Protokoll der Sitzung vom 25.06.2014

Unser Antrag in der Urfassung fand in der Öffentlichkeit breites Interesse. Das zeigten nicht nur die damaligen Pressemitteilungen, sondern auch die Reaktionen z. B. von Kirchen, Verbänden oder auch von Einzelpersonen, die uns schriftlich erreichten.

Am 14. November des letzten Jahres fand im Ausschuss eine große mündliche Anhörung zu diesem Thema statt, in der deutlich wurde, dass die Ausweisung von Sperrgebieten im ländlichen Bereich, die wir als Prüfauftrag formuliert haben, von allen Behörden als nicht zielführend angesehen wurde.

Wir haben dann auch vor dem Hintergrund der Auswertung dieser Anhörung - es waren nicht nur die Polizeidirektionen im Land Niedersachsen, es waren nicht nur die kommunalen Spitzenverbände, sondern es war die breite Palette der Fachleute zugegen und haben ihre Positionen dargestellt und erläutert - diese Thematik im Ausschuss in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Ziel, eine gemeinsame Beschlussempfehlung zu entwickeln, intensiv bearbeitet.

Ich möchte gern die Gelegenheit nutzen, mich an dieser Stelle für das ehrliche und konstruktive Bestreben, eine einheitliche Regelung herbeizuführen, zu bedanken. Denn Mehrheit ist nun einmal Mehrheit, und wenn die Mehrheit sagt, wir suchen einen gemeinsamen Weg, wie wir hier etwas mittragen können, ist das gut und zeigt, dass man durchaus auch bei unterschiedlichen Positionsbestimmungen versuchen kann, die Dinge mit voranzubringen.

Andererseits habe ich ja darauf hingewiesen, dass in unserem Ursprungsantrag nicht nur die Aspekte, die hier in der Beschlussempfehlung des Ausschusses festgehalten worden sind, sondern auch die Aspekte der ordnungspolitischen Themen, die mit diesem Bereich verbunden sind, beleuchtet wurden. Bei der gestrigen Vorbereitung der CDUFraktion auf die aktuelle Plenarsitzung wurde deutlich, dass sich für die Mehrheit in meiner Fraktion in dem zur Abstimmung vorliegenden Kompromiss die so wichtigen Aspekte, die sich in unserem Ursprungsantrag befanden, nicht ausreichend widerspiegeln.

Ein Schwerpunkt unseres Ursprungsantrags ist die Wohnmobilprostitution. Sie ist zweifelsohne nach derzeitigem Prostitutionsgesetz rechtlich erlaubt. Für uns bedeutet das aber nicht, dass sie völlig ungeregelt auf und an niedersächsischen Landstraßen stattfinden kann. Zum Schutz der Frauen und auch der jungen Menschen, der Kinder und Jugendlichen, sind nach unserer Auffassung stärkere Eingriffsmöglichkeiten notwendig.

(Beifall bei der CDU)

Auf der einen Seite sehen wir sehr wohl die sozialpolitischen, die gesundheitspolitischen, die hygienischen Herausforderungen, die mit diesem Antrag verbunden sind. Aber wir möchten gleichzeitig mit unserem aktuellen Änderungsantrag den dargestellten wichtigen Ansatz ergänzend einbringen.

Deshalb bitte ich meine Kolleginnen und Kollegen von der rot-grünen Mehrheitskoalition, aber auch die Kolleginnen und Kollegen der FDP, im Fachausschuss die Beratung im Ausschuss wieder aufzunehmen und die Vorlage heute nicht abschließend zu bescheiden. Vielleicht gelingt es uns ja, wenn wir hier einen gemeinsamen Ansatz sehen, die vorhandene Dialogfähigkeit und die konstruktive Zusammenarbeit zu einer gemeinsamen und von allen Fraktionen breit getragenen Lösung zu führen. Das wäre in unseren Augen ein sehr deutliches Zeichen nach außen, und wir würden es sehr begrüßen, wenn es so gehen könnte.

Sollten wir heute abstimmen, so müssten wir Ihnen mitteilen, dass wir der Beschlussempfehlung nicht folgen könnten.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf Ihr Verständnis.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Böhlke. - Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Frau Dr. Thela Wernstedt. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist aber auch zu scheußlich, wie viele Wohnmobile, in denen der Prostitution nachgegangen wird, in Waldeinfahrten stehen.

