Auch hier sind wir uns in großen Teilen einig. Man hat den Eindruck, als solle dieser Kompromiss einfach nicht zustande kommen. Da ergibt sich durchaus die Frage, ob sich, wenn wir als Fachpolitiker uns einig sind, nicht am Schluss wieder ein Minister profilieren will und eine kleine Bruchstelle einbaut, damit im Lande das Bild entsteht, dass
Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Für die Landesregierung hat nun Herr Landwirtschaftsminister Meyer das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht ja auf Weihnachten zu. Das ist jetzt der letzte Tagesordnungspunkt.
Meine Damen und Herren, ich möchte trotzdem erst einmal allen Fraktionen wirklich sehr für ihr Engagement bei der Formulierung des Antrags zur Novelle der Düngeverordnung danken. Sie wissen: Wir stehen dazu in engen Verhandlungen mit der Bundesregierung. Das Thema ist in Niedersachsen mit dem größten Wirtschaftsdüngeranfall aller Bundesländer und mit den Zahlen, die wir zur Grundwassersituation bekommen, ein ganz wichtiges, auch vor dem Hintergrund des anstehenden EUVertragsverletzungsverfahrens gegen Niedersachsen.
Ich würde mich freuen - ich habe gehört, dass die Agrarpolitiker im Ausschuss einen Konsens hatten; ich habe mich da nicht eingemischt -, wenn wir ein einstimmiges Signal in Richtung Bund setzen könnten. Das wäre sehr wichtig.
Ich muss in alle Richtungen, ich muss alle Fraktionen sehr loben und kann mich über den Konsens freuen; denn in Niedersachsen sind wir deutlich weiter als in den süddeutschen und ostdeutschen Bundesländern. Das merke ich, wenn ich mit meinen Kollegen von dort rede, die - ich sage einmal - sehr detailverliebt und bürokratieversessen über Hanglagen und die Winkelgrade des Ausbringens
von Dünger oder über die Anrechnung von Kühen auf Weiden sprechen. Wir in Niedersachsen wissen - das zeigt der Nährstoffbericht der Landwirtschaftskammer -, dass wir vor allem ein Mengenproblem haben, gerade in Westniedersachsen, und wir eine Verbringung in die anderen Landesteile brauchen.
Deshalb - egal, wie die Abstimmung ausgeht - werde ich den Bund gerne darauf hinweisen, welche sogar einstimmigen Konsense wir hier haben. Die sind durchaus wegweisend.
„sämtliche zur Düngung eingesetzten organischen Stoffe, auch sämtliche Gärreste aus Biogasanlagen, Kompost, Klärschlamm, etc. sowie anorganische Stoffe in die Nährstoffbilanzierung“
Mit dem dritten Punkt stehen wir momentan ganz allein. Ich freue mich sehr über die Unterstützung durch die CDU und durch die FDP, dass wir es in Niedersachsen hinkriegen, dass
„sämtliche Betriebe, in denen als Dünger einzusetzende organische Stoffe anfallen, (inklusive flächenlose gewerbliche Tierhal- ter, Betreiber von Biogasanlagen, Kompost- werke, Betreiber von Kläranlagen etc.) die jährliche Nährstoffbilanz in ein standardisiertes, EDV-gestütztes Verfahren überführen. Hierzu ist die bestehende Länderermächtigung in der WDüngV infolge der Novellierung der DüV für landesrechtliche Regelungen von Meldepflichten zu erweitern, sodass auch flächenlose Betriebe als Hersteller von Wirtschaftsdünger erfasst werden.“
Ich bin sehr dankbar, dass Sie - das steht in beiden Änderungsanträgen - unter Nr. 4 fordern: Wir brauchen
Betriebes ermöglicht. Ziel dieser Regelung ist eine verbesserte Transparenz der Nährstoffströme, die der Düngebehörde deren Überprüfung und Nachverfolgbarkeit ermöglicht und für die Landwirte keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeutet.“
Wir als Landesregierung stehen dazu, dass wir keine neuen Anforderungen stellen, sondern auf vorhandene Daten zurückgreifen wollen. Ich bin sehr froh, dass wir uns mit dem Landvolk geeinigt haben, was die Formulierung angeht, die freiwilligen Daten aus den nächsten GAP-Anträgen nutzen zu können. Ich hoffe, dass viele Landwirte davon freiwillig Gebrauch machen. Aber es wäre schöner, damit wir auch auf die wenigen schwarzen Schafe einwirken können, wenn wir vom Bund die Ermächtigung bekämen, das landesweit für alle Betriebe machen zu können, damit wir uns bei der Kontrolle und bei der Beratung auf die Betriebe konzentrieren können, die die Probleme verursachen.
