Wir definieren eine Bagatellschwelle von jährlich 25 Cent pro Jahr und Einwohner. Diese Schwelle entspricht der aus anderen Ländern und wurde bereits in der Vergangenheit von der Landesregierung angewandt. Diese Schwelle muss regelmäßig evaluiert werden.
Wir sehen den Ausgleich von Belastungen durch Kostenpauschalen oder Erstattungsverfahren durch konkrete Kosten vor. Ganz wichtig ist, dass regelmäßig die Angemessenheit des Belastungsausgleichs überprüft wird.
Gesetzentwürfe der Landesregierung müssen im Vorfeld mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert werden. Wenn man sich nicht einigt, ist
dies mit einer Begründung der unterschiedlichen Kostenfolgenabschätzungen in der Gesetzesbegründung einzubringen. Dieses Verfahren ist auch bei Gesetzen aus der Mitte des Landtages zu beachten. Hier ist angesichts der unterschiedlichen Unterstützung der Landtagsfraktionen durch die Landesregierung aber zu differenzieren. Damit effektive Oppositionsarbeit möglich bleibt, kann die umfangreiche Kostenfolgenabschätzung im parlamentarischen Beratungsverfahren durchgeführt werden.
Wir wollen auch einen Ausgleich für weitergehende Mehrbelastungen der Kommunen, die nicht erstattet werden. Dazu benötigen diese ein erweitertes Klagerecht vor dem Staatsgerichtshof. Dies dürfte ein effektives Instrument sein, um für belastbare Kostenfolgenabschätzungen zu sorgen.
Die im Entwurf enthaltene Verfassungsänderung bedeutet keine inhaltliche Änderung des Konnexitätsprinzips in der Verfassung, sondern soll nur klarstellen, dass die Verfassung keine abschließende Regelung ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Konnexitätsausführungsgesetz wird kein bürokratisches Monstrum geschaffen, sondern sorgen wir für Klarheit, wie sie die meisten Bundesländer schon haben.
Wir fänden es sehr schade, und es wäre ein schlechtes Signal an die Kommunen, sollten die Fraktionen von SPD und Grünen den Gesetzentwurf pauschal ablehnen. Dieses Gesetz sorgt für Transparenz im Verfahren. Es steht für die Beteiligung der Betroffenen und hilft, ihre Ansprüche durchzusetzen. Was kann man dagegen haben?
Ich möchte aber fast wetten, dass von der Landesregierung oder von den Regierungsfraktionen gleich vorgetragen wird, dass die Vorgängerregierung bei der Inklusion und der daraus folgenden Konnexität alles falsch gemacht hat. Das ist ja gegenwärtig Ihr Begründungsmuster fürs Nichtstun. Sie haben den Kommunen letztes Jahr nichts angeboten. In Nordrhein-Westfalen hat man sich geeinigt. Zu dieser Landesregierung besteht aber bereits so wenig Vertrauen, dass die Kommunen sich nicht mehr mit vagen Ankündigungen abfinden lassen, sondern klagen wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Kommunalexperte Pistorius hat sich hierzu nicht erklärt, und die vom Kollegen Bratmann bei der Einführung der Inklusion angekündigte Überprü
Es wäre ein gutes Zeichen, wenn wir gemeinsam darüber beraten würden, wie wir die Umsetzung der Konnexität klarer und praktikabler regeln können. Der CDU-Landesregierung Untätigkeit oder Unvermögen vorzuwerfen und dann die Konnexität nicht zu beachten - wie beim Tariftreue- und Vergabegesetz -, geht hingegen überhaupt nicht.
Außer einer Erhöhung der Besoldung der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten hat diese Landesregierung für die Kommunen nichts getan.
Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Das Wort hat jetzt für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Maximilian Schmidt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst darf ich feststellen: Ein Konnexitätsausführungsgesetz ist vielleicht kein bürokratisches, aber zumindest ein sprachliches Monster. Und schon deswegen bedarf es der Aufklärung, was mit diesem sperrigen Begriff des Konnexitätsprinzips eigentlich gemeint ist.
