Vor genau diesem Hintergrund wollen wir diesen Sachverhalt nicht nur rein ordnungspolitisch betrachten, sondern auch aus medizinisch-epidemiologischen sowie humanitären Gründen angehen.
Unter Nr. 2 wollen wir im Rahmen eines Modellversuchs, wie es ihn auch bereits an anderen Standorten in unserer Republik gibt - Hamburg sei hier exemplarisch genannt -, einen „Anonymen Krankenschein“ in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der medizinischen Flüchtlingshilfe in Hannover und Göttingen einführen, um die Inanspruchnahme einer ärztlichen Versorgung entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz - nicht mehr und nicht weniger - zu ermöglichen, ohne dabei negative Konsequenzen fürchten zu müssen.
Und nicht nur das. In den beiden Vergabe- und Beratungsstellen soll analog dem Hamburger Modell und den dort gemachten Erfahrungen neben einer originär medizinischen Konsultation ergänzend auch eine Beratung vermittelt werden, die auf eine Legalisierung und den Ausstieg aus der Illegalität gerichtet ist. Erfreulich ist ferner, dass dieses Modellprojekt, welches einer kritischen Evaluation unterzogen werden soll, in Anlehnung an die beiden bereits bestehenden Einrichtungen haushaltstechnisch mit jeweils 500 000 Euro pro Jahr unterlegt ist. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen und Ihrem Hause, sehr geehrte Frau Ministerin Rundt, meinen herzlichen Dank aussprechen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der parlamentarischen Gremienberatungen konnten diese von mir skizzierten Punkte eingehend erörtert werden. So sprach sich beispielsweise die Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe einstimmig für die unveränderte Annahme des rotgrünen Entschließungsantrages aus.
Ich will in diesem Zusammenhang nicht verhehlen, dass ich mir erhofft habe, dass der hier zur Abstimmung stehende Antrag von allen Fraktionen
hätte getragen werden können. In der dann abschließenden Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses - Frau Joumaah, Sie waren, meine ich, nicht anwesend - hat sich die CDU im Gegensatz zur FDP, die den Antrag ausdrücklich begrüßt und im Ausschuss mitgetragen hat, bedauerlicherweise mit Hinweis auf eine vermeintliche Regelversorgung von Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus und auf vermeintlich fehlende Rechtsstaatlichkeit verweigert. Beides sind Punkte, die Sie nun in Ihrem eingereichten Antrag - lassen Sie es mich so sagen - freundlichst verschriftlicht haben.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich muss Sie in beiden Punkten enttäuschen.
Weder beabsichtigen wir, erstens, für Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus im Rahmen des Modellversuchs die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen im Umfang einer ärztlichen Regelversorgung zu ermöglichen, noch intendieren wir, zweitens, uns mit unserem Antrag über geltendes Bundesrecht hinwegzusetzen oder zu strafbaren Handlungen aufzufordern.
Aber selbstverständlich wird es Sie nicht überraschen, dass wir das geltende Bundesrecht für veränderungsbedürftig halten, und zwar insbesondere die noch geltenden Gesundheitsleistungen.
Vor diesem Hintergrund appelliere ich an Sie: Ziehen Sie Ihren Antrag zurück, und zeigen Sie durch Ihre Zustimmung zu unserem Antrag, dass Sie kein schwieriges Verhältnis im humanen Umgang zu Flüchtlingen haben!
Lassen Sie uns daher gemeinsam an einer pragmatischen Lösung der Grundproblematik in der Sicherstellung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen auch vor der kollektiven Dimension arbeiten, und zeigen Sie dadurch, dass Sie diese Problematik nicht nur rein ordnungspolitisch betrachten.
Vielen Dank, Herr Kollege Pantazis. - Auf Ihren Beitrag gibt es eine Kurzintervention des Kollegen Dr. Matthiesen. Bitte!
Herr Kollege Pantazis, selbstverständlich ist alles in Ordnung mit Ihrem Engagement für humane Flüchtlingspolitik. Das teilen wir.
Aber das Thema der elektronischen Gesundheitskarte haben Sie eben nur gestreift. In der Begründung Ihres Antrages in der Drucksache 1619 beschreiben Sie das sehr deutlich. Es geht um Asylbewerber, die einen Antrag gestellt haben, die weder abgelehnt noch anerkannt sind. Sie sagen, dass Sie für diese echten Asylbewerber die elektronische Gesundheitskarte einführen wollen. In der Begründung schreiben Sie:
„Dabei ist auch die Übernahme von Dolmetscherkosten zu gewährleisten. Der Leistungsumfang soll dem der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen.“
Das ist einfach daneben. Wenn jemand Asylbewerber ist, hat er noch überhaupt keine Gewissheit darüber, was aus ihm wird, ob er Deutschland verlassen muss oder nicht. Deswegen ist das Asylbewerberleistungsgesetz wohlweislich so ausgestaltet, dass das gewährt wird, was notwendig ist, um die Gesundheit zu bewahren, aber nichts darüber Hinausgehendes. Das ist ein riesiger Unterschied zu dem, was die gesetzliche Krankenversicherung für die Beitragszahler gewährleistet.
Genau aus diesem Grunde ist auf Bundesebene noch keine Lösung gefunden worden, wie diese gesundheitliche Versorgung der Asylbewerber zu leisten ist und auch an die EU angepasst wird.
