Protokoll der Sitzung vom 22.01.2015

Dementsprechend ist es natürlich so, dass die landwirtschaftliche Nutzung völlig unabhängig von dem, was im Landes-Raumordnungsprogramm steht, so weitergeführt werden kann wie bisher, weil sie keiner speziellen Genehmigung bedarf. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Wie ich Ihren Reaktionen gerade entnehme, haben Sie es auch jetzt noch nicht begriffen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Björn Thümler [CDU]: Das ist doch Blödsinn! Wir wissen doch, wie das geht! Du kommst doch aus der Kreisverwaltung und weißt, wie das geht! Das ist doch Verdummung der Leute! - Jens Nacke [CDU]: Keine Ahnung!)

- Sie wissen sehr genau, dass es immer ein wasserrechtliches Verfahren geben muss, um das im Einzelfall umzusetzen, und dass dazu die Betroffenheiten der Einzelnen angehört werden müssen und dass man dann im Einzelfall auch entschädigungspflichtig wäre und nichts anderes.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, so geht das nicht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Frank Oesterhelweg [CDU]: Nein, so geht das wirklich nicht!)

Hier wird von dem Recht Gebrauch gemacht - - - Nein, ich meine Sie, die Sie jetzt Beifall klatschen!

Meine Aufgabe ist es, dem Redner zur Erwiderung auf die Kurzintervention hier Gehör zu verschaffen. Aber bei Dauerzwischenrufen von zwei kompletten Fraktionen ist das nicht möglich. Deswegen fordere ich Sie jetzt auf, bitte den Redner reden zu lassen. Nicht Sie haben das Wort, sondern Herr Janßen.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Ein zweiter Punkt betrifft die Unterstellung, dass dann, wenn es kein formelles zweites Beteiligungsverfahren gäbe, keine Möglichkeiten für die

Betroffenen bestünde, sich zu äußern. Genau das ist nicht der Fall. Das ist durchaus vorgesehen. Dafür stehen auch die Fraktionen, die die Regierung tragen, also die regierungstragenden Fraktionen hier im Niedersächsischen Landtag ein: dass es sowohl Erörterungen mit den betroffenen Verbänden als auch mit denjenigen geben wird, die als Einzelpersonen Einwendungen gemacht haben. Das ist auch dezentral vorgesehen, und zwar in den jeweiligen Regionen hier in Niedersachsen. Ich glaube, das ist ein guter und konstruktiver Weg, weil man hier im Dialog tätig werden kann und nicht sozusagen ein formelles Verfahren hat. Das ist dann nach meiner Auffassung der bessere Weg, wenn es denn möglich ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Das war ein beschämender Beitrag, den Sie da gebracht haben!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegt jetzt noch die Wortmeldung der Landesregierung vor. Deswegen erteile ich Herrn Minister Meyer das Wort. Bitte schön!

(Zuruf von der CDU: Oh, ein neuer Pullover - Heiterkeit bei der CDU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir mögen inhaltlich ja sehr viel über das Raumordnungsprogramm streiten. Aber was die Frage der Partizipation, der Beteiligung, der Demokratie, angeht, haben wir bei diesem Verfahren eine so umfangreiche Beteiligung ermöglicht, die weit über das normale Maß hinaus reicht. Wir haben im Sommer 2013 die Planungsabsichten veröffentlicht, wobei wir gesagt haben, worum es uns geht: Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, der Daseinsvorsorge, bessere Anbindung der OffshoreWindparks, die Streichung von Gorleben als Vorrangstandort für ein Endlager. - Auch alle diese Veränderungen machen wir im Raumordnungsprogramm:

(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Das entfaltet doch keine Rechtswirkung, hat Ihr Kollege gesagt! Das hat Ihr Kollege gerade festgestellt!)

Bessere Breitbandversorgung im ländlichen Raum, unnötige Verkehre vermeiden, Infrastruktur und Siedlungsentwicklung, den demografischen Wandel, die Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung berücksichtigen. Wir setzen um, beim Naturschutz Biotopverbünde zu ermöglichen,

(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Mit welcher Rechtswirkung denn, Herr Meyer?)

übrigens auf Aufforderung des letzten Landtages. Mit CDU/FDP-Hoheit wurde beim letzten Raumordnungsprogramm eine Stellungnahme verabschiedet, dass wir beim nächsten Mal bitte auch die Naturschutzziele und das Biotopverbundsystem integrieren. Also wir setzen hier ein Programm mit Forderungen um, die der alte Landtag erhoben hat, und ermöglichen Forderungen der Wirtschaft, was Kompensationsflächen angeht, diese auszuweisen.

(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Mit welcher Rechtswirkung?)

Außerdem haben wir angekündigt, mit der Rücknahme der Vorranggebiete Rohstoffsicherung für den Torfabbau den Gründen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen.

(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Mit welcher Rechtswirkung denn?)

Herr Minister, darf ich Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Thümler zulassen?

Bitte, Herr Thümler!

