Vielen Dank, Herr Försterling. - Die Ministerin hat sich zu Wort gemeldet. Frau Heiligenstadt, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren der FDP- und der CDU-Fraktion! Ich kann verstehen, dass es bitter ist für Sie, wenn wir, nachdem Sie zehn Jahre lang Bildungspolitik nicht erfolgreich gestaltet haben, schon innerhalb von 16 Monaten Bildungspolitik sehr erfolgreich nach vorne bringen.
Diese Landesregierung, meine sehr verehrten Damen und Herren, setzt bei ihren Maßnahmen die Priorität auf die Bildung, weil wir wissen, dass in Niedersachsen mit guter Bildung eine gute Zukunft für unsere Kinder verbunden ist. Diese Landesregierung setzt auch das um, was sie ankündigt, meine Damen und Herren.
Mit großem Engagement arbeitet das Kultusministerium daran, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten bildungspolitischen Ziele für den Elementarbereich Schritt für Schritt umgesetzt werden. Dazu gehört ein modernes und an die heutigen Realitäten angepasstes Kindertagesstättengesetz, das darauf abzielt, auch den Personalschlüssel für die Bildung, Erziehung und Betreuung insbesondere von Kindern unter drei Jahren zu verbessern.
Mit der Annahme, meine Damen und Herren, der Entschließung „Anliegen der Kita-Volksinitiative ernst nehmen“ im Mai dieses Jahres, die Herr Försterling und Frau Vockert in ihren Redebeiträgen ja völlig ausgeblendet haben, hat dieses Haus schon den Weg hin zu einer besseren Qualität in den Krippen in Niedersachsen beschritten.
Der Landtag hat nämlich die Landesregierung gebeten, die Forderungen der Volksinitiative bei der Erarbeitung des Kindertagesstättengesetzes einzubeziehen und einen Stufenplan für die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation unter Berücksichtigung der Haushaltssituation zu erarbeiten. Der Landtag hat auch darum gebeten, dass sich die Landesregierung dafür einsetzen möge, dass der Bund zusätzliche Mittel für die vorschulische Bildung zur Verfügung stellt.
Meine Damen und Herren, uns allen ist bewusst, dass neue Mindeststandards für die Personalausstattung von Kindertageseinrichtungen nicht zum Nulltarif zu realisieren sind. Wie bereits im Kultusausschuss ausführlich erörtert, würde die Finanzierung von Drittkräften in allen Krippengruppen bei voller Konnexität den Landeshaushalt mit bis 150 Millionen Euro jährlich - wenn wir den Ausbau noch hinzurechnen, voraussichtlich sogar mit 180 Millionen Euro jährlich - belasten.
Die Landesregierung begrüßt daher den Vorschlag der Bundesregierung zur Umsetzung der im Berliner Koalitionsvertrag vereinbarten Aufstockung der Bildungsfinanzierung. Es ist eine gute Entscheidung, dass die Länder nicht nur einmalig mit 6 Milliarden Euro entlastet werden, sondern dass der Bund dauerhaft die Finanzierung des BAföG übernimmt. Damit erhält Niedersachsen neue finanzielle Spielräume, um auch nachhaltig die Strukturqualität in den Einrichtungen zu verbessern.
Um es mit den Worten von Herrn Ministerpräsident Weil zu sagen: Für die Landesregierung ist die frühkindliche Förderung von besonderer Bedeutung. - Meine Damen und Herren, die Landesregierung steht zu ihrem Wort, dass zusätzliche Mittel für die Finanzierung von Drittkräften in Krippengruppen zur Verfügung gestellt werden. Kein anderes Bundesland hat sich im Hinblick auf die Verwendung der zusätzlichen Bundesmittel so früh und auch so eindeutig positioniert.
Abschließend, Frau Vockert, sei mir noch gestattet: Ich kann ja gut nachvollziehen, dass es für Sie heute bitter ist. Ihnen persönlich nehme ich ab, dass Sie sich dafür einsetzen, die Qualität in den Kindertagesstätten zu verbessern. Dafür haben Sie aber zehn Jahre lang auf der rechten Seite dieses Hauses zusammen mit der FDP keine Mehrheit gefunden. Wir dagegen werden es umsetzen, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat sofortige namentliche Abstimmung beantragt. Der Landtag kann die sofortige Abstimmung - zweite Beratung - nach § 39 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung beschließen, wenn nicht gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung mindestens 30 Mitglieder des Landtages für eine Überweisung des Antrages und damit auch des CDU-Änderungsantrages sind.
(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN: Ja! - Björn Thümler [CDU]: Wie peinlich ist das denn? - Gegenruf von Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Wieso peinlich? Das ist gründliche Beratung!)
