Meine Damen und Herren, mit etwas über 4 % Anteil am Gesamthaushalt ist der Justizhaushalt sicherlich kein Schwergewicht. Doch eine funktionierende Justiz ist eine der tragenden Säulen unserer freiheitlichen Gesellschaft. Unser Rechtsstaat funktioniert, und allein deswegen ist ein friedliches Zusammenleben in unserer Gesellschaft überhaupt erst möglich.
Es mag vielen Bürgern gar nicht so richtig auffallen, aber was ein Rechtsstaat wert ist, erkennt man sehr schnell, wenn man sich einmal die Verhältnisse in anderen Ländern anschaut. Der Aufbau junger Demokratien scheitert oft an ihrer prekären Rechtsstaatlichkeit.
Auch auf deutschem Boden hat es zwei Regime gegeben, die die Grundsätze des Rechtsstaats mit Füßen getreten haben. Wir haben also allen Anlass, auf unseren Rechtsstaat zu achten und ihn zu pflegen.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist es besonders bitter, in welchem Licht die niedersächsische Justiz in den letzten Monaten stand. Wir erlebten einen korrupten Richter im Justizprüfungsamt. Wir erlebten, wie Informationen im Verfahren Edathy durchgesteckt wurden. Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt gegen die Staatsanwaltschaft Hannover, die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen die Staatsanwaltschaft Oldenburg. Wir erlebten teilweise groteske Ermittlungen in Dienstwagenaffären. - Meine Damen und Herren, allein bei den Dienstwagen ist es schon schwierig, darüber keine Satire zu schreiben.
Die Landesregierung muss zur Herausgabe von Akten juristisch gezwungen werden. Wir erlebten eine Justizministerin, die mehrfach ihre eigenen Aussagen korrigieren musste und einen Landesbediensteten unter Missachtung der Unschuldsvermutung im Plenum vorführte.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Helge Limburg [GRÜNE]: Die Anfrage kam von Herrn Dr. Birkner!)
Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie zeigt aber, dass der Rechtsstaat in Niedersachsen nicht ausreichend gepflegt wurde.
Das Problem ist nicht etwa, dass Fehler in der Justiz gemacht worden sind. Wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler. Das Problem ist, wie die politische Führung des Ministeriums mit diesen Sachverhalten umgegangen ist. Auf Deutsch: Wir erlebten ein grottenschlechtes Krisenmanagement, meine Damen und Herren!
In der Folge wird versucht, möglichst keine Informationen, die irgendwie unangenehm sein könnten, herauszugeben.
Diese Landesregierung, die einmal für mehr Transparenz angetreten ist, hält inzwischen alles im Verborgenen. Um die angekündigte Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes, zu dem die FDP-Fraktion bereits einen Vorschlag in den Landtag eingebracht hat, macht diese Landesregierung seit 18 Monaten einen weiten Bogen.
Selbst der rundblick bemerkte im Februar, dass es so etwas in diesem Ausmaß seit mindestens 20 Jahren nicht gegeben hat, und das gilt ganz besonders für das Justizministerium.
Die Justizministerin informiert den Landtag und die Öffentlichkeit nur zögerlich und mindestens unzureichend, manchmal sogar falsch. Ich erinnere nur an die angeblichen personellen Konsequenzen, die die Justizministerin bei der Sicherungsverwahrung in Rosdorf ziehen wollte, oder an die unterbliebene Unterrichtung des zuständigen Ausschusses über den Angriff eines Straftäters auf einen Justizvollzugsbediensteten in Nienburg.
Besonders interessant ist übrigens, warum das Ministerium über diesen Angriff nicht berichtet hat. Da wird auf einen Katalog verwiesen, nach dem Straftaten, wenn sie durch einen Justizvollzugsbediensteten begangen werden, sofort Gegenstand einer Unterrichtung im Ausschuss sind. Wird jedoch umgekehrt der Justizvollzugsbedienstete zum Opfer, wird er mit einem Messer angegriffen, am Hals verletzt und stationär im Krankenhaus behandelt, ist das nach Meinung der Justizministerin kein schwerwiegendes Vorkommnis, welches unter den Buchstaben h des entsprechenden Katalogs fallen würde.
Ich frage mich: Was ist das eigentlich für ein Menschenbild? Was hat die Justizministerin als Dienstvorgesetzte für ein Bild von den Justizvollzugsbediensteten?
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Grant Hendrik Tonne [SPD]: Das ha- ben Sie doch mit beschlossen!)
Meine Damen und Herren, gleichzeitig erleben wir eine Justizministerin, die ständig irgendetwas ankündigt, am Ende aber alles liegenlässt. Ihr erster Haushalt war bereits eine schlichte Weiterführung des vorliegenden schwarz-gelben Haushalts. Mit diesem Haushalt verhält es sich nicht anders. Da werden schon schlichte Notwendigkeiten wie die Investition in den elektronischen Rechtsverkehr als große Innovationen gefeiert. Dabei müsste diese Feier eigentlich recht klein ausfallen, denn laut Landesrechnungshof fehlen hier bereits 13 Millionen Euro in der Mipla.
