Im Verlauf der Beratungen im Sozialausschuss haben wir bei ohnehin großen Schnittmengen fraktionsübergreifend den Ursprungsantrag der Fraktionen von SPD und Grünen abgeändert und werden nun über die Beschlussempfehlung abstimmen.
Zum einen soll überlegt werden, ob es möglich ist, die Berufshaftpflicht für die Geburtshilfe in die gesetzliche Unfallversicherung zu überführen, wobei sich die schwierigen Fragen stellen, die Herr Böhlke gerade erwähnt hat.
Zum anderen soll geprüft werden, ob ein steuerfinanzierter Haftungsfonds eingerichtet werden kann, der es ermöglicht, Obergrenzen für Haftpflichtsummen einzuziehen, und der bei Überschreitung dieser Grenzen in Ergänzung zur Haftpflicht einspringt, sodass die Versicherungssummen im Rahmen bleiben würden.
Es geht dabei - das wissen auch die Bundespolitiker - um ein Ausbalancieren der berechtigten und notwendigen Ansprüche geschädigter Kinder nach komplikationsreichem Geburtsverlauf und der Absicherung der Geburtshelferinnen und -helfer.
Wir beauftragen die Landesregierung außerdem, eine Statistik über Anzahl, Tätigkeitsfeld und Leistungsspektrum der in Niedersachsen tätigen Hebammen zu führen. Denn nur wer die Zahlen kennt, kann auch eine sinnvoll ausgerichtete Politik machen.
Für uns ist im Übrigen unverständlich, dass die zweite Vergütungserhöhung für Hebammen, die bereits 2007 vom Bundesgesundheitsminister zugesichert wurde, immer noch nicht umgesetzt wurde. Wenn der Beruf der Hebamme nicht weiter an Bedeutung und Attraktivität für junge Leute verlieren soll, muss die Bezahlung verbessert werden. Längst fällige Zusagen gehören eingehalten.
Die Entwicklung der Gesundheitsregionen ist uns ein wichtiges Anliegen. Eine gute und flächendeckende geburtshilfliche Versorgung ist ein Gütekriterium für ein gutes Gesundheitswesen. Deshalb gehören nicht nur die Themen der allgemeinärztlichen Versorgung und der Pflege in diese Regionen, sondern auch die geburtshilfliche Versorgung mit der Begleitung junger Familien durch Familienhebammen.
Die Beratungen im Ausschuss zu diesem Antrag waren konstruktiv und von großer Übereinstimmung geprägt. Ich halte das für ein wichtiges Signal an die Hebammen und die Hälfte der niedersächsischen Bevölkerung - die Frauen. Allen Fraktionen im Niedersächsischen Landtag - eigentlich kann ich das natürlich nur für die SPD sagen - ist die Arbeit der Geburtshelferinnen und -helfer und Familienhebammen im Lande sehr wichtig. Alle Frauen sollen eine Wahlmöglichkeit haben und sich zwischen einer Geburt im Krankenhaus, zu Hause oder auch im Geburtshaus entscheiden können. Junge Mütter in schwierigen sozialen Lagen brauchen die Unterstützung der Familienhebammen.
Vielen Dank, Frau Dr. Wernstedt. - Das Wort hat die Kollegin Sylvia Bruns für die FDP-Fraktion. Bitte, Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie wichtig uns allen die Arbeit der Hebammen ist, hat schon die erste Beratung dieses Antrags im Plenum gezeigt. Die Freiheit der Eltern, zu wählen, wo sie ihre Kinder bekommen,
muss erhalten bleiben. Dabei ist es für den Sachverhalt nicht relevant, wie viele Hebammen die enorme Steigerung der Haftpflichtprämie trifft.
Die FDP-Fraktion begrüßt, dass mit der von allen Fraktionen getragenen Beschlussempfehlung ein deutliches Signal nach Berlin geschickt wird. Das Maßnahmenpaket für die Hebammen soll im genannten Ombudsverfahren zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung mit verabschiedet werden. In der ersten Beratung zu diesem Gesetz in Berlin stellte Minister Gröhe am Freitag, den 9. Mai, seine Vorschläge vor. Er leitet sie aus dem Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“ ab, der am 30. April vorgestellt worden ist.
Wie bereits bekannt, sind ein zügiger Ausgleich für höhere Versicherungsprämien, konkrete Vereinbarungen zur Sicherung der Qualität in der Geburtshilfe und der Aufbau einer professionellen Datengrundlage für die Hebammenversorgung geplant. Ferner wird der Verzicht auf Regressforderungen in einem bestimmten Umfang erwogen, um die Prämien für die Berufshaftpflicht nicht weiter ansteigen zu lassen.
Das alles ist aber noch keine langfristige Lösung, da bin ich mir mit allen Vorrednern einig. Mit diesem Antrag aber zeigen der Niedersächsische Landtag und die darin vertretenen Fraktionen, wie wichtig dieses Thema für sie ist. Damit senden wir ein deutliches Signal nach Berlin.
Vielen Dank für die konstruktiven Ausschussberatungen. Wir werden der Beschlussempfehlung selbstverständlich zustimmen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Bruns. - Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Cornelia Rundt das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hebammen leisten eine sehr, sehr wichtige Arbeit in unserer Gesellschaft - auf der einen Seite natürlich im medizinischen Bereich, auf der anderen Seite aber auch als Vertraute der Schwangeren. In welchem Lebensabschnitt braucht man mehr Vertrauen in die Zukunft als in der Schwangerschaft?
