Sie regieren, und Sie müssen entsprechende Konzepte in die Zukunft entwickeln. Diese Chance vertun Sie hier leider.
Danke, Herr Grascha. - Es liegt noch eine Wortmeldung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Der Abgeordnete Gerald Heere hat das Wort.
(Dr. Stephan Siemer [CDU]: Herr Heere hat immer recht! - Gegenruf von Volker Bajus [GRÜNE]: Das stimmt!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich als Braunschweiger hätte nie gedacht, hier im Landtag einmal zum hannoverschen Städtebau zu reden.
Aber als Bewohner einer Großstadt kann ich die Probleme der Stadt Hannover in Bezug auf akuten Wohnraummangel sehr gut verstehen. Daher ist es nachvollziehbar, dass die Stadt Hannover das in Rede stehende Grundstück in ihr Wohnkonzept 2025 einbezogen hat.
dann müssten schon gewichtige Gründe dagegen sprechen. Diese wurden aus meiner Sicht bislang nicht vorgebracht.
Das bereits von Herrn Brinkmann zitierte Verhältnis 80 % Eigentum zu 20 % Miete bei allen Landesgebäuden in der Landeshauptstadt Hannover ist nach dem Finanzministerium ein ausgewogener Mix - ich stimme dem zu -; denn dazu gehören - auch das müssen Sie mit einbeziehen - nachgelagerte Behörden, Polizeistationen, Universitätsgebäude, die MHH etc. Bei obersten Landesbehörden dürfte der Mietanteil sogar noch geringer sein.
Ein besseres Verhältnis als 80 zu 20, das aber weiter die ausreichende Flexibilität enthält, ist von Ihnen in der Debatte nicht vorgebracht worden.
Zudem gibt es die mittel- und langfristige Erwartung, die wir alle teilen, dass es im Rahmen des demografischen Wandels zu einer Reduzierung von Landespersonal kommt. Deshalb hielte ich es für sehr fragwürdig, jetzt Büroraum zu schaffen, der später gegebenenfalls leer steht. Hier lassen Sie eine langfristige Denke vermissen.
Sollte sich irgendwann tatsächlich ergeben, dass wir nicht ausreichend Büroraum haben, dann lassen Sie mich sagen, dass das Land noch drei weitere Grundstücke in Hannover besitzt; das ist ausgeführt worden.
Wir Grüne sind uns der Verantwortung eines Landtags gegenüber seiner Hauptstadt bewusst. Dieser Hauptstadt mangelt es an Wohnraum und nicht an Bürofläche. Deshalb stimmen wir dieser Vorlage zu.
Wer an der Abstimmung teilnehmen möchte, darf sich hinsetzen, weil wir jetzt in die Abstimmung eintreten.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die in dem Antrag der Landesregierung in der Drucksache 17/2394 beantragte Einwilligung erteilen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist die Einwilligung erteilt worden.
Tagesordnungspunkt 16: Abschließende Beratung: Übertragung von Anteilen des Landes an den Öffentlichen Versicherungen Braunschweig auf die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz - Antrag der Landesregierung - Drs. 17/2350 - Be
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Antrag wie folgt zuzustimmen - ich lese Ihnen jetzt den Text vor -:
„Der Niedersächsische Landtag stimmt gemäß § 18 des Gesetzes über die öffentlichrechtlichen Versicherungsunternehmen in Niedersachsen (NöVersG) der Übertragung von jeweils 6,25 Prozent der Anteile an dem Trägerkapital und der damit in Verbindung stehenden Rechte an den Öffentlichen Versicherungen Braunschweig mit Wirkung vom 1. Januar 2015 auf die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz nach Maßgabe des Antrages der Landesregierung in der Fassung der Drucksache 17/2350 zu. Eine Zustimmung des Landes gemäß § 2 Abs. 3 des der Drucksache 17/2350 als Anlage beigefügten Vertrages zwischen dem Land Niedersachsen und der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz vom 6. November 2014 bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages.“
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. Gibt es dazu Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit dem Antrag in der vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen vorgeschlagenen Weise zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Sie haben einstimmig beschlossen.
Als aus dem Braunschweigischen Land kommender Abgeordneter möchte ich an dieser Stelle - sicherlich im Namen unserer ganzen Region - dem Landtag für diesen weisen Beschluss danken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie vereinbart, rufe ich jetzt noch die Tagesordnungspunkte 37 und 44 auf. Wir kommen zunächst zu dem
gemeinsam voranbringen - Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/2392 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung -
Auch hierzu ist im Ältestenrat übereinstimmend vereinbart worden, dass eine Beratung nicht stattfinden soll. Ich frage, ob sich dagegen Widerspruch erhebt. - Das ist nicht der Fall.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den gemeinsamen Antrag aller Fraktionen - ich kürze es ab - in der Drucksache 17/2392 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Rein formal frage ich nach Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Es war ein gemeinsamer Antrag. Sie haben einstimmig beschlossen.
Tagesordnungspunkt 44: Abschließende Beratung: Verbraucher schützen und Handwerksbetriebe nicht benachteiligen - für ein verantwortungsgerechtes Sachmängelhaftungsrecht - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/1623 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/2440 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion - Drs. 17/2458
Der Änderungsantrag aller Fraktionen des Hauses zielt auf eine Annahme des Antrags in einer geänderten Fassung.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darin einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. Ich frage auch hier: Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.