(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Wohl- formuliert, aber inhaltlich hohl!)
Jede Maßnahme eines Regionswahlleiters, eines Wahlleiters, egal wo, hat sich nach dem Neutralitätsgebot zu richten. Das heißt, er hat sich danach zu richten, keinen in irgendeiner Weise nennenswert erheblichen Einfluss auf das Wählerverhalten und damit auf das Wahlergebnis zu nehmen. Das ist die Messlatte. Das können Sie aber nicht abstrakt definieren in der Frage, wo, wann inseriert wird. Es geht schlicht und ergreifend darum, dass sich daraus keine nicht nur unerhebliche Wirkung auf das Wahlergebnis ergeben darf. Das ist die Rechtslage. Dazu gibt es jede Menge Rechtsprechung im Einzelfall - bis hin zu Fällen von Hauptverwaltungsbeamten, die sich in Wahlkämpfe eingemischt haben. All das haben wir hier nicht, also müssen wir schlicht und ergreifend abwarten, wie sich die Regionsversammlung zu diesem Bericht stellt, wie sie entscheidet, ob sie weitere Prüfauf
träge erteilt, wie dann die Sachverhaltsfeststellung ist, also: Wo ist denn verteilt worden? Wer hat denn wo inseriert? Welche Leuchtbänder liefen wo? Das kann ich Ihnen alles nicht beantworten, und ich werde es abstrakt nicht tun, weil es der Sache nicht hilft und im Einzelfall sehr unterschiedlich zu bewerten ist.
Danke schön. - Meine Damen und Herren, die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Watermann für die SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass bis zum heutigen Tage alle Fraktionen in diesem Haus die Souveränität der kommunalen Ebene anerkannt haben, wie sie es bewertet, dass vor einer Entscheidung der Regionsversammlung hier solche Fragen gestellt werden und damit die Souveränität der kommunalen Ebene infrage gestellt wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die gedanklichen Vorläufe der Entscheidung einer Fraktion, eine Anfrage zu stellen oder nicht, sind von mir nicht zu bewerten. Da ich die Absicht habe, ein guter Minister zu bleiben, werde ich mich an diese Gepflogenheit halten.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Da die vorletzte Antwort des Ministers auf die Frage von Herrn Genthe aus meiner Sicht nicht ordentlich beantwortet worden war, frage ich die Landesregierung bzw. den Minister: Sie sind also nicht der Meinung, dass alle Bürger gleichermaßen erreicht werden müssen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will noch einmal auf § 46 NKWG zurückkommen. Ich bitte um Verständnis, dass ich mir das schriftlich geben lasse, denn Gesetze sollte man mit einem Blick in das Gesetz zitieren. Ein Wahleinspruch nach § 46 NKWG hätte Erfolg, wenn die Einwendungen einen Wahlfehler darstellen würden und dieser Wahlfehler ein Wahlergebnis mehr als nur unerheblich beeinflusst hätte. - Damit ist jede Frage in diesem Kontext beantwortet.
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt, noch einmal, Herr Kollege Oetjen für die FDPFraktion.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn eine Wahlbenachrichtigung für den zweiten Wahlgang an alle Haushalte gehen würde, wäre es dann aus Sicht der Landesregierung zulässig, zusätzlich zu einer solchen Wahlkarte werbliche Maßnahmen zur Steigerung der Wahlbeteiligung vorzunehmen, die nur selektiv Wahlgebiete betreffen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Oetjen, das ist eine Suggestivfrage, die Sie stellen. Sie fragen, ob es zulässig wäre, zusätzlich zur Wahlbenachrichtigung noch andere Aufforderungen zu versenden oder zu veranlassen, um an der Wahl teilzunehmen und dies nur selektiv zu tun. Wenn Sie den letzten Teil der Frage weggelassen hätten, hätte ich antworten können. Auf diese Frage kann ich nur antworten: Natürlich ist im Zweifelsfall zu prüfen: Was ist
überhaupt selektiv? - Sie unterstellen hier permanent einen Sachverhalt, der nicht festgestellt ist.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Die Frage allgemein ist nicht beantwortet!)
Die Regionsversammlung muss einen Sachverhalt feststellen. „Selektiv“ ist ein völlig unbestimmter Rechtsbegriff. Was soll ich auf diese Frage antworten? Selektive Aufrufe zur Wahlbeteiligung sind selbstverständlich dann relevant und dürfen nicht erfolgen, wenn sie im Nachhinein nachweisbar oder mutmaßlich einen nicht unerheblichen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt hätten.
Danke schön. - Für eine weitere Zusatzfrage - das wäre dann die fünfte für die FDP - hat sich Herr Dr. Birkner gemeldet.
Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Innenminister, einmal losgelöst von dem konkreten Fall
- sonst sagt er ja wieder, er könne nichts dazu sagen, und wir bekommen wieder keine Antwort -, habe ich die Frage: Handelt es sich nach Auffassung der Landesregierung um einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, wenn eine Motivationskampagne geeignet ist, eine bestimmte Partei oder einen bestimmten Bewerber direkt oder indirekt zu unterstützen?
Da Sie ausdrücklich unter Nichtbeachtung des konkreten Falls fragen, verweise ich auf die Gesetzeslage.
Im vorliegenden Fall ist die im § 9 Abs. 5 NKWG einfachgesetzlich normierte Neutralitätspflicht der Wahlleitung betroffen, wenn der Wahlfehler vorliegt. Die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und der Gleichheit der Wahl in der besonderen Form der Chancengleichheit gebieten es, dass alle Wahlorgane wie auch alle kommunalen und staatlichen Organe im Wahlkampf strikte Neutralität wahren. Deshalb ist es diesen untersagt, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen. Verboten ist ihnen auch eine Öffentlichkeitsarbeit, die bei objektiver Betrachtung als Wahlwerbung einzustufen ist. Ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht stellt in der Regel einen Wahlfehler dar.
Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion der CDU der Kollege Fredermann.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Aufgrund der Antwort des Ministers frage ich: Ist es ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht, wenn bei einer Anzeigenkampagne zur Steigerung der Wahlbeteiligung dort keine Anzeigen geschaltet werden, wo der andere Kandidat zum Teil seine Hochburgen hat und 15 % der Wahlberechtigten leben?
(Beifall bei der CDU - Johanne Mod- der [SPD]: Schon beantwortet! - Ge- genruf von Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Nein!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Fredermann, netter Versuch! Sie versuchen seit Beginn der Behandlung dieser Dringlichen Anfrage, obwohl ich am Anfang ganz offen und ehrlich gesagt habe, wie die Rechtslage ist - - -
(Johanne Modder [SPD]: Das weiß sie auch! - Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Das ist eine Frage nach der Neutralität!)