Protokoll der Sitzung vom 25.07.2014

Bei unserem Besuch im Taubblindenwerk in Hannover haben wir hoch motivierte, hoch qualifizierte und liebevolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlebt. Trotzdem ist dieser Besuch für uns auch sehr bedrückend gewesen.

Mit unserer Initiative wollen wir dazu beitragen, dass taubblinde Menschen sowohl auf Landes- als

auch auf Bundesebene endlich aus ihrer Isolation herauskommen können. Dazu gehören u. a. die Anerkennung des Taubblindenzeichens, die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Assistentinnen und Assistenten, bundeseinheitliche Regelungen zur Finanzierung dieser Kräfte, die Klärung des zu erwartenden Bedarfs an Blinden-, Gehörlosen- und Taubblindenpädagoginnen und -pädagogen und eine deutliche Vereinfachung und Verkürzung der Genehmigung von Reha-Maßnahmen.

Meine Damen und Herren, das ist der letzte Tagesordnungspunkt in unserem alten, ge

schichtsträchtigen Plenarsaal. Ich persönlich finde, das ist ein sehr würdiger Punkt. Ich bin mir sicher, dass es, wie so häufig bei uns im Sozialausschuss, bei diesem Thema zu einem gemeinsam getragenen Beratungsergebnis kommen wird, das, wie ich glaube, auch ganz im Sinne unseres verstorbenen Kollegen Norbert Böhlke liegen würde und gelegen hätte.

Ich habe mit ihm viele Jahre als dienstältester Sozialpolitiker in diesem Landtag zusammengearbeitet. Das war eine sehr faire, eine vertrauensvolle, zielorientierte und zunehmend ausgesprochen freundschaftliche Zusammenarbeit. Mir fehlt Norbert in unserem Sozialbereich wirklich sehr. Aber ich glaube, an diesem Punkt werden wir ganz in seinem Sinne weiterarbeiten.

Vielen Dank.

(Starker, lang anhaltender Beifall)

Vielen Dank, Herr Kollege Schwarz, dies insbesondere auch für die letzten Worte.

Meine Damen und Herren, jetzt schließt die Fraktion der CDU mit Kollegin Gudrun Pieper an. Bitte sehr, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich bei dir, lieber Uwe Schwarz, für die letzten Worte bedanken. Sie haben mich und, ich glaube, uns alle hier im Haus sehr berührt. Ich denke, mit dieser ersten Beratung werden wir ein gutes gemeinsames Zeichen setzen.

(Lebhafter Beifall)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir behandeln jetzt den letzten Tagesordnungspunkt, und es ist für

mich eine Ehre, meine letzte Rede in diesem ehrwürdigen Haus halten zu dürfen.

Ich bin dankbar dafür, dass es mir und uns allen gesundheitlich nicht nur gut geht, sondern sehr gut geht; denn wenn ich mir den Antrag anschaue, dann stelle ich fest: Wir beraten hier über Menschen, die eine andere Vita, eine andere Lebensqualität haben. Wir beraten über einen Antrag, durch den die Unterstützung taubblinder Menschen und eine Weiterentwicklung der qualifizierten Angebote sichergestellt werden soll; denn taubblinde Menschen sind in mehrfacher Weise eingeschränkt, eingeschränkt, was die Kommunikation angeht, eingeschränkt, was die Fortbewegung mit und in der Umwelt angeht, eingeschränkt, was die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben angeht.

Dabei gibt es Unterschiede. Es gibt gehörlose Menschen, die mithilfe intelligenter Unterstützungsmöglichkeiten gelernt haben, ihren Sinnesverlust einigermaßen zu kompensieren und ihren Alltag weitgehend selbstständig zu meistern. Es gibt unterschiedliche Unterstützungselemente,

indem ihnen z. B. durch eine Lichtklingel ein Besuch angekündigt wird. Sie haben ein Bildtelefon, wenn sie jemanden anrufen möchten. Sie haben einen Gebärdendolmetscher dabei, wenn sie Behördengänge machen.

Blinde und sehbehinderte Menschen wurden in der Vergangenheit ebenfalls mit zahlreichen Hilfsmitteln versehen, um ihnen trotz des verlorenen Augenlichts ein weitgehend unabhängiges und

selbstständiges Leben zu ermöglichen. Ich nenne da als Beispiel nur die Brailleschrift oder die Brailletastatur. Diese Menschen können sich beispielsweise an einem Computer mit einer entsprechenden Sprachausgabe Internetseiten vorlesen lassen. Es gibt taktile Bodenleitsysteme in Kombination mit einem Blindenstock, die ihnen die Bewegung in der Öffentlichkeit weitgehend erleichtern.

