Die, die permanent behaupten, dass durch die Jagd die Schäden in der Landwirtschaft vergrößert werden, sollen die Realitäten erkennen. Weit über 1 Million Gänse verschiedener Arten sind im Herbst an den Küstengewässern unseres Landes anzutreffen. Das heißt, von Oktober bis zum Frühjahr des folgenden Jahres - zum Teil bis in den April - sind sie auf Nahrungssuche. Das sind sechs Monate, in denen sie junge Getreidepflanzen auf den Äckern und Grasaufwuchs auf den Weiden abgrasen können. Die Jagdzeit dauert allerdings vom 1. November bis zum 15. Januar, also zweieinhalb Monate. Der überwiegende Schaden entsteht in der jagdfreien Zeit, in der Ruhe herrscht. Das Argument, dass die Jagd Fraßschäden in den Landwirtschaft verstärkt, ist damit widerlegt.
Erstens. Informationen über das Verhalten der Gänse gibt es reichlich aus vorhandenen wissenschaftlichen Studien.
Drittens. Jagdreduzierung ist auszuschließen. Sonst steigt die Population weiter - und damit die Fraßschäden.
Viertens. Die Förderprogramme, die Sie avisieren, werden zukünftig kaum zu finanzieren sein. Indem Sie im Antrag „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ schreiben, sagen Sie im Grunde schon, dass es eng werden wird mit der Finanzierung.
In der Summe habe ich den Eindruck: Hier soll abgelenkt werden. Zum einen werden die Jagdzeiten reduziert, um den Naturschutzverbänden entgegenzukommen - und die sind nicht einmal zufrieden mit diesem Vorschlag. Zum anderen wird den Landwirten mit dem Monitoring suggeriert,
dass man Daten ermitteln möchte, um ihnen anschließend zu helfen. Genau das wird aber nicht geschehen.
Dieses Vorhaben ist überflüssig. Es wird zu noch mehr Bewirtschaftseinschränkungen für die Betriebe in den betroffenen Regionen führen. Die Gänsepopulation wird mit der von Ihnen angedachten Jagdzeitenreduzierung weiter zunehmen.
Wenn Sie, Herr Meyer, einen gerechten Ausgleich für alle Beteiligten erreichen wollen, dann belassen Sie die Jagdzeiten, und sorgen Sie jetzt dafür, dass mit einem gemeinsamen Aktionsplan, aufbauend auf vorhandene Erfahrungen und Daten, eine Lenkung der Gänse erfolgt, weg von den landwirtschaftlichen Flächen
und hin zu den vorgesehenen Äsungsflächen, zu den Vertragsnaturschutzflächen! Nur so kann ein gerechter Ausgleich unter allen Beteiligten erfolgen.
Der Ältestenrat hatte eine Überweisung an den Umweltausschuss vorgesehen. Hier wurde eben von der CDU-Fraktion beantragt, die Federführung dem Landwirtschaftsausschuss zu übertragen. Um das Abstimmungsverfahren zu vereinfachen, könnten sich die Parlamentarischen Geschäftsführer jetzt vielleicht kurzschließen. Ich hätte gerne eine Rückmeldung, damit wir das möglichst nicht kontrovers abstimmen müssen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gans ist nicht gleich Gans. Sie begegnet uns in unserer Alltagskultur vor allem als Nutztier, gerne auch als Glücksbringer oder manchmal als Fabelwesen. Das ist dann allerdings regelmäßig nur die klassische Hausgans. Tatsächlich gibt es
Da ist erstens die Graugans. Ursprünglich bei uns heimisch, dann ausgerottet, wurde sie in den 70erJahren erfolgreich - von der Jägerschaft im Übrigen - als Brutvogel wiederangesiedelt.
Als zweite Gruppierung haben wir hier die wachsenden Brutbestände der eingeschleppten Kanada- und Nilgänse.
Drittens gibt es die Gänsearten, um die es uns heute vor allem geht, die nordischen Gänse: Bläss-, Saat- und Weißwangen- sowie Zwerggänse. Sie brüten in Sibirien und überwintern zum Teil bei uns, entlang der Küsten Norddeutschlands. Dabei handelt es sich um Arten, die internationalem Schutz unterliegen. Die Nonnengans z. B. ist im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie streng geschützt. Bläss- und Saatgänse unterliegen als wandernde Arten gleichfalls dem besonderen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie.
Meine Damen und Herren, wir erwarten wie selbstverständlich, dass z. B. die Länder in Ostafrika ihre Zebras, Gnus, Löwen oder Elefanten schützen, dass die nicht gejagt werden, dass das Spannungsfeld zwischen Mensch und Natur auch einmal zugunsten der Natur entschieden wird. Wir halten es für selbstverständlich, dass Menschen in Ostafrika ihre Nutzungsansprüche an der einen oder anderen Stelle zurückstellen, um ihrer Verantwortung für die Artenvielfalt gerecht zu werden. Wir erwarten das von zum Teil wirklich bettelarmen Gesellschaften, in denen der Hunger zum Alltag gehört.
Im Gegensatz zu diesen Gesellschaften sind wir reich, zugegeben. Die Nutzungskonflikte jedoch ähneln sich. Bei uns geht es nicht um Elefanten, natürlich nicht. Bei uns geht es um Nonnen- und Zwerggänse.
Herr Kollege Bajus, ich darf Sie unterbrechen. Herr Kollege Dammann-Tamke möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie die zu?
Sie müssen das jetzt nicht kommentieren. Sie haben die Frage zugelassen. Wir schalten das Saalmikrofon ein. Bitte, Herr Dammann-Tamke!
Herr Kollege Bajus, ist Ihnen bekannt, dass die europäische Vogelschutzrichtlinie ausdrücklich auch die Nutzung der Vogelarten vorsieht und sich aus der Vogelschutzrichtlinie überhaupt nicht ergibt, dass diese Nutzung in irgendeiner Form unterbunden werden müsste, auch nicht für nordische, ziehende Arten?
Lieber Kollege Dammann-Tamke, wo ist eigentlich der ganz große Konflikt? - Dieser Antrag soll dazu dienen, mehr Wissen zu schaffen - von mir aus auch Wissen für die grüne Seite.
Wir brauchen eine grundlegende Befriedung dieses Konfliktes. Was Sie betreiben, ist aber nach wie vor eine Polarisierung. Das ist mir völlig unbegreiflich. Wir brauchen endlich gemeinsame Antworten auf die Konfliktfragen.
Natürlich haben wir - genau wie die von mir eben zitierten Länder - eine Verantwortung auch gegenüber den Betroffenen, gegenüber den Landwirten, die von Fraßschäden betroffen sind. Wir haben also eine doppelte Verantwortung. Der müssen wir gerecht werden.
Deswegen gibt es auf der einen Seite Einschränkungen für die Bejagung der Gänse und auf der anderen Seite Ausgleichszahlungen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes. Das ist selbstverständlich. Die Landwirte müssen eine Kompensation erhalten, wenn sie Schäden erleiden.
Die Konflikte zwischen Landwirten, Jägern und Naturschützern liegen doch darin begründet, dass die eine Seite der anderen Seite nicht glaubt. Die Ausweitung der Jagd, sagt die eine Seite, reduziere den Bestand und damit die Schäden; wir haben es gerade wieder von Herrn Angermann gehört.
Dagegen argumentiert die andere Seite, dass die Gänse durch vermehrte Jagd scheuer würden und sich dadurch auf wenige Flächen konzentrieren würden, was die Schäden insgesamt eher erhöhen würde.
der sowohl den europäischen Schutzanforderungen als auch der landwirtschaftlichen Nutzung gerecht wird.