Protokoll der Sitzung vom 26.03.2014

Die Mindestzahl von zwei Anträgen ist aber in der faktischen Umsetzung inzwischen zu einer Höchstzahl geworden. Es fanden keine Plenarabschnitte mehr statt, in denen wir von dieser Mindestzahl abgewichen sind. Vielmehr haben wir gesagt: zwei - und damit ist Schluss. - So agiert der Ältestenrat.

Die Geschäftsordnung selbst sieht derzeit eine flexiblere Lösung vor. Man könnte mehr machen. Ja, man soll sogar mehr machen. Die Geschäftsordnung ist nach wie vor auf fünf Fraktionen ausgerichtet. Darin steht sogar, man sollte zehn statt, wie wir es im vergangenen Jahr gemacht haben, nur acht Anträge zulassen.

Aber die Geschäftsordnung gibt ausdrücklich auch die Möglichkeit, von dieser Regelung abzuweichen. Dazu war bei der Debatte im FebruarPlenum eine Bereitschaft der Fraktionen der SPD und der Grünen im Ältestenrat jedoch nicht erkennbar, obwohl wir einen Plenartag im Plenarabschnitt haben ausfallen lassen, weil wir nicht genügend Beratungsgegenstände hatten. Selbst zwei Plenartage waren mit den vorliegenden Beratungsgegenständen kaum auszufüllen. Es wäre Zeit und Raum gewesen, zusätzliche Beratungen zu ermöglichen.

Faktisch wurde eine Höchstgrenze eingeführt - in dem Fall mit einer Mehrheitsentscheidung. Nun will ich nicht in die Details einsteigen. Der Ältestenrat entscheidet nicht abschließend über die Tagesordnung - das weiß ich natürlich -, aber ein Präsident wäre unklug beraten, würde er von den Empfehlungen des Ältestenrates abweichen. Es war ein ungewöhnlicher Moment, als wir dann zum ersten Mal seit Langem entschieden haben, der gesamten Tagesordnung unsere Zustimmung nicht mehr geben zu können.

Ich möchte noch darauf hinweisen: Der Zeitaufwand, den wir für drei Anträge pro Fraktion hätten, also für insgesamt zwölf Anträge - das sind die beiden Änderungen, die wir hier vorschlagen -, entspräche exakt dem Zeitaufwand für erste Beratungen, den wir von 2003 bis 2013 bzw. mit fünf Fraktionen von 2008 bis 2013 vorgesehen hatten.

2008 haben wir die Redezeiten pro Fraktion verkürzt, damit wir für die Linken Platz schaffen, ohne unseren Zeitrahmen völlig aus dem Ruder laufen zu lassen. Die Redezeiten haben wir aber nach 2013, als die Linken wieder aus dem Parlament ausgeschieden sind, nicht mehr erhöht. Das heißt, wir haben jetzt weniger Anträge und weniger Redezeit gegenüber 2003 bis 2008.

Wir halten es für geboten, an dieser Stelle wieder zurückzukehren. Würden wir auf drei Anträge pro Fraktion kommen, würden wir mit dem Zeitkontingent im bisherigen Rahmen einen exakten Treffer landen.

Wir haben dieses Thema bereits einmal zu Beginn der Legislaturperiode angesprochen. Wir haben dies aber nicht zur Abstimmung gestellt. Ich schaue einmal in die Richtung der Kollegen Tonne und Limburg. Wir haben zu Beginn dieser Legislaturperiode einige Gespräche über die Veränderung der Geschäftsordnung geführt. Natürlich war auch der Kollege Grascha dabei, ganz klar.

Wir haben uns dann gemeinsam darauf verständigt - so erinnere ich mich jedenfalls -: Warten wir erst einmal ab, wie es im ersten Jahr läuft, wie es läuft, wenn wir die ersten Plenarabschnitte hinter uns gebracht haben, in denen naturgemäß noch keine zweiten Beratungen erfolgen konnten, bis wir erst einmal den normalen Rhythmus gefunden haben. Ich glaube, nach über einem Jahr haben wir diesen normalen Rhythmus gefunden. Jedenfalls für dieses Jahr können wir feststellen, dass von drei geplanten Plenarabschnitten in zweien, nämlich im Februar und im März, jeweils ein Tag wegen fehlender Beratungsgegenstände gestrichen werden musste.