- Meine Damen und Herren, das war eine ganz normale Abstimmung. Jetzt fahre ich nach der Geschäftsordnung fort.
Das erforderliche Quorum von 30 Mitgliedern des Landtages hat sich für eine Ausschussüberweisung ausgesprochen. Das geschieht dann.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag zur federführenden Beratung an den Kultusausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu überweisen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. - Enthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit sind der Antrag und damit auch der Änderungsantrag der CDU-Fraktion an die genannten Ausschüsse überwiesen worden.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen mitteilen, dass die Fraktion der FDP dem Präsidium mitgeteilt hat, dass die Anträge unter den Tagesordnungspunkten 37, 39 und 41 direkt an die Ausschüsse überwiesen werden sollen. - Ich dachte, dafür gibt es Beifall.
Tagesordnungspunkt 35: Abschließende Beratung: Solidaritätszuschlag muss 2019 auslaufen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/1474 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/1568
In der Beratung hat sich der Abgeordnete Christian Grascha, FDP-Fraktion, zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion über die Zukunft des Solidaritätszuschlags führt vor allem zu einem, nämlich zur Politikverdrossenheit.
Der Soli ist 1991 als zeitlich befristete Abgabe - so hieß es sogar in der Gesetzesüberschrift - eingeführt worden. So sollten die Lasten der deutschen Einheit und die Folgen des Golfkrieges geschultert werden.
Das damalige Versprechen lautete nicht, dass dann, wenn die Lasten der deutschen Einheit geschultert wurden, die Altschulden der Bundesländer getilgt werden oder die Länder zu mehr Ein
Die Bürger waren damals bereit, zeitlich befristet diese Belastung in Kauf zu nehmen. Jetzt aber werden sie leider enttäuscht. Deswegen muss der Solidaritätszuschlag spätestens 2019 abgeschafft werden.
Zunächst einmal zum Verhalten der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Der Finanzminister, Herr Schneider, versucht nun mit allen Mitteln, strampelnd sämtliche Vorschläge, wie man denn den Solidaritätszuschlag in Zukunft verwenden kann, in der Öffentlichkeit kundzutun. Damit schafft er es ja auch - Respekt! - in die überregionalen Medien. Die eigenen Fraktionen verweigern ihm hier aber die Gefolgschaft und eine klare Positionierung.
Da hieß es in den Ausschussberatungen sinngemäß, vor den Verhandlungen über den Solidarpakt 2019 könne man sich doch nicht festlegen. - Meine Damen und Herren, das Wesen von Verhandlungen ist, dass man vorher natürlich eine eigene Position festlegt, um sie dann möglichst in diesen Verhandlungen durchzusetzen.
Zum Abstimmungsverhalten der Kollegen der CDU-Landtagsfraktion: Ich freue mich darüber, dass die CDU-Landtagsfraktion hier ganz klar Kante zeigt, obwohl es ja auch andere Stimmen auf der Bundesebene gibt. Ich hoffe, dass Sie Ihre Position im Rahmen Ihrer Möglichkeiten bei den Länderfinanzministern der CDU und auch beim Bundesfinanzminister dennoch entsprechend durchsetzen können. Ich glaube, das würde wesentlich zur Glaubwürdigkeit und zur Verlässlichkeit von Politik beitragen.
Zum Thema „Altschuldentilgungsfonds“ - das wurde ja in den letzten Tagen und Wochen massiv diskutiert -: Mal abgesehen davon, dass das Geld - wie ich schon ausgeführt habe - den Bürgerinnen und Bürgern zusteht, würde doch ein Altschuldentilgungsfonds nur die Länder belohnen, die heute schon massiv verschuldet sind, d. h. die Schulden würden bezahlt. Frau Kraft und Herr Wowereit hätten dann genau das erreicht, was sie immer
erreichen wollten, nämlich dass sie trotz mieser Haushaltspolitik von ihren Schulden entlastet würden und am Ende die Sachsen und die Bayern die Schulden von Nordrhein-Westfalen und Berlin zahlen müssten. Verantwortungslosigkeit in der Haushaltspolitik hat noch nie zu weniger Schulden geführt. Das Gegenteil ist gefragt!
Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, muss das Gegenteil getan werden: Die sparsame Haushaltspolitik muss belohnt werden, und die Politik muss sich an ihre Versprechen halten. Deswegen muss der Soli spätestens 2019 weg!
Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Zu Wort gemeldet hat sich für die SPD-Fraktion Frau Renate Geuter. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bund und Länder stehen vor der Herausforderung, ihre Finanzbeziehungen neu zu ordnen. Dabei müssen sie die Frage klären, wie sie künftig die Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden neu verteilen wollen.