Dahinter verbirgt sich eine ziemlich einfache Regel: Wenn das Land seinen Kommunen eine Aufgabe überträgt und dies zu einer wesentlichen Mehrbelastung führt, muss das Land gleichzeitig für Ausgleich sorgen, indem es Bestimmungen über die Deckung der Kosten trifft oder selbst einen finanziellen Ausgleich leistet. Das heißt zusammengefasst: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.
Dass der Landtag diese Auffassung teilt, hat er bewiesen, als er mit sehr großer, mit verfassungsändernder Mehrheit in 2006 die Verfassung geändert und das strikte Konnexitätsprinzip eingeführt hat. Daran hält sich jeder, auch diese Landesregierung.
Was die Verbindung mit den Kommunen angeht, darf ich feststellen - heute war ja schon viel von Gemeinsamkeit zu spüren -: Von den 137 Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag gehören 115 kommunalen Parlamenten an. 84 % der hier sitzenden Abgeordneten engagieren sich vor Ort. Es gibt also kein Patent einer einzigen Fraktion auf die Verbindung zu den Kommunen. Ganz im Gegenteil: Das wollen wir doch alle gemeinsam. Und an die 22 Abgeordneten, die noch kein kommunales Mandat haben, möchte ich appellieren: 2016 ist die richtige Gelegenheit.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass es meines Erachtens selten so gewesen ist, dass eine Landesregierung eine so starke kommunale Verankerung hat. Das zeigen die vielen Oberbürgermeister und Landräte in der Regierung. Diese Landesregierung hat eine ganz solide, starke kommunale Basis.
Meine Damen und Herren, heute debattieren wir über den Gesetzentwurf der CDU zur Ausgestaltung des Konnexitätsprinzips im niedersächsischen Landesrecht. Sie begründen die Einbringung damit, dass nicht klar geregelt sei, wie die Kosten abzuschätzen seien. Dazu darf ich dann aber feststellen: Sie haben acht Jahre gebraucht, um zu dieser Einsicht zu gelangen. Das ist ein bisschen wie bei Schiller: „Spät kommt Ihr - doch Ihr kommt! Der weite Weg … entschuldigt Euer Säumen.“
Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, SchleswigHolstein oder Hessen haben gesetzliche Regelungen. Aber jetzt stellt sich die Frage: Liefert Ihr Gesetzentwurf eigentlich eine Antwort für Niedersachsen? - Man muss genau prüfen, was Sie damit wollen. Wenn Sie ausschließlich eine politisch motivierte Begleitmusik zum angedrohten Klageverfahren wollen, dann fänden wir das sehr schade. Aber wir hoffen - und das macht eben unsere Höflichkeit aus -, dass Sie es mit diesem Gesetzentwurf sehr ernst meinen.
In § 1 wiederholen Sie den Verfassungswortlaut zum Konnexitätsprinzip. Was aber fehlt, ist eine Vielzahl von eigentlich notwendigen Konkretisierungen: Was passiert bei einer Erhöhung von
Standards im Zuge von Altfallregelungen? Was passiert bei Anschlussregelungen des Landes an bisherige Bundesregelungen, insbesondere mit Blick auf die Änderungen nach der Föderalismusreform? Wie wird bei bundesrechtlichen Ausweitungen oder erhöhenden Änderungen bei bestehenden Selbstverwaltungsaufgaben verfahren? Und, und, und.
In § 2 - Kostenfolgenabschätzung - sagen Sie nichts zur schwierigen Symmetrie der Haushaltswirtschaft von Land und Kommunen. Das aber ist ein ganz wichtiges Thema, u. a. weil beide Ebenen unterschiedliche Tarifsysteme haben.
Und dann wird es richtig spannend: In § 5 wollen Sie regeln, wie es sich mit Gesetzentwürfen aus der Mitte des Landtags verhält. In Absatz 1 schreiben Sie, dass die die Regierung tragenden Fraktionen die Kostenfolgenabschätzungen zur Konnexität und die Beteiligung der Kommunen selbst zu erbringen haben, während Sie in Absatz 2 regeln wollen, dass dies alles für die Opposition, also für Sie selbst, zunächst nicht zu gelten habe. So, meine Damen und Herren, geht es aber nicht! Sie wollen auf diesem Wege einen Freifahrtschein erhalten, um künftig nicht mehr sofort nachweisen zu müssen, was Ihre Vorschläge die Kommunen kosten. Ihr Vorschlag wäre ein Blankoscheck für die Opposition. Sie könnten fordern, im Himmel ist Jahrmarkt, aber müssten nicht zugleich belegen, wie Sie das eigentlich finanzieren wollten. Außerdem würden Sie bestehende Regeln außer Kraft setzen, u. a. § 22 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags und § 10 der Landeshaushaltsordnung, der die Beteiligung der Landesregierung an der Beratung sicherstellt.
