Protokoll der Sitzung vom 23.10.2014

Drittens. Stehen die von der Landesregierung nicht in Anspruch genommenen Bundesfinanzhilfen nun anderen Ländern zur Gegenfinanzierung zur Verfügung?

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Matthiesen. - Für die Landesregierung antwortet Frau Rundt, unsere Sozialministerin. Bitte sehr!

Vielen Dank.

(Ministerin Cornelia Rundt verändert die Höhe des Redepults)

- Man muss den Druck nur erhöhen, dann geht es!

(Heiterkeit - Jens Nacke [CDU]: Da bin ich ganz Ihrer Meinung, Frau Mi- nisterin!)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst bin ich sehr stolz darauf, dass Herr Matthiesen meine Pressemitteilungen nicht nur liest, sondern sie für so gut befindet, dass sie auch noch einmal hier im Plenum verlesen werden. Dafür zunächst einmal herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Mit dem Landesprogramm zum Städtebauförderprogramm 2014 stellt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Bundes- und Landesmittel in Höhe von insgesamt 22,7 Millionen Euro für Niedersachsens Städte und Gemeinden zur Verfügung. Zusammen mit dem Eigenanteil der Gemeinden - rund 11,4 Millionen

Euro - und den zweckgebundenen Einnahmen - nochmals 11,4 Millionen Euro - steht für die städtebauliche Erneuerung in Niedersachsen ein Investitionsvolumen in Höhe von rund 45,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Zusätzlich können die in den Vorjahren geförderten Kommunen im Jahr 2014 auf Städtebaufördermittel aus vorangegangenen Programmjahren in einer Höhe von rund 125 Millionen Euro zurückgreifen, die gemeinsam mit dem kommunalen Eigenanteil von rund 62,5 Millionen Euro ein Investitionsvolumen in Höhe von rund 187,5 Millionen Euro ermöglichen. Beides zusammen macht also 233 Millionen Euro aus.

Mit der Städtebauförderung steht der Niedersächsischen Landesregierung ein bereits seit mehr als 40 Jahren bewährtes investives Förderprogramm zur Verfügung, mit dem die städtebauliche Erneuerung der niedersächsischen Städte und Gemeinden und damit auch die Sicherung der Lebensqualität für die Menschen in den unterschiedlichen Regionen unseres Landes integrativ und nachhaltig unterstützt werden kann.

Die Fördermittel werden je nach Zielsetzung der fünf unterschiedlichen Programme auch für städtebauliche Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels, des wirtschaftlichen Strukturwandels, der militärischen Konversion sowie zur Verbesserung der Lebensbedingungen insbesondere in sozial benachteiligten Quartieren eingesetzt.

Programmübergreifend erfolgt die Förderung auf der Grundlage integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte, die unter angemessener Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner der geförderten Gebiete ressortübergreifend zu erarbeiten sind. Zusätzlich trägt die Städtebauförderung zu einer erheblichen Wertschöpfung und einer beschäftigungswirksamen Verbesserung der Auftragslage in der niedersächsischen Bauwirtschaft bei.

Aus sozial- und strukturpolitischer Sicht ist es besonders erfreulich, dass sich auf der Grundlage des Koalitionsvertrags auf Bundesebene die Rahmenbedingungen für das Programm Soziale Stadt deutlich verbessert haben. Im Programmjahr 2014 ist es durch die neue Bundesregierung erstmals wieder gleichberechtigt in das System der Städtebauförderung integriert und finanziell erheblich aufgestockt worden. Damit können die Anmeldungen der Kommunen für die Fördergebiete des Programms Soziale Stadt einschließlich der Neuan

meldungen in voller Höhe bedient und Bundes- und Landesmittel in Höhe von rund 16 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Vor dem Hintergrund der Benachteiligung des Programms durch die frühere Bundesregierung in den vorangegangenen Programmjahren muss man sagen, dass dies auch dringend erforderlich war.