Ich will noch einmal ausdrücklich sagen: Das Problem der Haftpflichtprämien beruht keineswegs darauf, dass es eine erhöhte Zahl von Schadensfällen in der Geburtshilfe durch Hebammen gibt. Ich glaube, wir alle sind ungeheuer froh, dass sich diese Zahlen wirklich in einem Minimalbereich bewegen. Es geht ausschließlich darum, dass Schadensfälle, wenn sie denn auftreten, zu deutlich höheren Schadenssummen führen, als das in der Vergangenheit der Fall war.
Dass hier heute eine gemeinsam getragene Beschlussempfehlung aller Fraktionen auf den Weg gebracht wird, ist, glaube ich, ein sehr gutes Signal in Richtung der Hebammen. Denn es ist richtig, was Frau Twesten sagte: Die unter der Federführung des Bundesgesundheitsministeriums eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe hat zwar am 29. April dieses Jahres einen Abschlussbericht vorgelegt, darin aber nicht wirklich Lösungen präsentiert. Es wurde festgestellt, dass es sich bei der Versorgung mit Hebammenhilfe um ein komplexes Thema handelt - das hätten wir vermutlich auch so gewusst -, und mitgeteilt, dass die Selbstverwaltungsorgane - d. h. die Vertreterinnen und Vertreter der Hebammen, aber auch GKV-Spitzenverband und Versicherungswirtschaft - einzubeziehen sind. Auch auf diese Idee wäre man möglicherweise ohne einen solchen Abschlussbericht gekommen.
Klar ist: Das ist kein niedersächsisches, sondern ein bundesweites Problem. Bundesminister Gröhe hat bereits erste Änderungen im Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung umgesetzt und auch Gespräche mit den Hebammenverbänden geführt.
Trotz alledem ist das Problem nicht gelöst. Der dort vereinbarte Sicherstellungszuschlag zieht derzeit nicht, und der drohende Rückzug der Versicherungsanbieter ab 2016 bietet auch keine Zukunftsperspektive.
Niedersachsen hat deshalb schon im Frühjahr dieses Jahres eine Bundesratsinitiative mitgetragen, mit der Bund und Krankenkassen aufgefordert wurden, für eine zügige Stabilisierung der Situation der Hebammen zu sorgen.
Aktuell machen die Länder in einer gemeinsamen Bundesratsentschließung ihr Anliegen gegenüber dem Bund noch einmal deutlich.
Außerdem werden wir dieses Thema - ich glaube, schneller kann man in der Umsetzung von Landtagsbeschlüssen nicht sein - in der morgen und übermorgen stattfindenden Gesundheitsministerkonferenz ansprechen und mit Bundesminister Gröhe besprechen. Dort werden aller Voraussicht nach auch die Themen „steuerfinanzierter Haftungsfonds“ und „Berufshaftpflicht in Unfallversicherung überführen“ besprochen werden. Ich will den Beschluss des Landtags gerne mitnehmen, und wir werden sehen, was wir bewegen können.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Daher schließe ich die Aussprache.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das dürfte einstimmig gewesen sein. Ich frage dennoch: Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Es war einstimmig. Sie haben entsprechend beschlossen.
Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratung: Gegen das Wegsehen bei Wohnmobilprostitution - Für einen wirksamen Schutz der Prostituierten und der Jugend - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/453 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/1635 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/1672
Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU zielt auf eine Annahme des Antrags in einer anderweitigen, in einer geänderten Fassung.
Darüber eröffne ich jetzt die Aussprache. Für den ursprünglichen Antragsteller hat die Kollegin Frau Dr. Thela Wernstedt von der SPD-Fraktion das Wort.
- Entschuldigung. Das ist völlig richtig. - Sind Sie einverstanden, dass jetzt Frau Dr. Wernstedt beginnt, oder wollen wir die Reihenfolge einhalten, Herr Böhlke? Dann wären Sie dran.
- Gut. - Frau Dr. Wernstedt, Sie sind einverstanden? - Herr Böhlke, ich hatte das übersehen. Sie haben ja auch noch einen Änderungsantrag gestellt.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank, Frau Dr. Wernstedt, dafür, dass ich die Möglichkeit habe, hier in einer etwas außergewöhnlichen Spannungssituation als Erster das Wort zu ergreifen.
Ich halte das in diesem Fall auch für ganz wichtig; denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ursprungsantrag der CDU-Fraktion, bereits aus dem August letzten Jahres, trug die Überschrift „Gegen das Wegsehen bei Wohnmobilprostitution - Für einen wirksamen Schutz der Prostituierten und der Jugend“. Es war unser Anliegen, einerseits auf die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsumstände von Prostituierten, andererseits aber auch auf einen effektiven Jugendschutz hinzuarbeiten.
Unser Antrag in der Urfassung fand in der Öffentlichkeit breites Interesse. Das zeigten nicht nur die damaligen Pressemitteilungen, sondern auch die Reaktionen z. B. von Kirchen, Verbänden oder auch von Einzelpersonen, die uns schriftlich erreichten.