(Glocke des Präsidenten)

Ich habe daher die Hoffnung, dass wir uns hier auf einen Weg einigen können. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich unserem Vorschlag anschließen könnten. Wir bringen ihn bewusst ein, um über diese Fragestellung neu diskutieren zu können.

Im Rahmen der Geschäftsordnung gibt es weitere Fragestellungen, die man in diesem Zusammenhang auch erneut ansprechen könnte, andere Vorschläge, die wir vor einem Jahr zunächst zurückgestellt haben. Deswegen ausdrücklich der Wunsch und die Bitte, diese Fragestellung möglicherweise bereits vor der nächsten Sitzung des Ältestenrates zu erörtern.

Ich möchte mit einem weiteren Zitat schließen, nämlich des ehemaligen Parlamentarischen Geschäftsführers der Grünen, Thomas Schröder. Er hat einmal sehr richtig gesagt:

„Es liegt hauptsächlich an uns selbst, ob wir uns nachsagen lassen müssen, im Wesentlichen nur mit dem Schutz von Kormoranen und der Gestaltung von Parlamentarischen Abenden befasst zu sein“.

Diesem Vorwurf sollten wir uns nicht aussetzen. Deswegen haben wir den ausdrücklichen Wunsch und die Bitte, weitere und mehr erste Beratungen in diesem Plenum zuzulassen.

(Zuruf von Ronald Schminke [SPD])

- Das hat doch Thomas Schröder gesagt. Dafür kann ich doch nichts. Die Kormorane waren damals das Riesenthema.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Kollege Nacke, die Redezeit - das wissen Sie - ist überschritten. Sie brauchen jetzt nicht mit dem Kollegen Schminke zu diskutieren.

Ein letzter Hinweis, wenn Sie gestatten, Herr Präsident: Ich selber komme aus dem Ammerland. Im Zusammenhang mit dem Zwischenahner Meer haben wir sehr viel mit diesem Thema zu tun gehabt. Ich kann mich noch gut daran erinnern.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Kollege Schminke, Sie haben den Kollegen Nacke eben zu einer eigentlich nicht zulässigen inhaltlichen Erweiterung der Antragsberatung herausgefordert.

(Ronald Schminke [SPD]: Gern ge- schehen, Herr Präsident!)

Vielen Dank für die Einbringungsrede, Herr Kollege Nacke. - Im Rahmen der Aussprache in der ersten Beratung hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Helge Limburg das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Nacke hat es gerade angedeutet: In der Tat hat die Geschäftsordnung dieses Landtages zu Beginn der Legislaturperiode und dann nach wenigen Monaten eine grundlegende Erneuerung erfahren.

In der vergangenen Legislaturperiode haben SPD und Grüne z. B. eine Neuaufstellung der damaligen Ausländerkommission gefordert. In dieser Wahlperiode haben wir dies mit unserer rot-grünen Mehrheit umgesetzt und eine Kommission für Fragen von Migration und Teilhabe geschaffen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

In der vergangenen Legislaturperiode haben SPD und Grüne z. B. gefordert, Kurzinterventionen auch bei Petitionen wieder zuzulassen. Sie hatten dies damals mit Ihrer Mehrheit herausgestrichen. In dieser Legislaturperiode haben wir das umgesetzt.

Schließlich, ganz zentral: Wir haben viele Jahre lang gefordert, die Ausschusssitzungen in diesem Landtag, wie in vielen Landtagen in Deutschland üblich, öffentlich zu machen, um eine echte Transparenz über die parlamentarische Arbeit herzustellen und um zwischen zwei Plenarsitzungen allen Fraktionen, Oppositions- und Regierungsfraktionen, die Möglichkeit zu geben, in der Öffentlichkeit für ihre Anliegen zu werben und ihre Kritik in der Öffentlichkeit anzubringen. Die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen hat die CDU-Fraktion immer wieder kritisiert. Rot-Grün hat dies umgesetzt.

Und siehe da: Nach wenigen Monaten öffentlichen Ausschusssitzungen ist es interessant zu sehen, dass gerade die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion dieses Mittel mit breit angelegten öffentlichen Anhörungen und Unterrichtungen, mit dem Einladen von Verbänden und Interessenvertretern in die Ausschüsse sehr extensiv nutzen. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich finde das ausdrücklich gut, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP. Ich begrüße das, weil wir auf diese Weise tatsächlich Transparenz für unsere Anliegen herstellen.

