(Christian Dürr [FDP]: Die Menschen brauchen Radwege und Straßen vor Ort und keine Busbahnhöfe! Wo leben Sie denn?)
Auch im ländlichen Raum gibt es viele alte Menschen, die auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind.
Wieso unterschlagen Sie das? Wieso behaupten Sie hier stumpf, das sei einfach nur eine Politik für die Städte? Das ist nicht richtig!
- Einen Moment bitte, Herr Dürr! Etwas Ruhe, bitte! - Herr Heere, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hilbers zu?
- Das ist schön. Sie haben leider Herrn Hilbers nicht so viel Zeit übriggelassen, sodass er jetzt mit Kurzinterventionen kommen muss.
Wie Sie sehen: Ihre Kritikpunkte - die wenigen, die ich überhaupt identifizieren konnte - laufen ins Leere.
Wir setzen den Abbau des strukturellen Defizits fort. Wir führen die Neuverschuldung zurück, und das ohne einen offenen Handlungsbedarf, wie er unter Ihrer Ägide üblich war.
Darüber hinaus hat mich ganz besonders gefreut, dass der Finanzminister den Abbau von Schattenhaushalten vorantreibt. Herr Hilbers, Sie haben bei diesem Thema in der letzten Legislaturperiode gar nichts geschafft. Sie sind das Thema Schattenhaushalte nicht angegangen. Sie haben es eher gefüttert. Zu einem Abbau sind Sie nicht gekommen.
Ganz im Gegenteil: Die Schattenhaushalte waren Ihnen sogar recht, um eine bessere Haushaltsbilanz vortäuschen zu können.
Deshalb mein ausdrücklicher Dank an den Finanzminister dafür, dass nun in einem ersten Schritt Schulden von der NBank in Höhe von etwa 1,2 Milliarden Euro - aus BAföG, Krankenhausinvestitionen sowie Städtebau - in die Landesschuld
überführt werden! Während Sie von der Opposition immer nur verkürzt auf die Nettokreditaufnahme verweisen, zeigen wir, dass wir die gesamte Verschuldung des Landes in den Blick nehmen - und nicht nur die, sondern auch das vollständige strukturelle Defizit. Das ist der richtige Weg.
Unsere Finanzpolitik setzt auf eine langfristige Betrachtung, auf Investieren und Sparen, beide Säulen. Wir setzen die nachholenden Investitionen in Landesliegenschaften und Straßen und die energetischen Sanierungsmaßnahmen selbstverständlich fort, mit 30 Millionen Euro pro Jahr aus dem Sondervermögen. Wir leisten damit auch einen Beitrag zum Klimaschutz. Das ist ein Thema, das aktuell sehr stark in der Diskussion ist, wie Sie wissen, wenn Sie die Nachrichten verfolgt haben.
Wir investieren in den Hafenhinterlandverkehr, in nicht bundeseigene Bahnen. Wir schichten beim GVFG zum ÖPNV um. Wir engagieren uns stark für den Moorschutz. Damit schaffen wir tatsächlich in Niedersachsen etwas, um beim Klimaschutz einen Schritt vorwärts zu kommen.
Gucken Sie sich an, was in New York gerade passiert! Gucken Sie sich diese Massenbewegung an! Darauf müssen wir doch reagieren. Es kann doch nicht sein, dass die Welt sich ernsthaft Sorgen macht und die Kanzlerin lieber bei der Industrielobby in Berlin weilt. Sogar der UN-Generalsekretär ist deshalb sauer auf Frau Merkel. RotGrün in Niedersachsen zeigt mit diesem Haushalt, wie man es auch beim Klimaschutz besser macht.
Investitionen in Klimaschutz und Bildung sind zwingend. Denn als Landtag tragen wir Verantwortung nicht nur für heute, sondern auch für morgen. Diese Investitionen werden sich in Zukunft auszahlen und eine deutliche Rendite erbringen. Ich sage das immer wieder, und ich sage das auch heute. Beim Klimaschutz jetzt gegenzusteuern, bedeutet für die Zukunft, geringere Schäden und Anpassungskosten in Kauf nehmen zu müssen. Und jeder Euro, der heute für Bildung, Betreuung und Wissenschaft eingesetzt wird, führt in Zukunft zu geringeren Soziallasten und höheren Steuereinnahmen.
Genau deswegen ist es richtig, beide Pfeiler zu nutzen: Haushaltskonsolidierung und zukunftsorientiertes Investieren. Genau deshalb ist es richtig,
Vielen Dank, Herr Kollege Heere. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung, zunächst zu Tagesordnungspunkt 5. Federführend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, mitberatend sollen alle Fachausschüsse sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 6. Federführend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, mitberatend sollen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, der Ausschuss für Inneres und Sport, der Kultusausschuss sowie der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 7: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/1632 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration -
Da ein schriftlicher Bericht über die Ausschussberatung vorliegt, ist eine mündliche Berichterstattung nicht vorgesehen.
Ich eröffne die Beratung und erteile Frau Kollegin Polat von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung, über den wir heute beschließen, ist ein erster Schritt zur Stabilisierung und Verbesserung der Lage auf dem Ausbildungsmarkt in der Altenpflege.
Der Bedarf an Pflegekräften steigt aufgrund der demografischen Entwicklung rasant. Nach den neuesten Berechnungen, die uns im Ausschuss präsentiert worden sind, steigt der Bedarf an Vollzeitkräften von 17 550 im Jahr 2013 auf 26 900 im Jahr 2030, was einen Bedarf an ca. 41 000 Personen ausmachen würde. Um dieser Nachfrage gerecht zu werden, bedarf es verschiedener Instrumente und Maßnahmen, von denen die gesetzliche Absicherung der Schulgeldfreiheit ein erster Schritt ist.
Meine Damen und Herren, die Vorgängerregierung hatte diesen Weg begonnen. Wir vollenden ihn dadurch, dass wir die Schulgeldfreiheit von der jährlichen Haushaltsentwicklung unabhängig machen, und das ist auch gut so. Dieser Schritt dient vor allem den Schülerinnen und Schülern, die sich an anerkannten Fachschulen ausbilden lassen, was in diesem Land die Mehrheit ist. Diejenigen, die an öffentlichen Berufsschulen ihre Ausbildung machen, waren schon immer von Schulgeld befreit.
Weitere Bausteine zur Ausweitung und damit zur Stärkung des Nachwuchses in der Altenpflegeausbildung werden folgen. Wir werden, nachdem das vom Sozialministerium in Auftrag gegebene
Rechtsgutachten grünes Licht gegeben hat, die Ausbildungsumlage in der Altenpflege wieder einführen, die im Jahr 2000 abgeschafft worden ist.