Wir, meine Damen und Herren, wollen das nicht. Wir meinen, ein Sonderrecht der Opposition auf finanzpolitisches Abenteurertum darf es nicht geben. Kein Gesetz wird Sie davor schützen, dem Landtag und der Bevölkerung transparent darzulegen, was Ihre politischen Vorschläge kosten und wie Sie sie zu finanzieren gedenken.
Sie haben nach der Landtagswahl betont, dass Sie jederzeit in der Lage seien, wieder die Verantwortung im Lande zu übernehmen.
Ihre bisherigen Vorschläge zum Haushalt beweisen das Gegenteil, und dieser Gesetzentwurf beweist es umso mehr. Vor diesem Hintergrund möchte ich noch einmal Schiller zitieren: „Wenn man für jeden Donner und Blitz, den ihr losbrennt
mit eurer Zungenspitz, die Glocken müsst läuten im Land umher, es wär bald kein Messner zu finden mehr.“
Kurzum: Wir werden im Ausschuss sach- und fachgerecht beraten. Wir wollen zur Konnexität den Konsens mit den kommunalen Spitzenverbänden herstellen. Dabei steht von vornherein fest, dass es keine Sonderrechte für die Opposition beim Konnexitätsprinzip geben darf. Im Gegenteil: Diesem Prinzip sind Landtag und Landesregierung im Sinne unserer Verfassung gleichermaßen und in Gänze verpflichtet.
Vielen Dank, Kollege Schmidt. - Für die FDP-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Jan-Christoph Oetjen das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Wer die Musik bestellt, der soll sie auch bezahlen“ - dieser Satz ist sinnbildend gewesen, als das Konnexitätsprinzip im Jahre 2006 in die Niedersächsische Verfassung aufgenommen wurde. Alle Fraktionen in diesem Hause haben das Konnexitätsprinzip gewollt; aufgenommen wurde es auf Initiative der damaligen schwarz-gelben Mehrheitsfraktionen.
Jetzt, wo wir darüber diskutieren, ob wir zum Konnexitätsprinzip ein Ausführungsgesetz brauchen, möchte ich an diese Gemeinsamkeit erinnern. Wir haben es damals alle gewollt. In der Praxis haben sich seit 2006 aber Probleme ergeben.
Deutlich geworden sind die Probleme z. B. beim Inklusionsgesetz. Die kommunalen Spitzenverbände haben ja Klägerkommunen gefunden, und inzwischen klagen 13 Kommunen gegen die Gesetzesfolgenabschätzung und gegen die fehlende Übertragung von Finanzmitteln nach dem Konnexitätsprinzip.
Beim Vergabegesetz gab es die Situation, dass die Finanzfolgen für die Kommunen schwierig abzuschätzen waren. Der Kollege Schmidt hat eine ganze Reihe von Beispielen aufgeführt, bei denen heute unklar ist, wie es genau geregelt ist. Aber solche Unklarheiten kann man natürlich nicht über die Verfassung klären, sondern genau dafür
Insofern bin ich der CDU-Fraktion dankbar, dass sie dazu einen konstruktiven Vorschlag vorgelegt hat. Wie das Ausführungsgesetz genau ausgestaltet wird, sollten wir mit den kommunalen Spitzenverbänden in den Ausschussberatungen diskutieren.
Wir als FDP-Fraktion sind jedenfalls davon überzeugt, dass die bisherigen Erfahrungen mit dem Konnexitätsprinzip in der Verfassung darauf schließen lassen, dass ein Ausführungsgesetz uns helfen würde, tatsächlich genau zu wissen, wie die Regelungen anzuwenden sind. Wie es im Detail ausgestaltet werden muss, sollten wir gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutieren. Auch uns als FDP-Fraktion ist daran gelegen, dass wir dort einen Konsens finden.