(Björn Thümler [CDU]: Wohl wahr!)

Scheußlich ist die Situation genauso an Autobahnausfahrten und auf Parkplätzen. Vorüberfahrende Eltern mit Kindern geraten in Erklärungsnot, Kommunen fühlen sich entehrt.

Das Geschäft lohnt sich offenbar. Um Frauen am Waldrand ranken sich wilde Phantasien von Schutzlosigkeit und Ausbeutung.

Fragt man die Mitarbeiter der Beratungsstelle Phoenix und auch des Landeskriminalamtes, fallen die Antworten nüchtern aus. Wohnmobilprostitution macht 20 % der gesamten Prostitution aus. Polizei und Mitarbeiter von Beratungsstellen fahren regelmäßig die Wagen ab, halten Kontakt zu den Frauen, bieten Unterstützung an. Die Prostituierten telefonieren miteinander. Sie bleiben nur bis 21 Uhr dort. Wenn man sie fragt, arbeiten sie auf eigene Rechnung. Ob das immer stimmt, wissen wir nicht.

Sexarbeit hat ein höheres Risikoprofil als ein Verwaltungsjob. Es kommt aber vergleichsweise wenig zu gewalttätigen Übergriffen - offiziell.

Die SPD-Fraktion hat den Aspekt „Besserer Schutz der Prostituierten“ aus dem ursprünglichen Entschließungsantrag der CDU sehr ernst genommen. Wir haben im Sozialausschuss eine umfangreiche Anhörung gemacht und uns interfraktionell über die wichtigen Punkte lange abgestimmt.

In diesen Monaten ist die Bundesebene nicht untätig geblieben. Alice Schwarzer hat mit einer breit angelegten Aktion dafür gesorgt, dass das rotgrüne Prostitutionsgesetz von 2002 grundsätzlich infrage gestellt wurde. Überspitzt zusammengefasst: Linke Naive, mit der Vorstellung von der selbstbewussten und unabhängigen Hure, haben mit dem Gesetz verursacht, dass Deutschland ein Sextourismusland geworden ist - mit allen schrecklichen Begleiterscheinungen wie Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Gewalt gegen Frauen. Was dabei seltener thematisiert wurde, ist die dem zugrunde liegende Überzeugung, Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau sei immer ein Akt der Herrschaft und damit eine gewalttätige Handlung: Wer sich Sex kauft, kauft sich temporäre Herrschaft und damit Gewalt. Wer das tut, gehört bestraft. - Dies ist die innere Begründungslinie für die Forderung nach Freierbestrafung.

Die SPD-Fraktion teilt diese Grundüberzeugung nicht. Wir teilen auch die grundsätzliche Kritik am Prostitutionsgesetz von 2002 nicht, sagen aber: Es gehört besser durchdekliniert.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung von Syl- via Bruns [FDP])

Bordellbetreiber kann jeder werden, auch derjenige, der schon wegen Gewaltdelikten vorbestraft ist.

Für Bordellbetriebe gibt es keine Hygienestandards: wie Zimmer ausgestaltet sein müssen, wie häufig Wäsche gewechselt werden muss, ob es Badezimmer geben muss, und, und, und.

Bordellbetreiber zahlen selten Steuern. Steuerfachleute wissen um die Schwierigkeit, angemessene Steuersätze festzulegen und zu kontrollieren. Der bislang einzig praktisch umsetzbare Versuch ist das Düsseldorfer Modell.

Es wundert wohl niemanden ernsthaft, dass in diesem Arbeitsfeld, das völlig unbefleckt von jeder gewerberechtlichen Regulierung und jeder arbeits

rechtlichen Vertragsgestaltung ist und in dem Milliardengewinne gemacht werden, neben einigen ordentlichen Betreibern jede Menge zwielichtiges Gesindel gute Geschäfte macht.

Aus diesen Überlegungen heraus haben wir eine pragmatische Politik der kleinen Schritte formuliert.

