Protokoll der Sitzung vom 22.01.2015

Außerhalb der Tagesordnung: Unterrichtung durch den Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz zu dem Unfall in der Anlage der Firma Organo Fluid GmbH am 09.09.2014 in Ritterhude - Zusammenfassung der vorläufigen Ergebnisse der Prüfung der Genehmigungslage und -historie

Die Unterrichtung erfolgt durch den Umweltminister, Herrn Wenzel. Bitte, Herr Minister!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke, dass mir Gelegenheit gegeben wird, hier kurz den Landtag zu unterrichten.

Meine Damen und Herren, nach der Explosion der Anlage der Firma Organo Fluid GmbH in Ritterhude am 9. September des vergangenen Jahres habe ich im Rahmen der Ursachenermittlung veranlasst, die Genehmigungslage und die Historie darauf zu überprüfen, ob für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen auf dem Betriebsgelände die erforderlichen Genehmigungen erteilt waren.

Dabei wurden Anhaltspunkte für Mängel in der Behandlung von Anträgen und Anzeigen durch das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven identifiziert. Zur Bewältigung des aufgrund des Prüfungsumfangs komplexen Vorgangs wurde die Prüfung zunächst auf die vermutlich relevanten Bereiche konzentriert.

Zusammengefasst stellten sich vorläufig die Genehmigungslage und die Historie wie folgt dar:

Der Betrieb der Organo Fluid GmbH Dr. Wolfgang Koczott war ursprünglich konzipiert als Destillationsanlage mit einer Feuerungsanlage, in der Rückstände aus dem Destillationsbetrieb entsorgt wurden. Der Betrieb hat sich seit dem Jahr 1990 erheblich weiterentwickelt.

Spätestens seit dem Jahr 2005, wohl aber noch früher, diente die Feuerungsanlage auch der unmittelbaren Entsorgung von gleichartigen Fremdabfällen. Diese Änderung vollzog sich ohne die erforderliche genehmigungsrechtliche Absiche

rung. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Feuerungsanlage seit 2003 mit einer höheren Kapazität als der ursprünglich genehmigten von 1 MW betrieben wurde.

Das Prüfergebnis ist als vorläufig zu betrachten.

Meine Damen und Herren, Grundlage der Prüfung waren die Akten des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Cuxhaven und der ehemaligen Bezirksregierung Lüneburg. Das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven war und ist zuständig für die Überwachung der nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen und für die Genehmigung von solchen, soweit das vereinfachte Verfahren nach § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes anzuwenden ist.

Die Bezirksregierung Lüneburg hatte bis zu ihrer Auflösung mit Ablauf des Jahres 2004 die Fachaufsicht über das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven. Außerdem oblag ihr die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Neben diesen beigezogenen Akten standen keine weiteren Erkenntnisquellen zur Verfügung. Es lassen sich mithin lediglich auf Aktenbasis darüber Aussagen treffen, ob sich die Betreiberin um die erforderlichen Genehmigungen tatsächlich bemüht und das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven auf einen rechtmäßigen Genehmigungszustand hingewirkt haben.

Da die Explosionsursache bislang nicht identifiziert ist, sind zurzeit keine belastbaren außerhalb des Spekulativen stehenden Rückschlüsse auf etwaige Versäumnisse des Gewerbeaufsichtsamtes Cuxhaven in Anzeige- und Genehmigungsverfahren in Bezug auf die Vermeidbarkeit des Unfalls möglich.

Erstens. Zu der Frage der Konsequenzen, meine Damen und Herren: Das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven wird aufgefordert, bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, dass die Anlage, soweit es die unmittelbare energetische Verwertung von Fremdabfällen in der Feuerungsanlage betraf, ohne die erforderliche Genehmigung betrieben wurde.

Da im Zusammenhang mit dem Unglück ein Mitarbeiter ums Leben kam und mehrere Personen verletzt wurden, ist die Staatanwaltschaft ohnehin Herrin der strafrechtlichen Ermittlungen und bereits

seit dem Unglück mit der Angelegenheit befasst. Von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wird abhängen, welche weiteren Schritte wann von wem gegangen werden können und müssen.

Zweitens. Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter werden per Erlass aufgefordert, dass zukünftig Entscheidungen, ob eine Änderung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage einer Anzeige nach § 15 BImSchG oder einer Genehmigung nach § 16 BImSchG bedarf, zwischen dem zuständigen Betriebssachbearbeiter und der Genehmigungsstelle des Amtes abzustimmen sind.

Drittens. Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter werden aufgefordert, für die Überwachung von sogenannten IED-Anlagen, also von Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie, eine aktualisierte Dokumentation des Genehmigungs-, Anzeigen- und Erlaubnisstatus mit einer aktuellen Auflistung der zu erfüllenden Nebenbestimmungen für die Anlagen zu erstellen.

Viertens. Vom Anlagenbetreiber vorgelegte Kataster müssen anhand der eigenen Aktenlage geprüft, verifiziert und auf einen vollständigen Stand gebracht werden bzw. muss untersucht werden, ob das der Fall ist. Wir werden in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium auch die arbeitsschutzrechtliche Überwachungsmatrix überprüfen.

Fünftens. Zudem wird geprüft, ob Anhaltspunkte für Dienstvergehen bestehen, die die Einleitung eines Disziplinarverfahrens erfordern.

Meine Damen und Herren, ich werde diese Maßnahmen mit hohem Druck und auch mit genügender Gründlichkeit weiterverfolgen, und ich werde Sie gern weiter kontinuierlich informieren.

Herzlichen Dank fürs Zuhören.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Wenzel.

Nach unserer Geschäftsordnung ist die Besprechung zu eröffnen, wenn dies zehn Abgeordnete wünschen. - Ich sehe, das ist nicht der Fall, sodass ich diesen Tagesordnungspunkt schließen kann.

Wir kommen nun zur Festlegung von Zeit und Tagesordnung des nächsten Tagungsabschnittes. Er soll vom 18. bis zum 20. Februar 2015 stattfinden. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im

Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung festlegen.

Das Präsidium wünscht Ihnen einen sicheren Nachhauseweg.

Ich schließe die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 15.32 Uhr.