Protokoll der Sitzung vom 18.12.2014

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Zur Einbringung des Antrags in der Drucksache 17/2499 gebe ich Frau Kollegin Joumaah von der CDU-Fraktion das Wort.

(Unruhe)

Bevor wir in die Beratung einsteigen, möchte ich diejenigen von Ihnen, die der Debatte nicht folgen möchten, bitten, den Plenarsaal zu verlassen. Ich darf auch darum bitten, die Beratungen an der Regierungsbank einzustellen. - Frau Joumaah, jetzt können Sie beginnen.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bezüglich des von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrags herrscht sicherlich Konsens in der Beurteilung, dass für Asylsuchende und Flüchtlinge eine angemessene Gesundheitsversorgung gewährleistet sein muss. Bezüglich Ihrer Forderung zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für die Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kann ich Ihnen sagen: Ihre Auffassung, es sei für Leistungsberechtigte sehr schwierig, einen Krankenschein für einen Arztbesuch einzuholen, teilen wir nicht.

Es ist sicherlich richtig, dass das zuständige Sozialamt häufig erst in der nächsten Kleinstadt zu finden ist. Aber das ist genauso bei den aufzusuchenden Ärzten, ganz besonders bei Fachärzten wie Gynäkologen, wie Kinderärzten, aber auch bei den Apotheken, die ja nach einem Arztbesuch häufig in Anspruch genommen werden, der Fall.

(Filiz Polat [GRÜNE]: Sie können ja einmal versuchen, freitags nachmit- tags einen Krankenschein zu bekom- men!)

Der Weg ist also der Gleiche.

Ferner sind wir der Auffassung, dass Menschen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, nicht in den kompletten Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden können.

(Zustimmung bei der CDU)

Alles medizinisch wirklich Notwendige wird ja bereits gewährt.

Es gibt unserer Meinung nach also keine Notwendigkeit für die elektronische Gesundheitskarte.

Zum zweiten Teil Ihres Antrags, für Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus den „Anonymen Krankenschein“ einführen zu können, sagen wir: Dieser Modellversuch ist nicht vertretbar.

Meine Damen und Herren, es geht hier um Menschen, die sich bei uns in Niedersachsen illegal aufhalten, Menschen, die geltendes Recht bre

chen. Natürlich gibt es auch für sie die Möglichkeit, in Notfällen medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen.

(Zuruf von Miriam Staudte [GRÜNE])

Aber uns ist auch durchaus bewusst, mit welchen großen Problemen und Gewissenskonflikten das für sie verbunden ist. Diese Menschen haben große Angst vor Entdeckung und müssen ja auch zu Recht mit negativen Konsequenzen

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Wieso zu Recht?)

bis hin zur Abschiebung rechnen.

Der Konflikt, in dem sie sich befinden, wenn sie entweder selbst erkrankt sind oder wenn Angehörige erkrankt sind, ist sicherlich schrecklich. Sie bedürfen da ganz sicher unserer Hilfe bzw. einer vernünftigen Lösung.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Aber?)

Aber, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, diese Lösung kann doch nicht sein, dass wir hier etwas schaffen, mit dem wir uns nach aktueller Rechtslage strafbar machen würden.

(Zustimmung von Dr. Max Matthiesen [CDU] - Filiz Polat [GRÜNE]: Stimmt doch gar nicht!)

Ich betone es nochmals: Diese Menschen halten sich hier illegal auf. Deshalb muss doch zuerst einmal eine rechtssichere Lösung gefunden werden.

(Zustimmung bei der CDU)

Meine Damen und Herren, unsere Kolleginnen Frau Piel und Frau Polat haben in den vergangenen Tagen mehrfach eine menschenrechtsbasierte Flüchtlingspolitik gefordert. Ich denke, dieser Forderung können wir uns hier alle anschließen.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Aber nur in der Theorie, nicht?)

Aber es muss uns allen doch auch klar sein, dass diese Flüchtlingspolitik in einem absolut rechtssicheren Rahmen gestaltet werden muss.

(Zustimmung bei der CDU - Dr. Max Matthiesen [CDU]: Bravo!)

Diese Rechtssicherheit sehen wir in Ihrem Antrag eben nicht.

Im Übrigen hat bislang nirgendwo in der Bundesrepublik auch nur ein Landesparlament den „Ano

nymen Krankenschein“ eingeführt. Vielleicht überlegen Sie einmal, warum.

