Bei diesem Gesetz war nicht mehr viel Luft nach oben, was die konstruktive Zusammenarbeit in den Ausschüssen angeht. Auch wenn es nur um die Umsetzung eines Bundesgesetzes geht, so haben die Ausschussberatungen doch gezeigt, dass wir alle hin und wieder ganz gut an einem Strang ziehen können.
Worum geht es? - Laut Bundesmeldegesetz muss ab dem 1. Mai 2015 das automatisierte Abrufen von Meldedaten durch Sicherheitsbehörden rund um die Uhr gewährleistet sein. Um das zu ermöglichen, soll ein sogenannter Melderegisterdatenspiegel beim Landesbetrieb IT.Niedersachsen eingerichtet werden. Warum machen wir das so? - Wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine Kopie - quasi um einen Spiegel - der Daten. Es gibt also keinen direkten Zugriff auf die Daten von denjenigen, die die Daten abfragen. Wir schaffen es, die sicherlich sinnvolle Dezentralität der über 400 Meldeämter zu erhalten, und bündeln gleichzeitig den Datenstrom. Das sorgt einerseits dafür, dass die Sicherheitsbehörden Abfragen nicht bei jedem Amt einzeln anfordern müssen, und andererseits dafür, dass nicht jedes Amt massive Mehrkosten für die Einrichtung und Instandhaltung des Datennetzes aufwenden muss.
Damit am 1. Mai 2015 - unserem Tag der Arbeit, an dem das Gesetz auch in Kraft treten soll - wirklich alles glatt läuft und auch nur die Technik arbeiten muss, haben wir frühzeitig ein solides und verfassungskonformes Gesetz auf den Weg gebracht.
Ich danke den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenministeriums, des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Innenausschuss für die konstruktiven Beratungen. Wir werden zustimmen, und ich hoffe auf eine einstimmige Zustimmung des Hauses.
Vielen Dank, Herr Kollege Lynack. - Es hat sich jetzt gemeldet für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Meta Janssen-Kucz. Frau Janssen-Kucz, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie der Kollege schon ausgeführt hat, ist Anlass für diese Änderung des Meldegesetzes der Beschluss auf Bundesebene von 2013. Damit wurden und werden wir verpflichtet, Datenübermittlungen durch ein so genanntes automatisiertes Abrufverfahren auch in Niedersachsen sicherzustellen. Alle Bundeslän
der sind verpflichtet, für die Sicherheitsbehörden wie Polizei, Justiz und Steuerfahndung einen direkten und unverzüglichen Zugang, einen so genannten automatisierten Zugriff zu den Melderegisterdaten zu erhalten, und zwar zu jeder Zeit, also rund um die Uhr, an Sonn- und Feiertagen.
Dieses Gesetz ermöglicht Onlinezugriffsrechte für Sicherheitsbehörden landesweit, bundesweit ohne richterliche Anordnung bzw. Genehmigung. Das ist einmalig in der bundesdeutschen Geschichte. Das ist auch ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, die man sehr, sehr kritisch betrachten und auch weiter begleiten sollte. Diese Ausweitung der Zugriffsrechte unter Schwarz-Gelb erfordert einen sehr sensiblen datenschutztechnischen Umgang mit der Umsetzung.
Mittlerweile haben 13 Bundesländer ein zentrales Melderegister oder auch Portalregister eingerichtet. Diesen Weg werden wir in Niedersachsen nicht beschreiten, sondern wir werden einen Melderegisterdatenspiegel einrichten - damit kann das umstrittene Bundesgesetz umgesetzt werden; denn wir sind dazu verpflichtet -, ohne dass ein Zugang zu den kommunalen Melderegistern eröffnet wird. Das ist wichtig, vor allem unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten. Das bietet ein erhöhtes Maß an Daten- und Betriebssicherheit, da die abfragenden Sicherheitsbehörden nur Zugriff auf Kopien der kommunalen Melderegisterdaten haben und damit ein Zugriff auf Primärdatenbanken verhindert wird. Damit bleibt die grundlegende Struktur der Melderegisterdaten erhalten. Ich glaube, es ist wichtig und richtig, den Weg so einzuschlagen.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz auf Landesebene schaffen wir zunächst einmal die rechtliche Grundlage für einen Testbetrieb mit Echtdaten. Das ist notwendig, um die Funktionsfähigkeit des Systems bis zum Echtbetrieb ab dem 1. Mai 2015 zu überprüfen und um frühzeitig eventuelle Fehler und Datenschutzprobleme zu erkennen und abzustellen. Ich hoffe, dass wir damit datenschutztechnisch auf der sicheren Seite sind, und bitte um Unterstützung.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Meine Damen und Herren, es folgt jetzt für die Fraktion der CDU der Kollege Rudolf Götz. Bitte sehr!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ab dem 1. Mai 2015 - das hat jetzt jeder gesagt, ich sage es auch noch einmal - sind die Verpflichtungen des Bundesgesetzgeber in den Bundesländern umzusetzen. Niedersachsen hat dafür Sorge zu tragen, dass rund um die Uhr ein ständiger Zugriff auf die Meldedaten ermöglicht wird.