Damit kann das Programm Soziale Stadt zum Leitprogramm der sozialen Integration in der Städtebauförderung weiterentwickelt werden. Ziel ist es, benachteiligte Quartiere sowohl im ländlichen als auch im städtischen Raum zu stabilisieren und aufzuwerten, sodass sich die Lebensbedingungen und Perspektiven der dort lebenden Menschen nachhaltig verbessern.

Bei der Aufstellung des Förderprogramms war in diesem Jahr allerdings auch zu berücksichtigen, dass es in der Städtebauförderung sehr hohe Ausgabereste gibt, die zudem teilweise zu verfallen drohen, da sie aufgrund der zwischen dem Bund und den Ländern getroffenen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung lediglich zweimal in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden können. Angesichts dessen wäre es nicht zu vertreten gewesen, dass für das Programmjahr 2014 ein höherer Landesanteil zur Gegenfinanzierung der Bundesfinanzhilfen zur Verfügung gestanden hätte.

Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass auch die Vorgängerregierungen die Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung nicht stets in vollem Umfang mit Landesmitteln gegenfinanziert haben.

(Johanne Modder [SPD]: Was?)

In diesem Jahr führt der verminderte Landesanteil im Ergebnis dazu, dass die Maßnahmen der Programme Stadtumbau West, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz und Kleinere Städte und Gemeinden lediglich in besonders begründeten Einzelfällen eine Förderung erhalten bzw. Neuanmeldungen für diese Programme berücksichtigt werden.

Für die Maßnahmen dieser Programme sind im Wesentlichen die bislang noch nicht verausgabten Städtebauförderungsmittel aus vorangegangenen Programmjahren einzusetzen. Zusätzlich könnten aus bereits geförderten Maßnahmen erwirtschaftete zweckgebundene Einnahmen in Höhe von mehr als 11 Millionen Euro eingesetzt werden.

Ein Stillstand ist für die Maßnahmen also nicht zu befürchten, denen im Programmjahr 2014 kein

zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt werden konnte. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, dass für die förderfähigen Maßnahmen, die von den Städten und Gemeinden angemeldet werden, auch die entsprechenden Fördermittel bereitgestellt werden. Dafür ist für das kommende Jahr eine deutliche Aufstockung des Programms in Niedersachsen geplant. Die Landesregierung hat sich bereits darauf verständigt, die Bundesfinanzmittel für die Städtebauförderung im Programmjahr 2015 in voller Höhe gegenzufinanzieren und hierfür Landesmittel in Höhe von rund 47,6 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Gemeinsam mit den Bundesmitteln im gleichen Umfang steht dann ein Programmvolumen für das Städtebauförderungsprogramm 2015 in Höhe von 95,2 Millionen Euro bereit. Die Haushaltsbeschlüsse der Landesregierung stehen jedoch bis zur Verabschiedung des Landeshaushaltes 2015 natürlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landtags. Die Einplanung des Landesprogramms 2015 erfolgt voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres, sodass die Kommunen dann zügig ihre Maßnahmen umsetzen können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Niedersachsen nimmt im Programmjahr 2014 Bundesfinanzhilfen in Höhe von 11,361 Millionen Euro in Anspruch. Bundesmittel in Höhe von 36,217 Millionen Euro wurden zurückgemeldet.

Zu 2: Für das Programmjahr 2014 lagen Anmeldungen in Höhe von 84,551 Millionen Euro vor. Anmeldungen in Höhe von 61,829 Millionen Euro konnten nicht berücksichtigt werden. Im Jahr 2015 ist beabsichtigt, die Bundesfinanzhilfen vom Land in voller Höhe gegenzufinanzieren. Das Programmvolumen wird dann mehr als 95 Millionen Euro betragen.

