Mit einem möchte ich an dieser Stelle einmal eindeutig aufräumen: Für Verhinderung und Behinderung in Schulpolitik waren Sie verantwortlich. Sie haben Schulen ausgegrenzt, Sie haben Schulen behindert, nicht wir.
Wir stehen dafür, dass sich alle Schulformen weiter entfalten können. Das gibt das Schulgesetz an dieser Stelle eindeutig her.
Hätten wir die von Ihnen so sehr zitierte Benachteiligung des Gymnasiums vor, dann hätten wir bei der IGS ins Gesetz geschrieben: Regelschule. - Das haben wir aber nicht. Wir haben „ersetzende
(Christian Dürr [FDP]: „Ersetzende Schulform“, was soll das denn hei- ßen? - Björn Försterling [FDP]: Sie wissen überhaupt nicht, worüber Sie reden!)
Wenn Sie nun behaupten, der ländliche Raum sei benachteiligt, dann empfehle ich Ihnen, in den Wahlkreis des Kollegen Siebels zu fahren, wo gerade im Südbrookmerland eine Gesamtschule eingerichtet wird. Da besteht Kreativität bei den Schulträgern - den Schulträgern, die Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, ständig behindert haben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal zu Herrn Politze: Wenn Sie im Schulgesetz die Gesamtschule zur ersetzenden Schulform machen, dann machen Sie sie zur Regelschule. Man kann wenigstens erwarten, dass Sie das Schulgesetz kennen, bevor Sie sich hier äußern.
Frau Ministerin, wenn Sie sich hier hinstellen, unsere Skizzierung der Zukunft nach dem Schulgesetz infrage stellen und sagen, dass kein Gymnasium aufgrund Ihres Schulgesetzes geschlossen werden muss, dann verlange ich, dass Sie sich hier heute hinstellen und sagen: Nach diesem Schulgesetz wird kein Gymnasium geschlossen, und falls doch ein Gymnasium geschlossen wird, trete ich zurück. - Diesen Anstand sollten Sie wenigstens haben.
Tagesordnungspunkt 19: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015 - HG 2015 -) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/1854 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/2410 - Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu den Einzelplänen - Drs. 17/2411,
Drs. 17/2424, Drs. 17/2425, Drs. 17/2426 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/2569 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU -
Drs. 17/2576 - dazu gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GO LT: Weniger Schulden, mehr Bildung, mehr Integration und mehr Innovation - Niedersachsen für Kinder und Enkel fit machen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/2538 - 18. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 17/2506 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/2582 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP -
Zum Haushaltsgesetz empfiehlt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, den Gesetzentwurf mit der in der Beschlussempfehlung genannten Maßgabe zu § 1 anzunehmen.
Tagesordnungspunkt 20: Abschließende Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2015 - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1982 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/2530 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/2580 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/2557 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/2575
In die Beratungen dieser Gesetze einbezogen sind, wie Sie der Tagesordnung entnehmen können, darüber hinaus die Entschließungsanträge unter den Tagesordnungspunkten 21 und 22.
Tagesordnungspunkt 21: Abschließende Beratung: a) Neue Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt meistern, Wohnungswirtschaft
unterstützen, bezahlbaren Wohnraum schaffen! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/264 - b) Bezahlbares Wohnen - Herausforderungen für den Städte- und Wohnungsbau in Niedersachsen gestalten - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1218 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/2306
Tagesordnungspunkt 22: Abschließende Beratung: Gewaltopfer kann jede(r) werden - Netzwerk „ProBeweis“ zügig engmaschig ausbauen! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/1580 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/2465
Zunächst wird nun der Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt und Finanzen einen zusammenfassenden Bericht über die Ausschussberatungen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz geben.
Zum Haushaltsbegleitgesetz liegt Ihnen darüber hinaus in der Drucksache 17/2580 ein detaillierter schriftlicher Bericht vor.
Zu der anschließenden Beratung der beiden Gesetzentwürfe und der darin einbezogenen Anträge weise ich noch einmal darauf hin, dass nach unserem üblichen Verfahren sämtliche Abstimmungen zu den soeben aufgerufenen Beratungsgegenständen für Donnerstagvormittag vorgesehen sind.
