Wir haben über Monate hinweg Beratungen geführt. Wir haben am 8. Januar eine Anhörung gehabt. Allen war spätestens nach dieser Anhörung klar, dass alle nötigen Daten vorliegen und wir diese Daten nur sinnvoll zusammenführen müssen, dass die Landwirte heute schon im Rahmen ihres GAP-Antrages katastermäßige Angaben machen. Wir brauchen keinen neuen Bürokratieaufwand ohne zusätzlichen Nutzen. Auch das war Konsens. In allen nachfolgenden Beratungen dieses Fachausschusses seit dem 8. Januar hat der Begriff Kataster keine Rolle mehr gespielt.
Die Fraktionen haben bewiesen, dass sie bereit sind, Frau Geuter, politische Grabenkämpfe, ideologische Betrachtungsweisen hinter sich zu lassen
und der gemeinsamen Sache dienend hier ein starkes Signal aus dem Niedersächsischen Landtag heraus zu senden.
„Doch was passiert? Kaum wird der Kompromiss öffentlich, sofort wird verbal aufgerüstet, und Agrarminister Christian Meyer trägt seinen Teil dazu bei. Stur hält er am Begriff des Katasters fest, obwohl seine bürokratische Lösung zweifellos vom Tisch ist. Der Bauernschreck Meyer will einfach nicht als Bauernversteher dastehen,“
Da hat Redakteur Doeleke offensichtlich den Nagel auf den Kopf getroffen. Weiter heißt es in dem Kommentar:
Erstens. Die Pressemitteilung aus dem ML vom 6. Mai - und damit der Auslöser - ist einfach nur schlampig. Man schafft es tatsächlich, auf einer DIN-A4-Seite - hören Sie mir jetzt zu! - von einem „Güllekataster“, einem „Nährstoffkataster“, einem „einzelbetrieblichen Nährstoffkataster“, einem „flächen- und betriebsbezogenen Nährstoffkataster“ sowie einem „Düngekataster“ zu fabulieren. Meine Damen und Herren, wenn schon der Minister nicht weiß, wovon er redet, wer soll dann in diesem Hause wohl sagen, wo es langgehen soll?
Außerdem wird der Koalitionsvertrag falsch zitiert; denn von einem betriebsbezogenen Kataster ist dort explizit keine Rede. Eine solche Pressemitteilung ist eines niedersächsischen Ministeriums schlicht und ergreifend unwürdig.
Zweitens. Mit dieser Pressemitteilung hat man es geschafft, den niedersächsischen Landvolkverband ohne Not zu düpieren.
Es scheint dem Minister völlig egal zu sein, dass wir bei diesem Thema Jahre verlieren werden, wenn die Landvolkspitze die Strukturen des Verbandes nicht nutzt, um bei den Mitgliedern dafür zu werben, die datenschutzrechtlichen Hindernisse zu überbrücken. Dies weiß der Minister ganz genau, dies wissen wir im Ausschuss ganz genau, aber dieser Minister stellt seine Profilierung einfach über die Problemlösung.
Drittens. Im Grundgesetz und in der Niedersächsischen Verfassung heißt es: Alle Macht geht vom Volke aus. - Das Volk als Souverän wählt ein Parlament, aus der Mitte des Parlamentes wird ein Regierungschef gewählt; das ist der Ministerpräsident, der sein Kabinett beruft. Einer seiner Minister setzt die Gewaltenteilung, dieses Einmaleins unserer Demokratie, einfach außer Kraft.
Er zeigt diesem Parlament die lange Nase. Er beansprucht für sich, zu interpretieren, was ein Ausschuss beschlossen hat und was daraus für sein Regierungshandeln abzuleiten ist.
(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der FDP - Helge Limburg [GRÜ- NE]: Als ob Sie von Respekt sprechen könnten!)
Ihr Minister stellt Selbstdarstellung in den Vordergrund und gefährdet damit den mühsam erarbeiteten Kompromiss.
