Protokoll der Sitzung vom 26.06.2014

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege Bode, für alle noch einmal der Hinweis: Der Ältestenrat legt einen federführenden Ausschuss fest und gegebenenfalls einen der Unterausschüsse. Die Mitberatung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen oder des Ausschusses für Haushalt und Finanzen findet immer nach Verfassungslage statt. Alle anderen Mitberatungen kann der jeweils federführende Ausschuss beschließen. So regelt es die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags. Deswegen kann ein solcher Antrag auf Mitberatung im federführenden Ausschuss gestellt werden.

Für die Landesregierung hat jetzt Frau Kultusministerin Heiligenstadt das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! In den Plenarsitzungen und in den Ausschüssen dieses Hauses werden Anträge und Themen behandelt, bei denen es immer sehr kontrovers zugeht und die sehr kontrovers diskutiert werden, und es gibt Themen, bei denen es eine weitgehende Übereinstimmung gibt.

Ich gebe zu, als wir uns im Oktober 2013 erstmals mit dem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion „Verbraucherschutz fängt bei Verbraucherbildung an - Verantwortung der Schulen verstärkt ausbauen“ beschäftigt haben, habe ich dieses Thema eher Letzterem zugeordnet. Ich bedauere auch anlässlich der Diskussion, die soeben zu dem Tagesordnungspunkt stattgefunden hat, dass ich mich getäuscht habe. Es wird kein gemeinsames Ausrufezeichen der Fraktionen im Landtag geben, durch das die Bedeutung des Themas auch in der öffentlichen Wahrnehmung hätte gestärkt werden können.

Aber um von vornherein kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Dies bedeutet nicht, dass kein Handlungsbedarf bei Verbraucherschutz und Verbraucherbildung besteht. - Wenn dies so wäre, dann hätte die KMK nicht am 12. September 2013 die Empfehlung zur Verbraucherbildung an Schulen verabschiedet. Diese gemeinsame Empfehlung macht zum einen deutlich, dass es sich bei dem

Thema um ein länderübergreifendes Anliegen handelt, nicht um ein länderspezifisches. Zum anderen fordert sie auch die Länder zum Handeln auf. Daher wird es in Niedersachsen eine kontinuierliche Fortentwicklung im Bereich der Verbraucherbildung geben, meine Damen und Herren.

An die Adresse der Mitglieder der CDU-Fraktion gerichtet, möchte ich gerne ausführen: Wenn Sie für sich reklamieren, die Bedeutung des Themas Verbraucherbildung quasi zeitgleich mit der KMK oder vielleicht sogar noch eher entdeckt zu haben - es ging in den Beiträgen momentan sehr stark um den Zeitpunkt der KMK-Empfehlung -, kann ich vielleicht etwas zur Aufklärung beitragen. Zumindest ist die Darstellung seitens der rechten Seite des Hauses nicht ganz korrekt.

Fakt ist, dass bereits im November 2012 - also 2012, ich wiederhole das - dem Schulausschuss der KMK der Auftrag zur Erarbeitung einer Empfehlung zur Verbraucherbildung erteilt wurde. Bereits im Februar 2013 lag ein Entwurf dazu vor. Dieser Entwurf wurde mit der Bitte um Stellungnahme in eine Anhörung gegeben, an der sich dann u. a. die Verbraucherschutzministerkonferenz, die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., aber auch der Deutsche Landfrauenverband beteiligt haben. Nach Einarbeitung der Rückmeldungen erfolgte dann die Herausgabe der jetzt zitierten Empfehlung.

Die KMK beschäftigt sich also schon seit Längerem mit diesem Thema. Am Rahmen einer Anhörung ist sicherlich nachvollziehbar, dass diese Empfehlungen und Handreichungen schon viel länger diskutiert werden. Seit Herausgabe der Empfehlung durch die KMK werden nicht nur in Niedersachsen, sondern auch in vielen anderen Ländern Überlegungen darüber angestellt, wie die Verbraucherbildung im Schulalltag tatsächlich verankert werden kann.

Die Herausforderung besteht darin, dass die Querschnittsaufgabe der Verbraucherbildung als durchgängige Aufgabe sichtbar gemacht und gelebt wird. Inzwischen gibt es hierzu interessante Modelle, die neben den eigenen Vorstellungen über eine Weiterentwicklung und gemeinsam mit der Frage einer stärkeren Verankerung in der Lehreraus- und -fortbildung von der zuständigen Fachabteilung des Kultusministeriums geprüft werden.

Deshalb kann ich Ihnen versichern: Auch mit dem entsprechenden Änderungsvorschlag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird diese Landesregierung bei der Frage der Verbrau

cherbildung in der Schule weiterhin nicht untätig bleiben und der positiven Fortentwicklung dieses wichtigen Themas in den Schulen sehr positiv entgegensehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deswegen schließe ich die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 19 und 20.

Wir treten in die Abstimmungen zu Tagesordnungspunkt 19 ein.

Zum Abstimmungsverfahren teile ich Ihnen mit, dass die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses die weitestgehende Empfehlung ist. Wir müssen also zunächst über diese abstimmen.

Nur falls diese abgelehnt wird, können wir anschließend noch über die vorliegenden Änderungsanträge abstimmen.

Bei der Abstimmung über die beiden Änderungsanträge halte ich Sie damit einverstanden, dass wir - falls es dazu kommt - zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und nur im Fall von dessen Ablehnung dann anschließend über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU abstimmen.

