Sie, ob Sie sicher ausschließen können, dass niedersächsischer Honig Pollen von gentechnisch veränderten Zierpflanzen enthält, und ob Sie vor diesem Hintergrund Ihre eben erteilte Auskunft aufrechterhalten können.

Wir haben keinen Anbau von gentechnisch manipulierten Pflanzen. Wenn Genpollen oder Gentechnik im Honig ist, dann entspricht seine Herstellung nach dem Urteil des EuGH nicht den Vorgaben. Dann ist er entsprechend zu kennzeichnen oder - wenn es sich um nicht zugelassenen Honig handelt - aus dem Verkehr zu ziehen.

Die von Ihnen angesprochene Entscheidung, die in Berlin getroffen wurde und bei der die CDU für die Gentechnik war, während SPD und CSU dagegen waren, war, glaube ich, ein Schaden für die Imkerei.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Widerspruch bei der CDU)

Meine Damen und Herren, der EuGH hat entschieden, dass genmanipulierter Pollen kein natürlicher Bestandteil von Honig und deshalb zu kennzeichnen ist. Nun hat die EU-Kommission zusammen mit dem Parlament einfach genmanipulierten Pollen zu einem Bestandteil von Honig erklärt. Ich glaube, die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher sieht das anders. Das ist für die Gentechnik ein Einfallstor in unseren Honig - ohne Kennzeichnung.

Das wäre zum großen Schaden für den Standort Niedersachsen. Der Kollege Strümpel hat es angesprochen: Es kommt viel Honig aus dem Ausland nach Niedersachsen. Wenn der mit Genmanipulation entstanden ist, müsste er nicht entsprechend gekennzeichnet werden. Auch deshalb ist es wichtig, sich für die Gentechnikfreiheit einzusetzen, im Sinne der niedersächsischen Honigproduktion. Denn ein Vorteil gentechnikfreien niedersächsischen Honigs ginge verloren - und damit auch ein Anreiz für die Imkerei in unserem Land.

Meine Damen und Herren, ich halte es für essenziell, dass sich die Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst für oder gegen Honig entscheiden können, der mithilfe gentechnisch veränderter Pflanzen erzeugt wurde. Dass man den Pollen zu einem natürlichen Bestandteil des Honigs umdefinieren und dadurch erreichen will, dass der Honig nicht gekennzeichnet zu werden braucht, wenn Gentechnik in der Pflanze war, von der der Pollen genommen wurde, kann man keinem Verbraucher erklären. Ich glaube, das hat die Debatte gezeigt. So etwas ist aus meiner Sicht Trickserei und eine Umgehung des Urteils des EuGH, der sich im Sinne der europäischen Bevölkerung für Gentechnikfreiheit einsetzt.

Von daher begrüßen wir den Antrag. Denn es muss darum gehen, dass unser niedersächsischer Honig sauber und gentechnikfrei bleibt. Das stärkt dann nicht nur die Imkerei in Niedersachsen, sondern alle Bienenfreunde, die Umwelt und das Land Niedersachsen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Deswegen kommen wir zur Ausschussüberweisung.

Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, diesen Entschließungsantrag federführend dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung und mitberatend dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung sowie dem Unterausschuss „Verbraucherschutz“ zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist das ausreichende Quorum von über 30 Abgeordneten. Es ist so beschlossen.

Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, bitte ich Sie um Aufmerksamkeit, weil ich außerhalb der Tagesordnung Herrn Landtagspräsidenten Busemann das Wort erteile. Er hat darum gebeten. Bitte schön, Herr Präsident!

Sehr geehrter Herr sitzungsleitender Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil es um die Frage geht, ob es wegen der Debatte und Auseinandersetzung heute Morgen während der Beantwortung der Dringlichen Anfragen einen Ordnungsruf zu verhängen gilt.

Es gibt den guten Brauch, dass derjenige Präsident den Ordnungsruf verhängt, der die Sitzung geleitet hat. Es gibt vernünftigerweise auch den guten Brauch, dass der Ordnungsruf nur dann erteilt wird, wenn der Adressat zugegen ist. Das ist im Moment nicht der Fall; es geht um den Kollegen Nacke.

Ich darf in Erinnerung rufen, dass heute Morgen bei Tagesordnungspunkt 13 a - ich sage einmal: Gesamtkomplex Edathy - der Parlamentarische Geschäftsführer Nacke die fünfte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion gestellt hat.

Sie erinnern sich, dass ein bisschen viel Hintergrund angesprochen wurde. Dann endete die Frage aber mit dem folgenden letzten Satz - diesen Satz zitiere ich -: „Sie haben dafür Sorge getragen, dass diese Beweise verschwinden konnten.“ Das war eine Bemerkung in Richtung Landesregierung, in Richtung der damit befassten Justizministerin Niewisch-Lennartz.

Dann schickte die Ministerin sich an, die Frage zu beantworten. Sie hat aber mit dem Hinweis an Herrn Nacke „Den letzten Nachsatz von Ihnen habe ich akustisch nicht verstanden“ darum gebeten, diesen Satz zu wiederholen. Frage: „Meinen letzten Satz?“ - „Ja.“ - Kollege Nacke: „Sie haben

dafür Sorge getragen, dass diese Beweise verschwinden konnten.“

Man kann diesen Satz als Vorwurf der Strafvereitelung im Amte verstehen. So dieser Vorwurf nicht zutrifft, ist möglicherweise der Tatbestand einer üblen Nachrede verwirklicht.

Nun ist hier vielleicht nicht die Stelle, danach zu forschen, was man in diesen Satz - der da lautete: „Sie haben dafür Sorge getragen, dass diese Beweise verschwinden konnten“ - alles hineininterpretieren kann und wie er zu verstehen ist. Es ist auch nicht meine Fragestellung, ob die erbetene respektive geforderte Entschuldigung erbracht wurde. Ich will - weil das in diesem Punkt nicht weiterführt - auch offenlassen, ob der Beitrag, den Herrn Nacke zu der nachfolgenden Geschäftsordnungsdebatte geliefert hat und der einige Erläuterungen zu dieser Fragestellung enthielt, geeignet war, den Vorwurf zu tragen, oder nicht.

Auf jeden Fall aber ist dieser Satz in dieser Situation und an dieser Stelle außerordentlich unparlamentarisch. Deswegen nehme ich in Aussicht, bei nächster Gelegenheit Herrn Nacke einen Ordnungsruf zu erteilen.

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN: Wo ist er denn? - Er ist nicht da!)