Davon abgesehen findet auch überhaupt keine Auseinandersetzung mit der Frage statt, wie die Standorte und die Funktionalität der Amtsgerichte
in der Fläche eigentlich nach Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs erhalten werden sollen. Stattdessen erleben wir weitere Ankündigungen.
Zu den Haushaltsberatungen 2014 hatte die Ministerin noch gewarnt, dass sie für 2015 größere Baumaßnahmen plane. Das habe auch mit dem Respekt vor der Justiz zu tun, was sich ihrer Meinung nach auch am Zustand der Gebäude widerspiegeln müsse.
Was ist 2015 im Haushalt davon übrig geblieben? Eine lange geplante große Baumaßnahme bei der Staatsanwaltschaft Aurich, zwei kleinere an zwei Gerichtsgebäuden und durch Budgetverschiebung finanzierte Arbeiten am „Grauen Haus“ - das war’s. Eingebungen zum Weiterbau des Justizzentrums in Osnabrück sucht man jedenfalls vergebens. Es gibt auch keine durchgreifenden Verbesserungen bei den Eingangskontrollen in den Gerichten. Auch an dieser Stelle wurde viel geredet, aber am Ende wurde kein einziges Budget den Reden angepasst.
Die baulichen Maßnahmen, die den öffentlichen Zugang zu internen Bereichen beschränken, sind völlig unzureichend, und von einer bedarfsgerechten Einstellung weiterer Sicherheitsbediensteter sind wir ebenfalls noch weit entfernt.
Hinsichtlich des Personals in den Justizbehörden werden die niedrigen Bewerberzahlen beklagt, aber es werden keine Konsequenzen daraus gezogen. Eine Erhöhung der Attraktivität insbesondere im mittleren Dienst findet nicht statt. Bei der Eingangsbesoldung der Rechtspfleger rangiert Niedersachsen im unteren Drittel der Bundesländer. Die Folge ist, dass viele Bewerber, die die Einstellungsprüfung bestehen, lieber in andere Bundesländer gehen, weil dort die Besoldung und auch die Aufstiegschancen besser sind als in Niedersachsen. Meine Damen und Herren, Niedersachsen verliert im Wettbewerb um die besten Köpfe.
Nicht einmal für eine Anpassung der Vollzugszulage an die Polizeizulage, die bereits zu den letzten Haushaltsberatungen von der FDP diskutiert worden ist, hat es gereicht. Auf der anderen Seite bleibt eine angekündigte Einsparung von 105 Stellen hinsichtlich der Zeitschiene und der betroffenen Besoldungsgruppen völlig nebulös.
Haushalt noch sonst wo wieder: Wo ist die Reform des Niedersächsischen Richtergesetzes mit den Richterwahlausschüssen? Wo ist die Reform der Juristenausbildung? Wo ist die Reform des Widerspruchsverfahrens? Wo ist das angekündigte Resozialisierungsgesetz für den Justizvollzug?
Wo sind das angekündigte Jugendstrafvollzugs-, das Jugendarrestvollzugs- und das Untersuchungshaftvollzugsgesetz? Wo ist die Verstärkung im Kampf gegen Wirtschafts- und Steuerkriminalität und die organisierte Kriminalität in Niedersachsen überhaupt? Meine Damen und Herren, ein paar Rockern die Kutten auszuziehen, reicht da nicht.
Selbst den Einsatz der Ministerin für eine bundeseinheitliche Regelung der Eigenbedarfsgrenze für den Besitz geringer Mengen Cannabis sucht man vergebens.
Meine Damen und Herren, der Haushalt ist schwach - wie die Ergebnisse der Justizpolitik in Niedersachsen unter Rot-Grün. Die Kollegen der Regierungsfraktionen mussten jedenfalls deutlich mehr Innovation aufbieten, um diesen Haushalt schönzureden, als die Ministerin bei der Aufstellung zur Verfügung hatte. In der Schule würde man sagen: mangelhaft - setzen!
Danke, Herr Dr. Genthe. - Es liegt wiederum eine Wortmeldung zu einer Kurzintervention vor. Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Marco Brunotte das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Genthe, ich glaube, ich muss eine Gedächtnislücke schließen, die offenbar bei der Opposition mit Blick auf das Thema besondere Vorkommnisse vorhanden ist. Wenn Sie sich die Protokolle der 1. oder 2. Sitzung des Unterausschusses in dieser Legislaturperiode ansehen, werden Sie feststellen, dass wir einen Tatbestandskatalog verabredet haben, der auf den Erfahrungen der letzten - wahrscheinlich - Jahrzehn
Ich habe jedenfalls nicht zur Kenntnis genommen, dass Sie dort grundlegende Veränderungen beantragt oder gewünscht hätten. All das, was das Ministerium im Rahmen der Unterrichtung über besondere Vorkommnisse vornimmt, basiert auf dem Katalog, den wir einvernehmlich im Unterausschuss verabredet haben.
Wir haben dann noch einmal über diesen Katalog diskutiert und ihn angepasst, und zwar wiederum einstimmig und im Konsens.
Die Zeitung, die Herr Deppmeyer abonniert hat, in der schon alles drin steht, was passiert ist und worüber noch niemand informiert wurde, werde ich demnächst bestellen. Die habe ich nicht.