Es gibt viele Beispiele, die ich hier anführen könnte. Aber ich glaube, das würde zu weit führen; denn: Was davon können diejenigen nutzen, die nicht nur auf ein Sinnesorgan, sondern sogar auf zwei wesentliche Sinnesorgane verzichten müssen? Was gibt es eigentlich für Menschen, die blind bzw. stark sehbehindert und gleichzeitig taub oder stark hörgeschädigt sind? Man muss es sich einmal vorstellen: Wie kommunizieren sie miteinander? Wie können sie sich mitteilen? Die Laut- und die Schriftsprache kommen für Taubblinde als

Verständigungsmöglichkeit nicht in Betracht. Viele von ihnen nutzen das Tastalphabet, das sogenannte Lormen. Das ist in dem Antrag auch schon sehr genau beschrieben. Diese Technik hat vielen Betroffenen geholfen. Aber sie haben eine Menge darunter zu leiden, dass nicht jeder das Lormen beherrscht und sie nicht jeder versteht.

Insofern kann ich das, was Uwe Schwarz eben ausgeführt hat, gut nachvollziehen, nämlich dass sich diese Menschen in einer Isolation befinden. Wir alle sind aufgefordert, sie aus dieser Isolation zu befreien. Diese Maßnahmen können darin bestehen, dass ihnen z. B. persönliche Assistenz zugewiesen wird, dass sie ein Recht darauf haben, dass ihnen viele Unterstützungsmöglichkeiten zur Seite gestellt werden.

Mit all diesen Bemerkungen will ich auch bekräftigen, dass wir uns innerhalb der CDU die besondere Situation der taubblinden Menschen sehr bewusst gemacht haben und auch eingehend darüber diskutiert haben. Denn - da pflichte ich Uwe Schwarz bei - Taubblinde haben bislang mit ihrer Forderung nach einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Tbl“ zu Recht gefordert: Wir wollen gleichgestellt werden mit den Menschen, die von Blindheit betroffen sind oder gehörlos sind.

Wir haben uns auch auf Bundesebene mit diesem besonderen Merkzeichen auseinandergesetzt. Es stimmt, im Jahre 2012 ist ein entsprechender Antrag abgelehnt worden. Aber man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es zur damaligen Zeit einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der Gruppe der Taubblinden gab, der ebenfalls berücksichtigt werden musste.

Als eine ganz prägnante Maßnahme hat die Bundesregierung eine Studie in Auftrag gegeben, die erst im Herbst 2013 vorgelegen hat. Genau an dieser Stelle können wir jetzt als Niedersachsen ansetzen. Wir sollten uns mit dieser Studie auseinandersetzen, um uns fachlich-sachlich mit der Thematik zu beschäftigen. Wir sollten hier keine Schnellschüsse machen. Wir sollten dies mit der erforderlichen Sachkenntnis tun und uns, wie die behinderten Menschen immer sagen, nicht über sie, sondern mit ihnen, im Fachausschuss, auseinandersetzen. Wir sollten hierzu eine Anhörung machen, damit wir die richtigen Weichen für diese Menschen in Niedersachsen stellen können.

(Zustimmung bei der CDU)

Dafür wollen wir uns im Fachausschuss gemeinsam einsetzen. Ich freue mich auf die Beratungen nach der Sommerpause.

Danke schön.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Kollegin Pieper. - Es folgt jetzt für die Fraktion der FDP die Kollegin Sylvia Bruns. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die meisten Menschen ist ein Druck auf die Daumenkuppe nur eine Berührung. Für andere Menschen ist diese Berührung die einzige Möglichkeit zu kommunizieren. Der Druck auf die Daumenkuppe ist der Buchstabe A beim Normalalphabet. So können sich taubblinde Menschen verständigen.

