Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Schneider, ich bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie, wenn auch mit blumigen Worten, versucht haben, das Desaster Ihres Koalitionspartners darzustellen, nämlich dass man mit Lügen, mit Falschbehauptungen zur Erbschaftsteuer durch die Lande zieht und sagt, dass Aktienpakete steuerfrei wären.
Man zieht mit der falschen Aussage durch die Lande, dass Aktienpakete in Deutschland und in Niedersachsen erbschaftsteuerfrei vererbt werden können. Man baut einen Popanz auf, um den es gar nicht geht.
Uns geht es darum, dass in den Familienunternehmen, die im Schnitt, wie es der NIHK ausgerechnet hat, sieben Mitarbeiter haben, beim Betriebsübergang die Arbeitsplätze bestehen bleiben, dass diese Unternehmen heute investieren können und dass weiterhin die Perspektiven für die Zukunft entwickelt werden können. Dafür muss es eine vernünftige Regelung geben.
Herr Ministerpräsident, Sie sind in dieser Koalition leider nicht Manns genug, das einmal klar und deutlich zu sagen - weil die Grünen Sie nicht loslassen! Sie sind in dieser Frage von den Grünen angeleint.
Deshalb sollten Sie nicht nur launige Reden bei der IHK halten, sondern Sie sollten, auch wenn es wehtut, diese Position auch durchsetzen. Wir stehen dabei an Ihrer Seite.
Wir wollen Ihnen dabei gemeinsam mit der CDU zu einer Mehrheit hier im Plenarsaal verhelfen. Sie können da auf uns bauen. Wir wollen Investitionen in Niedersachsen. Wir wollen Arbeitsplätze in Nie
dersachsen erhalten. Das bedeutet aber auch, dass man die bestehenden Arbeitsplätze beim Betriebsübergang, bei der Erbschaftsteuer so stellen muss, dass sie weiterexistieren können.
Vielen Dank, Herr Bode. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Heere noch einmal das Wort. Auch für Sie zweieinhalb Minuten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein paar Punkte, die hier einfach falsch in den Raum gestellt werden, muss man jetzt auch mal richtigstellen.
Der erste Punkt. In dem LDK-Antrag steht: Einnahmen deutlich erhöhen. - Das bezieht sich aber auf beide Steuern. Gucken Sie sich das bitte genau an!
Die Vermögensteuer erheben wir seit 1995 nicht mehr. Damals hat sie 400 Millionen Euro gebracht. Heute würde sie, nach standardmäßigen Steigerungswerten, bis zu 1 Milliarde Euro bringen. Das allein ist schon eine deutliche Erhöhung. Dazu muss man die Erbschaftsteuersätze gar nicht erhöhen. Das ist nämlich auch nicht unser Ansatz, sondern wir wollen das umsetzen, was das Bundesverfassungsgericht uns aufgeschrieben hat. Genau an der Stelle müssen wir die kleinen und mittelständischen Familienbetriebe schonen und unterstützen.
Wenn es Fehler in dem Antrag gibt - der übrigens noch gar nicht beschlossen ist -, dann sind wir gerne bereit, ihn zu korrigieren; gar kein Problem. Wir sollten aber auch in diesem Hause Fehlertoleranz zeigen.
Herr Hilbers hat eben „aufkommensneutral“ gesagt. Genau an der Stelle sind wir unterschiedlicher Meinung. Wenn Sie jetzt die Masse der kleinen und mittelständischen Unternehmen besteuern müssen, weil das Verfassungsgericht das fordert, und wenn Sie das aufkommensneutral machen wollen, dann heißt das, dass Sie den wenigen Unternehmen, die bislang hohe Vermögen vererbt und darauf Steuern bezahlt haben, die Steuern reduzieren. - Das ist Ihr Vorschlag, das bedeutet zu „aufkommensneutral“. Aber genau das wollen wir nicht zulassen, und das ist das Entscheidende.
Sie haben eben in einem Halbsatz die von mir schon lange skizzieren Aufgaben benannt, bei denen wir alle der Meinung sind, dass sie finanziert werden müssen. Aber Sie haben keinerlei Aussage dazu getroffen, Sie haben keine Idee, wie Sie die finanzieren wollen.
