Vielen Dank, dass ich diese Zwischenfrage stellen darf. - Ich möchte gerne von Ihnen erfahren, wie Sie es bewerten, dass Ihr Bundeswirtschaftsminister und Parteivorsitzender vor wenigen Wochen angekündigt hat, bei den erneuerbaren Energien eine stärkere Degression einzuführen, und dass er zum Jahr 2017 auch die Direktvermarktung verbindlich vorschreiben will. Wie bewerten Sie das?
Darauf gibt es eine ganz einfache Antwort. Die Bundesregierung ist wie jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union an die Vorgaben und Richtlinien, die die EU in diesem Bereich herausgibt, gebunden. Insofern wird sie sich dazu etwas einfallen lassen müssen. Ich bin aber guter Hoffnung, dass wir mit dem Bundeswirtschaftsminister
durchaus auf einen gemeinsamen Weg kommen, was die Regelungen für die Windenergie anbelangt, und genau darum geht es bei diesem Antrag, Herr Dr. Hocker.
Die Umsetzung der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen der Europäischen Union bis 2017 bedeutet konkret für den Bund, dass er bis Ende 2016 das EEG entsprechend anpassen muss. Insofern ist es höchste Zeit für den Antrag, den wir hier vorgelegt haben; denn es ist auch im originären wirtschaftspolitischen Interesse Niedersachsens, dass wir hier zu einer verträglichen Regelung kommen, die den Ausbau
Meine Damen und Herren, um Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen für EEG-Projekte zu gewinnen, plant die Bundesregierung zunächst einmal eine Pilotphase für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Es gibt aber erhebliche Zweifel, ob diese Erfahrungen auf Windkraftanlagen übertragbar sind; denn im Gegensatz zu PV-Freiflächenanlagen sind die Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich aufwendiger und teurer. Außerdem ist auch die Gefahr eines Scheiterns dieser Projekte vielfach höher.
Wenn Marktteilnehmer ab 2017 nur noch per Ausschreibung einen Zuschlag erhalten sollten, ist zu befürchten, dass sich unter diesen Rahmenbedingungen kapitalstarke Akteure reihenweise gegen Bürgerenergie- und Genossenschaftsprojekte,
aber auch gegenüber kleinen Stadtwerken durchsetzen werden. Das zeigen jeweils Beispiele aus anderen EU-Staaten wie Großbritannien, wo lediglich 30 % der im Rahmen von Ausschreibungen vergebenen Onshorewindenergieanlagen tatsächlich installiert worden sind; d. h. 70 % sind auf der Strecke geblieben. Eine vom BUND in Auftrag gegebene Studie der Leuphana Universität Lüneburg kommt zu dem Schluss, dass bei Ausschreibungen regelmäßig kleinere private Investoren gegenüber den größeren Anbietern benachteiligt werden.
Meine Damen und Herren, Ausschreibungen sind als Instrument zur Steuerung der Ausbaumengen und zur Erreichung bestimmter Ausbauziele also wohl nur sehr bedingt geeignet.
Folglich wird es für Niedersachsen darauf ankommen, eine spezielle Regelung zu finden, die darin liegen sollte, Windparks, wie sie in üblicher Größe von Bürgerenergie- oder Genossenschaftsprojekten oder kleinen kommunalen Unternehmen betrieben werden, über eine De-minimis-Regelung von der Ausschreibungspflicht zu befreien.
Es gibt noch einen weiteren guten Grund für diese Zielsetzung, meine Damen und Herren. Wir dürfen die Akzeptanz für die Energiewende nicht verlieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn der Bayerische Ministerpräsident durch die Gegend rennt und gegen den SuedLink wettert, von dem sein Land wie kein zweites in dieser Republik profitiert und ohne den die Bayern zu Beleuchtungszwe
cken wieder auf Paraffin zurückgreifen müssten - jedenfalls spätestens dann, wenn im Jahr 2022 die Atomenergieanlagen abgeschaltet werden -, wenn Seehofer also den Bayern erklärt, es gehe auch ohne eine Nord-Süd-Stromtrasse, dann werden wir uns hier in Niedersachsen nicht hinstellen und aus übergeordnetem Bundesinteresse, also letztlich aus Solidarität mit dem Süden des Landes, eine Leitungstrasse verteidigen, von der Niedersachsen nichts, aber auch gar nichts hat. Wir können an diese 4-GW-Gleichstrom-Punkt-zu-Punkt-Übertragungsleitung nicht einmal einen Lamettafaden hängen, um irgendwo in Niedersachsen einen Handy-Akku aufzuladen.
