Protokoll der Sitzung vom 18.12.2014

Einmal im Quartal geht die Familie - meist nur ein Mitglied der großen Familie - zum Sozialamt und holt für alle Krankenscheine, die drei Monate Gültigkeit haben. Wenn der von Ihnen eben genannte Fall eintritt, dass nämlich Freitagnachmittag ist und man keinen Krankenschein habe: Mir ist wirklich kein einziger Fall bekannt, dass ein niedergelassener oder ein diensthabender Arzt - häufig fängt der Notdienst in den Kommunen ja schon Freitagnachmittag an - gesagt hätte: Wir behandeln Sie nicht.

(Beifall bei der CDU)

Nennen Sie mir ein konkretes Beispiel dafür, dass ein niedergelassener Arzt Freitagnachmittag,

Sonnabendvormittag oder Sonntagnachmittag so etwas gesagt hätte!

Ich will Ihnen ein konkretes Beispiel nennen - nachprüfbar, vor zwei Wochen geschehen -: Eine alleinerziehende Frau aus Eritrea, Mutter eines Kindes, kam in unserer Gemeinde an, hatte Bauchweh. Am gleichen Tag wurde sie vom diensthabenden Notarzt untersucht. Das Sozialamt war natürlich geschlossen. Am gleichen Abend kam sie ins Krankenhaus in Hameln und wurde noch in der gleichen Nacht operiert. - Von diesem Monster, das Sie uns geschildert haben, sehe ich nichts.

(Beifall bei der CDU)

Im Übrigen noch eine kurze abschließende Bemerkung: Ich denke, wir haben kein minderwertiges Sozialrecht. Gucken Sie sich einmal auf der Welt um! Wir können bei uns von einem durchaus hochwertigen Sozialrecht sprechen, das aber vielleicht hier und da noch verbesserungswürdig ist. Minderwertig ist es aber mit Sicherheit nicht.

Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Frau Kollegin Polat antwortet Ihnen.

Frau Joumaah, vielen Dank für Ihr Beispiel. Katastrophal ist, dass die Praxis in diesem Bereich so unterschiedlich ist. Sie können von Landkreis zu Landkreis fahren, und jeder handhabt es unterschiedlich. Manche geben Krankenscheine - wie Sie gesagt haben - für drei Monate aus; aus unserer Sicht vorbildlich. Es gibt aber auch sehr viele Kommunen, die mit den Flüchtlingen diskutieren und denen zu erklären versuchen, dass eine akute Behandlung nicht erforderlich sei. Nach § 4 - das wissen Sie selbst - dürfen Krankenscheine nur bei akuten Schmerzzuständen, chronischen Erkrankungen oder im Fall einer Schwangerschaft etc. ausgegeben werden. Von daher ist Ihre Kommune vielleicht vorbildlich. Die Praxis ist aber sehr, sehr unterschiedlich.

(Jens Nacke [CDU]: Nennen Sie ein- mal Beispiele! Sagen Sie es einmal konkret!)

Der diskriminierungsfreie Zugang zum Gesundheitssystem darf nicht unter dieser unterschiedlichen Handhabung leiden. Ich empfehle Ihnen die Broschüre des Paritätischen, die wir Ihnen zugeschickt haben. In dieser Broschüre werden unzählige Personen beispielhaft genannt, die vor Gericht

gegangen sind, weil deren Kosten nicht übernommen worden sind.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Die Kostenerstattung ist in mühseligen Klageverfahren erstritten worden.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Was all diese Klageverfahren kosten!)

Ich hoffe, dass wir mithilfe dieses Antrags - wie gesagt: Frau Joumaah und auch der Kollege Focke haben zu dem Punkt, der unstrittig war, ihre Zustimmung erklärt - in den kommenden Jahren zu einer landeseinheitlichen Regelung kommen. Wir hoffen natürlich auch, dass der Bund an der Stelle mit dem Sondergesetz, das nach dem Bundesratskompromiss in Arbeit ist, Unterstützung leistet.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Ich denke, Sie haben die alle besucht! Und dann kommt nur der Hinweis auf die Bro- schüre!)

Vielen Dank. - Für die FDP-Fraktion hat nun Frau Kollegin Eilers das Wort.

(Unruhe)

- Ich darf Sie um Ihre Aufmerksamkeit auch für Frau Kollegin Eilers bitten.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin - - -

(Anhaltende Unruhe)

Einen Augenblick, Frau Kollegin! - Wir warten noch etwas.

(Anhaltende Unruhe)

- Wir werden erst fortsetzen, wenn wir Ruhe haben.

(Frank Oesterhelweg [CDU]: Das inte- ressiert die gar nicht!)

- Herr Kollege!

Bitte, Frau Kollegin!

