Es geht um die Gewinnung von Energie aus Wasserkraft. Es geht auch, da haben Sie vollkommen recht, um die Erhaltung des Oberharzer Wasserregals.
Ich sage es deutlich: Ich schließe mich dem Dank in Richtung Hildesheim, in Richtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Geschäftsleitung an. Diese Aufgaben werden in exzellenter Art und Weise von den Harzwasserwerken erfüllt.
„Wie steht die Landesregierung zu der Forderung, sie selbst solle als Käufer für die Harzwasserwerke auftreten?“
„Zudem geht die Landesregierung unabhängig von möglicherweise angedachten Veränderungen im Gesellschafterkreis der HWW davon aus, dass insbesondere die beteiligten Kommunen als Träger der Daseinsfürsorge ihren Verpflichtungen im Bereich der Wasserversorgung verantwortungsbewusst nachkommen.“
Da wurde noch etwas abgewiegelt. Wenn das tatsächlich so wäre und wenn Sie Ihrer Regierung tatsächlich vertrauen würden, hätten Sie heute diesen Antrag nicht einbringen müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dann wäre er in der Tat nicht notwendig gewesen. Aber Sie haben dieses Vertrauen nicht, und, ehrlich gesagt, auch wir haben es nicht.
Wer will denn eigentlich verkaufen? Bestimmte Gesellschafter, beispielsweise aus dem kommunalen Bereich - klar! -, beispielsweise aus Hannover, beispielsweise aus Braunschweig, aus Hamburg und auch aus Bremen. Also bitte nicht nur große Lippenbekenntnisse und Forderungen hier im Landtag erheben, sondern konkrete Einflussnahme in den kommunalen Gremien, in denen Sie mit Sitz und Stimme über Kollegen oder Genossen - wie auch immer man sie nennt - vertreten sind! Ganz konkrete Einflussnahme dort, wo Sie Einfluss
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen, Ihr Antrag geht in die richtige Richtung.
Wir brauchen die deutlich erkennbare Bereitschaft des Landes, im Bedarfsfall die kleinen Gesellschafter, die Kommunen, und vielleicht auch ein Konsortium um den Wasserverbandstag beim Anteilskauf zu unterstützen. Ferner brauchen wir das eindeutige - nicht nur das zwischen den Zeilen herauslesbare, sondern das eindeutige - Bekenntnis des Landes, eventuell auch selbst wieder bei den Harzwasserwerken einzusteigen.
Ich freue mich auf spannende, auf interessante Beratungen. Ich will noch einmal betonen: Im Bestreben, die Harzwasserwerke so arbeitsfähig und erfolgreich zu erhalten, wie sie sind, passt im Endergebnis zwischen uns sicherlich kein Blatt Papier.
Vielen Dank, Herr Oesterhelweg. - Zu Wort gemeldet hat sich Herr Kollege Björn Försterling von der FDP-Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal begrüße ich die Initiative der Regierungsfraktionen in diesem Punkt. Das ist tatsächlich ein sehr spannender Sachverhalt.
Zunächst einmal muss man feststellen: Die Harzwasserwerke sind sehr gut aufgestellt. Dafür ein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Harzwasserwerke!
Die Kollegin Westphely hat schon zu Recht gesagt: Die Rendite ist mit 5 Millionen Euro jährlich gar nicht schlecht. Trotzdem wollen jetzt scheinbar einige Anteilseigener ihre Anteile verkaufen und lassen, ohne dass es offensichtlich überhaupt einen Investor gibt, vorsichtshalber schon mal durchsickern, dass sie ein entsprechendes Verkaufsinteresse haben. Daraufhin zeigt sich die Politik - natürlich zu Recht - besorgt; denn schließlich geht es hier um eine große Versorgungsaufgabe im Umfang von 90 Millionen m³ Trinkwasser je Jahr.
Tatsächlich stellt man sich die Frage, was diese Anteilseigner ansonsten mit ihrem Kapital machen wollen; denn mit 5 % fährt es derzeit eine recht gute Rendite ein. Haben sie etwa andere Möglichkeiten, eine bessere Rendite zu erzielen? Ich glaube, ehrlich gesagt, so ganz einfach ist es in der heutigen Zeit nicht, mit diesem Kapital eine bessere Rendite einzufahren.
