Protokoll der Sitzung vom 15.12.2014

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Hocker. - Zu Wort gemeldet hat sich jetzt Hans-Joachim Janßen, Bündnis 90/ Die Grünen. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Wolf ist in sein ehemaliges Verbreitungsgebiet in Niedersachsen zurückgekehrt. Wir wollen, dass Wölfe auch in Niedersachsen wieder heimisch sein können; denn Wölfe gehören zu unserer heimischen Fauna. Sie sind auch in Deutschland Bestandteil der biologischen Vielfalt, genauso wie Löwen zu Afrika und Tiger zu Asien gehören.

(Dirk Toepffer [CDU]: Das ist ein guter Vergleich! - Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Super!)

Auch dort ist das nicht immer ganz unproblematisch, meine Damen und Herren.

Unsere Aufgabe ist es daher, Rahmenbedingungen so zu schaffen, dass das Wiederauftreten des Wolfes von der Bevölkerung und insbesondere von den Nutztierhaltern akzeptiert werden kann und Schäden durch Wölfe begrenzt bleiben.

Durch die jetzt vorgelegte Richtlinie Wolf wird genau das erfolgen: Schäden werden ausgeglichen und Vorsorgemaßnahmen wie Schutzzäune und Schutzhunde bezuschusst. Wolfsrisse werden zu 100 % ersetzt, wenn ein Wolf als Verursacher nachgewiesen wird. Das ist auch richtig.

Eine Ausgleichszahlung dann zu leisten, wenn ein Wolf nicht ausgeschlossen werden kann, wie die CDU es prophylaktisch fordert, führt zu weit. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich zahlreiche Verdachtsfälle nach einer Genanalyse als falsch herausgestellt und vielmehr wildernde Hunde zu Schäden geführt haben. Diese Schäden, meine Damen und Herren, kann und soll das Land Niedersachsen nicht tragen.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Dann sind es doch wildernde Hunde!)

Wichtig ist, dass die Ausgleichszahlungen für Wolfsrisse schnell erfolgen. Deshalb bin ich dem Umweltminister dankbar, dass er eine Auszahlung regelmäßig innerhalb von drei Monaten nach dem Schadereignis für den Fall zugesagt hat, dass die Betroffenen rechtzeitig ihre Anträge auf Ausgleichszahlung stellen.

(Dr. Stephan Siemer [CDU]: Die Be- weislast liegt ja immer bei den Be- troffenen! Die DNA ist das Problem!)

- Das ist richtig. Die DNA-Probe wird genommen und untersucht.

(Dr. Stephan Siemer [CDU]: Und was machen Sie nach zwei Tagen Regen? Dann ist die DNA weg! - Helge Lim- burg [GRÜNE]: Was?)

- Das ist ein Sonderfall.

(Zurufe von der CDU)

Aber die Regel muss schon sein, dass der Nachweis erfolgt.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wenn ein Nutztierbestand - - -

(Zurufe von der CDU)

- Ich komme noch zu einem anderen Punkt. Sie können sich gleich noch weiter aufregen.

Wenn ein Nutztierbestand ordnungsgemäß eingezäunt war - dazu zählen in den Gebieten, in denen Wölfe auftauchen, auch Schutzmaßnahmen gegen Wölfe -, dann trifft den Besitzer keine Schadensersatzpflicht, wenn durch einen Wolf Tiere in Panik geraten und Dritte geschädigt werden.

(Frank Oesterhelweg [CDU]: Das ist unglaublich!)

Ich würde Ihnen empfehlen, den § 833 BGB nachzuschauen.

(Frank Oesterhelweg [CDU]: Das ist zynisch!)

Dann kann ich die Zeit, die ich eben hier verloren habe, wieder aufholen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Dr. Stephan Siemer [CDU]: Die Schäfer werden sich freuen! Schenken Sie denen jetzt auch ein BGB, oder was?)