Vielen Dank. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin Herrn Dr. Pantazis ausdrücklich dafür

dankbar, dass er noch einmal die Schwerpunkte des Antrags dargelegt hat. So kann ich an dieser Stelle darauf verzichten. Ich denke aber, es ist klar geworden: Wir haben die Stoßrichtung des Antrages auch in der ersten Lesung schon unterstützen können. In der Diskussion der letzten Monate ist deutlich geworden, dass es der richtige Weg ist, in Niedersachsen die elektronische Gesundheitskarte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Menschen, die den Leistungsbehörden bekannt sind, auf den Weg zu bringen.

Die Modelle in Bremen und Hamburg sind dabei nur bedingt auf Niedersachsen übertragbar. Sie können für eine Einführung in Niedersachsen lediglich als Orientierung dienen. Ich freue mich aber, dass wir hier an einem Strang ziehen und dass es zwischen den Fraktionen in dieser Sache kaum einen Dissens gibt.

Unterschiedliche Auffassungen gibt es aber hinsichtlich der Behandlung von Menschen, die sich in Deutschland ohne Papiere aufhalten und aus Angst vor Abschiebung nicht zum Arzt gehen. Über die Motive und über die möglichen Folgen dieses verborgenen Leidens haben wir auch in der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe ausgiebig diskutiert, wie gerade schon erwähnt wurde. Aufgrund der Einschätzung durch die Fachleute wurde die Einführung des anonymen Krankenscheines positiv bewertet.

Allerdings sind auch noch viele Fragen offen. Dazu gehört natürlich der juristische Aspekt, den die CDU in ihrem Antrag zu Recht angesprochen hat. Ärzte brauchen nämlich Rechtssicherheit, um Hilfe leisten zu können. Inwieweit man diese Unsicherheit im Rahmen eines Modellprojektes beseitigen kann, ist noch nicht ganz klar geworden.

Aktuell hat der Präsident der Bundesärztekammer - auch das erwähnten Sie gerade - noch einmal auf die unbefriedigenden Regelungen hingewiesen. Herr Dr. Montgomery hat auf die individuellen und kollektiven Dimensionen hingewiesen. Deswegen müssen in die Verhandlungen unbedingt auch die Bundesärztekammer und auch die Zahnärztekammern - das wird an dieser Stelle oft vergessen - mit einbezogen werden.

Für die Einführung eines Systems für einen anonymen Krankenschein ist der Aufbau eines ganzen Netzwerks vonnöten, und dabei müssen wir unbedingt auf die Erfahrungen verschiedener Einrichtungen und ehrenamtlich tätiger Hilfsorganisationen zurückgreifen. Dazu gehört natürlich unbedingt auch die Malteser Migranten Medizin. Wir

sind der CDU ausdrücklich dankbar für diesen Hinweis.

Insbesondere die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, die vonseiten des Bundes gesetzt werden, müssen bald erfolgen, damit wir definieren können, in welchem Rahmen wir überhaupt arbeiten und tätig werden können. Auch damit hat die CDU recht.

Aber noch wichtiger ist es, keine Zeit zu verlieren, um den Betroffenen Wege zur medizinischen Versorgung zu ermöglichen. Deswegen sollte Niedersachsen heute ein Signal geben, damit Vorbereitungen für die Umsetzung getroffen werden können. Der politische Wille muss eigentlich bereits heute deutlich werden, selbst wenn die Richtlinien des Bundes noch nicht definiert sind.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich warne aber davor, zu hohe Erwartungen zu wecken, dass Ansprechpartner für alle zu finden sind. Man sollte auch nicht so tun, als ob diese Herausforderung flächendeckend zu bewältigen sei; denn es handelt sich um ein Modellprojekt, das kaum vorbereitet ist. Selbst in Göttingen war man überrascht, als man von dem Vorhaben las.

Ich bin optimistisch, dass wir heute den ersten Schritt tun können. Die FDP arbeitet an diesen Lösungen gerne mit.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Eilers. - Nun hat für die Landesregierung Frau Sozialministerin Rundt das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung setzt sich für Humanität in der Flüchtlings- und Asylpolitik ein. Menschen, die durch Vertreibungen, Gewalterfahrungen, Folter und Traumata belastet sind, sollen Zuflucht, Schutz und Hilfe bei uns finden. Dazu gehören auch eine medizinische Versorgung und ein Zugang zu medizinischer Versorgung in unserem Gesundheitswesen. Das ist der Inhalt dieses Entschließungsantrags, nämlich für Empfängerinnen und Empfänger von Grundleistungen nach

dem Asylbewerberleistungsgesetz und für Menschen ohne Papiere Regelungen zu schaffen.

Ich begrüße den Entschließungsantrag sehr; denn er sieht die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte zur Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen für Grundleistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vor, wie wir es bis jetzt allein aus den Bundesländern Bremen und Hamburg kennen.

Wie dieses System auch in Niedersachsen verwirklicht werden kann, prüfen wir bereits; denn die Übertragbarkeit des Bremer Modells - eines Stadtstaats - auf das Flächenland Niedersachsen bereitet uns durchaus Schwierigkeiten.