Wir haben in unserem schönen Bundesland kein zentrales Melderegister. Um aber den Gesetzesauftrag umsetzen zu können, wird ein Melderegisterdatenspiegel eingerichtet. Diese Aufgabe übernimmt der Landesbetrieb IT.Niedersachsen. Profitieren werden von dieser Einrichtung z. B. das Statistische Landesamt, aber auch der Norddeutsche Rundfunk. Dieses Gesetz sorgt auch dafür, dass die Sicherheitsbehörden ihre Auskunftsbegehren erfüllt bekommen. Damit ist eine jederzeitige Verfügbarkeit gewährleistet.
Die bisherige dezentrale Führung der Melderegister wird abgelöst. Gerade für die Polizei, die auf die Übermittlung aktueller Daten auch außerhalb der Regeldienstzeiten angewiesen ist, bedeutet der Datenspiegel mehr Effizienz und für die Meldebehörden Kostenersparnisse.
Auch aus Sicht des Datenschutzes wurden keine Einwände erhoben. Es liegt Einstimmigkeit vor. Dem Gesetz sollte in der vorliegenden Fassung zugestimmt werden.
Vielen Dank, Herr Kollege Götz. - Meine Damen und Herren, es folgt jetzt für die Fraktion der FDP der Kollege Jan-Christoph Oetjen. Bitte sehr!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nicht alles das wiederholen, was meine drei Vorredner schon zum Ausdruck gebracht haben, denen ich mich vollumfänglich anschließen kann, sondern ich möchte darauf hinweisen, dass insbesondere auf Vorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes Regelungsinhalte, die von der Landesregierung für die
Verordnung vorgesehen waren, in den Gesetzestext übernommen wurden. Ich halte dies für einen richtigen Schritt. Denn wir als Parlament sollten der Landesregierung möglichst wenig Spielraum über Verordnungen lassen und möglichst viel selbst regeln. Nur dann können wir das kontrollieren, was am Ende umgesetzt wird.
Die kommunalen Spitzenverbände und der Landesdatenschutzbeauftragte haben keine Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf. Die FDP-Fraktion auch nicht. Deswegen werden wir zustimmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Schließlich spricht für die Landesregierung Herr Innenminister Pistorius. Bitte sehr! Ich erteile Ihnen das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Spätestens mit dem Wortbeitrag von Herrn Oetjen ist buchstäblich alles gesagt worden - mindestens einmal, aber noch nicht von jedem. Da ich mich nicht in diese Reihe einreihen werde, weil buchstäblich wirklich nichts hinzuzufügen ist, bedanke ich mich jetzt nur noch für die guten Beratungen. Wir können dann in der Tagesordnung weitermachen.
Danke schön. - Meine Damen und Herren, damit können wir die Beratungen abschließen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Wer diesem Gesetz mit der beschlossenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich aufzustehen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist auch dieses Gesetz einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 6: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vollstreckungsrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/1154 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/1737 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/1796
Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen, sodass wir sogleich in die Beratung des Gesetzentwurfs eintreten können.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Wir machen jetzt genau da weiter, wo wir vorhin aufgehört haben. Ich bin mir sicher, dass uns das an dieser Stelle auch ganz ohne Streit, ausschließlich sachorientiert - wie schon in den Ausschussberatungen -, gelingen wird.
Worum geht es dieses Mal? - Nun, das Niedersächsische Verwaltungsvollstreckungsgesetz regelt die Vollstreckung von Ansprüchen der öffentlichen Hand und ist dabei ganz stark an bundesähnlichen Vorschriften wie der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung orientiert. Änderungen dieser Vorgaben ziehen deshalb auch unausweichlich Änderungen unserer landesrechtlichen Vorschriften nach sich.
Bereits in den Jahren 2011 und 2013 sind Änderungen der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung in Kraft getreten, die nun in das Niedersächsische Verwaltungsvollstreckungsgesetz übernommen werden sollen. Zu den wichtigsten Ände
rungen gehören u. a., dass die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher in jedem Verfahrensstadium auf eine gütliche Einigung hinwirken kann, dass die Anordnung zur Abgabe der Vermögensauskunft zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich sein wird, dass das Vermögensverzeichnis und das Schuldnerverzeichnis künftig zentral beim Landesvollstreckungsgericht hinterlegt werden sowie die Neuregelung der Vorschriften der Erzwingungshaft.