In der Begründung steht, wie wir es uns am liebsten vorstellen würden. Natürlich sollte der Leistungskatalog in dieser Hinsicht zielführend sein. Aber in dem Antrag, den wir beschließen werden, steht - die Stelle habe ich zitiert, aber ich wiederho
„für alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG für Leistungen nach den §§ 4 und 6 AsylbLG die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte in Kooperation mit der GKV analog dem Bremer Modell zu prüfen.“
Das heißt, wir orientieren uns an dem Bremer Modell. Dieses Bremer Modell ist, meine ich, eindeutig, was den Leistungsumfang betrifft, Herr Matthiesen. Ich denke, das ist eigentlich klar.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir waren uns gerade etwas unsicher, was die Kollegen der FDP betrifft. Frau Joumaah, eigentlich sind wir davon ausgegangen, dass Sie zumindest den ersten Teil unseres Antrags vollumfänglich unterstützt haben, auch wenn er nicht in Ihrem Antrag vorkommt. Sie haben bei der Einbringung in der Plenarsitzung die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber begrüßt. Herr Focke hat das in der Kommission wiederholt. Kritisch haben Sie sich immer nur zum „Anonymen Krankenschein“ in Form des Modellversuchs geäußert.
Aber, Herr Dr. Matthiesen, schon jetzt machen das die Malteser und auch der Migrantendienst in Hannover und Göttingen, auch mit Unterstützung durch kommunale Leistungen. Wir wollen als Land ein Signal setzen und unterstützen die Vorhaben in den beiden Kommunen.
Meine Damen und Herren, das Asylbewerberleistungsgesetz bildet für einen breiten Personenkreis auch in Niedersachsen ein minderwertiges Sondersozialrecht, das 1993 eingeführt wurde. Hinsichtlich der gesundheitlichen Versorgung ist das Asylbewerberleistungsgesetz in zweifacher Hinsicht problematisch. Herr Dr. Pantazis hat es gesagt: Der Zugang zum Gesundheitssystem ist erschwert durch die Pflicht zur Beantragung der medizinischen Leistungen zunächst beim Sozialamt durch - das wissen wir alle - medizinisch nicht fachkundige Mitarbeiterinnen. Frau Joumaah,
geht, kann es sein, dass dort nicht mehr geöffnet ist. Im Rahmen unserer Bereisung „Zuflucht und Nachbarschaft“ erleben wir auch als Fraktion, welch unglaubliche Bürokratie das ist, die zum einen die Kommunen beklagen, zum anderen aber auch die Unterstützer- und Initiativkreise, die, wenn jemand tatsächlich eine Erkrankung hat, erst mit den Sozialämtern sprechen müssen, ob die Kosten einer Behandlung übernommen werden. Dann wird erst mit dem Sozialamt diskutiert. Dann muss ein Arzt gefunden werden. Der Arzt sagt: Ihr braucht erst den Schein.
Es gibt also sehr viele bürokratische Hürden, die wir durch die Gesundheitskarte nicht hätten. Durch die Entlastung des bürokratischen Systems würden wir auch Kosten einsparen, wie wir es schon von den Wertgutscheinen her kennen.
Herr Dr. Matthiesen, Sie wissen auch: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten nicht nur die Asylsuchenden - darauf hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2012 hingewiesen -, sondern betroffen sich auch Geduldete, die zum Teil schon 20 Jahre in Deutschland bzw. in Niedersachsen leben, sowie Menschen mit einem humanitären Aufenthaltstitel. Aber auch Menschen ohne Papiere und Familienangehörige fallen unter das Asylbewerberleistungsgesetz. Rund eine viertel Million Menschen in Deutschland haben zum Jahresende 2013 keine Regelleistungen bekommen, sondern nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Für uns Grüne ist und bleibt klar - das betone ich noch einmal -, dass Asylsuchende und die anderen Personen, die ich genannt habe, in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden und eine Chipkarte erhalten sollen, damit sie wie jeder andere in Deutschland, der gesundheitliche Probleme hat, eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen können, wenn sie das für nötig halten.
Zu diesem Zweck wollen wir mit den gesetzlichen Krankenkassen wie etwa der AOK Gespräche führen - die Ministerin und das Haus haben das ja schon in die Wege geleitet -, damit das auch in Niedersachsen in Zusammenarbeit mit den Kommunen durchgesetzt wird; denn wir wissen: Letztendlich müssen die Kommunen vor Ort mit uns zusammenarbeiten. Der Rat der Stadt Münster hat
Frau Kollegin Polat, es gibt eine Wortmeldung zu einer Kurzintervention auf Ihren Redebeitrag hin. Frau Kollegin Joumaah, bitte!
Sehr geehrte Frau Polat, ich weiß nicht, wo Sie Ihre Bereisungen machen. Ich lade Sie herzlich ein, ins Weserbergland zu kommen und unsere Kommunen zu besuchen. Ich habe 30 Jahre lang als Kinderkrankenschwester in der Praxis eines niedergelassenen Kinderarztes in einem kleinen Ort gearbeitet, in dem sich sämtliche Ärzte und somit auch sämtliches medizinisches Personal kennen und sich auf Fortbildungen austauschen.
Ich will Ihnen sagen, wie es bei uns ist. Dieses bürokratische Monster, von dem Sie eben gesprochen haben, ist mir völlig unbekannt. Ich betone: Ich mache seit 30 Jahren nicht nur meinen Job, sondern ich betreibe auch aktive Flüchtlingsarbeit.
Einmal im Quartal geht die Familie - meist nur ein Mitglied der großen Familie - zum Sozialamt und holt für alle Krankenscheine, die drei Monate Gültigkeit haben. Wenn der von Ihnen eben genannte Fall eintritt, dass nämlich Freitagnachmittag ist und man keinen Krankenschein habe: Mir ist wirklich kein einziger Fall bekannt, dass ein niedergelassener oder ein diensthabender Arzt - häufig fängt der Notdienst in den Kommunen ja schon Freitagnachmittag an - gesagt hätte: Wir behandeln Sie nicht.