Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Tonne kritisiert, dass wir heute keinen entsprechenden Antrag für ein Drogenkonzept für das Land Niedersachsen eingebracht haben. - Das ist richtig.
Wir haben mit unserem Antrag einen Teilaspekt aufgenommen. In der Tat aufgrund einer Stellungnahme der Gesundheitsministerin, die sich auch nicht auf ein allgemeines Drogenkonzept bezogen hat, das sie vorstellen wollte, sondern in der Öf
fentlichkeit ein ganz bestimmtes Thema in den Mittelpunkt ihrer Presseveröffentlichung gestellt hat, nämlich die Erhöhung der Grenzen des Eigenbedarfs für Cannabis. Nichts anderes ist das Thema. Das ist auch bundesweit gelaufen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Von der Ministerin gab es keine Stellungnahme wie: Hallo Freunde, wir müssen einmal über die gesamte Problematik reden. - Nein, die eben genannte Thematik war im Mittelpunkt. Sie ist allgemein zur Grundlage gemacht und zu Kenntnis genommen worden.
Ich zitiere Ihnen die dpa-Meldung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, der vor der Erhöhung warnt und deutlich macht, dass das keine weiche Droge ist:
„Um die großen Dealer vor Gericht zu bringen, müssten auch die kleinen Konsumenten ermittelt werden.“
Dies betonte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Er hält eine bundesweit einheitliche Eigenbedarfsgrenze von 6 Gramm für sinnvoll.
Das sind die Aussagen, die bundesweit diskutiert werden, die von allen Verbänden, von Medizinern und Beteiligten in der Suchtberatung in den Mittelpunkt gestellt werden. Es geht nicht um die gesamte Drogenproblematik, zu der Sie plötzlich ein Konzept von der Opposition einfordern. Das - glaube ich - ist der große Unterschied.
Eine Bemerkung noch am Rande: Die ersten Pressemitteilungen der Gesundheitsministerin waren Anlass für Pressevertreter, im Justizministerium nachzufragen. Was war die Antwort? „Wir wissen noch gar nichts davon.“ Im zuständigen Justizministerium war man noch gar nicht sprechfähig. Das ist die Wahrheit. Und Sie stellen sich hier mit einem Moralanspruch hin. Das ist nicht gerechtfertigt, Herr Kollege.
lich an die Fairness in diesem Hause. Sie haben gerade von einem Hickhack über die Zuständigkeit für diesen Antrag gesprochen.
Sie haben darauf hingewiesen, dass im Ältestenrat zunächst vom Innenausschuss die Rede gewesen sei. Zunächst einmal darf man über die Beratungen im Ältestenrat hier an sich keine Ausführungen machen - geschenkt! Aber ich glaube, allen, die im Ältestenrat dabei gewesen sind, ist sehr deutlich geworden, dass das ein Versehen war, dass das zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt war. Sie haben mich selbst freundlicherweise darauf hingewiesen. Ich habe sofort gesagt, das ist nicht beabsichtigt, und das ist geändert worden.
Hier jetzt den Eindruck zu erwecken, wir hätten zunächst geplant, diesen Antrag für den Innenausschuss anzumelden, ist die schlichte Unwahrheit. Es ist eine Sauerei, wenn Sie hier so argumentieren.
Das Nächste, was ich sagen will, ist: Ja, das ist ein Thema, das den Rechtsausschuss betrifft, und das ist ein Thema, das den Sozialausschuss betrifft. Weil für uns zunächst die rechtliche Frage im Vordergrund stand, haben wir diesen Antrag im Ältestenrat für den Rechtsausschuss angemeldet. Dann haben wir gesagt: Der Schwerpunkt liegt möglicherweise doch eher im Sozialausschuss, weil sich die Sozialministerin dazu geäußert hat. - Da waren wir uns mit Ihnen einig.
Wir haben deshalb das gemacht, was in diesem Haus gute Praxis ist, nämlich das Gespräch mit den anderen Fraktionen gesucht und gefragt: Spricht etwas dagegen? Können wir das so machen? Ist das in Ordnung?
Alle haben zugestimmt. Das dann hier als Argument anzuführen, finde ich nicht in Ordnung. Machen Sie nicht so weiter! Sonst haben wir echte Probleme in der Beratung hier.
(Zustimmung bei der CDU - Lachen bei der SPD - Ulrich Watermann [SPD]: Das ist doch die Höhe! Drohen Sie, oder sprechen Sie zur Ge- schäftsordnung? - Unruhe - Glocke der Präsidentin)
Sie führen die Absprachen unter den Parlamentarischen Geschäftsführern und unter den Parlamentariern in diesem Haus in ganz schweres Fahrwasser, wenn Sie hier in derart unfairer Art und Weise argumentieren.
Herr Kollege Nacke, Sie wissen, dass das Wort „Sauerei“ unparlamentarisch war. Sind Sie bereit, es zurückzunehmen?
Herr Nacke hat sich entschuldigt. Dann gibt es keinen Ordnungsruf. - Herr Kollege Tonne hat sich jetzt gemeldet.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschäftsordnungsdebatten werden gut geübte Praxis in diesem Parlament. Also wollen wir sie weiterführen.
Herr Kollege Nacke, ob Sie den Begriff zurückgenommen haben oder nicht: Wir haben diese Art von Diskussion gestern begonnen und führen sie heute offensichtlich fort. Sie verlieren jegliches Recht, sich hier in Bezug auf Äußerungen von Kolleginnen und Kollegen als Moralapostel aufzuspielen, wenn Sie selber stets und ständig solche Ausfälle wie eben gerade präsentieren.
Zu dem Thema, wer eigentlich federführender Ausschuss sein soll: Ich habe das gerade als ein Indiz von insgesamt sechs angeführt, die belegen, dass es Ihnen weniger um einen inhaltlichen Schwerpunkt geht als darum, hier eine Äußerung der Sozialministerin zu diskreditieren. Das ist weiterhin ein Indiz dafür, dass man sich gar nicht darüber im Klaren ist, wo es eigentlich hingehen soll.
Kurz vor Beginn der Debatte haben wir den Hinweis bekommen: Wir möchten nun doch eher den Arbeitsbereich Soziales als Schwerpunkt sehen. - Dem werden wir zustimmen, selbstverständlich.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Das im Ältestenrat war ein Versehen! Das war doch klar!)
Ihre Bemerkung „Machen Sie nicht so weiter!“ kann man werten, wie man will. Bis jetzt haben die Geschäftsordnungsdebatten immer Sie angezettelt. Machen Sie sich also selber ein bisschen mehr Gedanken!
(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN - Ulf Thiele [CDU]: Die Botschaft ist: Ihr macht die Spiel- regeln!)
(Jens Nacke [CDU] - zur SPD -: Es war doch klar, dass das im Ältestenrat ein Versehen war, oder etwa nicht?)
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Nacke, Missverständnisse und Versehen können passieren und kommen in jedem Betrieb vor, selbstverständlich auch im Landtag. Das ist gar kein Problem, keine Frage.
im Ältestenrat erfolgten Klärung sehr kurzfristig erneut einen Wechsel der Zuständigkeit vorgeschlagen haben. Auf diesen Umstand hat er aus meiner Sicht vollkommen zu Recht und zulässigerweise hingewiesen. Er hat ihn neben den anderen Argumenten als ein Indiz dafür gewertet, dass selbst Ihnen die Stoßrichtung Ihres Entschließungsantrages nicht ganz klar ist. So weit zur Sachlage.