Deswegen bin ich sehr gespannt, wie die Beratungen im Ausschuss weitergehen. Vielleicht finden wir die tatsächlichen Hintergründe dieser Diskussion. Natürlich ist es spannend, wenn man erfährt - das hat die Kollegin Emmerich-Kopatsch zu Recht gesagt -, dass hierbei rund 1 Million Euro jährlich u. a. für das Oberharzer Wasserregal investiert werden, wofür wir den Harzwasserwerken sehr dankbar sind. Aber vor dem Hintergrund, dass die Rendite von 5 auf sogar 6 % erhöht werden könnte, wenn beispielsweise ein anderer Träger für diese 1 Million Euro aufkäme, kommt dem einen oder anderen Anteilseigner eine solche politische Diskussion ganz gut zupass, weil das eine Stelle ist, an der man die Rendite recht gut erhöhen könnte, wenn man die Politik plötzlich dazu zwingt, hier trotz der Beschlüsse aus den 90er-Jahren nachzusteuern.
Deswegen werden wir die Beratungen im Ausschuss vonseiten der FDP-Fraktion unter diesen wirtschaftlichen Aspekten sehr gerne begleiten, weil uns daran gelegen ist, in Erfahrung zu bringen, ob es überhaupt mögliche private Investoren gibt und was tatsächlich hinter den Absichten steckt, die Anteile zu verkaufen. Darauf freuen wir uns.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht. Wasserversorgung ist elementarer Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Das klare Signal: Diese darf nicht privaten Renditeinteressen unterstellt werden!
Die Landesregierung, meine Damen und Herren, unterstützt diese Ziele. Sie stimmt mit der Position des Landtages aus der Entschließung vom 29. Mai 2013 überein. Der Landtag hat die Landesregierung in dieser Entschließung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Wasserversorgung in Niedersachsen im Eigentum der öffentlichen Hand bleibt. Die Landesregierung bekennt sich uneingeschränkt zu diesen Zielen. Entsprechend handelt sie bei den Harzwasserwerken.
Kurz zur Vorgeschichte: Die Harzwasserwerke sind 1996 an eine Kundenkäufergruppe verkauft worden, die aus elf Anteilseignern besteht. Die Anteilseigner bestehen aus zwei Gruppen, nämlich den Stadtwerken, also Kommunalunternehmen, und Energieversorgern, die im Wesentlichen von Kommunen getragen werden bzw. die an ihnen beteiligt sind.
Die Harzwasserwerke sind vom Land zur Trinkwassergewinnung, zum Erhalt und Betrieb diverser Talsperren, zum Hochwasserschutz, zur Wasserbewirtschaftung und insbesondere - wir haben es mehrfach gehört - zum Erhalt des Oberharzer Wasserregals verpflichtet.
Der Verkauf von Geschäftsanteilen an Dritte ist laut Vertrag nur mit Zustimmung des Landes möglich. Ich glaube, das ist der ganz entscheidende Punkt, über den wir hier heute sprechen.
Damit soll für den Fall des Verkaufs sichergestellt werden, dass der Käufer in alle Bestimmungen des seinerzeitigen Kaufvertrages eintritt. Ich möchte an dieser Stelle ganz klar versichern: Das Land Niedersachsen wird seine Einflussmöglichkeiten dafür absolut und generell nutzen.
Die Anteilseigner haben ihre Verhältnisse untereinander in einem Vertrag geregelt. Diesen Konsortialvertrag haben einige Anteilseigner, die zusammen einen Großteil der Anteile tragen, gekündigt. Die Kündigungsfrist beträgt dem Vernehmen nach ein Jahr. Vor Anfang 2015 ist deshalb mit keinen konkreten Aktivitäten zu rechnen. Wichtig ist aber: Die Kündigung des Konsortialvertrages hat keine Auswirkungen auf die Verträge zwischen dem Land und den Harzwasserwerken zu den Talsperren und zum Wasserregal.
Die Vertreter der Harzwasserwerke haben uns gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass ihnen an einer stärkeren Bündelung der Anteilseignerschaft gelegen ist. Die Gesellschafter sind - so wurde uns klar signalisiert - an einem geordneten und transparenten Verfahren interessiert. Und ganz wichtig: Die Gesellschafter haben erklärt, dass sie kein Interesse daran haben, ihre Anteile an reine Finanzinvestoren zu verkaufen. Ich glaub, das ist eine klare und wichtige Botschaft der Anteilseigner.
Wir erwarten, meine Damen und Herren, dass am Ende des Prozesses eher eine Stärkung des Einflusses der Stadtwerkeseite und somit der öffentlichen Hand steht. Gleichzeitig erwarten wir damit aber auch eine schlankere und bessere Eigentümerstruktur.
Ich möchte Ihnen deshalb heute versichern, dass das Land seine Einflussmöglichkeiten voll ausschöpfen wird, um den öffentlichen Einfluss auf die Harzwasserwerke auf Dauer zu sichern.
Federführend soll der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sein, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Dann ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Vormittagssitzung. Um 15 Uhr machen wir mit den Beschlussempfehlungen zu Eingaben weiter. Ich wünsche Ihnen eine schöne Mittagspause!