Also mit anderen Worten: Um zu einer Abstimmung über die Änderungsanträge zu kommen, müsste jetzt zunächst die Beschlussempfehlung abgelehnt werden.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Ich sehe keine. Wer stimmt dagegen? - Das ist die deutliche Mehrheit des Hauses. Damit wurde der Beschlussempfehlung nicht gefolgt.

Wir kommen daher jetzt zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/1671 (neu).

Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das

Erste war die Mehrheit. Damit ist dieser Antrag angenommen.

Damit ist zugleich der Änderungsantrag der Fraktion der CDU nach § 39 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 20.

Ich hatte eben erläutert, dass Mitberatungen im federführenden Ausschuss beschlossen werden können. Herr Kollege Bode hat so etwas in der Debatte angeregt.

Federführend soll sein der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, mitberatend der Unterausschuss „Verbraucherschutz“. Wer das so unterstützt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind deutlich mehr als 30 Abgeordnete. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.

Ich rufe dann im Verbund auf den

Tagesordnungspunkt 21: Abschließende Beratung: In die Zukunft investieren - landwirtschaftliche Familienbetriebe fördern! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/1215 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/1586

Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung: Nutztierhalter nicht im Stich lassen - Akzeptanz für die Rückkehr des Wolfes erhalten - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/1621

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen zu Tagesordnungspunkt 21, den Antrag der Fraktion der CDU in geänderter Fassung anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist hierzu nicht vorgesehen.

Antragstellende Fraktion ist in beiden Fällen die CDU-Fraktion. Es liegt mir eine Wortmeldung aus der CDU-Fraktion vor. Ich gehe davon aus, Herr Kollege Dammann-Tamke, dass Sie sowohl die Einbringung als auch die Sachdebatte zu Tagesordnungspunkt 21 - - -

(Helmut Dammann-Tamke [CDU] schüttelt den Kopf)

- Nein, dann kommt noch eine weitere Einbringungsrede.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Die Einbringungsrede kommt später!)

- Sie ist nach der Geschäftsordnung eigentlich vorweg vorgesehen. Aber dann erteile ich Ihnen jetzt zum Verbundtagesordnungspunkt das Wort. Das ergibt sich daraus.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat mit Datum vom 18. Februar dieses Jahres einen guten Entschließungsantrag eingebracht: „In Zukunft investieren - landwirtschaftliche Familienbetriebe fördern!“ - Einfach, knapp und prägnant haben wir auf einer DIN-A4Seite formuliert, um was es uns geht.

Für diejenigen, die noch Zweifeln unterliegen, dass es ein guter Antrag ist, sei Folgendes als Beleg angeführt: Dreieinhalb Monate - 105 Tage! - brauchen die regierungstragenden Fraktionen, um uns 18 Stunden vor der abschließenden Beratung im Fachausschuss den wie folgt titulierten Änderungsvorschlag vorzulegen: „Bäuerliche Familienbetriebe haben Priorität in der Agrarförderpolitik Niedersachsens“.

Hier beginnt das klassische Werfen von Nebelkerzen, wie es im politischen Fachjargon heißt. Man sollte sich nicht auf das Glatteis einer Debatte „Groß gegen Klein“ begeben, sondern einmal den Blick auf die niedersächsische Landwirtschaft im Allgemeinen richten. Sie wird in der neuen Förderperiode mit weniger Mitteln auskommen müssen, d. h. sie wird verlieren.

Erstens. Sie wird verlieren durch die allgemeinen Kürzungen im EU-Etat.

Zweitens. Sie wird verlieren durch die externe Konvergenz, die Angleichung der Förderung der EU-Mitgliedstaaten.

Drittens. Sie wird verlieren durch die interne Konvergenz, die Angleichung der Förderung zwischen den 16 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland.

Viertens. Sie wird verlieren durch die von den grünen Agrarministern durchgesetzte Umschichtung von 4,5 %. Das entspricht in Niedersachsen 181 Millionen Euro, die bisher den niedersächsischen Landwirten unmittelbar einkommenswirksam über die Fläche zuliefen.

Fünftens. Sie wird verlieren durch die einseitigen und drastischen Kürzungen in der zweiten Säule, hier in der Priorität 2, die da heißt: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit. - Genau in diesen Bereich fallen die in unserem Antrag erhobenen Forderungen nach mehr Mitteln für Flurbereinigung, ländlichen Wegebau, AFP und hier angesichts der Herausforderung in der Nährstoffverbringung z. B. die Förderung von Wirtschaftsdüngerlagerraum in Ackerbauregionen.

Nein, das ist vom Minister definitiv nicht gewollt. Er will seine Mittel - O-Ton Minister - für mehr Tierschutz und Umweltleistungen sowie den ländlichen Raum, allen voran Südniedersachsen, einsetzen. Peinlich ist für den Minister nur, dass er offensichtlich selbst nicht den Entwurf seines zukünftigen Förderprogramms PFEIL gelesen hat. Dort findet man unter der Rubrik „Identifizierung der Bedarfe“ auf Seite 43 folgende Passage. Dort geht es unter Punkt 4.2.3 - ich zitiere, Herr Präsident - um den „Erhalt und die Stärkung einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft“. Weiter wird auf Seite 43 ausgeführt - hören Sie gut zu! -:

„Für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe ist es erforderlich, ihre Wirtschaftlichkeit, Betriebsstruktur, Produktion und Gebäudebestände zu optimieren. Ein erheblicher Beitrag zur Produktions- und Effizienzsteigerung kann erfolgen, indem die Feldflur so geordnet wird, dass die Flächen möglichst effektiv zu bewirtschaften sind,“

- hier geht es also um Flurbereinigung -