Damit möchte ich jetzt überleiten und den Antrag der CDU-Fraktion einbringen: „Rechtsstaatlichkeit bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen in Niedersachsen beachten!“.

Unser Antrag beinhaltet die Zielsetzung, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Medizinischen Flüchtlingshilfe ein Angebot zu installieren, das Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus eine medizinische Notfallversorgung nach dem Beispiel der Malteser Migranten Medizin gewährt. Die Betroffenen finden dort bei plötzlicher Erkrankung, Verletzung oder einer Schwangerschaft Zugang zur medizinischen Versorgung in einem geschützten Raum. Vor allem auch für die beteiligten Ärzte besteht Rechtssicherheit.

Meine Damen und Herren, falls dann geplant ist, die medizinische Versorgung dieser Menschen auszuweiten, muss man sich auf Bundesebene für eine entsprechende Änderung der einschlägigen Vorschriften einsetzen.

Im Übrigen lassen Sie mich darauf hinweisen, dass es wohl klug gewesen wäre, mit Ihrem Antrag noch ein wenig zu warten. Sie wissen, dass das gesamte System der Gesundheitsleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz nach Auffassung unserer Bundesregierung einer Überprüfung bedarf.

Eine Reform der Gesundheitsleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz wird daher noch im Verlaufe dieser Legislaturperiode von der Bundesregierung angestrebt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie unserem Antrag zu! Den betroffenen Menschen wird im Rahmen der Malteser Migranten Medizin geholfen, und wir hier im Niedersächsischen Landtag können gemeinsam erarbeiten, für welche Änderungsanträge sich unsere Landesregierung auf Bundesebene einsetzen möge.

Ihrem Antrag können wir nicht zustimmen. Wir würden es aber sehr begrüßen, unseren Antrag gemeinsam mit Ihnen im Ausschuss zu beraten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Ich erteile nun für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Dr. Pantazis das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Koalitionsvereinbarung „Erneuerung und Zusammenhalt“ haben sich die die Regierung tragenden Fraktionen darauf verständigt, Humanität in der Flüchtlings- und Asylpolitik walten zu lassen. Es ist und bleibt unser Wille, an der Seite der Flüchtlingsverbände, der Kirchen und anderer Initiativen mehr Menschlichkeit im Umgang mit Flüchtlingen und ihren Familien zu üben.

Diesem migrationspolitischen Paradigmenwechsel, als den wir ihn bezeichnen und der beispielsweise in der Reform der Härtefallkommission, der Abkehr von der diskriminierenden Wertgutscheinpraxis, der Aufhebung der Residenzpflicht und nicht zuletzt der Reform der Abschiebepraxis seinen Ausdruck gefunden hat, werden wir heute nach eingehender Beratung in den entsprechenden parlamentarischen Gremien einen weiteren Baustein hinzufügen: die Sicherstellung der medizinischen Versorgung für Flüchtlinge in Niedersachsen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit unserem hier zur abschließenden Beratung vorliegenden Entschließungsantrag wollen wir die bestehenden Hemmnisse abbauen und den Zugang zu medizinischer Versorgung für zwei Personengruppen sicherstellen.

Unter Nr. 1 fordern wir die Landesregierung zunächst auf - ich zitiere -,

„für alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG für Leistungen nach den §§ 4 und 6 AsylbLG die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte in Kooperation mit der GKV analog dem Bremer Modell zu prüfen.“

Diese ist übrigens im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 11. Dezember zur Verständigung zwischen Bund und Ländern bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern bereits Beschlussgegenstand geworden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, einer weiteren Personengruppe, nämlich Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus bzw. ohne Papiere, stehen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz theoretisch zunächst einmal die gleichen medizinischen Leistungen zu wie Menschen mit definiertem Aufenthaltsstatus. Allerdings wagen jene in der Regel nicht, sich bei akuten Erkrankungen, Schmerzen oder nach Unfällen in medizinische Behandlung zu begeben, weil sie die Entdeckung durch die Ausländerbehörden fürchten.

In diesem Zusammenhang ist die Stellungnahme der Bundesärztekammer nicht unbedeutend, weist diese doch darauf hin, dass dieser Umstand für die betroffenen einzelnen Menschen gravierende bis existenzielle Auswirkungen und für die Allgemeinbevölkerung vor allem eine kollektive Dimension haben kann, da z. B. Infektionskrankheiten wie etwa eine offene Tuberkulose nicht oder viel zu spät festgestellt und behandelt werden könnten.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Sehr rich- tig!)