Zu 3: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit entscheidet über die weitere Verwendung zurückgemeldeter Bundesfinanzhilfen. Niedersachsen wird über das Ergebnis dieser Entscheidung nicht in Kenntnis gesetzt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, bevor wir gleich mit den Zusatzfragen beginnen, darf ich darauf aufmerksam machen, dass

es noch nicht einmal 10 Uhr ist. Man weiß ja nie, wie es mit den Zusatzfragen weitergeht, aber ich kann mir vorstellen, dass es nicht bis 11.20 Uhr dauert, sodass die Möglichkeit bestünde - ich bitte die Fraktionsführungen, einmal darüber nachzudenken -, den einen oder anderen Punkt von heute Nachmittag oder morgen noch ins heutige Programm hineinzunehmen. Wenn wir keine anderen Hinweise bekommen, würden wir nach der Fragestunde gleich mit Punkt 19 weitermachen. Das hieße aber, dass die Rednerinnen und Redner sich darauf einstellen, auch schon präsent und sprechfähig zu sein.

Meine Damen und Herren, ich komme zu den Zusatzfragen. Es beginnt der Kollege Hilbers für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Bund in der Koalitionsvereinbarung von Rot-Grün aufgefordert wird, die Städtebaufördermittel aufzustocken und der Bund diesem nun nachgekommen ist, frage ich die Landesregierung, warum Sie, obwohl Sie das in Ihre Koalitionsvereinbarung geschrieben haben, nun die entsprechenden Bundesmittel nicht in Anspruch nehmen.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung von Christian Dürr [FDP])

Danke schön. - Für die Landesregierung Frau Ministerin Rundt!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da können Sie einmal sehen, wie wirksam die Koalitionsvereinbarung in Niedersachsen ist, dass der Bund wirklich das tut, was wir gesagt haben.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Thomas Schremmer [GRÜNE]: Sehr gut!)

Wir haben das Ganze natürlich wunderbar abgewogen. Deswegen möchte ich Ihnen einige Details zu den Ausgaberesten nennen, die wir für Niedersachsen im Jahr 2014 haben:

Im Haushaltsjahr 2014 stehen Städtebaufördermittel aus Ausgaberesten in Höhe von 70,5 Millionen Euro zuzüglich Kassenmittel aus alten Programm

verpflichtungen, die 2014 wirksam werden, in Höhe von 54,9 Millionen Euro, also insgesamt 125,4 Millionen Euro zur Verfügung.

(Ulf Thiele [CDU]: Das ist doch nor- mal! Das ist doch immer so!)

Für die Kommunen stand daher ein Betrag von 188 Millionen Euro noch aus Ausgaberesten zur Auszahlung bereit. Bis September 2014 haben die Kommunen Bundes- und Landesmittel aber nur in einer Höhe von 27,2 Millionen Euro abgerufen. Das heißt, es stehen immer noch - Stand Ende September 2014; da wird sich inzwischen etwas getan haben; diese Zahlen habe ich aber noch nicht - 97,1 Millionen Euro unabgerufen zur Verfügung.

Das Problem ist zusätzlich, dass ein Ausgaberestanteil von rund 19 Millionen Euro zu verfallen droht, weil sie zum Ende dieses Jahres nicht weiter übertragen werden können. Daher von mir an dieser Stelle mein sehr klarer Appell an die Kommunen: Nichts wäre schlimmer, als wenn uns diese 19 Millionen Euro verloren gingen, weil die Kommunen nicht in der Lage sind, sie abzurufen.

Vor dem Hintergrund dieser zu verfallen drohenden Mittel und vor dem Hintergrund, dass diese Ausgabereste in dieser Größenordnung bestehen, haben wir uns entschlossen, das Programmjahr 2014 entsprechend zu reduzieren, und haben wir damit auch die Möglichkeit, ab 2015 die von Ihnen richtig genannten deutlich erhöhten Bundesmittel dann voll gegenzufinanzieren.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion der SPD. Kollege Markus Brinkmann wird sie stellen. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der von der CDU-Fraktion, von Herrn Hilbers und von anderen vorgetragenen Kritik an der Veränderung bei der Städtebauförderung frage ich die Landesregierung, ob und, wenn ja, in welchem Umfang es Kürzungen und Einsparungen bei der Städtebauförderung in den Jahren 2003 bis 2012 gegeben hat.

Vielen Dank.

(Jörg Bode [FDP]: Die Frage war doch abgestimmt! - Gegenruf von den GRÜNEN: Ganz anders als bei euch!)