Schätzungen zufolge sind 4 000 bis 6 000 Menschen in Deutschland taubblind. Die gewaltige Spanne in der Schätzung zeigt, dass es dringend einer genauen Evaluation bedarf. Während andere sinnesgeschädigte Menschen den Verlust eines Sinnes durch den anderen kompensieren, ist diese Möglichkeit Taubblinden versagt. Zwar wird vieles über Riechen und Tasten wahrgenommen. Dennoch bleibt z. B. die räumliche Orientierung immer ein großes Problem. Mit gezielter Förderung jedoch, die auf hohem Niveau stattfinden muss, ist ein Leben in der Mitte der Gesellschaft möglich. Diese Förderung muss durchaus sehr unterschiedlich sein, bei von Geburt an Taubblinden anders als bei im späteren Leben ertaubten Menschen.

Taubblinde Menschen benötigen aber qualifizierte Assistenz und lebenslange Unterstützung, um größtmögliche Teilhabe an der Gesellschaft zu erreichen. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Außerordentliche Beispiele dafür gibt es auch schon heute, wie z. B. die taubblinde Schriftstellerin Helen Keller, die schon verstorben ist, und den taubblinden Diakon Peter Hepp. Es gibt aber auch viele andere taubblinde Menschen, die Erstaunliches leisten. Ein Blick ins Internet genügt. Das ist eine große gesellschaftliche Bereicherung, die uns alle freut.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

So ist es nur ein logischer Schritt, das Merkzeichen „Tbl“ endlich in den Schwerbehindertenausweis zu

implementieren. Auch ich weiß, dass der Antrag im Jahre 2012 abgelehnt worden ist. Das hatte aber nichts damit zu tun, dass man die Notwendigkeit nicht erkannt hat, sondern damit - wie Kollegin Pieper ausgeführt hat -, dass wir im Prinzip noch auf bestimmte Studien gewartet haben, um das aktuell einarbeiten zu können.

Zum heutigen Zeitpunkt liegen alle Ergebnisse vor, sodass jetzt ein Handeln dringend notwendig ist. Ich denke, es ist genügend Zeit vergangen.

In dem Antrag aufgeführt ist z. B. die Ausweitung der Leistungen aus Mitteln des Blindenfonds. Das entspricht einfach der Realität und dem Bedarf. Es gibt noch viele weitere spannende Fragen, die im Ausschuss vertieft werden müssen, wie etwa Studienplätze, Frühförderung usw.

Ich freue mich auf die Ausschussberatung und möchte zum Schluss anmerken: Es wird bestimmt eine spannende Diskussion - so wie die, die wir jetzt führen -, aber keiner der Betroffenen kann ihr folgen, keinen von ihnen kann sie erreichen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Bruns. - Es folgt jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Thomas Schremmer. Herr Schremmer, wenn Sie Glück haben, halten Sie die letzte Parlamentarierrede zu einem Tagesordnungspunkt in diesem Saal.

Herr Präsident! Was heißt: Wenn ich Glück habe?

(Björn Thümler [CDU]: Kurzinterventi- on!)

Wir wissen ja nicht, was die Landesregierung noch initiiert.

Die letzte Rede als Parlamentarier in diesem Plenarsaal zu halten, mag ein Privileg sein. Aber ich möchte auf die Frage eingehen, was es eigentlich bedeutet, wenn man zwei von fünf Sinnen nicht so präsent hat wie wir.

Wir wissen alle, was es bedeutet, wenn man Brillenträgerin oder Brillenträger ist oder ein Hörgerät hat. Das sicherlich. Aber ich denke, für die Menschen, die von Taubblindheit betroffen sind, be

steht in unserer Gesellschaft eine besondere Herausforderung.

Es zeigt sich meines Erachtens auch über diesen Antrag, was Inklusion im Zusammenleben mit Taubblinden Menschen bedeuten kann. Aber ich will ausdrücklich sagen: nicht für die taubblinden Menschen, sondern für uns.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Deswegen möchte ich Ihnen ein Beispiel aus meiner beruflichen Vergangenheit nennen. Ich weiß gar nicht, wie lange es jetzt her ist. Aber ich glaube, es war vor 25 bis 30 Jahren, dass ich in Kirchrode in einer Kindertagesstätte unweit des Taubblindenwerkes gearbeitet habe. Dort gibt es auch eine Sondereinrichtung für früh zu fördernde taubblinde Kinder. Wir haben damals zusammen mit dem Taubblindenwerk eine Projektwoche veranstaltet, um für eine Woche einen Austausch zwischen den Kindern aus dieser Sondereinrichtung und den Kindern unserer Kindertagesstätte vorzunehmen.