haben. Dann werden Sie festgestellt haben, dass ich ein großer Anhänger davon bin, geschlossene Verträge auch als solche zu behandeln.
Wir haben einen Koalitionsvertrag geschlossen. Es heißt unter Juristen so schön: Pacta sunt servanda! - Das heißt für mich als Vertreter der Exekutive, dass ich nicht hingehe und in dieser Phase, in der es noch keinen beratungsfähigen und noch keinen annähernd konsentierten Gesetzentwurf gibt, mit einer Bundesratsinitiative dazwischengrätsche.
- Das ist der entscheidende Unterschied, Herr Dürr! Ein Entschließungsantrag der Fraktionen, gerichtet an die Bundesregierung, ist ein Beitrag zur politisch notwendigen Debatte über die Form und Ausgestaltung der Optionspflicht, meine Damen und Herren.
Lieber Herr Dürr, meine sehr geehrten Damen und Herren, niemand muss mich hier von irgendetwas überzeugen, was die Optionspflicht und die Notwendigkeit, sie wegfallen zu lassen, angeht. Niemand! Aber der Vertrag in Berlin gilt. Wir werden jetzt auf Deubel komm raus verhandeln, damit das Ergebnis so gut wie irgend möglich ist.
Dann müssen wir in der politischen Debatte zur Tagesordnung übergehen, wie wir mit Einwanderung wirklich umgehen. Wenn ich an alle die Argumente zurückdenke, die in den Koalitionsverhandlungen dafür herangezogen wurden, warum man keine generelle doppelte Staatsangehörigkeit zulassen dürfe, dann kann ich mich nur fragen: Wie wollen wir eigentlich in diesem Land auf Dauer eine wirklich erfolgreiche Willkommenskultur aufbauen, meine Damen und Herren, wenn wir in dieser Frage keine Bewegung hinkriegen?
richtet noch einmal den Scheinwerfer auf die Frage, worum es bei den Verhandlungen über einen Gesetzentwurf in Berlin gehen wird. Wir werden das sehr, sehr aufmerksam begleiten. Ich werde mich sehr intensiv einbringen. Seien Sie sicher, dass wir noch lange nicht am Ende des Weges sind!
Vielen Dank, Herr Minister. - Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen für die Sachdebatte mehr vor. Daher kann ich die Aussprache schließen.
Wir kommen aber erst zur Abstimmung, wenn ich die Wortmeldung zu einer persönlichen Bemerkung, die der Kollege Thiele nach § 76 abgeben möchte - - -
- Herr Kollege, warten Sie einen Moment! Wir müssen erst einmal etwas klären. In § 76 steht, dass Sie eigene Ausführungen berichtigen dürfen - das können Sie nicht, weil Sie nicht geredet haben - oder gegen Sie persönlich gerichtete Angriffe zurückweisen dürfen. Solche habe ich nicht gehört. Aber Sie haben sie vielleicht herausgehört. Unter der Prämisse erteile ich Ihnen das Wort zu einer persönlichen Bemerkung. Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beziehe mich auf eine Bemerkung, die der Kollege Onay in seinem Redebeitrag gemacht hat, die er gegen die fast 500 000 Mitglieder der ChristlichDemokratischen Union gerichtet hat; ich bin einer von ihnen.
Herr Kollege Thiele, ich weiß, das wird jetzt Schwierigkeiten geben. Die Geschäftsordnung des Landtags haben wir im Einvernehmen beschlossen. „Persönliche Bemerkung“ bedeutet, dass Sie als Abgeordneter hier in diesem Hause betroffen sein müssen und nicht als Mitglied einer Partei
Ich kann aufgrund der Geschäftsordnung - ich werte die Geschäftsordnung jetzt so - Ihre persönliche Bemerkung nicht zulassen. Nehmen Sie bitte wieder Platz! Wenn das die Juristen anders sehen, werden wir das im Ältestenrat klären. Dann lasse ich mich gern belehren. Aber meine Interpretation der Geschäftsordnung ist eindeutig. Nehmen Sie bitte Platz!
(Starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU] meldet sich zur Geschäftsordnung)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zumindest der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass die Auslegung, die gerade dazu geführt hat, dass der Kollege Thiele keine Gelegenheit hatte, die Angriffe, die er als solche empfunden hat, weil sie gegen ihn als CDU-Mitglied gerichtet worden sind, hier zurückzuweisen, vom Präsidium an anderer Stelle und in anderen Plenarabschnitten ausdrücklich anders bewertet wurde,
(Christian Dürr [FDP]: So ist es! - Ge- genruf von Miriam Staudte [GRÜNE]: Da gab es vielleicht Fehlinterpretatio- nen!)
dass es hier mehrfach darum ging, ob Gruppen, Organisationen oder Zugehörigkeiten beleidigend bezeichnet worden sind und ob diejenigen, die sich solchen Gruppen, insbesondere Parteien, zugehörig fühlen, dann Gelegenheit haben, sich hier, weil sie sich als Zugehörige einer solchen Gruppe persönlich betroffen fühlen, dazu zu äußern. Insofern geht es nicht nur um die Frage, ob Juristen das anders bewerten, sondern es geht auch um die geübte Praxis dieses Hauses.
Wir werden das im Ältestenrat erörtern müssen; denn nach meiner Auffassung ist die bislang geübte Praxis dieses Hauses hier gerade verändert
- Nein, ich sage ja: Es ist eine Frage, wie wir die Geschäftsordnung auslegen und wie die allgemeine Praxis hier im Hause ist! Wir können uns ja gemeinsam darauf verständigen, dass wir die Geschäftsordnung nunmehr anders auslegen oder verändern wollen oder auch eine andere Praxis einführen wollen. Dagegen spricht überhaupt nichts. Das haben wir im Ältestenrat schon mehrfach gemacht.
Das ist auch ausdrücklich so vorgesehen. Ich glaube aber nicht, dass es klug ist, das durch eine Entscheidung des Präsidiums zu tun, sondern ich glaube, dass es klug wäre, so etwas durch eine Verabredung im Ältestenrat zu tun. Insofern bedaure ich das. Wir müssen einmal mehr an dieser Stelle gleiches Recht für alle einfordern!
Meine Damen und Herren, vielleicht geben Sie dem Sitzungsvorstand die Gelegenheit, etwas zu sagen. Ansonsten können wir die Sitzung wegen demonstrativen Beifalls, der gegen die Sitzungsleitung gerichtet ist, unterbrechen. Dann aber diesmal für die volle Zeit, meine Damen und Herren.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, Herr Kollege: Ich habe selber zugestanden, dass das eine Streitfrage sein könnte, die im Ältestenrat zu klären ist; er ist Geschäftsordnungsausschuss.
Ich bin hier nie anders verfahren. Ich zitiere noch einmal aus § 76 der Geschäftsordnung für den Niedersächsischen Landtag:
„Das Mitglied des Landtages darf in der persönlichen Bemerkung nur Angriffe zurückweisen, die in der Aussprache gegen es“