Aber natürlich erzeugt Herr Seehofer auch in Niedersachsen Unsicherheiten und Zweifel an der grundsätzlichen Notwendigkeit einer Trasse, deren Verlauf Niedersachsen auf ganzer Länge beeinträchtigt - mindestens dadurch, dass wir uns unsere Räume für eigene Leitungen zustellen, die wir im Zuge des Ausbaus der regenerativen Energien auch brauchen werden.
Ähnlich ist das mit den Windkraftanlagen, die vielen Menschen als optisch unangemessen dominant und beeinträchtigend erscheinen. Viele Menschen wünschen sich große Abstände, die allerdings faktisch zu einem Aus für den Windenergiezubau führen würden.
Diesen Ängsten und Befürchtungen werden wir noch viele Jahre mit guten Argumenten und mit Überzeugungskraft begegnen müssen. Wichtige positive Argumente, meine Damen und Herren, sind neben der Klimabilanz und der Zukunftsperspektive einer sicheren, von fossilen Energieträgern unabhängigen Energieversorgung eine
Stromerzeugung vor Ort, die lokale Wertschöpfung schafft und bei der - auch konkret vor Ort erlebbar - eine breite wirtschaftliche Partizipation der Bürgerinnen und Bürger über Genossenschaftsmodelle möglich gemacht wird.
Meine Damen und Herren, ich bin sicher, wir haben spannende Beratungen im Ausschuss vor uns. Das klang eben schon an. Ich wünsche uns nette Beratungen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal können wir feststellen, dass die Stromerzeugung auch weiterhin dezentraler, ländlicher und auch sichtbarer für uns alle wird. Damit trägt auch die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien aktiv zu mehr Wertschöpfung im ländlichen Raum bei. Ich denke, das ist von allen so gewollt. Das begrüßen wir von unserer CDU-Landtagsfraktion aus energie- und wirtschaftspolitischer Sicht auf jeden Fall. Das sind, wenn man so will, zwei Seiten ein und derselben Medaille.
Garanten dieser Entwicklung sind Bürgergenossenschaften, Bürgerwindparks und auch alle anderen Erzeugungsanlagen in Bürgerhand auf dem Lande. Energiepolitik und Wirtschaftspolitik im ländlichen Raum sind für uns ein Herzensanliegen. Wir haben gemeinsam die Aufgabe, eine verantwortungsvolle Energiepolitik zu betreiben, eine Energiepolitik mit Augenmaß und mit Blick auf die gesamte wirtschaftliche Entwicklung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Reform des EEG hat sich zum Ziel gesetzt, mit klar definierten Rahmenbedingungen für eine moderate Strompreisentwicklung zu sorgen. Das war der Kern der gesamten Überlegungen im letzten Jahr, und das ist auch, wenn man so will, die Zielsetzung des Gesetzes.
Wenn Sie von SPD und Grünen meinen, das EEG würde den Ausbau der erneuerbaren Energien abwürgen und stoppen, dann kann ich nur auf die Zahlen und die Entwicklung verweisen, hier vor allem auf die aktuelle Pressemitteilung des Bundesenergieministeriums vom 20. Januar dieses Jahres von Staatssekretär Baake - meines Wissens ist er Mitglied der Grünen - mit der Überschrift: „Auch in Zeiten des niedrigen Ölpreises schreitet der Ausbau der Erneuerbaren voran“. Von daher weiß ich nicht, Herr Bajus, mit wem Sie in Berlin Kontakt haben. Scheinbar mit niemandem aus Ihrer Partei und Ihrer Bundestagsfraktion, wenn ich das hier heute lese.