Sie wollen alles reduzieren. Sie wollen Steuern reduzieren. Sie wollen den Soli nicht. Sie wollen die Schuldenbremse früher einhalten. Aber Sie haben überhaupt keine Idee, wie Sie das finanzieren wollen. Wir brauchen die Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgaben - aber genau daran scheitern Sie.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich empfehle einfach einmal einen Blick in die Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts.
Wenn man dort genau liest, wird sich herausstellen, dass viele der Dinge, die hier eben angesprochen worden sind, vom Bundesverfassungsgericht gar nicht kritisiert worden und von daher gar nicht zu verändern sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich darauf hingewiesen, dass die Verschonung großer Betriebe bei der Erbschaftsteuer als unverhältnismäßig einzustufen ist und dass gerade das sogenannte Verwaltungsvermögen - der Finanzminister hat schon darauf hingewiesen - zu umfangreich verschont worden ist. Es geht also darum, dass wir die bestehenden Schlupflöcher schließen - und das hat nichts mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen zu tun. Wir müssen die Gestaltungsmöglichkeiten, um dort etwas kleinzurechnen - auf die sich ganz viele Wirtschaftsprüfer und Steuerberater spezialisiert haben -, einschränken. Das ist für uns - das sage ich ganz ehrlich - auch ein Beitrag zum Thema Steuergerechtigkeit.
Das Gericht hat auch darauf hingewiesen - und auch daran werden wir uns halten -, dass Abweichungen von der Regel grundsätzlich möglich sind, und hat dabei gerade auf kleine und mittlere Betriebe verwiesen. Das sehen wir genauso. Das werden wir in den Verhandlungen weiter durchtragen.
Moment, bitte, Frau Geuter! - Ich bitte die Kollegen Bode und Heere, ihre Verhandlungen etwas einzuschränken. Sie sollten der Frau Kollegin Geuter Ihre Aufmerksamkeit schenken. - Danke.
Wenn eine bestimmte Grenze überschritten ist - auch darauf hat das Gericht hingewiesen -, ist auch eine Bedürfnisprüfung erforderlich.
Meine Damen und Herren, eines will ich Ihnen sehr deutlich sagen: Alle Versuche, die Erbschaftsteuer kaputtzureden und möglicherweise Vorschläge zur Regionalisierung zu machen mit dem Hinweis, dass wir damit den Steuerwettbewerb zwischen den Ländern befördern, werden wir nicht mittragen. Denn wir sind der Meinung, dass gerade aus Gründen der Steuergerechtigkeit auch die Ein
Ich habe von Herrn Hilbers jetzt zwar zum ich weiß nicht wievielten Mal gehört - ich habe nicht mitgezählt -, dass wir einfach nur Mittel umschichten müssten. Konkrete Vorschläge habe ich von ihm in der Vergangenheit jedoch nicht gehört. Ich erlebe im Moment nahezu im Wochentakt, dass Sie weiterhin zusätzliche und höhere Ausgaben fordern. Gerade weil wir wissen, dass die Aufgaben des Landes sehr umfangreich und umfassend sind, brauchen wir weiterhin die Erbschaftsteuer. Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich auch die Große Koalition auf Bundesebene für den Erhalt der Erbschaftsteuer eingesetzt hat.
Vielen Dank, Frau Geuter. - Finanzminister Schneider hat noch einmal um das Wort gebeten. Die Folgen kennen Sie.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen, meine Herren! Ich möchte noch ein Wort zu dem Punkt „Aufkommensneutralität“ sagen. „Aufkommensneutralität“ ist ein Schlagwort, das hier unbrauchbar ist; denn das Aufkommen richtet sich nach der Zahl der Erbfälle und der Zahl der Schenkungen im Jahr. Wir können kein Todesfallmanagement einführen, um das zu stabilisieren.
„Aufkommensneutralität“ heißt für mich, dass wir in dieser Reform die Steuersätze nicht anfassen, dass die Steuersätze bleiben, wie sie sind. Und das Aufkommen ergibt sich dann durch die Zahl der Fälle. So ist die Linie.