Protokoll der Sitzung vom 15.12.2014

Herr Dr. Birkner!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Bajus, Sie sprachen gerade davon, dass selbstverständlich eigene Vorschläge oder Beiträge erarbeitet würden. Wann und wo werden denn diese mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern dis

kutiert? Werden auch die Bewertungsgrundlagen, die das Land diesen Vorschlägen zugrunde legt, offengelegt, damit hier eine echte Partizipation stattfinden kann?

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön. - Bitte schön!

Herr Dr. Birkner, das Verfahren hat jetzt begonnen. Natürlich werden alle Vorschläge, die die Landesregierung in diesem Verfahren macht, mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. Ich weiß überhaupt nicht, wo das Problem ist.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von der CDU)

Sie malen hier doch einen Popanz an die Wand. Es ist doch einfach nicht wahr, dass wir uns vor irgendeiner Diskussion drücken. Das Gegenteil ist der Fall. Es ist gerade verantwortungsvoll, dass diese Landesregierung solche Stellungnahmen abgibt.

Meine Damen und Herren, es kann nicht darum gehen, möglichst viele Varianten im Spiel zu haben. Die Menschen in diesem Land erwarten, dass wir uns gemeinsam aufraffen, um die beste Variante mit den geringsten Belastungen für Mensch und Natur zu realisieren. Dafür brauchen wir mehr Transparenz, eine demokratische Öffnung des Verfahrens und mehr Erdkabeloptionen. Dafür steht der rot-grüne Antrag, dafür steht diese Landesregierung, dafür steht die Mehrheit in diesem Parlament.

Wer wirklich etwas für Niedersachsen tun will, der stimmt unserem Vorschlag zu. Noch haben Sie die Chance.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Bajus. - Jetzt hat sich der Landwirtschaftsminister - und der Raumordnungsminister, wenn ich das so sagen darf - zu Wort gemeldet. Herr Meyer, Sie haben das Wort. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ist der Ausbau der Stromübertragungsnetze eine sehr wichtige Voraussetzung. So weit dürfte hier Konsens bestehen.

Niedersachsen ist als bei der Energiewende, als bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien führendes Land besonders vom Netzausbau betroffen, aber eben auch auf den Netzausbau angewiesen, insbesondere mit Blick auf die Anbindung der Offshorewindparks.

Wie Sie wissen, hat der Bund - übrigens in der Regierungszeit der CDU - das Netzausbaubeschleunigungsgesetz verabschiedet und damit bewusst die Länder bei der Planung entmachtet. Damit trägt der Bund die Verantwortung für länderübergreifende Vorhaben wie SuedLink.

Um es noch einmal klarzustellen: Das Land Niedersachsen hat für das Bundesfachplanungsverfahren zu SuedLink keine Planungsbefugnis. Die Verantwortung für die Entwicklung von Trassenvorschlägen und von Alternativen liegt bei den Übertragungsnetzbetreibern.

Trotzdem bringen wir uns als Land natürlich ein. Da hier immer wieder gesagt wird, wir würden keine Stellungnahmen abgeben, keine Hinweise geben, Herr Bäumer, möchte ich auf das hinweisen, was Herr Birkner zitiert hat: Die Stellungnahmen und Hinweise des Landes sind dem Umweltausschuss vor Monaten zugegangen. Sie sind auch öffentlich und im Internet auf der Seite www.netzausbau-niedersachsen.de für jedermann nachlesbar.

Meine Damen und Herren, der Landesregierung ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger bei der Planung umfassend beteiligt und informiert werden. Wir fordern deshalb ein transparentes Verfahren, in dem die Abwägung zwischen dem erforderlichen Neubaubedarf, den Interessen der Menschen sowie weiteren Raumwiderständen nachvollziehbar und verständlich erläutert wird.

Aufgrund der jahrelangen Erfahrungen mit Raumordnungsverfahren setzt Niedersachsen auf hohe Standards für die Bürgerbeteiligung. Wir fordern deshalb, dass diese hohen Standards in Niedersachsen auch im Bundesfachplanungsverfahren zu SuedLink zum Tragen kommen.

(Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann übernimmt den Vorsitz)

Im Einzelnen fordern wir:

erstens den Aufbau eines Kommunikationsnetzwerkes und die Organisation von regionalen Runden Tischen,

zweitens - das ist für die betroffenen Landkreise, die sich da zusammengetan haben, ganz wichtig - die Offenlegung der Alternativen für das SuedLinkProjekt mitsamt den entscheidungsrelevanten Unterlagen,

drittens eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit, die klar und verständlich die Notwendigkeit der Trasse und die Gründe für die Auswahl des Trassenkorridors - da ist aus unserer Sicht noch einiges zu tun ist - darlegt,

viertens ein ergebnisoffenes Verfahren, in dem alle Alternativen transparent und nachvollziehbar abgewogen werden, und

fünftens eine konsequente Umsetzung des Minimierungsgebots, angefangen bei der Netzentwicklungsplanung und vertiefend im Bundesfachplanungs- und im Planfeststellungsverfahren.

Meine Damen und Herren, das ist keine Lappalie. Für eine hohe Akzeptanz beim Netzausbau sind immer zwei Dinge entscheidend: dass es den Ausbau der erneuerbaren Energien voranbringt und dass es ein hohes Maß an Erdverkabelungsmöglichkeiten gibt.

Daher haben wir - da freuen wir uns über die Unterstützung durch den Landtag - als Landesregierung sehr stark für die Ausweitung der gesetzlichen Möglichkeiten für Teilerdverkabelung gekämpft. Ich hoffe, dass Sie, liebe CDU, auch beim Bund dafür sorgen, dass es dort weitere Möglichkeiten für Teilerdverkabelung zum Schutz von Mensch und Umwelt gibt. Nur so können die Akzeptanz erhöht und der notwendige Netzausbau raum- und umweltverträglich und auch schneller umgesetzt werden.

Die vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses unterstützt und verdeutlicht diese Forderungen. Sie unterstützt die Landesregierung bei ihren Bemühungen und der Forderung, die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner Niedersachsens, der betroffenen Landkreise verstärkt beim SuedLink-Verfahren zu berücksichtigen.

Deshalb freuen wir uns über die Zustimmung zu dem Antrag der Regierungsfraktionen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Meyer. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache in dieser zweiten Beratung angekommen und treten in die Abstimmung ein.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Ich frage nach Enthaltungen. - Das Erste war die Mehrheit. Der Ausschussempfehlung ist damit gefolgt worden.

Ich rufe dann auf den

Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Kirchensteuerrechts - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/2184 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/2529 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/2577

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich auch bei diesem Tagesordnungspunkt die Fraktionen einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Dann können wir in die Einzelberatung eintreten. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Sie sind der Änderungsempfehlung einstimmig gefolgt.

Artikel 2. - Hierzu liegen ebenfalls Änderungsempfehlungen des Ausschusses vor, über die ich abstimmen lasse. Wer sie annehmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine. Das ist auch so beschlossen.

Artikel 3. - Unverändert.

Artikel 4. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in der geänderten Fassung einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratung: Schule muss der Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten gerecht werden - Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen fördern - Diskriminierung vorbeugen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1333 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 17/2348 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/2464

Der Kultusausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen. Dazu liegt der Antrag der CDU-Fraktion vor, den Antrag in einer anderweitig geänderten Fassung anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.