Richtig ist es auch, die Weidehaltung und die Grünlandanteile mit zu berücksichtigen. Nicht nur auf die Lagerkapazitäten will ich hinweisen. Ich will darauf hinweisen, dass in den Entwürfen, die im Bund diskutiert werden, die naturwissenschaftliche Tatsache, dass eine Kuh auf der Weide nun einmal auf die Weide düngt, zu einer Neuberechnung führen soll, was dazu führen kann, dass eine Stallhaltung von Kühen auf einmal viel weniger Fläche braucht als eine Weidehaltung von Kühen. Wir müssen darauf achten, dass nicht durch die Hintertür in Form von Neuberechnungsverfahren auf die Vielzahl der Weidehaltungsbetriebe Flächen
Ich freue mich über diesen Konsens in großen Teilen. Ich weiß, es gibt im Detail noch Streit. Ob der Konsens jetzt 80 oder 90 % abdeckt, darüber mag man streiten. Aber ich möchte wirklich allen von Herzen danken, dass alle Fraktionen so weit gegangen sind, dass wir diese Stoffströme erfassen können. Ich hoffe, dass wir dem Bund hierbei - egal, wie gleich abgestimmt wird - zumindest in diesen Punkten ein klares Signal geben können, dass Niedersachsen diese Hilfe braucht, um gemeinsam mit den Landwirten das Problem der Nährstoffüberschüsse regeln zu können.
Vielen Dank, Herr Minister Meyer. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Die Beschlussempfehlung, die zum Inhalt hat, den Antrag für erledigt zu erklären, ist die weitestgehende Empfehlung. Wir stimmen daher zunächst über diese ab. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über die Änderungsanträge ab, und zwar gegebenenfalls zuerst über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, der sich weiter vom Ausgangsantrag entfernt, und gegebenenfalls sodann über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Um also zu einer Abstimmung über die beiden Änderungsanträge zu kommen, müsste zunächst die Beschlussempfehlung abgelehnt werden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde nicht gefolgt.
Wir kommen daher zur Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/2609. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dem gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP wurde nicht gefolgt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/2607. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit wurde dem gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefolgt.
Tagesordnungspunkt 40: Haushaltsberatungen 2015 - Abschluss - Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2015 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015
(Haushaltsgesetz 2015 - HG 2015-) - Abstimmungen (gebündelt) über Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen
Durch ein Versehen bei der Vorbereitung der Unterlagen haben wir leider nicht über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung abgestimmt. Die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 17/2530 zielt darauf ab, die Einsender der in die Beratung einbezogenen Eingaben 01282 sowie 01378 und 01416 jeweils über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.
Ich gehe von Ihrem Einverständnis aus, dass wir diese Abstimmung jetzt noch durchführen. Wer also der Nr. 2 der Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 45: Abschließende Beratung: Medizinische Versorgung für Flüchtlinge in Niedersachsen sicherstellen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1619 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/2466
Tagesordnungspunkt 46: Erste Beratung: Rechtsstaatlichkeit bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen in Niedersachsen beachten! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/2499
Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration empfiehlt Ihnen, den Antrag in der Drucksache 17/1619 unverändert anzunehmen.