Herr Minister Meyer, würden Sie mir die Frage beantworten, welche Rechtswirkung das, was Sie gerade beschrieben haben, entfalten soll, nachdem der Kollege Janßen gerade gesagt hat, dass das LROP überhaupt keine Rechtswirkung entfaltet?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Christian Dürr [FDP]: Sehr gut!)

Bitte, Herr Minister!

Die Rechtswirkung des Landes-Raumordnungsprogrammes ist sehr präzise im Raumordnungsgesetz, das dieser Landtag beschlossen hat - nicht in dieser Periode, sondern in der letzten -, bestimmt.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Da schla- gen Sie mal nach! - Jens Nacke [CDU]: Geben Sie davon Herrn Janßen mal eine Kopie!)

Sie wissen, wie das Verfahren ist. Es gibt Regionale Raumordnungsprogramme. Die konkretisieren Landes-Raumordnungsprogramme. Das sind die Wirkungen.

Aber eines muss auch klar sein - das sage ich an Ihre Adresse -: Raumordnungskulissenvorranggebiete sind keine Schutzgebiete. Bei einem Vorranggebiet Windenergie kann es passieren - das kennen Sie vor Ort -, dass da in 100 Jahren noch kein Windrad steht. Es ist auch niemand verpflichtet, da ein Windrad aufzustellen, sondern die Festlegung gibt nur eine potenzielle Eignung wieder.

Meine Damen und Herren, wir haben ein sehr umfangreiches Beteiligungsverfahren eingeleitet. Wir nehmen die Anregungen und Bedenken sehr ernst und sehr sachlich.

Nun noch zur Frage der Fristverlängerung. Wir hatten schon eine deutlich längere Frist, als nach dem Raumordnungsgesetz vorgeschrieben, bis zum 15. November.

Herr Minister, es gibt einen weiteren Wunsch nach einer Zwischenfrage; vom Abgeordneten Thiele. Lassen Sie sie auch zu?

(Helge Limburg [GRÜNE]: Stellt doch eine Anfrage! - Gegenruf von Jens Nacke [CDU]: Warum hast du ein Problem mit dem Parlamentsrecht?)

Herr Minister, Sie haben gerade die Wirkung eines Vorranggebietes Windenergie im Landes-Raum

ordnungsprogramm beschrieben. Wie, glauben Sie, werden sich Kommunen, also Landkreise, verhalten, wenn ein Vorranggebiet „Natur und Landschaft“ vom Land Niedersachsen, also von Ihnen, im Landes-Raumordnungsprogramm festgelegt

ist? Können die dann auch entscheiden, ob sie dort ein Vorranggebiet in ihre Regionalen Raumordnungsprogramme aufnehmen, oder besteht dort möglicherweise ein gewisser juristischer Zwang?

Herr Minister, setzen Sie bitte fort.

Zunächst einmal: Windenergie-Vorranggebiete

legen die Regionen fest. Es ist nach dem Baugesetzbuch geregelt, dass man damit eine Ausschlusswirkung erzielen kann. Das ist also deren Freiheit, das zu machen.

(Jens Nacke [CDU]: Wenn man da keines baut, ist das Verhinderungs- planung, Herr Minister! Aber damit kennen Sie sich doch richtig gut aus! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

- Wollen Sie eine Antwort haben? - Sie wissen, dass das, was diese Bindungswirkungen angeht, in unterschiedlichen Gesetzen geregelt ist. Wir haben gesagt: Wir nehmen diese Anregungen und Bedenken ernst, und wir sind im Dialogverfahren.

Zur Frage der Fristverlängerung möchte ich daran erinnern, dass in einer sehr umfangreichen Fragestunde, die wir hier im Landtag weit vor Weihnachten hatten, wir als Landesregierung schon zugesagt haben, dass wir selbstverständlich auch alle Stellungnahmen, die nach dem 15. November bei uns eingehen, abwägen und berücksichtigen werden. Da wurde auf Ratsbeschlüsse und Kreistagssitzungen hingewiesen. Das haben wir da schon zugesagt, bevor der Antrag der CDU kam, das Verfahren bis zum 31. Dezember zu verlängern. Auch dieser Forderung sind wir nachgekommen. Ich finde, die vielen Stellungnahmen der Kommunen, der Bürgerinnen und Bürger und der Verbände haben es auch verdient, dass man sie jetzt umfangreich prüft und ernst nimmt und nicht in den Papierkorb wirft.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Zu dem CDU-Antrag vom letzten Mal, die Frist zu verlängern. Ich finde es aus Respekt vor den vielen Stellungnahmen und den Abwägungen, die wir dort zu treffen haben, nicht sinnvoll, nach drei Wochen, in denen noch keine gründliche Auswertung erfolgt ist, schon zu wissen, dass man einen komplett neuen Entwurf braucht.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Björn Thümler [CDU]: Sie ha- ben doch gesagt, dass Sie einen neuen Entwurf vorlegen! Diese Idee ist von Ihnen gekommen und nicht von uns! Nicht Ursache und Wirkung vertauschen!)

Meine Damen und Herren, kein Anliegen wird von vornherein beiseitegelegt. Angestrebt wird, dass die Auswertung