Wir fordern die Einrichtung eines Runden Tisches mit Experten und Betroffenen, um Handlungsrichtlinien für Niedersachsen zu entwickeln und umzusetzen. Dabei können wir auf Erkenntnisse des Runden Tisches NRW und auf viele kommunale Runde Tische in Niedersachsen und anderswo zurückgreifen. Der Runde Tisch soll auch als Diskussionsforum dienen, um aktuelle Entwicklungen wie z. B. den kommunal artikulierten Ärger über zu viele Wohnmobile mit Prostituierten aufzugreifen.

Wir fordern die Anzeigepflicht für Bordellbetreiber, die Erarbeitung von Mindeststandards für Prostitution zusammen mit Gewerkschaften und dem Verband der Sexarbeiterinnen sowie die Prüfung, ob das Düsseldorfer Modell auf Niedersachsen ausgeweitet und gegebenenfalls sogar bundeseinheitlich angewendet werden kann.

(Norbert Böhlke [CDU]: Das sehen auch wir so!)

Bis gestern hatten wir diese Position einvernehmlich mit den Sozialpolitikern der CDU-Fraktion ausgehandelt. Leider gibt es seit gestern dafür keine Mehrheit mehr in der CDU-Fraktion. Mit ihrem Änderungsantrag kippt die CDU wieder in den ordnungspolitischen Modus zurück, aus dem wir uns herausgearbeitet wähnten. Schade!

Der Bundesrat hat im April mit einem Entschließungsantrag eine gute Vorlage für die Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes geliefert.

Die Große Koalition in Berlin ringt zäh um Positionen, wie im aktuellen Spiegel zu lesen ist: Die CDU will Freierbestrafung, Gesundheitskontrollen bei Prostituierten und Kondompflicht. Die Frauen- und Familienministerin möchte Änderungen im Gewerberecht.

(Glocke des Präsidenten)

Aus dieser Konfliktlage lässt sich wohl auch erklären, warum die Mehrheit der niedersächsischen CDU-Fraktion ihre Sozialpolitiker heute im Plenum vorführt.

Die SPD-Fraktion erkennt Prostitution als gesellschaftliches Faktum an. Wir sehen Sexualität, auch käuflichen Sex, nicht automatisch als Ausdruck

von Herrschaft und Gewalt. Wir setzen uns für bessere Arbeitsbedingungen ein. Dies soll mit kleinen Schritten erreicht werden. Dennoch sind wir zu mehr aufgefordert.

Ich bin dem Landtagspräsidenten, Herrn Busemann, sehr dankbar dafür, dass wir in diesem Plenum die Ausstellung über die Lebensbedingungen von Roma in Südosteuropa sehen können. Seit 2002 hat es eine massive Veränderung des Kreises derer gegeben, die in der Prostitution arbeiten. Es sind heute zu 80 % Frauen aus Bulgarien und Rumänien. Sie haben bei den großen wirtschaftlichen und politischen Umbrüchen in Europa in den letzten 25 Jahren am meisten verloren. Hier vor der Tür können wir das Leben in den Slums sehen.

Mit Kondompflicht und Sperrgebieten kommen wir da nicht weiter.

(Glocke des Präsidenten)

Wir müssen - ich komme zum Schluss -, wenn wir über Prostitution diskutieren, diese europäische Ebene im Blick haben, um unsere Bewertungskategorien aus den gutbürgerlichen Wohnstuben zu holen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung von Syl- via Bruns [FDP])

Wir werden heute über den Antrag abstimmen, auch ohne die CDU.

(Norbert Böhlke [CDU]: Das ist ein Fehler!)

Schade, dass es nicht gemeinsam gelungen ist!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung von Syl- via Bruns [FDP])

Vielen Dank, Frau Dr. Wernstedt. - Für die FDPFraktion erteile ich jetzt der Kollegin Sylvia Bruns das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Prostitutionsgesetz der rotgrünen Bundesregierung aus dem Jahr 2001 ist Prostitution aus der rechtlichen Grauzone herausgeholt worden. Das Prostitutionsgesetz ist mit Zustimmung der damaligen FDP-Bundestagsfraktion auf den Weg gebracht worden. Damit können diese Frauen ein Gewerbe anmelden und nicht ge

zahlte Entgelte gerichtlich einklagen. Verträge über sexuelle Dienstleistungen sind nicht mehr sittenwidrig, und das ist gut so. Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt das eindeutig.