Dem Regierungschef, der, obwohl diese Aktuelle Stunde offensichtlich einem der Mitglieder seines Kabinetts gewidmet ist, bemerkenswerterweise nicht anwesend ist, kann ich nur sagen: Herr Weil, nehmen Sie diesen Minister an die kurze Leine!
Bewahren Sie die SPD davor, von diesem Minister mit dem Nasenring durch die Manege geführt zu werden!
Wir stehen mit dieser Meinung nicht alleine da. Das Forum Grüne Vernunft hat mit Beschluss vom 10. Mai diesem Ihrem Minister heute einen Titel verleihen wollen. Er ist leider dieser Titelverleihung ausgewichen.
Der Titel lautet: Zipfelmütze, der deutsche Agrarmichel, verliehen für politische Fehlentscheidungen, wissenschaftsfeindlich und menschenverachtend. Diesen Titel hat er wahrlich verdient.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Ich darf darauf hinweisen, dass auch in Zitaten verwendete Begriffe der parlamentarischen Ordnung unterliegen. Ich sage das nur im Hinblick auf die weitere Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Grundwasser ist so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustandes vermieden wird. Das sind nicht nur die rechtlichen Vorgaben der EU und des Wasserhaushaltsgesetzes; das gebietet uns auch die Verantwortung gegenüber kommenden Generationen.
Leider müssen wir seit einigen Jahren in einigen Regionen Niedersachsens einen gegenläufigen Trend beobachten: In den oberflächennahen Messstellen verzeichnen wir einen besorgniserregenden Anstieg der Nitratgehalte; in den Wasserwerken meines Wahlkreises ist das leider sehr deutlich zu bemerken. In eben diesen Regionen haben gestiegene Tierzahlen und ein massiver Zubau im Bereich der Biogasanlagen in den letzten Jahren zu einer Zunahme des Anfalls von organischem Dünger geführt. Es ist daher folgerichtig, davon auszugehen, dass ein Zusammenhang zwischen diesen Entwicklungen besteht.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, ich bedanke mich ausdrücklich dafür, dass das Wort „Problemlösung“ im Titel Ihres Antrages zur Aktuellen Stunde auftaucht. Lange haben Sie bestritten, dass es überhaupt ein Problem und damit Handlungsbedarfe gibt.
Ich hätte mir darüber hinaus gewünscht, dass Sie auf verbale Nebelkerzen verzichtet hätten - das gilt auch für Ihre Rede eben -, sondern sich auf die Inhalte bezogen hätten.
Der auf Grundlage der am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen Niedersächsischen Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger - so lautet der Name - erstellte Nährstoffbericht hat etwas mehr Transparenz in die Nährstoffkreislaufwirtschaft gebracht, auch wenn wir uns einig sind, dass er noch nicht alle Stoffströme umfasst. Wir werden uns auch die Berechnungsgrundlagen noch einmal genauer ansehen und überprüfen müssen, wieweit sie plausibel und mit Vorgaben aus anderen Rechtsnormen in Einklang zu bringen sind. Ich verweise hierbei auf die Stellungnahmen des Landesbergamtes und der Wasserverbände im Rahmen der Anhörung.
Der jetzt erstmals vorgelegte Nährstoffbericht hat uns aber eines schon sehr deutlich gemacht: In einigen Landkreisen ist die für die ordnungsgemäße Ausbringung von Dünger aus Viehhaltung, von Gärresten und von anderen Nährstoffen rechnerisch erforderliche Fläche nicht vorhanden; es werden deutlich mehr Flächen benötigt. Es darf dabei nicht vergessen werden, dass diese Berechnungen auf der Grundlage der derzeit geltenden Düngeverordnung, die zu einer Klage der EU gegen Deutschland geführt hat, beruhen. Die EU konstatiert, dass die bisherigen Regelungen nicht ausreichen, um die Nitratrichtlinie einzuhalten.