Deshalb, meine Damen und Herren, ist es richtig - anders als von der CDU gefordert -, dass dann das Land Niedersachsen nicht einspringt, weil es eben keine Schadensersatzpflicht für den Nutztierhalter gibt.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Was hat da das Ministerium wieder aufgeschrie- ben!)

- Auch ich kann in das BGB gucken.

(Dr. Stephan Siemer [CDU]: Alles auf die Schäfer abwälzen!)

Meine Damen und Herren, neu eingeführt ist die Bezuschussung von vorbeugenden Schutzmaßnahmen, Schutzzäunen und Herdenschutzhunden. Diese Bezuschussung ist überall dort möglich, wo Wölfe regelmäßig auftreten. Das ist ausgesprochen wichtig; denn vor allem soll die vorbeugende Abwehr bezuschusst werden.

Wölfe dürften sich zukünftig auch in Niedersachsen weiter verbreiten.

(Dr. Stephan Siemer [CDU]: Noch weiter?)

Deshalb halte ich es für wichtig - auch da habe ich viel Vertrauen in die Landesregierung -, dass die Kulisse für Herdenschutzmaßnahmen regelmäßig angepasst und der tatsächlichen Situation gerecht wird, auch in Vechta oder dem Landkreis Oldenburg.

(Beifall bei den GRÜNEN - Dr. Ste- phan Siemer [CDU]: Und wann?)

Meine Damen und Herren, die vorliegende Richtlinie regelt den Schadensausgleich und den vorbeugenden Wolfsschutz in hervorragender Art und Weise. Ich gehe davon aus, dass es selbst dann - was nicht zu erwarten ist -, wenn die 100 000 Euro, die in den Haushalt eingestellt worden sind, verbraucht sind, Mittel und Wege geben wird, durch Umschichtungen weitere Mittel zu generieren, sofern dies erforderlich sein sollte, was ich persönlich nicht glaube.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Frank Oesterhelweg [CDU]: Peinliche Num- mer!)

Vielen Dank, Herr Janßen. - Es liegt Wortmeldung für eine Kurzintervention vor. Herr Grupe, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Janßen, wenn Sie genügend hohe Hürden bürokratischer Natur aufbauen, dann werden die 100 000 Euro wahrscheinlich vollständig da bleiben, wo sie sind.

(Dr. Stephan Siemer [CDU]: Es kommt nicht an!)

Könnten Sie sich vielleicht vorstellen, dass dann, wenn ein solcher Riss stattfindet, das Land in Leistung tritt?

Wenn berechtigte Zweifel bestehen, ob es ein Wolf war, dann müssen die Behörden nachweisen - also Beweislastumkehr -, dass es kein Wolf war. Sie würden auf Akzeptanz stoßen, wenn Sie Regelungen finden, die praxisorientiert sind, die dem einzelnen Tierhalter keine bürokratischen Hürden auferlegen, die das Ganze uninteressant machen und die die Tierhalter in Wahrheit am Schluss mit den Problemen alleinlassen.

(Beifall bei der FDP - Dr. Stephan Siemer [CDU]: Genau!)

Herr Kollege Janßen, bitte schön!

(Björn Thümler [CDU]: Er erklärt jetzt, wie man mit dem BGB die Schafe rettet!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Grupe, die von Ihnen dargelegten Hürden sind für mich schlicht nicht zu erkennen. Im Allgemeinen nimmt schon der Wolfsberater oder der NLWKN nach Meldung des Schadensfalls umgehend eine Genprobe, die dann ausgewertet wird. Der Halter bekommt dann die Mitteilung darüber und kann daraufhin einen Antrag stellen. Das ganze Prozedere soll innerhalb von drei Monaten abgewickelt werden. Wo da bürokratische Hürden liegen, kann ich wirklich nicht erkennen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, jetzt hat sich der Minister zu Wort gemeldet. Herr Minister Wenzel, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! An dieser Stelle möchte ich zunächst einmal den Wolfsberatern in Niedersachsen und auch dem Jagdverband, der sich in der Vergangenheit sehr stark engagiert hat