In diesem Zusammenhang muss man auch die Frage sehen, wie wir Plenarabschnitte gestalten. Rot-Grün hat jenseits der Plenarabschnitte für alle Fraktionen dieses Landtages eine breit angelegte Möglichkeit geschaffen, ihre Politik darzustellen.

Ich finde es schon fraglich, ob wir die Qualität von Plenar- und Parlamentsdebatten tatsächlich dadurch verbessern, dass wir die Anzahl der Beratungsgegenstände erhöhen. Auf den ersten Blick mag das eine Transparenz sein, die wir herstellen. Aber de facto würde dies doch dazu führen, dass wir noch mehr Beratungsgegenstände in die späten Abendstunden verlagern, zu denen weder Besucher auf den Tribünen noch Medienvertreter hier sind.

(Heinz Rolfes [CDU]: Unwahrheit!)

Das mag zwar eine Transparenz auf dem Papier sein, aber de facto ist es keine. De facto stellt man mehr Transparenz z. B. durch die Ausschussberatungen her, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ich möchte ausdrücklich nicht, wie wir es im Deutschen Bundestag seit vielen Jahren haben, die Möglichkeit einführen oder auch nur erwägen, Reden zu Protokoll zu geben; denn in der Tat: Das ist doch in Wahrheit wirklich ein merkwürdiges Mittel für eine Parlamentsdebatte. Man tut im Protokoll so, als habe eine Debatte stattgefunden. Aber de facto hat niemand gesprochen, sondern man hat die Reden eingereicht. Diese Gefahr besteht aber natürlich, wenn wir die Anzahl der Beratungsgegenstände ausweiten.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Wer will das denn?)

Allerdings möchte ich den ausführlichen Beratungen nicht vorgreifen. Wir sind selbstverständlich für Ihre Argumente im Ältestenrat und in den Ausschüssen offen.

Ich möchte noch auf einen Aspekt hinweisen: Wenn Sie hier darstellen, die Opposition habe zu wenig Rechte, dann möchte ich Sie an die anderen Instrumente erinnern, die Ihnen die Geschäftsordnung jenseits der Entschließungsanträge bietet, die Sie in der Tat auch sehr zahlreich genutzt haben. Sie haben die Möglichkeit, die Einsetzung von Enquetekommissionen zu beantragen. Sie werden nicht auf das Kontingent angerechnet. Die CDUFraktion beispielsweise beantragt immer wieder die Einsetzung einer Enquetekommission zum Thema Verfassungsschutz. Sie haben die Möglichkeit, Sondersitzungen des Plenums zu beantragen. Auch das haben Sie bereits getan, als es darum ging, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

(Glocke des Präsidenten)

Anträge auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen - letzter Satz, Herr Präsident - werden nicht angerechnet, Gesetzentwürfe werden nicht angerechnet, Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung werden auf das Kontingent ebenfalls nicht angerechnet.

Sie haben zahlreiche Möglichkeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber selbstverständlich werden wir prüfen, ob es daneben weiterer Möglichkeiten bedarf.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Zu einer Kurzintervention zu der Rede des Kollegen Limburg hat sich der Kollege Nacke gemeldet. Sie haben für 90 Sekunden die Möglichkeit, Herr Kollege. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Limburg, ausdrücklich bin ich der Auffassung, dass eine Ausschussberatung, auch wenn sie öffentlich stattfindet, die Beratung im Plenum, mit der wir einer Debatte besondere Bedeutung geben, nicht ersetzen kann.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Welche Themen wir in diesem Hause diskutieren wollen und müssen, möchte ich nicht daran ausrichten, ob die Landtagsverwaltung es hinbekommt, Besuchergruppen entsprechend einzuladen, ob Besucher da sind, und erst recht nicht daran, ob die Medientribüne besetzt ist, ob die Medienvertreter sich dafür interessieren. Das ist nicht der Maßstab für Beratungen in diesem Haus.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Um es ausdrücklich zu sagen, damit kein falscher Eindruck entsteht: Es ist nicht beantragt, dass Reden zu Protokoll gegeben werden können oder sollen. Das ist auch nicht gewünscht. Niemand in der CDU-Fraktion verlangt solches. Das ist auch nicht Gegenstand des Antrages. Insofern sollten Sie gar nicht erst den Eindruck erwecken, das sei hier gefordert worden. Das ist nicht der Fall.