Wenn man nun Ihren Antrag liest, fragt man sich natürlich: Was soll diese Verunsicherung und auch diese zu Papier gebrachte Widersprüchlichkeit? Wer hat denn das neue EEG formuliert? Wer hat denn das neue EEG zu Papier gebracht? Wer hat
denn das neue EEG dem Bundestag vorgelegt? - Das waren doch zum einen Sigmar Gabriel als Energieminister - Mitglied der SPD - und zum anderen sein Staatssekretär Baake von den Grünen. Die beiden haben den Gesetzentwurf vorgelegt und zur Beschlussfassung in den Bundestag eingebracht.
Und wer hat dem neuen EEG im Bundesrat zugestimmt? - Dafür müssen wir nur in den rundblick vom 11. Juli 2014 schauen. Das war genau der Freitag, an dem der Bundesrat getagt hat und an dem die rot-grüne Landesregierung der EEGReform zugestimmt hat.
Ich zitiere aus dem rundblick - der Artikel mit der Überschrift „Niedersachsen stimmt für die EEGReform“ geht auf das Thema ein -:
„Als guten Kompromiss und wichtigen Schritt … hat Ministerpräsident Stephan Weil die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bezeichnet, die an diesem Freitag“
Wenn ich Ihren Koalitionsvertrag richtig verstehe, stimmen Sie dann zu, wenn sich SPD und Grüne in der Landesregierung einig sind. Wenn Sie sich nicht einig gewesen wären, Herr Bajus und Herr Becker, hätte sie sich nach Ihrem Koalitionsvertrag enthalten müssen. Aber auch Ihre Landesregierung hat der EEG-Novelle im letzten Sommer zugestimmt.
Ich darf auch noch einmal auf die Äußerungen zum Thema EEG verweisen, die Herr Minister Lies heute Morgen im Rahmen der Antworten auf die Mündliche Anfrage getätigt hat, dass auch er zum neuen, aktuellen EEG steht. Sie müssen sich allmählich mal einig werden, was Sie hier eigentlich wollen und was Sie erzählen!
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den Grünen, wir alle dürfen hier, denke ich, mehr Ehrlichkeit, mehr Einsicht und auch mehr Verantwortung erwarten. Nichtsdestotrotz ist das ein wichtiges Thema für die energiepolitischen
Vielen Dank, Herr Kollege Miesner. - Für die Landesregierung hat nun der Umweltminister, Herr Minister Wenzel, das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Miesner, ich habe Ihren Worten entnommen, dass Sie eine Grundaussage dieses Entschließungsantrags, den wir hier diskutieren, teilen, nämlich dass die Akteursvielfalt - die Zahl der Wettbewerber, die sich bei der Produktion insbesondere von Strom engagiert - eine ganz große Bedeutung für die Energiewende hat.
Ich glaube, wir sind uns auch einig, dass diese neuen Akteure am Strommarkt für die Entwicklung der letzten Jahre eine ganz, ganz entscheidende Bedeutung hatten. Es waren Bürgerinnen und Bürger, es waren Solargenossenschaften, Windkraftgesellschaften, Stadtwerke und auch viele Landwirte, die sich hierbei engagiert haben und die uns dorthin gebracht haben, wo wir heute sind.
Wenn man sich die Geschichte der Energiepolitik anschaut, dann stellt man fest: Die Energie- und Atompolitik hat unser Land über mehr als drei Jahrzehnte hinweg tief gespalten. Wer wissen will - und das wissen wir Niedersachsen ja quer durch alle Parteien sehr genau -, wie sich das ausgewirkt hat, kann das immer noch von denjenigen am besten erfahren, die im Wendland gelebt haben, die einmal im Jahr den Ausnahmezustand erlebt haben. Wir haben das zum Glück durch einige Grundsatzbeschlüsse anders entschieden. Wir haben das Vorhaben der Energiewende weitgehend parteiübergreifend auf den Weg gebracht. Jetzt geht es darum, auch dort, wo noch nachjustiert werden muss, wo nachgesteuert werden muss, immer wieder den Finger in die Wunde zu legen.
Bei der Verabschiedung der Novelle des EEG sind eine Reihe von Möglichkeiten geschaffen worden, die es jetzt auch zu nutzen gilt, nämlich z. B. zum einen die Verordnungsermächtigung, die die Möglichkeit der Vermarktung von Grünstrom schafft.