Protokoll der Sitzung vom 24.10.2014

Meine Damen und Herren, wir erwarten jetzt nicht mehr und nicht weniger, als dass Sie unverzüglich - so wie es der Präsident des Verfassungsgerichts heute gesagt hat - dem Landtag die Akten vorlegen, die ihm vorenthalten worden sind. „Unverzüglich“, das wissen Sie, meint auch tatsächlich unverzüglich. Wir gehen im Übrigen davon aus, dass alle Aktenvorlagen, die in den letzten Monaten stattgefunden haben, von Ihnen überarbeitet

werden und alles das nachgeholt wird, was Sie uns bisher vorenthalten haben. Denn sonst sehen wir uns gezwungen, weitere Klageschritte in Bückeburg zu gehen.

Ich hoffe auf Ihr Einsehen und auf das Einsehen Ihrer Regierung. Wenn wir heute Morgen schon gleich den Anfang gemacht hätten, dass Frau Rundt sich für ihre Äußerungen hier entschuldigt hätte, wären wir auch da schon einen Schritt weiter gewesen, meine Damen und Herren.

Ich habe noch Hoffnung; die stirbt ja bekanntlicherweise zuletzt. Und deswegen: Freuen Sie sich gemeinsam mit uns, dass Parlamentsrechte ausdrücklich gestärkt worden sind, dass diese Demokratie gefestigt worden ist und dass das Parlament als oberster Souverän in diesem Land eben auch zu seinem Recht kommt und nicht die Landesregierung nach Gutdünken mit dem Parlament umspringen kann, wie es bisher der Fall gewesen ist.

Vielen Dank.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Thümler. - Für die SPDFraktion möchte der Abgeordnete Grant Hendrik Tonne von der Möglichkeit der Aussprache Gebrauch machen. Auch Sie haben für maximal vier Minuten das Wort, Herr Kollege.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte dem Herrn Ministerpräsidenten für die Unterrichtung zu dem Urteil des Staatsgerichtshofs in Bückeburg recht herzlich danken, weil er uns Gelegenheit gibt, auch in dieser Runde das Urteil miteinander zu besprechen.

Nach meiner Einschätzung können wir drei wesentliche Aussagen dazu treffen:

Erstens. Der Staatsgerichtshof hat eine Weiterentwicklung des Aktenbegriffs vorgenommen. Bisher basierte das auf einer Entscheidung von 1996. Nach annähernd 20 Jahren und der entsprechenden technischen Entwicklung ist es, glaube ich, richtig, dass insbesondere über den Begriff der Akten miteinander gesprochen wird. Das hat der Staatsgerichtshof nun klargestellt.

Ich darf auch feststellen: Die Entscheidungen der Landesregierung zur Aktenherausgabe sind basie

rend auf dem Urteil von 1996 bisher geschehen. Das ist gängige Praxis. Das fand auch unter den Regierungen Wulff und McAllister entsprechend statt. Das sollten Sie dann auch einmal zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das ist falsch! - Björn Thümler [CDU]: Das ist die Unwahrheit!)

Insofern ist die Entscheidung des Staatsgerichtshofs rechtspolitisch mit Sicherheit interessant. Wir werden sie, wenn sie schriftlich vorliegt, entsprechend lesen.

Zweitens. Darüber hinaus muss man feststellen, dass die Entscheidung des Staatsgerichtshofs über den Aktenbegriff hinaus eine Niederlage für die Opposition ist.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Lachen bei der CDU und bei der FDP - Christian Dürr [FDP]: Das ist nicht Parlament, das ist Co- medy!)

Das ist eine ganz einfache Begründung, meine Damen und Herren: Sie haben es mit Ihren weitergehenden Anträgen maßlos überzogen. Keine Einzelverbindungsnachweise, keine Terminkalender, keine SMS-Nachrichten, keine anderweitigen Unterlagen! Das haben Sie gefordert. Für eine Bürgerrechtspartei, wie die FDP sie sein möchte, ist es besonders beschämend, solche Anträge zu stellen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Eine schallende Niederlage!)

Die dritte Feststellung: Wie geht es mit dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss weiter? - Der Herr Ministerpräsident hat angekündigt, die Akten werden unverzüglich überstellt. Wir können aber festhalten: Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zu Herrn Paschedag war und ist komplett überflüssig. Und egal, ob Aktenseiten hinzukommen oder nicht, er ist das, was er schon die ganze Zeit bleibt: viel heiße Luft der Opposition.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Auch Ihnen herzlichen Dank, Herr Tonne. - Es spricht jetzt für die FDP-Fraktion der Vorsitzende Christian Dürr. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon eine besondere Kunst, eine schallende Niederlage vor dem Verfassungsgericht hier noch als Erfolg verkaufen zu wollen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Das ist ein hilfloser Versuch!)

Diese Kunst gelingt nur Herrn Tonne.