Berichterstattung zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2015 und zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben mir die ersten drei Seiten meines mündlichen Berichtes schon vorweggenommen. Deshalb kann ich mich hier etwas kürzer fassen und im Wesentlichen auf die jeweiligen Positionen der Fraktionen im Ausschuss eingehen.
Die Empfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, den Entwurf des Haushaltsgesetzes und auch den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes in der entsprechend geänderten Fassung anzunehmen, sind mit den Stimmen von Rot-Grün gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen getroffen worden.
Unterschiedlich war das Stimmverhalten zu den Einzelplänen. Einstimmig beschlossen wurden die Empfehlungen zu den Einzelplänen des Landtages - also zu dem, was unsere unmittelbare Arbeit angeht -, des Staatsgerichtshofs und des Landesrechnungshofs. Über die Empfehlungen zu allen weiteren Einzelplänen verliefen die Abstimmungen so, wie ich es eben ausgeführt habe.
Wie üblich sind auch an den diesjährigen Haushaltsberatungen alle Fachausschüsse des Landtages beteiligt worden. Auch haben wir den kommunalen Spitzenverbänden nach Artikel 57 Abs. 6 unserer Verfassung Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen. Ich möchte den kommunalen Spitzenverbänden an dieser Stelle recht herzlich für ihre konstruktiven Beiträge danken. Wir haben im Ausschuss zu vielen Punkten eine durchaus harte, aber eben auch sehr sachliche Diskussion geführt. Die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände liegen Ihnen als Vorlagen zu den in den Drucksachen 1854 und 1982 vor.
Ich möchte auch ausdrücklich den Ministerinnen und Ministern danken, die ihre Einzelpläne in die Ausschüsse eingebracht haben. Wir haben den Terminplan für das nächste Jahr, wann also die Einzelpläne bei uns im Haushaltsausschuss beraten werden, bereits mit Schreiben von Ende Oktober an die Ministerien versandt, sodass alle Minis
Ganz besonders herzlich bedanken möchte ich mich auch bei den Vertretern des Landesrechnungshofs, die bei allen Ausschusssitzungen anwesend waren und sich in der gewohnt kritischkonstruktiven Weise intensiv in die Haushaltsberatungen eingebracht haben.
Ich konzentriere mich in den nächsten Minuten - ich hoffe, es wird nicht zu lang werden - auf den Haushaltsplan und das Haushaltsgesetz sowie die Änderungsvorschläge, die im Ausschuss vorgelegen haben.
Die Regierungsfraktionen haben im Rahmen der Beratung Wert auf die Feststellung gelegt, dass jetzt ein solider und seriöser Landeshaushalt verabschiedet werden solle, in dem die zu erwartenden Einnahmeausfälle aufgrund der NovemberSteuerschätzung schon berücksichtigt worden seien und bei dem die Nettoneuverschuldung planmäßig zurückgeführt werde. Mit den eingebrachten Änderungsvorschlägen seien seitens der Regierungsfraktionen politische Schwerpunktsetzungen erfolgt, die Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Soziales, Bildung, Arbeit und Wirtschaft abdeckten. Damit werde zudem der ländliche Raum gestärkt und mehr Geld für Kultur und Bildung, die Landwirtschaft, den Erhalt der Natur und eine echte Willkommenskultur ausgegeben.
Der Gesamtetat hat ein Volumen von 28 Milliarden Euro. Die sogenannte politische Änderungsliste umfasst 30 Millionen Euro. Ich gehe auf einige Positionen oberhalb von 2 Millionen Euro ein. Die politische Liste enthält noch viele weitere Positionen, aber ich nehme an, dass die Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen noch im Rahmen der Beratungen darauf eingehen werden.
So sind z. B. 6 Millionen Euro als Zuschüsse und Strukturmaßnahmen für Krankenhäuser vorgesehen, 5 Millionen Euro zur Förderung des studentischen Wohnraums, 4 Millionen Euro zur Unterstützung der finanzschwachen Kommunen, 2,5 Millionen Euro als Planungsmittel für die Brückensanierung und 2 Millionen Euro zur Förderung der Dorferneuerung. - Wie gesagt, auf weitere Maßnahmen wird wahrscheinlich im Rahmen der Haushaltsberatungen nachher näher eingegangen.