Ich will aber deutlich sagen, Herr Ministerpräsident: Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie klargestellt haben, dass Sie für die Landesregierung ab sofort planen, sich verfassungsgemäß zu verhalten. Das ist etwas Neues, eine gute Botschaft für das Land.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich will es noch einmal sagen: Ärgerlich an der ganzen Sache ist doch nur, dass es erst einer Entscheidung des Verfassungsgerichts bedurfte. Herr Tonne, es gab doch keine Änderung der Landesverfassung! Es ist festgestellt worden, dass sich diese Landesregierung verfassungswidrig verhalten hat, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das hat das Gericht heute in Bückeburg eindeutig erklärt.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich sage das auch vor dem Hintergrund der Debatte heute Morgen nach der Dringlichen Anfrage gestern, der Einlassung von Frau Rundt und Ihren Einlassungen und den Zwischenrufen nach dem Motto „Geht doch nach Bückeburg!“, die heute gekommen sind. Sie sehen jetzt, wohin das führt: Dass Sie sich verfassungswidrig verhalten haben, ist eindeutig festgestellt worden.

Deswegen sage ich zum Schluss: Herr Ministerpräsident, eigentlich hätte es heute nichts anderes bedurft als einer Entschuldigung gegenüber dem Hohen Hause.

Herzlichen Dank.

(Starker Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke, Herr Kollege Dürr. - Auch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird jetzt in dieser Aus

sprache zu der Unterrichtung geredet. Das Wort hat Herr Kollege Helge Limburg. Bitte schön!

(Karl-Heinz Bley [CDU]: Was das wohl wird! - Editha Lorberg [CDU]: Hoch- mut kommt vor dem Fall!)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Auch ich schließe mich zunächst dem Dank für die Unterrichtung durch den Herrn Ministerpräsidenten ausdrücklich an. Ich finde es gut, dass wir aktuell und zeitnah über dieses für uns alle interessante Urteil debattieren.

(Christian Dürr [FDP]: Das ist richtig! Es ist zwar selbstverständlich, aber in Ordnung!)

Meine Damen und Herren, der Kollege Tonne hat es bereits ausgeführt: Der Staatsgerichtshof hat heute die Klage der CDU in vielen Punkten abgewiesen.

(Björn Thümler [CDU]: In einem einzi- gen Punkt, Herr Limburg!)

Er hat der Klage in einem Punkt stattgegeben, und zwar in Weiterentwicklung seiner Rechtsprechung aus dem Jahr 1996. Das nehmen wir natürlich interessiert zur Kenntnis.

(Christian Grascha [FDP]: Sie sollten befolgen, was da gesagt wird! Sie sollten sich einfach an die Verfassung halten! - Weitere Zurufe - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Man kann sagen: Hinterher sind wir alle klüger. Ich habe überhaupt keinen Zweifel, dass uns die Regierung Weil in den kommenden Tagen und Wochen die wenigen fehlenden Akten noch unverzüglich nachliefern wird.

(Ulf Thiele [CDU]: Der interessante Punkt ist, warum sich die Landesre- gierung verfassungswidrig verhalten hat!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin allerdings erstaunt über die große Verve, mit der der Kollege Thümler und der Kollege Dürr hier hineingehen. Der Ministerpräsident hat es Ihnen gerade noch einmal ausgeführt: Diese Regierung hat sich bei dem Prinzip der Aktenvorlage bislang an dem orientiert, was in Niedersachsen galt

(Christian Dürr [FDP]: Das ist falsch! Das ist glatt gelogen! Schon wieder die Unwahrheit! - Ulf Thiele [CDU]: Es gilt die Verfassung und sonst nichts! - Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: In diesem Punkt hat sich nichts geän- dert!)

und was auch, Herr Kollege Dürr, von 2003 bis 2013 in den mehr oder weniger ruhmreichen Jahren der Regierung Wulff und McAllister gegolten hat. Insofern ist die Kritik, die Sie an der Art und Weise und am Umfang der Aktenvorlage vorbringen, auch eine Kritik an den schwarz-gelben Landesregierungen von 2003 bis 2013. Das ist bemerkenswert, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Das ist glatter Unsinn!)

Festzuhalten bleibt, was ich als Mitglied einer Bürgerrechtspartei ausdrücklich begrüße,

(Lachen bei der CDU und bei der FDP)

dass die Vorstellung, Herr Kollege Hocker, von FDP und CDU, man könnte Einzelverbindungsnachweise sogar von unbeteiligten Personen einfordern, vom Staatsgerichtshof klar zurückgewiesen wurde. So geht es nicht, Herr Hocker, Herr Dürr, Herr Grascha! Akzeptieren Sie endlich diese verfassungsmäßige Grenze!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Dr. Gero Hocker [FDP]: Das war doch eine schallende Ohrfeige für Sie! - Christian Grascha [FDP]: Ihre Vorstellung von Parlamentarismus haben wir heute Morgen erfahren!)